Beschlussvorlage Frh/003/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 26.10.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg
(BFGebS)
Sachverhalt (kurz):
Nachdem die Ausgaben für den Unterhalt und die Sanierung der Friedhöfe nachhaltig angestiegen sind, müssen die Bestattungs- und Friedhofsgebühren nach nunmehr über drei Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Es wurde eine den Anforderungen des Art. 8 KAG entsprechende Gebührenkalkulation vorgenommen. Die Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebühren-satzung der Stadt Nürnberg vom 12. August 2019, geändert durch Satzung vom 28. Oktober 2019, soll zum 01.01.2023 entsprechend angepasst werden.
Die für die Friedhofsverwaltung relevante Tarifgruppe 74, mit den Tarifnummern 740 bis einschließlich 747, des aktuell geltenden Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zur Kostensatzung) auf der Grundlage des Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998, zuletzt geändert durch Art. 130c des Gesetzes vom 5. August 2022 bleibt von dieser Gebührenerhöhung unberührt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Gebührenerhöhung ist notwendig, um die Kostensteigerung der letzten Jahre zu kompensieren.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren betreffen Bestattungspflichtige ungeachtet ihres Geschlechts, Nationalität, Herkunft oder anderer Diversity- Merkmale
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II - Stk
Gutachtenvorschlag:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 26.10.2022 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) beschlossen.