HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (26.10.2022)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 05.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage ASN/024/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 05.10.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg; Satzung zur Änderung der Satzung über die

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS)

Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung

Sachverhalt (kurz):

Lt. § 21 AbfS dient die Deponie Süd der Ablagerung der dort verzeichneten Abfälle, wenn sie in Nürnberg bzw. in Gebietskörperschaften, mit denen die Stadt besondere Vereinbarungen getroffen hat, angefallen und nicht verwertbar sind; diese Abfälle sind der Entsorgungseinrichtung grundsätzlich anzudienen. Ausnahmen und Befreiungen sind in § 5 AbfS geregelt. Aus deponiebautechnischen Gründen soll die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 17 06 03 und asbesthaltige Baustoffe, AVV 17 06 05 sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 17 06 01) auf eine Annahmemenge von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorungs-/ Sammelentsorgungsnachweis beschränkt werden. Die übersteigenden Mengen für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, sind bei den zur Erfüllung dieser Entsorgungsverpflichtung vertraglich gebundenen, privaten Entsorgern anzuliefern und werden dort einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt. Die dementsprechende Änderungssatzung wurde in der Sitzung des Werkausschusses ASN am 27.07.2022 begutachtet und wird voraussichtlich in der Sitzung des Stadtrats am 28.09.2022 beschlossen.

Auf Anforderung der Regierung von Mittelfranken ist auf die Verpflichtung privater Entsorger in der Abfallwirtschaftssatzung durch eine konkret regelnde Formulierung hinzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass die beschriebenen, faserhaltigen Abfälle vom Abfallerzeuger künftig nicht mehr wie bisher an der Deponie Nürnberg-Süd überlassen werden, sondern in einer der Anlagen der beauftragten Dritten.

Der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung enthält in der Überschrift nicht das Ausfertigungsdatum der letzten Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, da sich diese derzeit noch in einem weiteren, vorhergehenden Änderungsprozess befindet (s. o.). Dieser wird bis zur Behandlung im Stadtrat über die vorliegende Änderungssatzung abgeschlossen sein. Der um das Ausfertigungsdatum der dann letzten Änderungssatzung ergänzte Entwurf der vorliegenden Änderungssatzung wird für die Behandlung im Stadtrat nachgereicht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aus dem rein satzungsrechtlichen Vorgang ergibt sich keine Diversity- Relevanz

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 05.10.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) beschlossen.

Download ↓