Haushaltssperre

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Entscheidungsvorlage

Anlage · 19.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

1. Entscheidungsvorlage

Für den Zeitraum 2023 bis 2026 wurde eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren durchgeführt.

Diverse Kostensteigerungen – siehe Erläuterung unten – führen im neuen Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren.

2. Neukalkulation für die Jahre 2023 bis 2026

Die Ist-Zahlen des Jahres 2021 bilden die Basis für die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2023 bis 2026.

2.1. Personalkosten

Im Bereich der Personalkosten wurden die Steigerungsraten nach den genauen Vorgaben der Stadtkämmerei in Absprache mit dem Kämmerer Herrn Riedl herangezogen.

2022: 2,25% 2023: 3,00% 2024: 2,80% 2025: 2,50% 2026: 2,30%

Des Weiteren wurden genehmigte Stellenschaffungen für die Jahre 2022 (zwei Stellen SÖR/2) und 2023 (eine Stelle SÖR/2) berücksichtigt.

2.2. Sachkosten und sonstige ordentliche Aufwendungen

Bei den Sachkosten und sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden Kostensteigerungen in Höhe von 3% p.a. unterstellt. Diese Annahme beruht auf der aktuell sehr hohen Inflation und dem Zielwert von 2% Inflation der EZB.

2.3. Energiekosten

Höhere Steigerungsraten wurden bei den Energiekosten angesetzt. Die als Folge des russischen Angriffkriegs gegen die Ukraine explodierenden Energiekosten wurden im Jahr 2022 mit 10% kalkuliert. In den Folgejahren wurde mit einer Normalisierung und einer Steigerungsrate von 5% p.a. gerechnet.

2.4. Nicht gebührenrelevante Erträge

Die nicht gebührenrelevanten Erträge für interne Leistungsverrechnung und Kehrleistungen für andere Dienststellen der Stadt Nürnberg wurden nicht erhöht. Die Verrechnungssätze der internen Leistungsverrechnung können erst nach der endgültigen Einführung und Auswertung der Kostenträgerrechnung neu berechnet werden. Eine sinnvolle Prognose über die Auswirkungen konnte nicht getroffen werden.

2.5. ASN-Abfallbeseitigungen

Die Kosten für ASN-Abfallbeseitigungen wurden für das Jahr 2024 leicht um 1,20% erhöht. Die Steigerungsrate ergab sich nach Rücksprache mit ASN bzgl. der geplanten Gebührensteigerungen (geplante Steigerung der Verbrennung um ca. 6%; die Verbrennung macht ungefähr 20% der Gebühren des SÖR aus).

2.6. Verwaltungskostenerstattungen

Die größte prozentuale Steigerungsrate wurde bei den VKE (Verwaltungskostenerstattungen) berücksichtigt. Hier wurde mit einer Steigerung von 25% ab dem Jahr 2023 kalkuliert. Die VKE fließen zu 35% über die Umlagen in die Straßenreinigungsgebühr ein.

2.7. Systematische Verbesserung der Kalkulation

Eine Verbesserung der Gebührenkalkulation hat sich durch die Berücksichtigung der Kosten für Pensions- und Beihilfeansprüche der Beamten ergeben. Nach Rücksprache mit dem BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) ist dieses Verfahren konsequent und angebracht.

2.8. Rückstellungen aus dem Vorjahreszeitraum

Aus dem Vorjahreszeitraum (2018-2022) verbleibt ein Aufwandsüberhang von ca. 450.000€. Dieser Aufwand muss gleichmäßig auf die Jahre 2023 bis 2026 verteilt werden.

2.9. Eigenanteil der Stadt Nürnberg

Der Eigenanteil der Stadt an der Straßenreinigung, der als Mindestmaß des öffentlichen Interesses an einem sauberen Straßenbild gilt, liegt seit 2015 bei 10 %. Dieser wurde unverändert für die neue Kalkulation übernommen.

3. Gebührenhöhe

Die seit Einführung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Nürnberg erzielten Synergieeffekte und die stetige Prozessverbesserung haben in vielen Bereichen zu relativ konstanten Kosten und Erträgen geführt. Im Wesentlichen beruht die Gebührenerhöhung auf den allgemeinen Kostensteigerungen, vor allem im Personalbereich und der Erhöhung der VKE.

Auf Grundlage der neuen Kalkulation ergibt sich eine Gebühr von 13,00 € (Reinigungsklasse A) bzw. 4,46 € (Reinigungsklasse B). Die bisherige Gebühr betrug 11,30 € (Reinigungsklasse A) bzw. 3,88 € (Reinigungsklasse B). Dies ergibt eine Steigerungsrate von 15,04 % bzw. 14,95 % über den Gesamtzeitraum.

Ergebnis Gebühr Alt Gebühr Neu Steigerungsrate
Reinigungsklasse A 11,30 € 13,00 € 15,04 %
Reinigungsklasse B 3,88 € 4,46 € 14,95 %

4. Gebührenzeitraum

Die sich aus der Neukalkulation ergebende Gebühr gilt für alle Jahre des Kalkulationszeitraumes 2023 bis 2026 gleichbleibend.

5. Gründe für die Neukalkulation

Nach Art. 8 Abs. 6 KAG soll der Kalkulationszeitraum maximal 4 Jahre betragen, nach Beendigung des Zeitraumes 2019 bis 2022 musste daher neu kalkuliert werden.

Anlagen

-Steigerungsraten -Berechnung Gebühren -Kalkulation Detail

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