Haushaltssperre

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Entwurf der Änderungssatzung

Anlage · 19.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Zugang zu

Informationen im eigenen Wirkungskreis (InformationsfreiheitsS – IFS) vom

21. Juli 2011 (Amtsblatt S. 208)

Vom ..............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:

Art. 1

In § 5 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „schriftlich“ durch die Wörter „in schriftlicher oder in elektronischer Form“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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