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Wirtschaftsplan 2023

Anlage · 13.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser St. Johannis Energie & Versorgung Wohnen & Bauen Wöhrder See Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

NürnbergStift

2023

Impressum

Herausgeber:

NürnbergStift,

ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Auflage:

digital, inkl. Ratsinformationssystem

Gestaltung:

NürnbergStift

nuest@stadt.nuernberg.de

www.nuernbergstift.de

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ...................................................................................................................... 4

  1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5

1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5

1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6

  1. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6

2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6

2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10

2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12

2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13

2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 21

2.4. Finanzplan .................................................................................................... 23

2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 29

2.6. Stellenplan .................................................................................................... 30

2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 32

Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 33

Vorwort

Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2023 vor.

Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2023 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).

Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).

Für die Wirtschaftsplanung 2023 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt.

Die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2023 ist von erheblichen Unsicherheiten über zukünftige politische und wirtschaftliche Entwicklungen geprägt. Zum einen ist schwer abschätzbar, welchen weiteren Verlauf die Corona Pandemie nehmen wird und welche Belegungseinschränkungen, Ertragseinbußen und Mehraufwände die Folge sein werden. Mehraufwendungen und Mindereinnahmen werden seit dem 01.07.2022 jedoch nicht mehr durch den Rettungsschirm abgedeckt und es ist nicht absehbar, ob Folgelasten der Corona Pandemie über eine Steigerung der Pflegsätze aufgefangen werden können.

Gleichzeitig führt die Ukrainekrise zu schwerwiegenden Folgen für die deutsche Wirtschaft, die sich insbesondere in erheblichen inflationären Entwicklungen und einer drastischen Zunahme der Energie-, Material- und Lebensmittelkosten zeigen.

Vor diesem Hintergrund gilt es aber weiter, dass die durch das Konzept NüSt 2020 eingeleiteten Restrukturierungsprozesse weiter umgesetzt und in neue angepasste strategischen Veränderungen führen werden.

Die eingeleiteten Baumaßnahmen an den Standorten Regensburger Straße, Großweidenmühle und Platnersberg werden beginnend im Jahr 2023 zu deutlichen Ergebnisbelastungen des NüSt führen. Dies gilt auch für die Aufwände für die Neugestaltung des Standortes Sebastianspital.

1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen

1.1. Rechtliche Grundlagen

Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).

Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.06. 2022 zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und der zwei 2. Werkleiterinnen mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststelleneiterinnen in der Doppelspitze.

Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.

Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII vereinbart. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.

1.2. Betriebliche Grundlagen

Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:

o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR), ab dem ersten Quartal 2023 August-Meier-Haus(AMH) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO)

Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.

2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan

2.1. Grundlagen und Herausforderungen

Ausgangslage

Der weitere Geschäftsverlauf wird mit erheblichen Risiken belastet sein. Auf der einen Seite ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht abzuschätzen. Dies führt zu einer schweren Einschätzung der zukünftigen Belegungssituation, da nach wie vor in den Häusern Corona-Ausbrüche zu verzeichnen sind, die notwendige Isolierungen in Einzelzimmern erforderlich machen und jeweils mit einem höheren Personal-und Sachaufwand verbunden sind. was zu erheblichen Ergebnisbelastungen führen kann. Gleichzeitig muss das NürnbergStift auch im städtischen Gefüge der Daseinsvorsorge seiner Rolle gerecht werden, indem es im Notfall wieder spezielle Isolierstationen aufbaut, was in anderen Bereichen dann zu Ertragseinbußen führen kann ( insbesondere geriatrische Reha).

Anderseits sind durch die allgemeine Situation der Energieverknappung und der inflationären Entwicklung erhebliche Preissteigerungen sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich zu erwarten, die mit den Kostenträgern neu verhandelt werden müssen und deren vollständige Weitergabe in den Pflegsätzen unsicher ist.

Die Bewältigung der Corona Pandemie hatte in Jahren 2020, 2021 und 2022 dem NürnbergStift alles abverlangt. Alle prozessualen Abläufe und Routinen mussten geändert werden, um einen größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Dennoch ist es gelungen alle begonnen Bauprojekte weiter zu betrieben und weitere Aktivitäten abzuschließen.

 Der Neubau des August-Meier-Hauses liegt im Zeitplan. Der Umzug ist für das 1.Quartal 2023 geplant.  Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senioren-Wohnanlage St. Johannis am Standort Großweidenmühle laufen. Gegenwärtig werden Mietverträge mit der wbg verhandelt.  Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das Hochbauamt realisiert werden, wurden fortgesetzt. Alle relevanten Untersuchungen ( u.a. Naturschutz, Statik) wurden abgeschlossen.  Die Nachhaltigkeitsthemen rücken stark in Vordergrund insbesodere vor dem Hintergrund der Entwicklung von Notfallkonzepten hinsichtlich der Energie- und Lebensmittelversorgung.  Die Ausbildungsstrukturen wurden geändert, indem die Ausbildung auf 2 Standorte konzentriert wurde.  Die Gewinnung von ausländischen Fachkräften und damit einhergehenden Weiterentwicklung der Willkommenskultur im NüSt werden im Projektteam kontinuierlich erarbeitet und in die Umsetzung gebracht  Die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens wird vor dem Hintergrund des Organisations- und Personalentwicklung etabliert. Dabei werden alle Pflegekernprozesse analysiert und neubewertet. Eine enge Begleitung der Gesamtorganisation ist sicherzustellen.

