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Entwurf Treffgebührensatzung

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Sozialausschuss Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 8.2 zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022

Gebührensatzung für die städtischen Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist

(Treffgebührensatzung – TrGebS)

Vom ……....................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Gebührenpflicht § 2 Gebührenschuldner § 3 Fälligkeit § 4 Gebührensätze § 5 Inkrafttreten

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Überlassung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen in den Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist sowie der Kegelbahnen im Treff Bleiweiß gemäß § 5 Abs. 2 und § 6 der Treffsatzung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die Institutionen, Organisationen, Vereine und Personen, denen die in § 1 genannten Räumlichkeiten und Einrichtungen in den Treffs überlassen werden.

§ 3

Fälligkeit

Die Gebühren sind mit Beendigung der Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen fällig.

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§ 4

Gebührensätze

(1) Für die Überlassung der Veranstaltungs- und Gruppenräume nach § 5 Abs. 2 der Treffsatzung werden folgende Gebühren erhoben:

Raumgröße Grundgebühr jede weitere angefangene Stunde Tageshöchstgebühr
unter 50 m² 25,-- € 5,-- € 45,-- €
ab 50 bis unter 70 m² 30,-- € 7,50 € 70,-- €
ab 70 bis unter 100 m² 40,-- € 10,-- € 100,-- €
ab 100 m² 90,-- € 20,-- € 220,-- €

Die Grundgebühr umfasst eine Nutzung von bis zu zwei Stunden. Bei einer regelmäßigen Überlassung (mindestens zehn Einzeltermine im Jahr nach § 5 Abs. 2 der Treffsatzung) werden die Gebühren folgendermaßen reduziert:

Raumgröße Grundgebühr jede weitere angefangene Stunde
unter 50 m² 20,-- € 4,-- €
ab 50 bis unter 70 m² 25,-- € 5,-- €
ab 70 bis unter 100 m² 30,-- € 7,50 €
ab 100 m² 70,-- € 15,-- €

Eine Reduzierung der Tageshöchstgebühren erfolgt nicht.

(2) Für die Nutzung der Kegelbahnen im Treff Bleiweiß werden folgende Gebühren je Stunde und Bahn erhoben:

(montags bis freitags nach 18 Uhr und an Wochenenden): 7,56 €.

(3) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, wird die Umsatzsteuer den betroffenen Gebührenschuldnern zusätzlich auferlegt.

(4) Für die in § 5 Abs. 3 der Treffsatzung vorgesehenen privaten Nutzungen ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt zu vereinbaren.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die städtischen Seniorentreffs Bleiweiß und Heilig-Geist (SeniorentreffGebS – SenTrGebS) vom 20. Juli 2000 (Amtsblatt S. 384), zuletzt geändert durch Satzung vom 5. Dezember 2002 (Amtsblatt S. 688), außer Kraft.

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