Beschlussvorlage Ref.V/025/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Bericht
Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2023
Anlagen: Wirtschaftsplan 2023
Sachverhalt (kurz):
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/025/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/025/2022
Gutachtenvorschlag:
Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 43.258.000 EURkl c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2023 in Höhe von 23.997.151,89 EUR d) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.800.000 EUR
Behandlung des Wirtschaftsplans aufgrund
der kurzfristigen Einbringung als
Tischvorlage nur als Bericht vorgelegt.
Keine Begutachtung!
Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat (Etat)
am 17.11.2022.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs NürnbergStift mit den folgenden Inhalten: a) den Erfolgsplan mit Erträgen von 40.756.088 € und Aufwendungen von 43.422.830 € b) den Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 47.128.000 € c) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 101.666.000 € d) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2021 in Höhe von 23.997.151,89 € e) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.800.000 €
Im vorliegenden Wirtschaftsplan sind die unter TOP 2 behandelten Stellenschaffungsanträge bereits mit eingearbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den Beschlüssen im TOP 2 ergebenden Veränderungen im Wirtschaftsplan NüSt vorzunehmen.