Herausforderungen für 2023

Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege (Corona-Rettungsschirm) wurden aktuell bis 30. 06.2022 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2023 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz.

Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulichen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst die

Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht.

Für 2023 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen:

 Bezug des neuen August-Meier-Hauses  Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle  Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten  Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital  Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche  Umsetzung neuer Personalschlüssel  Schaffung der IT-Infrastruktur für die Umsetzung der Telemedizin und Telematik

Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubilden ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:

 Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden Pflegepersonals  Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.

Diese gilt es nun erneut aufzugreifen.

Parameter

Die Planung für 2023 enthält folgende wesentliche Parameter

  1. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt keine Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindererlöse

  2. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird auf Vorjahres Niveau von 90,1 % geplant.

  3. Die teilstationären Bereiche der Tagespflege im AHS wurden mit 78 % Auslastung geplant und im AMH ab 01.04.2023 mit einer Auslastung von 72 %.

  4. Die geriatrische Reha wurde mit Auslastung von 95,5 % geplant.

  5. Nach Mitteilung des Ref..I/II ist bei den Personalaufwendungen eine Tarifsteigerung in Höhe von 3 % zugrunde zu legen.

  6. Die erheblichen Preissteigerung im Energiebereich werden nach Rücksprache mit Ref. I/II mit einer Steigerungsrate bei Gas und Fernwärme von 70 % und Strom von 50 % berücksichtigt.

  7. Die Bezugskosten über die Service GmbH (Küchen- und Reinigungsleistungen; Betriebsdienst) steigen um ca. 27,3 % für Essensversorgung und 6,9 % für Personalkosten

  8. Im Bereich der Materialaufwendungen wird mit einer Preissteigerung von 16,5 % gerechnet.

  9. Es wird von einer durchschnittlichen Steigerung der Pflegesätze im vollstationären Bereich ab dem 01.07.2023 in Höhe von 5,9 % analog dem Verhandlungsergebnis aus dem Jahr 2022 ausgegangen.

  10. Für die teilstationäre Tagespflege wurde mit Pflegesatzsteigerung von 2,3 % kalkuliert. Das ist der Wert aus dem Jahr 2022.

  11. Für den ambulanten Dienst sowie für die geriatrische Reha wurde analog der Fortführung der Sätze im Jahr 2022 mit 2,5 % Steigerung kalkuliert.

  12. Die Instandhaltungs- und Wartungskosten müssen aufgrund von steigenden Energiekosten um 47,3 % erhöht werden.

  13. Die Abschreibungen erhöhen sich auf 30,9 % was insbesondere auf Inbetriebnahmen des neuen AMH zurückzuführen ist. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.

.

2.2. Erfolgsplan

Erläuterung des Ergebnisses. Was sind die wesentlichen Größen, die zu dem Defizit führen

Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2023 folgende Erträge und Aufwendungen: Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2023 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 2.666.741 Euro aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,8 Mio. Euro festgesetzt.

Nüst Gesamt Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Aufwendungen 40.722.738 39.992.357 40.049.096 56.738 0,1% 43.422.830
Erträge 39.345.238 39.311.664 38.040.051 -1.271.613 -3,2% 40.756.088
Betriebsergebnis -1.377.500 -680.693 -2.009.045 -1.328.352 -195,1% -2.666.741
Neutrales Ergebnis 666.774 10.000 118.321 108.321 1083,2% 0
Ergebnis -710.727 -670.693 -1.890.723 -1.220.030 -181,9% -2.666.741

Nachfolgend die Gliederung entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung.

Nüst Gesamt Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Personalaufwendungen 26.543.068 26.912.892 26.788.480 -124.412 -0,5% 26.924.607
Essensversorgung 2.626.887 2.878.380 2.820.804 -57.576 -2,0% 3.590.090
Energie und Wasser 1.361.620 1.295.000 1.408.041 113.041 8,7% 2.596.657
Wirtschafsbedarf 2.622.565 2.211.208 2.344.628 133.420 6,0% 2.582.839
Pflegebedarf und soziale Betreuung 1.510.291 609.133 669.875 60.742 10,0% 671.554
Verwaltungsbedarf 707.168 418.962 509.963 91.001 21,7% 421.699
Zentrale Dienste 513.544 515.454 516.232 778 0,2% 521.585
Pachten, Mieten, Leasing 518.377 513.254 513.947 693 0,1% 513.097
Beiträge, Versicher- ungen, Steuern 711.924 951.325 891.601 -59.724 -6,3% 871.259
Instandhaltung, Wartung 1.159.055 1.133.150 1.043.158 -89.992 -7,9% 1.536.705
Abschreibungen 2.203.546 2.152.405 2.141.170 -11.235 -0,5% 2.801.930
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 244.693 401.195 401.195 0 0,0% 390.806
Summe betriebliche Aufwendungen 40.722.738 39.992.357 40.049.096 56.736 0,1% 43.422.830
Erlöse Rüstige 778.951 1.049.700 721.338 -328.362 -31,3% 610.339
Erlöse teilstationäre Pflege 212.657 286.912 312.193 25.281 8,8% 544.839
Erlöse vollstationäre Pflege 31.068.033 29.207.337 28.874.397 -332.940 -1,1% 30.637.010
Erlöse Wohnheime 792.691 810.071 800.643 -9.428 -1,2% 798.411
Erlöse ambulante Pflegeleistungen 1.055.930 1.244.500 1.217.535 -26.965 -2,2% 1.321.536
Erlöse Reha stationär 1.684.356 3.300.000 2.535.517 -764.483 -23,2% 3.709.855
Zuweisungen, Zuschüs- se, Fördermittel, Auf- lösung Sonderposten 755.006 699.010 701.057 2.047 0,3% 699.010
Nebenerlöse 2.997.614 2.714.133 2.877.370 163.237 6,0% 2.435.087
Summe betriebliche Erträge 39.345.238 39.311.664 38.040.051 -1.271.613 -3,2% 40.756.088
Betriebsergebnis -1.377.500 -680.692 -2.009.044 -1.328.349 -195,1% -2.666.742
Neutrales Ergebnis 666.774 10.000 118.321 108.321 1083,2% 0
Ergebnis -710.727 -670.692 -1.890.723 -1.220.031 -181,9% -2.666.742

