Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“ – Anmeldung von Projekten
Entscheidungsvorlage
- Förderrechtliche Rahmenbedingungen
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm Sport, Jugend, Kultur (SJK) zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr den Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Der aktuelle Förderaufruf legt seinen Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. (https://www.bbsr. bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungensjk.html ). Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sollen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das betreffende Sanierungsprojekt befindet. Die Weiterleitung der der Zuwendung an Dritte (auch Vereine) ist zulässig. Der Bundesanteil der Förderung beträgt bis zu 75% der förderfähigen Kosten und soll in der Regel zwischen 1 Mio. und 6 Mio. Euro liegen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der 1. Phase (Interessensbekundung) sind Projektskizzen bis spätestens 30. September 2022 über ein online-Portal einzureichen. Es wird ein Stadtratsbeschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird. In der 2. Phase erfolgt, nach einer Vorprüfung durch den Zuwendungsgeber, durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Auswahl der Projekte, die den eigentlichen Zuwendungsantrag stellen dürfen.
- Beteiligung mit zwei Projekten
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden Projekten am Projektaufruf zu beteiligen: Energetische Sanierung der Gebäudehülle Nordostbad und Außendämmung der Röhrenrutsche im Außenbereich Generalsanierung Freibad Bayern 07 Generalsanierung Post-SV Hallenbad
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle Nordostbad und die Dämmung der Außenrutsche ist aufgrund der Energiekrise und zur Erreichung der angestrebten Klimaziele notwendig und wirtschaftlich, derzeit aber im Wirtschaftsplan von NüBad noch nicht enthalten.
Eine Investition zur Substanzerhaltung und nachhaltigen Sicherung der beiden vereinsbetriebenen Bäder ist nach Aussage von Ref. IV/Sportservice unumgänglich und wird absehbar in Zukunft auch den Stadthaushalt betreffen. Nach den städtischen Sportförderrichtlinien können hier Anträge auf einen kommunalen Investitionskostenzuschuss i. H. v. 45% der zuwendungsfähigen Kosten gestellt werden. Im Falle einer Bundesförderung aus dem aktuellen Projektaufruf reduziert sich der kom-
munale Anteil auf etwa 25% der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn die Stadt Sponsoren/Stiftung/Spende finden würde, könnte der Eigenanteil der Stadt auf bis zu 10% reduziert werden.
- Geplante Maßnahmen und Finanzierung
Energetische Sanierung der Gebäudehülle Nordostbad und Außendämmung der Röhrenrutsche im Außenbereich
Eine nachträgliche Dämmung der Röhren-Rutsche „Body Racer“ kann den Energieverbrauch des Nordostbades um 285,7 MWh pro Jahr reduzieren. Aufgrund der steigenden Energiekosten reduziert sich zudem die Amortisationszeit der Investition ohnehin und würde durch eine anteilige Finanzierung bzw. Förderung des Bundes möglicherweise auf nur noch rund zehn bis zwölf Jahre (je nach Energiepreisentwicklung) absenken. Unabhängig von der Preisentwicklung könnte zudem mit dem Projekt ein Beitrag zur Reduzierung des CO²-Verbrauchs geleistet werden. NürnbergBad erwartet zudem eine Verringerung von kühler Zugluft in der Schwimmhalle und eine Reduzierung der Schallemissionen, wovon auch Gäste profitieren, welche die Rutsche selbst nicht benützen. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Rutsche bliebe der Erlebnisfaktor vollständig erhalten und der Komfort würde durch eine höhere Wasser- und Lufttemperatur sogar noch erhöht.
Zu einer spürbaren Verbesserung des gesamten Raumklimas im Nordostbad würde auch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle beitragen. Derzeit bieten die Fassade und Fensterelemente keinen für die heutigen und künftigen Anforderungen angemessenen Wärmeschutz mehr. Eine Sanierung ist daher notwendig, wirtschaftlich und energieeinsparend. Ein erhöhter Wärmeschutz würde zudem ebenfalls durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs (um kalkulatorisch ca, 323 MWh pro Jahr), einer Verringerung der CO²-Emissionen und niedrigeren Energiekosten beitragen.
Beide Projekte für das Nordostbad könnten seitens NürnbergBad im Jahr 2023 begonnen werden, andere kleinere Sanierungsprojekte würden dafür ggfs. um ein Jahr verschoben. Im Wirtschaftsplan sind die Projekte aufgrund ihres frühen Planungsstadiums allerdings noch nicht enthalten. Die Wirtschaftsplanung wäre deshalb möglicherweise um die entsprechenden Eigenanteile und Zuschüsse nachzutragen. Eine Kostenschätzung für die Projekte liegt aber noch nicht vor. Die Gesamtkosten für beide Projekte werden aber abhängig von der Inflation und der Baupreisentwicklung aufgrund von Preisindizes und Richtpreisangeboten im niedrigen, einstelligen Millionenbereich erwartet. Eine Umsetzung ohne Bundesförderung oder Sonderfinanzierung ist deshalb derzeit nicht gesichert.
