Konzeptpapier
Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung
Inhalt
- Leichte Sprache .............................................................................................................3 1.1 Was ist Leichte Sprache? ..........................................................................................3 1.2 Was sind die Hauptmerkmale der Leichten Sprache? .................................................3 1.3 Wie werden Leichte-Sprache-Texte gekennzeichnet? .................................................3 1.4 Was ist das Ziel der Leichten Sprache?......................................................................3 1.5 Welche Zielgruppe erreicht man mit Leichter Sprache? ..............................................4 1.6 Welche Gesetze oder Verordnungen nehmen direkt oder indirekt Bezug auf Leichte Sprache? ........................................................................................................................4 1.7 Welche Regeln gibt es für Leichte Sprache? ..............................................................4 1.8 Wie geht man mit dem Thema Gendern in Leichter Sprache um? ...............................4 1.9 Was ist mit Leichter Sprache und Rechtssicherheit? ...................................................5 1.10 Übersetzungen in Leichte Sprache...........................................................................5 1.11 Welche anderen leicht verständlichen Varietäten im Deutschen gibt es? ...................5 2. Leichte Sprache bei der Stadt Nürnberg ..........................................................................6 2.1 Regeln für städtische Leichte-Sprache-Texte .............................................................6 2.2 Zielgruppenprüfung von städtischen Leichte-Sprache-Texten .....................................6 2.3 Kennzeichnung von städtischen Leichte-Sprache-Texten ...........................................6 2.4 Überlegungen zu einer zentralen Themenseite Barrierefreie Kommunikation ...............7 2.5 Ausgangssituation .....................................................................................................7 2.6 Aufgaben der wissenschaftlichen Sachbearbeitung Leichte Sprache ...........................7 2.7 Bedarf an Leichter Sprache bei der Stadt Nürnberg ....................................................7 2.8 Finanzierung von städtischen Leichte-Sprache-Projekten ...........................................8 3. Schritte zur Einführung Leichter Sprache in der Stadtverwaltung Nürnberg ..................... 10 3.1 Sensibilisierung für das Thema Leichte Sprache und Interne Kommunikation ............ 10 3.2 Aufbau eines Netzwerks und Kooperationspartner .................................................... 10 3.3 Analyse des Ist-Stands von Leichte-Sprache-Printpublikationen ................................ 11 3.4 Analyse des Bedarfs an Leichte-Sprache-Printpublikationen ..................................... 11 3.5 Analyse des Ist-Stands von Leichte-Sprache-Internetseiten ...................................... 11 3.6 Analyse des Bedarfs an Leichte-Sprache-Inter- und Intranetseiten ............................ 11 3.7 Schulungskonzept und Schulungen ......................................................................... 12 3.8 Best-Practice-Beispiele ........................................................................................... 12 3.9 Übersetzung und Bereitstellung von Texten ............................................................. 12 3.10 Textbeispiele und -bausteine ................................................................................. 12 3.11 Strategie für den Printbereich................................................................................. 12 Informationen für Mitarbeitende .................................................................................. 13 Informationen für externe Dienstleistende ................................................................... 13 Prüfen des Einsatzes von QR-Codes auf deren Tauglichkeit für die Zielgruppe von Leichter Sprache ....................................................................................................... 13 3.12 Strategie für den Onlinebereich .............................................................................. 14 Informationen für Mitarbeitende .................................................................................. 14
Informationen für externe Dienstleistende ................................................................... 14 Anpassung des Content-Management-Systems Imperia an die Erfordernisse der Leichten Sprache ...................................................................................................... 14 Einbindung bzw. Optimierung geeigneter Tools zur Barrierefreiheit ............................. 15 Entwicklung eines eigenen Templates für Leichte-Sprache-Internetseiten und für Online- Anwendungen ........................................................................................................... 15 Prüfen eines Leichte-Sprache-Mindeststandards bei städtischen Intra- und Internetseiten, Pilot-Miniweb für Inter- und Intranet ..................................................... 15 Ausschreibungsvorgaben für Leichte Sprache für die Vergabe städtischer Internetseiten an externe Dienstleistende ......................................................................................... 15 3.13 Dokumentation und Reflexion bzw. Evaluation des Gesamtprojekts ........................ 15 3.14 Ausbau und Weiterentwicklung der barrierefreien Kommunikation ........................... 16 4. Ausblick ....................................................................................................................... 17
1. Leichte Sprache
Leichte Sprache ermöglicht Menschen mit kognitiven Einschränkungen und anderen Personen, die (noch) Schwierigkeiten mit dem Lesen haben, die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben. Sie macht es dieser Gruppe von Personen möglich, sich eigenständig zu informieren, weil verschiedenste Inhalte verständlich aufbereitet werden. Leichte Sprache ist somit ein wichtiger Baustein barrierefreier Kommunikation.