2.2.1. Auslastung

Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2023 setzt sich wie folgt zusammen:

Kapazität Pflege / Wohnen für 2023 Sebastianspital Sebastianspital August-Meier-Heim Altbau August-Meier-Heim Neubau August-Meier-Heim Neubau St. Johannis St. Johannis Platnersberg
Art Tagespflege vollstat. Pflege vollstat. Pflege Tagespflege vollstat. Pflege vollstat. Pflege Wohnen vollstat. Pflege
Kapazität 18 253 128 20 178 149 64 91
Bel.% 78% 96% 98% 72% 89% 80% 84% 97%
Anz. geplante Be w. 14,00 243,77 125,00 14,33 159,22 119,50 54,00 88,30
Einstufungen abs./in % Rüstige 0,00 0,00 0,71 0,00 0,00 21,50 7,66
KZP fix 0,00 26,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Pflegegrad 1 2,33 0,00 16,49 0,72 10,13 5,41 3,85
Pflegegrad 2 7,78 46,27 26,38 3,58 54,29 28,66 23,26
Pflegegrad 3 3,89 80,41 44,35 3,58 46,82 31,97 25,28
Pflegegrad 4 0,00 53,22 23,36 3,58 27,72 17,44 16,57
Pflegegrad 5 0,00 37,87 13,71 2,87 20,25 14,53 11,69
Besonderheiten dav.1B.-Zi. 11 88 38 20 178 53 52
dav. m. Betreuung szuschla1g4,00 243,77 124,29 14,33 159,22 98,00 80,64

HSP 106 Plätze Reha 42 Plätze Im WPL 2023 liegen Folgende Parameter zu Berechnung der Auslastung zugrunde:

  1. Vollstationäre Pflege mit insgesamt 553 Plätze und eine Auslastung von 90,1 % auf dem Vorjahresniveau 2. Tagespflege mit insgesamt 38 Plätzen (AHS 18 und AMH 20 Plätze) und eine Auslastung von 75 % 3. Geriatrische Reha mit insgesamt 44 Plätze und eine Auslastung von 95,4 % 4. HSP mit 106 Wohneinheiten und eine Auslastung von 100 % 5. Wohnen im AHJ mit 64 Wohneinheiten und eine Auslastung von 84 %. Diese Situation der niedrigen Auslastung der Wohnungen im AHJ ist vor dem Hintergrund der Aktivitäten der Planung in GWM entstanden und wird neubewertet. 6. Rüstigen Bereiche sind mit insgesamt 60,5% Auslastung geplant.

Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade im vollstationären sowie teilstationären Bereich basiert auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2023. Im ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 120 Patienten im Jahr 2023 vorgesehen. Für die geriatrischen Reha ist die durchschnittliche Behandlung von 42 Reha-Patienten im Jahr 2023 geplant.

2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan

Pflegebereich

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro EUR in % Euro
Erlöse teilstationäre Pflege 212.657 286.912 312.193 25.281 8,8% 544.839
Erlöse vollstationäre Pflege 31.068.033 29.207.337 28.874.397 -332.940 -1,1% 30.637.010

Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2023 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2022 verhandelten neuen Vergütungsvereinbarungen für pflegebedingten Aufwand, Unterkunft und Verpflegung ohne Vergütungszuschläge für PPsG und Investitionskosten zeigen im Ergebnis für die Vollstationären Einrichtungen folgende Steigerungsraten:

AHS 3,82 % AHR 5,36 % AHJ 5,36 % AHP 4,28 %

Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 01.07.2023 wurde eine Steigerung von 5,9 % angenommen. Das entspricht der durchschnittlichen Pflegesatzsteigerung im Jahr 2022.