Generalsanierung Freibad Bayern 07
Das Freibad des Schwimmerbundes Bayern 07 e. V. ist stark sanierungsbedürftig. Große Investitionen zur Substanzerhaltung und Steigerung der Energieeffizienz sowie Barrierefreiheit sind in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. Die Umsetzung scheitert aktuell an der Finanzierung. Der Verein sieht sich finanziell nicht in der Lage, den hohen Eigenanteil zu leisten, der bei regulärer Sportförderung durch Land (BLSV) und Kommune beim Verein verbleiben würde.
Das Vorhaben soll folgende Maßnahmen beinhalten: Nachhaltige Sanierung hochgradig undichter und defekter Keramikbecken durch den Einbau von Edelstahlbecken Herstellen von Barrierefreiheit vom Zugang bis zu den Beckeneinstiegen (Orientierung am Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes und der KOK-Richtlinien für den Bäderbau.) Umfeldmaßnahmen (alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens und der Inbetriebnahme des Freibades und der darin befindlichen technischen Anlagen erforderlich sind)
Fokus auf ökologische Schwerpunkte (angestrebter Anteil Erneuerbarer Energien ca. 100%; Wasserverbrauch und Betriebsmittel (Chemikalien) werden durch Reduzierung der Volumenströme deutlich gesenkt)
Geschätzte Gesamtkosten 9,03 Mio. Euro
Die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie werden bis Ende September erwartet.
Die Maßnahme ist nach staatlichen Sportförderrichtlinien (BLSV) grundsätzlich förderfähig. Die förderfähigen Kosten sind noch nicht bekannt. Der BLSV bezuschusst nach seinen Richtlinien mit 20%, jedoch nur anteilig bezogen auf die Fläche, die durch die Vereinsmitglieder genutzt wird (Anteil Öffentlichkeit wird nicht gefördert). Bei vergleichbaren Maßnahmen ist der BLSV von einem Nutzungsverhältnis von 50:50 ausgegangen (Öffentlichkeit vs. Mitglieder). Demnach wird angenommen, dass sich die förderfähigen Kosten für die BLSV-Förderung voraussichtlich auf die Hälfte des Investitionsvolumens belaufen werden (hier 4,52 Mio. Euro). Die Stadt hat sich dieser Bewertung in vergleichbaren Fällen nicht angeschlossen und für die 45% kommunale Regelförderung die gesamten förderfähigen Kosten inklusive der Anteile für die Öffentlichkeit herangezogen (hier: 9,03 Mio. Euro). Im Folgenden wird angenommen, dass die verbleibenden Kosten nach Abzug der erwarteten BLSV- Förderung und der 10%igen Mindestbeteiligung des Vereins vollständig durch das Bundesprogramm gefördert werden.
Darauf basierend ergibt sich für das Projekt „Freibad Bayern 07“ eine erste Einschätzung zu einem Finanzierungsplan:
Gesamtkosten 9.030.000 Euro
Eigenanteil Verein (10% v. € 9,03 Mio.) 903.000 Euro BLSV Förderung (20% v. € 4,515 Mio.; 50% Öffentl.) 903.000 Euro
Restsumme entspricht den zuwendungsfähigen Kosten für Zuschuss Bundesprogramm u. Stadt (vorl. Annahme!): 7.224.000 Euro Anteil Bund 75% 5.418.000 Euro Anteil Stadt 25% 1.806.000 Euro
Von den 25% Anteil der Stadt dürfen bis zu 15% über Drittmittel durch Sponsoren/Stiftungen/Spenden bestritten werden. So könnte der Eigenanteil der Stadt auf 10% reduziert werden.
Die Mittel aus der Bundesförderung würden sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich entlasten. Ohne die Bundesförderung würde sich entsprechend der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg eine mögliche Förderung von 4,06 Mio. Euro berechnen (45% von 9,03 Mio. Euro), mit der Bundesförderung verblieben ein städtischer Beitrag von etwa 1,8 Mio. Euro.
