Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (Etat) (17.11.2022)

Sitzungsvorlage

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Ref.V/025/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Bericht

Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wirtschaftsplan 2023

Anlagen: Wirtschaftsplan 2023

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/025/2022

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Rpr

Ref. I/II

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/025/2022

Gutachtenvorschlag:

Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 43.258.000 EURkl c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2023 in Höhe von 23.997.151,89 EUR d) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.800.000 EUR

Behandlung des Wirtschaftsplans aufgrund

der kurzfristigen Einbringung als

Tischvorlage nur als Bericht vorgelegt.

Keine Begutachtung!

Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat (Etat)

am 17.11.2022.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs NürnbergStift mit den folgenden Inhalten: a) den Erfolgsplan mit Erträgen von 40.756.088 € und Aufwendungen von 43.422.830 € b) den Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 47.128.000 € c) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 101.666.000 € d) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2021 in Höhe von 23.997.151,89 € e) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.800.000 €

Im vorliegenden Wirtschaftsplan sind die unter TOP 2 behandelten Stellenschaffungsanträge bereits mit eingearbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den Beschlüssen im TOP 2 ergebenden Veränderungen im Wirtschaftsplan NüSt vorzunehmen.

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