Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Zugang zu
Informationen im eigenen Wirkungskreis (InformationsfreiheitsS – IFS) vom
21. Juli 2011 (Amtsblatt S. 208)
Vom ..............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:
Art. 1
In § 5 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „schriftlich“ durch die Wörter „in schriftlicher oder in elektronischer Form“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.