Ambulante Leistungen

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Erlöse ambulante Pflegeleistungen 1.055.930 1.244.500 1.217.535 -26.965 -2,2% 1.321.536

NüSt setzt 2023 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Insbesodere soll sich die Situation durch den Ausbau der

Tagespflegeangebote im ambulanten Dienst positiv verbessern. Die Fortschreibung der Vergütung mit rund 2,5 % wurde im Planansatz angenommen muss aber vor dem Hintergrund der dynamischen Energiekostensteigerung kritisch hinterfragt und im Jahr 2023 ggf. gekündigt werden. Die Vergütungssätze für die ambulanten Dienste sollen neu verhandelt werden.

Rüstigenbereich

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Erlöse Rüstige 778.951 1.049.700 721.338 -328.362 -31,3% 610.339

Der Planung der Erträge für den Rüstigenbereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Aufgrund von sinkender Nachfrage und einem dementsprechenden niedrigeren Planansatz für das Jahr 2023 zeigt sich einer Rückgang der Erträge von 15 %.

Wohnheimbereich

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Erlöse Wohnheime 792.691 810.071 800.643 -9.428 -1,2% 798.411

Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Eine Anpassung der Nebenkosten soll dringend erfolgen

Geriatrische Rehabilitation

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Erlöse Reha stationär 1.684.356 3.300.000 2.535.517 -764.483 -23,2% 3.709.855

Der Planung der Erträge für das Jahr 2023 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.10.2022 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.09.2023. Ab 01.10.2023 wurde eine Steigerung um 2,5 % in die Planung einbezogen. Analog der ambulanten Dienste wird auch für die Geriatrische Reha im Jahr 2023 eine neue Verhandlung der Pflegesätze notwendig sein. Eine reine Fortführung der Preissteigerung wie im Jahr 2022 ist vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung nicht gerechtfertigt.

2022 234,33 Jan-Sep 2023 239,70 Steigerung in % 3,5% Okt-Dez 2023 248,09 Steigerung in % 3,5%

Belegung WPL 2023
2023 Patienten Tagessatz Erlöse Tage
Jan 42 239,70 € 312.425,40 € 31
Feb 42 239,70 € 282.223,20 € 28
Mrz 42 239,70 € 312.425,40 € 31
Apr 42 239,70 € 302.358,00 € 30
Mai 42 239,70 € 312.425,40 € 31
Jun 42 239,70 € 302.358,00 € 30
Jul 42 239,70 € 312.089,40 € 31
Aug 42 239,70 € 312.089,40 € 31
Sep 42 239,70 € 302.022,00 € 30
Okt 42 248,09 € 323.012,53 € 31
Nov 42 248,09 € 312.592,77 € 30
Dez 42 248,09 € 323.012,53 € 31
3.709.034,03 € 365

Nebenerlöse

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Nebenerlöse 2.997.614 2.714.133 2.877.370 163.237 6,0% 2.435.087

Folgende Posten sind in den Nebenerlösen enthalten:  Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung  Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung

 Erträge aus „Vermietung und Verpachtung  Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen  Sonstige, z.B. Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche

Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Zuweisungen, Zuschüsse, Fördermittel, Auflösung Sonderposten 755.006 699.010 701.057 2.047 0,3% 699.010

Im Einzelnen fallen darunter die:  Zuschuss Miete Stiftung HSP  Fördermittel PPZ  PpSG-Erstattungen  PAF-Erstattungen  Sonstige Personalkostenerstattungen

Neutrales Ergebnis

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Neutrales Ergebnis 666.774 10.000 118.321 108.321 1083,2% 0

Im Ergebnis 2021 sind hier erhaltene Zuschüsse, Spenden und Erträge aus Anlagenverkäufen enthalten.

Personalaufwand

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Personalaufwendungen 26.543.068 26.912.892 26.788.480 -124.412 -0,5% 26.924.607

Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen im WPL 2023 495,11 VK dem Planansatz 2023 zugrunde. Nach Vorgabe des Ref. I/II wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein durchschnittlicher Steigerungssatz von 3 % in die Planung einbezogen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. Die Personalkostensteigerung für das Jahr 2023 im Bereich der NüStSG beträgt 6,9 %. Diese Lohnsteigerung stellt das Verhandlungsergebnis im Reinigungstarif dar.

Essensversorgung

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Essensversorgung 2.626.887 2.878.380 2.820.804 -57.576 -2,0% 3.590.090

Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. Die bereits angezeigten Preissteigerungen im Bereich der Essensversorgung wurden berücksichtigt.

Energie und Wasser

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Energie und Wasser 1.361.620 1.295.000 1.408.041 113.041 8,7% 2.596.657

Hier zeigen sich deutlich die Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten im Planungsjahr 2023.

Wirtschafts-, Pflegebedarf, Verwaltungsbedarf und zentrale Dienste

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Wirtschaftsbedarf 2.622.565 2.211.208 2.344.628 133.420 6,0% 2.582.839
Pflegebedarf und soziale Betreuung 1.510.291 609.133 669.875 60.742 10,0% 671.554
Verwaltungsbedarf 707.168 418.962 509.963 91.001 21,7% 421.699
Zentrale Dienste 513.544 515.454 516.232 778 0,2% 521.585
Summe 5.353.568 3.754.757 4.040.698 285.941 7,6% 4.197.677

Im Wirtschaftsbedarf sind alle bezogenen Fremdleistungen, Verbrauchsmittel und die Beruf- und Schutzkleidung enthalten. Der größte Posten ist hier der Aufwand für die Gebäudereinigung in Höhe von 1.052 T Euro.

