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Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 21.09.2022

Anlage · 19.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion Sabine Sendner Die Ausschussgemeinschaft 2020 - 2026

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Stadt Nürnberg

Besprechungsniederschrift {Nr. 6.4.3 ADON) Besprechungsthemen

Taxikommission Besprechungsdatum Besprechungsort 21.09.2022 Rathausplatz 2, Zimmer Z-029 Vertretene Dienststelle/Körperschaft/Finma vertreten durch Taxi-Zentrale Herren Gast und Linz CSU-Stadtratsfraktion Herr Sendner SPD-Stadtratsfraktion Herr Dr. Blaschke Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Herr Bock Die Ausschussgemeinschaft 2020 - 2026 Herr Dörfler Bunte Ausschussgemeinschaft Frau Demir IHK-Nürnberg Frau Röder BgA Herr Schmidt RA Herr Bißwanger, Frau Stummvoll (Praktikantin) OA Herren Schaffert und Dauer

Ergebnis: Die Taxi-Zentrale beantragte mit. Schreiben vom 29.06.2022 die Änderung der bestehenden Taxitarifordnung in folgenden Punkten!

« Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll um 0,80 EUR von 3,70 EUR auf dann 4,50 EUR angehoben werden.

» Der Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer soll ebenfalls um 0,80 EUR von 3,70 auf dann 4,50 EUR angehoben werden.

® Der Fahrpreis für den zweiten bis fünften gefahrenen Kilometer soll um jeweils 0,30 EUR von 2,20 EUR auf dann 2,50 EUR angehoben werden. e Der Fahrpreis für jeden weiteren Kilometer soll um 0,40 EUR von 1,60 EUR auf dann 2,00 EUR angehoben werden. « Die Vergütung der Wartezeit soll von 28,00 EUR auf dann 33,00. EUR pro Stunde angehoben werden.

Nachrichtlich: Die Taxifahrer haben die Möglichkeit, einen Vorschuss auf den Fahrpreis zu verlangen. Bei einer Änderung des Taxitarifs muss daher zwingend die Anlage 2 der Taxitarifordnung (Höhe des Vorschusses nach Kilometern) geändert werden. Herr Schmidt trägt den von der Genossenschaft gestellten Antrag der Kommission vor. Im Anschluss werden die Herren Gast und Linz gebeten, den gestellten Antrag kurz aus Sicht der Taxiunternehmer zu erläutern. Herr Gast erläutert ausführlich den gestellten Antrag. Er stellt dar, dass die Tarifanhebung aufgrund der enorm gestiegenen Kosten im Taxiverkehr erforderlich und angemessen ist. Unter anderem weist er auf die stark gestiegenen Kraftstoffkosten und den erneut angehobenen Mindestlohn, der zu erheblichen Mehraufwendungen in den Unternehmen führt, hin.

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Die Ausführungen.des Herrn Gast finden ihre Bestätigung auch in der Stellungnahme der IHK-Nürnberg.

Nachrichtlich erläutert Herr Linz, dass die Taxitarife der Städte Erlangen und Fürth bereits angehoben wurden. Sofern der Nürnberger Taxitarif entsprechend dem Antrag der Taxizentrale Nürnberg angehoben wird, wäre im Städtedreieck wieder ein in den wesentlichen Tarifmerkmalen ähnlicher Fahrpreis gegeben.

Herr Dörfler fragt nach, ob mit einem Nachfragerückgang bei Nürnberger Bürgern gerechnet werden muss. Wie Herr Linz ausführt, hatten die Tarifanhebungen in Erlangen und Fürth zu keinem merklichen Nachfragerückgang geführt. Die Akzeptanz unter den Taxikunden ist aufgrund der derzeit überall stark steigenden Preise gegeben. Welche Personengruppen (z.B. Nürnberger Bürger, Touristen oder Geschäftsreisende) das Taxi nutzen, kann allerdings nicht erhoben werden.

Auf die Nachfrage von Frau Demir, ob mit dieser ordentlichen Tarifanhebung anderen Fahrdiensten (z.B. Uber) Vorschub geleistet wird, erklärt Herr Gast, dass die Anhebung lediglich die tatsächlich gestiegenen Kosten abbildet. Er verweist darauf, dass z.B. Mietwagenbetriebe an die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz gebunden sind. Darüber hinaus beträgt die Mehrwertsteuer im Taxigewerbe 7%, im Mietwagengewerbe hingegen 19 %. Zu diesem Thema verweist Herr Dr. Blaschke auf die Taxi-App, den Service und die Kundenfreundlichkeit im Taxigewerbe, was die Nutzung von Taxen auch für jüngere Fahrgäste attraktiv macht.

Nach kurzer Beratung erklären alle Teilnehmer der Kommission, dass der von der Taxizentrale Nürnberg gestellte Antrag als maßvoll und angemessen betrachtet wird und man diesen übereinstimmend unterstützt.

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