Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022
Satzung der städtischen Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist (Treffsat-
zung – TrS)
Insbesondere durch die - mittlerweile etablierte - Weiterentwicklung des früheren Seniorentreffs Bleiweiß (Beschluss im Sozialausschuss vom 02. Juli 2020) bzw. heutigen Treffs Bleiweiß (s. entsprechender Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung) ergeben sich auch in der bestehenden Satzung Anpassungsbedarfe redaktioneller aber auch inhaltlicher Art.
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Die Treffs nehmen als Zielgruppe nach wie vor Ältere in den Blick. Jedoch ist auch dem demografischen Wandel und den sich damit ändernden Ansprüchen an eine Stätte der Begegnung insoweit schon im Namen Rechnung zu tragen. Es musste deutlich werden, dass es sich auch um einen modernen Ort der Begegnung handelt und daher der Name „Seniorentreff“ nicht mehr adäquat ist. Das soll auch in der Satzung abgebildet werden.
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Als Ort der Begegnung und der sozialen Teilhabe ist eine Abgrenzung von bestimmten Generationen zu anderen Altersgruppen nicht sinnvoll und der Dialog über Generationen hinweg muss zwingend gefördert werden. Dies muss ebenfalls in der Satzung zum Ausdruck kommen („intergenerationaler Dialog“). Zudem soll auch im Rahmen der Treffs das ehrenamtliche Engagement für Ältere gefördert werden. Eine bislang in der Satzung formulierte starre „Mindestaltersgrenze“ für Besuchende der Treffs (55 Jahre) ist daher entbehrlich.
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Um eine Klarheit in der Definition von Seniorenclubs (und damit der Definition des kostenfreien Nutzerkreises) zu erreichen, wurde eine Mindestgruppengröße von 4 Personen und der Bereitschaft, weitere Personen aufzunehmen, formuliert. Bei den Nutzungsprioritäten für Raumüberlassungen wurde zudem nochmals der Fokus auf Senior*innen verdeutlicht.
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Neu formuliert wurde außerdem ein Verbot von gesetzes-/verfassungswidrigen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsinhalten.
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Im Vergleich zur bestehenden Satzung wurden neben redaktionellen Anpassungen also folgende Paragrafen neu gefasst bzw. geändert:
- § 1 Zweckbestimmung der Treffs
Abs. 2: Erweiterung um die Förderung des intergenerationalen Dialogs Abs. 3: entfällt, damit das „Mindest“alter 55 Jahre für Treffbesucher*innen
- § 5 Überlassung von Räumen
Abs. 1: klare Definition des kostenfreien Nutzerkreises Abs. 3: Überlassung an „Kulturtreff Bleiweiß“ entfällt, neu: 3: Klarstellung von Nutzungsprioritäten Abs. 4: Verbot gesetzes-/verfassungswidriger Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsinhalte
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