Beilage 8.2 zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022
Gebührensatzung für die städtischen Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist
(Treffgebührensatzung – TrGebS)
Vom ……....................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Gebührenpflicht § 2 Gebührenschuldner § 3 Fälligkeit § 4 Gebührensätze § 5 Inkrafttreten
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Überlassung von Veranstaltungs- und Gruppenräumen in den Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist sowie der Kegelbahnen im Treff Bleiweiß gemäß § 5 Abs. 2 und § 6 der Treffsatzung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Institutionen, Organisationen, Vereine und Personen, denen die in § 1 genannten Räumlichkeiten und Einrichtungen in den Treffs überlassen werden.
§ 3
Fälligkeit
Die Gebühren sind mit Beendigung der Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen fällig.
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§ 4
Gebührensätze
(1) Für die Überlassung der Veranstaltungs- und Gruppenräume nach § 5 Abs. 2 der Treffsatzung werden folgende Gebühren erhoben:
| Raumgröße | Grundgebühr | jede weitere angefangene Stunde | Tageshöchstgebühr |
|---|---|---|---|
| unter 50 m² | 25,-- € | 5,-- € | 45,-- € |
| ab 50 bis unter 70 m² | 30,-- € | 7,50 € | 70,-- € |
| ab 70 bis unter 100 m² | 40,-- € | 10,-- € | 100,-- € |
| ab 100 m² | 90,-- € | 20,-- € | 220,-- € |
Die Grundgebühr umfasst eine Nutzung von bis zu zwei Stunden. Bei einer regelmäßigen Überlassung (mindestens zehn Einzeltermine im Jahr nach § 5 Abs. 2 der Treffsatzung) werden die Gebühren folgendermaßen reduziert:
| Raumgröße | Grundgebühr | jede weitere angefangene Stunde |
|---|---|---|
| unter 50 m² | 20,-- € | 4,-- € |
| ab 50 bis unter 70 m² | 25,-- € | 5,-- € |
| ab 70 bis unter 100 m² | 30,-- € | 7,50 € |
| ab 100 m² | 70,-- € | 15,-- € |
Eine Reduzierung der Tageshöchstgebühren erfolgt nicht.
(2) Für die Nutzung der Kegelbahnen im Treff Bleiweiß werden folgende Gebühren je Stunde und Bahn erhoben:
-
Tagesbetrieb montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr: 5,88 €;
-
Abend- und Wochenendbetrieb
(montags bis freitags nach 18 Uhr und an Wochenenden): 7,56 €.
(3) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, wird die Umsatzsteuer den betroffenen Gebührenschuldnern zusätzlich auferlegt.
(4) Für die in § 5 Abs. 3 der Treffsatzung vorgesehenen privaten Nutzungen ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt zu vereinbaren.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die städtischen Seniorentreffs Bleiweiß und Heilig-Geist (SeniorentreffGebS – SenTrGebS) vom 20. Juli 2000 (Amtsblatt S. 384), zuletzt geändert durch Satzung vom 5. Dezember 2002 (Amtsblatt S. 688), außer Kraft.
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