V O R B E R I C H T
zum 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022
Die Stadt Nürnberg erlässt gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Es sind Veränderungen enthalten, die im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt bereits genehmigt wurden. Im Detail handelt es sich um die Erhöhung der bisher eingeplanten Mittel um 258.650 EUR für das Zuschussprojekt „Bau der Surfwelle“ durch den Verein Nürnberger Dauerwelle. Hier sind aufgrund von unvorhergesehenen, unabweisbaren und vom Verein nicht zu vertretenden Umstände Mehrkosten entstanden. Die Mehrkosten sind lt. Wasserwirtschaftsamt in der Marktlage, in Naturereignissen und mit sportfachlichen Erfordernissen begründet. Die Neuberechnung der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Sportförderrichtlinien wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Investitionszuschusses der Stadt aus (am 20.07.2022 im Stadtrat behandelt).
Durch die überplanmäßig benötigten Haushaltsmittel sind Mehrauszahlungen in Höhe von 258.650 EUR entstanden. Diese konnten durch Mehreinzahlungen (Zuweisungen vom Land) ausgeglichen werden. Die Veränderungen verbessern aufgrund von Mehrerträgen den Saldo des Ergebnishaushaltes um rund 258.650 EUR. Im Finanzhaushalt bleiben sie saldoneutral. Eine detaillierte Darstellung der Veränderungen findet sich in der Anlage „Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt“.
Eine Änderung der geplanten Kreditaufnahmen beziehungsweise bei den Verpflichtungsermächtigungen ist nicht notwendig. Für die Nachtragshaushaltssatzung besteht daher keine Genehmigungspflicht. Sie wird der Regierung von Mittelfranken zur Anzeige vorgelegt.