1.1 Was ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Variante (Sprachvarietät) des Standarddeutschen. Sie ist grammatikalisch korrekt, erwachsenengerecht und sehr leicht verständlich. Texte in Leichter Sprache sind nach den Vorgaben eines Regelwerks formuliert. Leichte Sprache bildet den Gegenpol zur Standardsprache und ist zu unterscheiden von der sogenannten Einfachen Sprache und von der sogenannten Bürgernahen Verwaltungssprache. Leichte Sprache wird in der schriftlichen Kommunikation eingesetzt. Es gibt mittlerweile aber auch Bestrebungen, Leichte Sprache in der mündlichen Kommunikation anzuwenden (beispielsweise beim Dolmetschen in Leichte Sprache). Leichte Sprache gehört – neben der Deutschen Gebärdensprache – zur Barrierefreien Kommunikation.
1.2 Was sind die Hauptmerkmale der Leichten Sprache?
Leichte-Sprache-Texte erkennt man sofort an der typischen Gestaltung sowie an der geringeren sprachlichen Komplexität (zum Beispiel an kurzen Sätzen, pro Zeile nur ein Satz, optische Trennung zusammengesetzter Wörter mit dem sogenannten Medio·punkt als Lese·hilfe oder an der Bebilderung). Die Erkennbarkeit wird oft noch durch ein entsprechendes Label unterstützt.
1.3 Wie werden Leichte-Sprache-Texte gekennzeichnet?
Die Erkennbarkeit eines Textes als Leichte-Sprache-Text wird meist durch ein entsprechendes Label unterstützt. Dies ist sehr sinnvoll, da sowohl die Zielgruppe Leichter Sprache als auch Lesende mit ausreichender Lesekompetenz den Leichte-Sprache-Text gleich als solchen erkennen können. Es gibt verschiedene Labels für Leichte Sprache. Manche kennzeichnen den Text als Leichte-Sprache-Text, andere weisen den Text auch noch als zielgruppengeprüft aus.
Für städtische Leichte-Sprache-Texte gibt es ein eigenes Leichte-Sprache-Label in zwei Versionen: für nicht-zielgruppengeprüfte und für zielgruppengeprüfte Leichte-Sprache-Texte.
1.4 Was ist das Ziel der Leichten Sprache?
Leichte Sprache trägt dazu bei, dass sich Menschen mit einem eingeschränkten Leseverständnis selbstbestimmt informieren können und ihren Alltag gestalten können. Leichte Sprache ist ein wichtiger Baustein barrierefreier Kommunikation. Texte in Leichter Sprache unterstützen also die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit eingeschränktem Leseverständnis.
Die Stadt Nürnberg ist sich dieser Aufgabe bewusst und möchte mit dem Ausbau des Leichte-Sprache-Angebots im Kontext der Stadtverwaltung dazu beitragen.
Wichtig ist, eine Priorisierung von Inhalten vorzunehmen und eine entsprechende Umsetzung zu planen. Unterschiedliche fachliche Inhalte müssen verständlich aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollten Angehörige der Zielgruppe Leichter Sprache einbezogen sein, wenigstens aber ein spezifisches Gremium wie der Behindertenrat Nürnberg.
1.5 Welche Zielgruppe erreicht man mit Leichter Sprache?
Zur Zielgruppe gehören Personen mit Einschränkungen beim Lesen. Die Einschränkungen betreffen die Lesefähigkeit und das Lese(sinn)verständnis. Die Zielgruppe ist jedoch keine homogene Gruppe. Die einzelnen Untergruppen sind unterschiedlich groß. Die (heterogene) Zielgruppe von Leichter Sprache setzt sich zusammen aus: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Menschen mit Lernschwierigkeiten Menschen mit Demenz Menschen mit Hörschädigung bzw. gehörlose Menschen Menschen mit Aphasie Menschen mit geringen Deutschkenntnissen Funktionale Analphabeten.
