Haushaltssperre

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1. Nachtragshaushaltssatzung 2022

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

der Stadt Nürnberg

für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl S. 374), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht um Euro vermindert um Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher Euro auf nunmehr Euro verändert
258.650 2.162.210.243 2.162.468.893
2.171.740.509 2.171.740.509
-9.530.266 -9.271.616
258.650 2.090.781.597 2.091.040.247
2.029.921.432 2.029.921.432
60.860.165 61.118.815
138.014.000 138.014.000
258.650 445.236.600 445.495.250
-307.222.600 -307.481.250
263.000.000 263.000.000
92.518.700 92.518.700
170.481.300 170.481.300
-75.881.135 -75.881.135
  1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen und der Saldo (Jahresergebnis)

  2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von

(2) bis (7) unverändert

§ 2

(1) bis (7) unverändert

§ 3

(1) bis (7) unverändert

§ 4

unverändert

§ 5

(1) bis (7) unverändert

§ 6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

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