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Sitzungsvorlage

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Verkehr & Mobilität Digitalisierung & Verwaltung

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Beschlussvorlage OA/009/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Taxitarifordnung

Anlagen: Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 29.06.2022 Nachtrag zum Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg vom 12.07.2022 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 21.09.2022 Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung

Sachverhalt (kurz):

Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.

Mit Schreiben vom 29.06.2022 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg die Änderung der bestehenden Taxitarifordnung in folgenden Punkten:

4,50 EUR angehoben werden.

dann 4,50 EUR angehoben werden.

2,20 EUR auf dann 2,50 EUR angehoben werden.

angehoben werden.

werden.

2 zur Taxitarifordnung wird entsprechend angepasst.

Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, der Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. und die IHK Nürnberg für Mittelfranken stimmten der beantragten Änderung zu.

Hinsichtlich der Abstimmung der Taxitarife im Städtedreieck wurde der Antrag auch den Nachbarstädten Erlangen und Fürth zugeleitet. Die Stadt Erlangen stimmte den geplanten Änderungen zu, durch die Stadt Fürth erfolgte keine Rückmeldung. Wie der aktuellen

Taxitarifordnung der Stadt Fürth zu entnehmen ist, würden sich die Taxitarife der Nachbarstädte Fürth und Nürnberg durch die geplante Anhebung des Nürnberger Taxitarifs wieder in den westentliche Punkten annähern.

Die Taxikommission hat sich in der Sitzung am 21.09.2022 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen begrüßt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 19.10.2022 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) beschlossen.

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