1.6 Welche Gesetze oder Verordnungen nehmen direkt oder indirekt Bezug auf Leichte
Sprache?
In der Etablierung der Leichten Sprache gibt es bestimmte Meilensteine. So wurde Leichte Sprache in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen explizit benannt oder umschrieben, beispielweise im Grundgesetz, im Neunten Sozialgesetzbuch, im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und in dessen Novellierung, im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz, in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0, in der UN- Behindertenrechtskonvention, im Nationalen Aktionsplan und schließlich auch im 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg.
Der Auftrag zur Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürnberg ergibt sich aus dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz. Artikel 13 (Verständlichkeit) legt fest, dass Träger öffentlicher Gewalt Informationen in besonders leicht verständlicher Sprache bereitstellen, besonders leicht verständliche Sprache stärker einsetzen sowie die Mitarbeitenden entsprechend qualifizieren sollen.
1.7 Welche Regeln gibt es für Leichte Sprache?
Texte in Leichter Sprache werden auf Grundlage eines Regelwerks erstellt. Es gibt im deutschsprachigen Raum eine Vielzahl an Regelwerken. Je nach Regelwerk entstehen unterschiedliche Leichte-Sprache-Texte. Für städtische Leichte-Sprache-Texte wird ein eigenes Regelwerk erstellt, das sich stark am Regelwerk der Forschungsstelle für Leichte Sprache der Universität Hildesheim orientiert. Neben den sprachlichen Regeln sind auch Regeln zum Layout und zur Bebilderung von Leichte-Sprache-Texten relevant.
1.8 Wie geht man mit dem Thema Gendern in Leichter Sprache um?
Zum Thema Gendern in Leichter Sprache gibt es unterschiedliche Positionen. Für städtische Leichte-Sprache-Texte müssen die empfohlenen Gender-Strategien für jeden Text individuell geprüft und entsprechend umgesetzt werden.
1.9 Was ist mit Leichter Sprache und Rechtssicherheit?
Leichte-Sprache-Texte sind nicht rechtssicher. Sie erheben aber auch gar keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, denn sie stellen lediglich ein zusätzliches Angebot zum standard- beziehungsweise verwaltungssprachlichen Ausgangstext dar. Der Leichte-Sprache-Text ist immer nur ein Zusatzangebot zum rechtsverbindlichen Originaltext und ist selbst kein Rechtstext mehr. Darauf ist im Leichte-Sprache-Text immer mit einem entsprechenden Disclaimer hinzuweisen.
1.10 Übersetzungen in Leichte Sprache
Um gelungene Leichte-Sprache-Übersetzungen erstellen zu können, braucht es eine entsprechende Fachlichkeit und Erfahrung, vor allem bei anspruchsvollen Ausgangstexten. Deshalb müssen Übersetzungsaufträge an erfahrene und ausgebildete Mitarbeitende oder externe Übersetzungsbüros für Leichte Sprache vergeben werden.
Nach der Übersetzung in Leichte Sprache sollte sich eine sogenannte Zielgruppenprüfung anschließen (Verständlichkeitsprüfung). Diese ist mit einem entsprechenden Label kenntlich zu machen. Die Zielgruppenprüfung stellt ein wichtiges Qualitätskriterium dar und ist mit einem geringen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand verbunden.
1.11 Welche anderen leicht verständlichen Varietäten im Deutschen gibt es?
Neben Leichter Sprache gibt es noch andere vereinfachte Varietäten im Deutschen: Einfache Sprache (Vereinfachung des Standardsprachlichen) und Bürgernahe Verwaltungssprache (Vereinfachung der Fachsprache Verwaltung und Recht). Beide können unter dem Oberbegriff Verständliche Sprache geführt werden.