In den Aufwendungen für die zentralen Dienste sind vor allem die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger enthalten. Diese beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 Euro ergeben. Dieser Wert wird im Jahr 2023 fortgeschrieben.

Pachten, Miete, Leasing

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Pachten, Mieten, Leasing 518.377 513.254 513.947 693 0,1% 513.097

Die Kostenpositionen wurden im Vergleich zum Vorjahreswert angepasst und fortgeschrieben.

Steuern, Abgaben, Versicherungen

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Beiträge, Versicher- ungen, Steuern 711.924 951.325 891.601 -59.724 -6,3% 871.259

Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch ausgerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den Krankenhäusern, ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pflegeversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Den geschätzten Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalenderjahr begrenzt. Die Bescheide für 2023 wird NüSt voraussichtlich im November 2022 erhalten. Gleichzeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leistungserträgen. Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen im Jahr 2023 gerechnet. Der Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab.

Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Instandhaltung, Wartung 1.159.055 1.133.150 1.043.158 -89.992 -7,9% 1.536.705

Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Steigerung der Energiekosten liegt der Gesamtkostenansatz für diese Position im Jahr 2023 bei insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro was eine Steigerung von ca. 3 % im Vergleich zum WPL 2022 ausmacht.

Abschreibungen

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Abschreibungen 2.203.546 2.152.405 2.141.170 -11.235 -0,5% 2.801.930

Eine relevante kalkulatorische Position im WPL 2023 ergibt sich insbesondere durch die Abschreibungen des neuen AMH. Im Vergleich zum WPL 2022 zeigt sich eine Steigerung der Abschreibungen von ca. 650 T Euro, was ca. 30 % entspricht.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Zinsen 244.693 401.195 401.195 0 0,0% 390.806

Eine weitere Position die das Gesamtergebnis des NüSt 2023 stark belasten sind die Zinsen für die Finanzierung des Neubau August-Meier-Haus.

Jahresergebnis

Die Veränderung im Jahresergebnis stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis WPL Hore Abweichung WPL
2021 2022 2022 Hore zu WPL 2022 2023
Euro Euro Euro Euro in % Euro
Ergebnis -710.727 -670.692 -1.890.723 -1.220.031 -181,9% -2.666.742

Im Ergebnis der Hochrechnung 2022 (- 1,9 Mio. €) und im Jahresplan 2023 (- 2,7 Mio. €) sind deutlich die Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten zu sehen.

Kassenkredit

Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei

NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2023 errechnet sich ein Betrag in Höhe 6.792.681 Euro (1/6 von 40.756.088 Euro). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. Euro festgesetzt werden.

2.3. Vermögensplan

Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2023, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2023 einen Finanzbedarf von rd. 47,128 Mio. Euro aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus:

Ausgaben Mio. Euro
Aktivierungspflichtiges Anlagevermögen 43.258
Darlehenstilgungen 1.203
geplanter Verlust 2.667
Finanzbedarf 2023 47.128

Die Ausgaben für das aktivierungspflichtige Anlagevermögen werden wie folgt finanziert:

Finanzierung Mio. Euro
Innenfinanzierung 2.946
Außenfinanzierung 40.312
Summe 43.258

In der Außenfinanzierung sind 39,8 Mio. Euro veranschlagt für Kredite und Investitionszuschüsse für das August Meier Haus.

Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)

Im Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von rd. 43,258 Mio. Euro vorgesehen

Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2019 war die Verwaltung beauftragt, für den Neubau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Dieser wurde 2020 abgeschlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat begonnen. Im September 2021 wurde das Richtfest gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten, einschließlich der projekt-begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Januar 2023 geplant ist, sind die Herstellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig. Für das Vorhaben Zentralküche wurde ein Grundstück (Rauthener Straße in Langwasser) gefunden und an NüSt zum 01.08.2023 mit einem Buchwert in Höhe von 733 T Euro übertragen. Das Vorhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasster zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt. Für 2023 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,2 Mio. Euro ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstützung des Hochbauamtes im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 2,00 Mio. Euro im Investitionsplan verankert. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 0,155 Mio. Euro für das Wirtschaftsjahr 2023 veranschlagt. Für ein neues Abrechnungsprogramm in der Pflege wurden 0,215 Mio. Euro im Investitionsplan eingestellt.

Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)

Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind nachfolgenddargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Neuaufnahme von Darlehen i.H. v. 23.997.151,89 € ergibt sich mit der Abnahme zum Beginn des Jahres 2023 für das neue August-Meier-Haus. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2023 finanziert werden.

Schulden aus Krediten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Gesamtsumme
Stand 01.01.2022 7 .529.569,27 € 7 .529.569,27 €
Tilgung 2022 457.184,34 € 457.184,34 €
Zinsen 2022 124.371,33 € 124.371,33 €
Stand 31.12.2022 7 .072.384,93 € - € 7 .072.384,93 €
Aufnahme 2023 2 3.997.151,89 € 23.997.151,89 €
geplante Tilgung 2023 457.322,41 € 7 45.288,55 € 1 .202.610,96 €
geplante Zinsen 2023 120.152,87 € 1 58.579,33 € 278.732,20 €
Stand 31.12.2023 6 .615.062,52 € 2 3.251.863,34 € 29.866.925,86 €

Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)

Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von -2.666.741 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im „Verlustvortrag“ ausgewiesen.

