Beschlussvorlage SUN/032/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 29.09.2022 öffentlich Gutachten
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2023
Anlagen: Wirtschaftsplan 2023
Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (§13 EBV) und der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (§§ 3, 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 SUNBS), zuletzt geändert durch Satzung vom 4. August 2022, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023, bestehend aus
-
Erfolgsplan (§ 14 EBV)
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Vermögensplan (§ 15 EBV)
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Stellenplan und Stellenübersicht (§ 16 EBV)
sowie die fünfjährige Finanzplanung 2022 bis 2026 (§ 17 EBV) vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kaufmännische Angelegenheit – ohne Auswirkung auf unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2022
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 29.09.2022):
Der Werkausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2025 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs SUN für 2023 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 105.213.000 Euro und in den Aufwendungen mit 100.813.000 Euro ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 145.374.000 Euro ab.
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Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs SUN wird auf 70.000.000 Euro festgesetzt.
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs SUN wird auf 83.183.000 Euro festgesetzt.
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SUN wird auf 17.500.000 Euro festgesetzt.
Beschlussvorschlag (StR Ö 17.11.2022):
Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses SUN vom 29.09.2022 wird zum Beschluss erhoben.