Beilage 8.1 zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022
Gebührensatzung der städtischen Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist
(Treffgebührentreffsatzung – TrGebS)
Im Zuge der Neufassung der Treffsatzung wurde auch die Angemessenheit und Aktualität der Gebührenhöhe überprüft. Dabei ergibt sich folgendes Bild:
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Für Seniorengruppen ist die Nutzung der Räume gem. Satzung weiterhin kostenfrei (§ 5 Abs. 1 Treffsatzung).
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Die Gebühren für die Überlassung der Räume für die Nutzerinnen und Nutzer nach § 5 Abs. 2 der Treffsatzung (insbes. gemeinnützige Vereine und Organisationen) sind jedoch nicht mehr zeitgemäß und bedürfen einer Anpassung. Diese wurden für die Nutzerinnen und Nutzer seit dem Jahr 2000 nicht mehr angepasst. Privatpersonen bzw. private Gruppen zahlen höhere Entgelte, die privatrechtlich (nicht auf Basis einer Satzung, sondern durch Festlegung durch die Leitung des Seniorenamts) erhoben werden (§ 5 Abs. 3 der Treffsatzung).
Folgende Aspekte wurden bei der Kalkulation der künftigen Gebühren berücksichtigt.
Die Gebühren wurden wie o.a. seit dem Jahr 2000 nicht erhöht. Die historische Inflation in Deutschland birgt eine relative Preissteigerung von 48 %. In den Gebühren sind auch die Kosten für Energie enthalten. Diese sind überdurchschnittlich gestiegen. Weitere Preissteigerungen sind zu erwarten. Die Immobilienmieten sind überdurchschnittlich gestiegen. Geht man „nur“ von einer Steigerung in Höhe von 3 % jährlich aus, sind für den Zeitraum seit 2000 ca. 66 % an absoluter Preissteigerung zu kalkulieren. Die Gebührenstruktur musste aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands für eine Vermietung bei den Räumlichkeiten angepasst werden. Die Mindestmietdauer soll daher auf 2 Stunden festgelegt werden. Jede weitere Stunde ist dann im Verhältnis kostengünstiger. Der Saal wird mit dem angrenzenden Garten vermietet und ist daher in die Preiskalkulation mit einzubeziehen. Dies wird bei der Festlegung berücksichtigt. Der Widmungszweck des Hauses ist die Förderung der Altenhilfe. Die Vermietung von Räumen auch an öffentliche Organisationen ist daher nicht primärer Zweck.
Die neuen Gebühren (Angaben in Euro) für die Überlassung der Räume wurden folgendermaßen angepasst:
| Angaben in Euro | Gebühr seit 2000 | Gebühr neu | Vergleich für Nutzung von 3 Stunden | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Raumgröße (gerundet auf volle m²) | pro ange- fangene Stunde | für 2 Stun- den | weitere Stunde | bisher | neu | Preisstei- gerung in % |
| unter 50 | 7,50 | 25,00 | 5,00 | 22,50 | 30,00 | 33,33 |
| unter 70 | 7,50 | 30,00 | 7,50 | 22,50 | 37,50 | 66,67 |
| unter 100 | 10,00 | 40,00 | 10,00 | 30,00 | 50,00 | 66,67 |
| ab 100 | 20,00 | 90,00 | 20,00 | 60,00 | 110,00 | 83,33 |
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Die Preissteigerung relativiert sich allerdings bei längerer zeitlicher Nutzung. Bei regelmäßiger Nutzung gibt es zudem eine Rabattierung in Höhe von 15% bis 25% dieser Gebühren sowie eine Tageshöchstgebühr (s. Neufassung der Gebührensatzung).
- Auch die Gebühren für die Nutzung der Kegelbahnen im Treff Bleiweiß wurden seit dem Jahr 2000 nicht mehr angepasst und müssen ebenfalls erhöht werden. Folgende Aspekte wurden bei der Kalkulation berücksichtigt:
Aufgrund einer Änderung im Umsatzsteuerrecht sind die Gebühren für die Kegelbahn ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Die Stadt Nürnberg muss also aus den Gebühren die dann zu erhebende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) an das Finanzamt abführen. Für die Kegelbahnmiete fallen bei privaten Vermietungen bei anderen Anbietern in der Regel zwischen 12,- bis ca. 15 Euro pro Stunde an. Die Nutzer/innen der Kegelbahn sind in der Regel Personengruppen von ca. 10 Personen, so dass die Preissteigerung pro Person relativ moderat ausfällt (pro Stunde 0,30 bzw. 0,40 Euro). Die Preissteigerungen für Immobilienmieten und Energiekosten sowie ein hoher Wartungs- und Reparaturaufwand sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Gebühren für die Überlassung der Kegelbahnen wurden folgendermaßen angepasst:
| (Angaben in Euro pro Bahn und Stunde) | Gebühr seit 2000 | Gebühr neu netto | Gebühr neu brutto* | Preissteige- rung netto in % | Preissteige- rung brutto in %* |
|---|---|---|---|---|---|
| Werktags bis 18 Uhr | 4,00 | 5,88 | 7,00 | 47,00 | 75,00 |
| Abends und Wochenende | 5,00 | 7,56 | 9,00 | 64,00 | 80,00 |
*kalkuliert wurde mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%
Insgesamt ist die vorgeschlagene Preiserhöhung ein Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit einerseits und dem Ziel der Förderung sozialer Teilhabe andererseits.
- Im Vergleich zur bestehenden Satzung wurden also neben redaktionellen Anpassungen folgende Paragrafen neu gefasst bzw. geändert:
- § 4 Abs. 1 Gebührensätze für Räume:
Einführung einer Mindestnutzungsgebühr und Tageshöchstgebühr, Anpassung der Struktur (unter 50 m² statt unter 30 m²), Rabattierung bei regelmäßigen Belegungen
- § 4 Abs. 2 Gebührensätze für die Kegelbahnen:
Gebührenerhöhung und Ausweisung eines Nettopreises
- § 4 Abs. 3 Umsatzsteuerpflicht
klare Formulierung, dass eine evtl. anfallende Umsatzsteuer auf die Gebührensätze aufgeschlagen werden muss (aktuell gilt diese jedoch ausschließlich für die Kegelbahnnutzung, nicht für die Raumüberlassungen)
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