Generalsanierung Post-SV Hallenbad
Das Hallenbad des Post SV besteht aus einem über 45 Jahre alten Gebäudeteil und mehr als 25 Jahre alten Gebäudeerweiterung. Der ältere Gebäudeteil beinhaltet ein 25m Mehrzweckbecken. Der jüngere zweigeschossige Erweiterungsbau beinhaltet ein Therapie-/Lehrschwimmbecken, ein Kinder-/Freizeitbecken, eine Sauna-/Wellnesslandschaft sowie einer Physiotherapiepraxis. Nach vielen Jahren des Betriebs ohne größere Sanierungsmaßnahmen (einzig ein BHKW-Einbau erfolgte vor 5 Jahren) und jährlich steigenden Instandhaltungskosten hat der Verein im März 2020 ein Gutachten zur Feststellung des Sanierungsbedarfs sowie des Optimierungspotenzials aus energetischer Sicht bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH in Auftrag gegeben, welches zwischenzeitlich aktualisiert wurde (September 2022).
Das Vorhaben soll folgende Maßnahmen beinhalten: Sanierung des Altbestandes (Technische Sanierung, Dachsanierung Altbau, Austausch Glasfassaden und Fenster, Schwimmbecken aus Edelstahl, Kernsanierung des Wellnessbereichs); Kostenschätzung: 8,23 Mio. Mio. Euro brutto
optional: Neubau zusätzliches Lehrschwimmbecken; Kostenschätzung: 3,78 Mio. Euro
Geschätzte Gesamtkosten 12,012 Mio. Euro
Die Maßnahme ist nach staatlichen Sportförderrichtlinien (BLSV) grundsätzlich förderfähig. Eine erste unverbindliche Berechnung förderfähiger Kosten durch den BLSV liegt vor, ist aber auf Basis einer veralteten Kostenschätzung. In der Berechnung angenommen ist eine analoge Kostenbeteiligung zur vorliegenden BLSV-Berechnung. Demnach könnte dieser das Gesamtvorhaben voraussichtlich mit etwa 1,68 Mio. Euro bezuschussen. Die förderfähigen Kosten in Bezug auf das Bundesprogramm sind noch nicht bekannt. Im Folgenden wird angenommen, dass die verbleibenden Kosten nach Abzug der BLSV-Förderung und der 10%igen Mindestbeteiligung des Vereins vollständig durch das Bundesprogramm gefördert werden.
Darauf basierend ergibt sich für das Projekt „Post SV Hallenbad“ eine Einschätzung des folgenden Finanzierungsplans:
Gesamtkosten 12.012.000 Euro
Eigenanteil Verein (10% v. € 12.012 Mio.) 1.201.200 Euro BLSV Förderung (20% v. € 8,400 Mio. (ca. 70% der GK.)) 1.680.000 Euro
Restsumme entspricht den zuwendungsfähigen Kosten für Zuschuss Bundesprogramm u. Stadt (vorl. Annahme!): 9.130.800 Euro Anteil Bund 75% 6.848.100 Euro Anteil Stadt 25% 2.282.700 Euro
Von den 25% Anteil der Stadt dürfen bis zu 15% über Drittmittel durch Sponsoren/Stiftungen/Spenden bestritten werden. So könnte der Eigenanteil der Stadt auf 10% reduziert werden.
Die Mittel aus der Bundesförderung würden sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich entlasten. Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt wäre ohne die Bundesförderung ein Zuschussantrag von ca. 3,78 Mio. Euro möglich (45% von berechneten zuwendungsfähigen Kosten durch BLSV i. H. v. ca. 8,40 Mio. Euro; in diesem Szenario verbleibt eine ungedeckte Restsumme, die vom Verein nicht finanzierbar ist). Mit Förderung aus dem Bundesprogramm würde sich der städtische Beitrag auf etwa 2,3 Mio. Euro verringern.
Umsetzbarkeit der Vereinsprojekte
Beide Vereine sehen sich finanziell nicht in der Lage, die Maßnahme allein mit regulären Sportfördermitteln durch Freistaat/BLSV und den Investitionszuschuss der Stadt (ohne zusätzliche öffentliche Fördermittel) zu realisieren.
Deckung der städtischen Anteile für die Vereinsprojekte
Die Finanzierung des städtischen Zuschussanteiles beider Vorhaben wäre aufgrund des überdurchschnittlichen Investitionsvolumens und der auf derzeit jährlich 1,1 Mio. € begrenzten Investitionszuschuss-Pauschale nur zu Lasten anderer Vereine zu bewerkstelligen. Ref. IV/Sportservice schlägt
daher eine Finanzierung durch eigenständige, zusätzliche MIP-Ansätze analog der Förderung des Baus der Surfwelle sowie dem Wiederaufbau des Yachtclubs Nürnberg vor.