2.4. Finanzplan

Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2022) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses.

Die Investitionen werden im Innenverhältnis finanziert über Eigenmittel und Abschreibungen, im Außenverhältnis über Zuschüsse und Darlehen. Der geplante Verlust wird planmäßig in den Verlustvortrag übernommen.

Nachfolgend die Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV:

Jahr 2022 2023 2024 2025 2026
Jahresergebnis in T Euro -673,7 -2.666,7 -673,7 -673,7 -673,7

Nach § 3 Abs. 3 WkPV sollte der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2023 ein Verlust in Höhe von 2, 6 Mio. Euro erwartet. Dieser hohe Verlust ist begründet in den derzeit noch nicht refinanzierten gestiegenen Energiekosten und der Kosten für die Essenversorgung. Für das Jahr 2024 wurde geplant, dass diese höheren Kosten für Energie und der Essensversorgung durch die nächsten Vergütungsverhandlungen refinanziert werden. Allerdings kann für die nächsten Jahre aufgrund der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen weiterhin kein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden, während der Baumaßnahmen wird die Belegung in einzelnen Standorten (z.B. Platnersberg) sich sogar deutlich verschlechtern. Erst nach Abschluss aller Baumaßnahmen wird es daher gelingen, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, einer Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der weiteren Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.

Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2023 fortgeschrieben.

Für die Zentralküche wurde ein Grundstück (Rauthener Straße in Langwasser) gefunden und an NüSt zum 01.08.2023 mit einem Buchwert in Höhe von 733 T Euro übertragen. Auf diesem Grundstück wird der Neubau des Gebäudes realisiert werden. Der Neubau des August-Meier-Hauses befindet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt, der Bezug ist geplant für das Frühjahr 2023. Dieses Projekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. Euro unterstützt. Die Vorbereitungen für den Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam mit dem Hochbauamt gestartet. Weiter ist der Planung Rückbau des Fritz Hintermayr-Haus und der Neubau des Sebastiansspitals gemeinsam mit den PD gestartet. Für diese drei Projekte erhält NürnbergStift Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt der Stadt Nürnberg in Höhe von 10. Mio. Euro.

Neubau August-Meier-Heim als ÖPP

vorherige (lfd. GJ) spätere
insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre
T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro
AHR: Neubau August-Meier-Heim als ÖPP
Gesamtkosten 41.485 1.012 100 40.372 0 0 0 0
davon:
Einrichtung u. Aussstattung 2.540 2.540
Gebäude 38.945 1.012 100 37.832 0 0
Finanzierung 41.485 1.012 100 40.372 0 0 0 0
davon:
Innenfinanzierung 1.688 1.012 100 575
Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 575
sonstige Eigenmittel 1.012 100
Außenfinanzierung 39.797 39.797
Zuschüsse des Trägers
für Investitionen 0
für Tilgungsleistungen 0
Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand
Fördermittel nach dem PflegeVG 9.980 9.980
Sonstige Förderung der öffentlichen Hand 0
Zuwendungen Dritter für Investitionen 1.080 1.080
Darlehensrückflüsse (KfW- Tilgungszuschuss) 4.740 4.740
Kreditähnliche Rechts- geschäfte
1. Übernahme KfW Darlehen 18.960 18.960
2. Bay. Landesbank Darlehen 5.037 5.037

Neubau Zentralküche

vorherige (lfd. GJ) spätere

insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre

T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro

Gesamtkosten 13.000 69 746 222 1.500 1.500 8.963 0

davon: Grundstücke 746 746 Einrichtung u. Aussstattung 428 428 Gebäude 11.826 69 222 1.500 1.500 8.535

Finanzierung 13.000 69 746 222 1.500 1.500 8.963 0

davon:

Innenfinanzierung 1.816 69 746 222 779

Einnahmen aus erwirtschafteten Abschreibungen sonstige Eigenmittel 1.816 69 746 222 779

Außenfinanzierung 11.184 721 1.500 8.963

Zuschüsse des Trägers für Investitionen 500 500 für Tilgungsleistungen 0 Darlehen von Kreditinstituten 10.684 221 1.500 8.963 0

Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0

Modernisierung/Sanierung Senioren-Wohnanlage Platnersberg (Ersatzneubau)

vorherige (lfd. GJ) spätere
insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre
T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro
AHP: Modernisierung/Sanierung Senioren-Wohnanlage Platnersberg (Ersatzneubau)
Gesamtkosten 54.000 160 150 2.000 2.500 8.600 10.000 30.590
davon:
Gebäude 54.000 160 150 2.000 2.500 8.600 10.000 30.590
Finanzierung 54.000 1.000 500 2.000 2.500 8.600 10.000 29.400
davon:
Innenfinanzierung 1.650 0 0 1.500 0 0 150 0
Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 0
sonstige Eigenmittel 1.650 1.500 150
Außenfinanzierung 52.350 1.000 500 500 2.500 8.600 9.850 29.400
Zuschüsse des Trägers
für Investitionen 5.000 5.000
Zuwendungen Dritter für Investitionen 5.000 1.000 500 500 500 500 500 1.500
Darlehen von Kreditinstituten 36.050 2.000 3.100 3.050 27.900
Sonstige Darlehen (KfW) 6.300 6.300
Deckungslücke 0 -840 -350 0 0 0 0 1.190

Neubau Senioren-Wohnanlage St. Johannis (Gebäude - Anmietung, Invest Ausstattung)

vorherige (lfd. GJ) spätere
insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre
T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro
Gesamtkosten 2.600 0 0 0 0 2.600 0 0
davon:
Einrichtung u. Aussstattung 2.600 2.600
Finanzierung 2.600 0 0 0 0 2.600 0 0
davon:
Innenfinanzierung 2.600 2.600
Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 0
sonstige Eigenmittel 2.600 2.600
Außenfinanzierung
Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0

Rückbau Fritz Hintermayr-Haus und Neubau Sebastianspital

vorherige (lfd. GJ) spätere
insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre
T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro
AHS: Rückbau Fritz Hintermayr-Haus und Nebau Sebastianspital
Gesamtkosten 34.522 294 1.900 2.000 4.100 26.228
davon
Gebäude 294 1.900 2.000 4.100 26.228
Finanzierung 34.522 0 0 294 1.900 2.000 4.100 26.228
davon:
Innenfinanzierung 2.294 0 0 294 0 2.000 0 0
Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 0
sonstige Eigenmittel 2.294 294 0 2.000
Außenfinanzierung 32.228 1.900 0 4.100 26.228
Zuschüsse des Trägers
für Investitionen 5.000 1.900 3.100
Einnahmen aus Krediten
Darlehen von Kreditinstituten 1.000 1.000
Sonstige Darlehen (KfW) 26.228 26.228
Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0

Pauschale für die Wiederbeschaffung Anlagevermögen

vorherige (lfd. GJ) spätere
insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre
T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro
Gesamtkosten 1.555 0 0 370 335 425 425 0
Einrichtung u. Aussstattung 1.255 155 300 400 400
Imm. Vermögensgegenst. 300 215 35 25 25
Finanzierung 1.555 0 0 370 335 425 425 0
davon:
Innenfinanzierung 1.495 0 0 355 320 410 410 0
Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 1.495 355 320 410 410 0
sonstige Eigenmittel 0
Außenfinanzierung 60 0 0 15 15 15 15 0
Zuwendungen Dritter für Investitionen 60 15 15 15 15
Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusammenfassung aller Maßnahmen

vorherige (lfd. GJ) spätere
insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre
T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro
Alle Maßnahmen insgesamt
Gesamtkosten 147.162 1.242 996 43.258 6.235 15.125 23.488 56.818
Finanzierung 147.162 2.081 1.346 43.258 6.235 15.125 23.488 55.628
davon:
Innenfinanzierung 11.543 1.081 846 2.946 1.099 5.010 560 0
Außenfinanzierung 135.619 1.000 500 40.312 5.136 10.115 22.928 55.628
Deckungslücke 0 -840 -350 0 0 0 0 1.190

2.5. Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan 2023 2023 T Euro 2024 T Euro 2025 T Euro 2026 T Euro 2027 ff T Euro insgesamt T Euro
Neubau August-Meier-Heim (ÖPP) 40.372 40.372
Bau der Zentralküche 222 1.500 1.500 8.963 0 12.185
Neubau und Modernisierung Seniorenwohnanlage Platnersberg 2.000 2.500 8.600 10.000 30.590 53.690
Neubau Senioren Wohnanlage St. Johannis 2.600 2.600
Rückbau Fritz Hintermayr-Haus und Neubau Sebastiansspital 294 1.900 2.000 4.100 26.228 34.522
Pauschale für Wieder- beschaffung Anlagevermögen 370 335 425 425 1.555
Summe 43.258 6.235 15.125 23.488 56.818 144.924

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen insgesamt 144,9 Mio. Euro für alle geplanten Investitionen. 43,2 Mio. Euro betreffen davon das Wirtschaftsjahr 2023, 101,7 Mio. Euro die Jahre ab 2024.

2.6. Stellenplan

Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Seit dem 01.06.2022 sind planmäßig zwei Stellen mit der Position der zweiten Werkleitung besetzt. Die besetzten Stellen der Beamte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen.

Besoldungs -gruppe Zahl der Stellen (VK) 2023 insgesamt Zahl der Stellen (VK) 2022 insgesamt Zahl der tatsächlich besetzten Stellen (VK) am 30.06.2022
sonstige Beamte 5,72 7,72 7,64
B2 1,00 1,13
A12 1,00 1,00 1,00
A11 1,00 1,00
A10 1,96 1,96 1,75
A9/A10 1,00 1,00 1,00
A7 0,76 0,76 0,76
A6/A7 1,00 1,00 1,00
Insgesamt 5,72 7,72 7,64

In der nachfolgenden Tabelle sind die tariflich Beschäftigte ausgewiesen:

Entgeltgruppe Zahl der Stellen (VK) 2023 Zahl der Stellen (VK) 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen (VK) am 30.06.2022
Allgemein 150,40 154,35 128,76
15UE 2,00
15 0,00 1,00 1,00
14 3,00 3,00 1,90
13 3,08 3,08 1,37
12 2,00 2,00 2,00
11 8,00 8,00 6,48
10 6,50 6,50 5,75
9C 4,00 4,00 1,86
9B 13,53 13,53 12,63
9A 12,50 12,50 9,36
8 6,81 6,56 3,61
7 14,30 11,50 11,07
6 3,50 3,00 2,00
5 6,00 6,00 2,19
4 1,00 1,00 1,00
3 3,18 3,18 2,43
2UE 11,50 11,50 5,47
2 36,50 45,00 46,05
1 13,00 13,00 12,59
Sozial- und Erziehungsdienst 0,50 3,50 4,60
S 17 0,26
S 15 0,18
S 12 3m25 3,00 3,66
S 11B 0,50 0,50 0,50
Pflege 338,49 337,49 306,36
P14 7,99 6,99 7,72
P13 1,00 1,00
P12 18,00 18,00 14,72
P10 2,00 2,00 2,00
P8 11,00 11,00 10,29
P7 17,00 17,00 10,91
P6 14,00 14,00
P5/P7 267,50 267,50 260,72
Gesamt 489,39 495,34 439,72

2.7. Darlehensverbindlichkeiten

Zum 31.12.2023 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 29.867 T Euro gerechnet. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:

Darlehen Nennbetrag Stand zum Stand zum Aufnahme Zinsen 2023 Tilgung 2023 Stand zum 31.12.2023
lfd. 31.12.2021 31.12.2022 2023
Nr. Nr. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 540506 925.724,63 172.574,17 152.163,99 367,56 20.461,24 131.702,75
2 540508 911.260,17 201.320,94 182.325,76 217,22 18.995,18 163.330,58
3 230001 3.000.000,00 2.160.000,00 2.100.000,00 79.021,50 60.000,00 2.040.000,00
4 240001 3.000.000,00 1.499.984,00 1.392.840,00 12.021,28 107.144,00 1.285.696,00
28 250001 1.245.000,00 871.500,00 747.000,00 5.011,12 124.500,00 622.500,00
6 540600 215.908,38 172.100,98 168.971,88 3.129,10 165.842,78
7 540601 170.398,30 140.763,94 138.647,20 2.116,74 136.530,46
9.468.291,48 5.218.244,03 4.881.948,83 96.638,68 336.346,26 4.545.602,57
8 540114 117.597,13 44.732,33 43.373,36 107,59 1.362,37 42.010,99
9 540117 108.138,23 41.203,54 39.954,02 99,10 1.252,64 38.701,38
10 540119 7.106,96 2.748,86 2.666,84 6,61 82,23 2.584,61
11 540511 306.775,13 125.777,85 119.642,35 6.135,50 113.506,85
12 540513 567.533,99 244.039,61 232.688,93 11.350,68 221.338,25
13 540516 797.615,33 358.927,03 342.974,73 15.952,30 327.022,43
1.904.766,77 817.429,22 781.300,23 213,30 36.135,72 745.164,51
14 540101 153.387,56 16.212,07 13.575,53 108,30 2.657,68 10.917,85
15 540102 30.677,51 6.005,75 5.513,01 40,41 496,45 5.016,56
16 540108 73.626,03 26.137,25 25.400,99 736,26 24.664,73
17 540112 141.218,82 42.376,52 40.348,38 247,00 2.040,74 38.307,64
18 540113 42.948,52 11.349,53 10.643,60 91,05 712,09 9.931,51
19 540501 674.905,28 214.565,17 199.907,07 490,59 14.694,77 185.212,30
20 540507 690.244,04 144.951,27 131.146,39 13.804,88 117.341,51
21 540512 306.775,13 125.777,85 119.642,35 6.135,50 113.506,85
22 540514 674.905,28 290.209,38 276.711,28 13.498,10 263.213,18
2.788.688,17 877.584,79 822.888,60 977,35 54.776,47 768.112,13
23 540116 121.431,82 0,00 0,00 0,00
24 540502 306.775,13 113.506,84 107.371,34 6.135,50 101.235,84
25 540503 460.162,69 179.463,33 170.260,07 9.203,26 161.056,81
26 540504 199.403,83 81.755,51 77.767,43 3.988,08 73.779,35
27 540515 536.856,48 241.585,55 230.848,43 10.737,12 220.111,31
1.624.629,95 616.311,23 586.247,27 0,00 30.063,96 556.183,31
15.786.376,37 7.529.569,27 7.072.384,93 97.829,33 457.322,41 6.615.062,52
kreditähnliche Rechtsgeschäfte 23.997.151,89 158.579,33 745.288,55 23.251.863,34
Gesamtsumme 15.786.376,37 7.529.569,27 7.072.384,93 23.997.151,89 256.408,66 1.202.610,96 29.866.925,86

Wichtige Begriffe und Abkürzungen

AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PAF Pflegeausbildungsfonds PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan

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