Das folgende Beispiel soll den Unterschied zwischen Leichter Sprache und Einfacher Sprache zeigen:
| Standardsprache | Einfache Sprache | Leichte Sprache | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Bevor Sie ins Bera- tungszimmer gehen können, müssen Sie den Fragebogen aus- füllen. | Füllen Sie erst den Fragebo- gen aus. Dann gehen Sie ins Beratungszimmer. | Das müssen Sie machen: Füllen Sie den Frage·bogen aus. Danach gehen Sie in das Beratungs·zimmer. |
2. Leichte Sprache bei der Stadt Nürnberg
2.1 Regeln für städtische Leichte-Sprache-Texte
Übersetzungen in Leichte Sprache sollten von professionellen externen Übersetzungsdienstleistenden angefertigt werden. Damit für städtische Leichte-Sprache-Texte eine Einheitlichkeit erreicht wird, wird ein Regelwerk erstellt. Dieses Regelwerk für städtische Leichte-Sprache-Texte steht auch städtischen Mitarbeitenden zur Verfügung, um in Ausnahmefällen Übersetzungen auf einem geringen Komplexitätsniveau in sehr geringem Umfang anfertigen zu können. Eine finale Prüfung des Leichte-Sprache-Textes auf die Einhaltung des städtischen Regelwerks durch die zuständige Stelle beim Amt für Kommunikation und Stadtmarketing ist dringend angeraten.
2.2 Zielgruppenprüfung von städtischen Leichte-Sprache-Texten
Gemeinsam mit der noris inklusion gGmbH ist eine Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte geplant. Dort sollen die von externen Übersetzungsdienstleistenden erstellten Leichte-Sprache-Texte geprüft werden. Dies spart zum einen Kosten und Zeit (ansonsten muss die Verständlichkeitsprüfung weiterhin extern vergeben werden), zum anderen sind die Einhaltung der städtischen Standards und die einheitliche Umsetzung gewährleistet. Erste Vorverhandlungen mit der noris inklusion gGmbH haben bereits im November 2020 begonnen. Es sind Änderungen und Ergänzungen der Rahmenvereinbarung mit der noris inklusion kommunal notwendig. Die Prüfmoderation wird durch die Fachstelle Barrierefreie Kommunikation übernommen.
2.3 Kennzeichnung von städtischen Leichte-Sprache-Texten
Für städtische Leichte-Sprache-Texte wurde ein eigenes Label von der Stadtgrafik entwickelt, das in zwei Versionen vorliegt und entsprechend genutzt werden kann: Version 1 für nicht-zielgruppengeprüfte Texte und Version 2 für zielgruppengeprüfte Texte.
Version 1:
Version 2:
2.4 Überlegungen zu einer zentralen Themenseite Barrierefreie Kommunikation
Die Stadt Hamburg betreibt ein sogenanntes Barrierefrei-Portal unter der URL hamburg.de/barrierefrei/. Hier wurden Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache unter dem Dach Barrierefreiheit zusammengeführt. Für Inhalte, die (noch) nicht in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vorliegen, steht ein Feedback-Button zur Verfügung. Die grundsätzliche Struktur des Barrierefrei-Portals der Stadt Hamburg ist auf ihre Anwendbarkeit für ein Nürnberger Pendant zu prüfen.
Denkbar wäre eine solche zentrale Themenseite unter der URL barrierefrei.nuernberg.de. Die schon vorhandenen Landingpages von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache könnten in der zentralen Themenseite aufgehen. Hierzu bedarf es eines generellen Redaktionskonzepts, das nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kommunikation und Stadtmarketing entstehen müsste.
2.5 Ausgangssituation
Nach Anträgen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen (vom 09.07.2015) und CSU (vom 13.11.2017) diskutierte die Referentenrunde über den angemessenen Umgang mit dem Thema Leichte Sprache in der Stadtverwaltung und erteilte am 12.12.2017 Pr (jetzt KoM), SHA, OrgA, Fb und dem Behindertenrat den Auftrag, den Bedarf für die Einführung Leichter Sprache in der Stadtverwaltung zu prüfen und das weitere Vorgehen mit Ref. I/II abzustimmen.
Auch abseits rechtlicher Vorgaben war ein klares Bekenntnis der Stadt Nürnberg zur barrierefreien Kommunikation deutlich, um eine bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. In der Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 22.05.2019 wurde das Thema Leichte Sprache inhaltlich eingeführt, eine erste Bestandsaufahme vorgenommen und folgender Vorschlag zum weiteren Vorgehen gemacht: Die operative Arbeit sollte zentral durch eine Stelle wissenschaftlicher Sachbearbeitung bei KoM übernommen werden. Diese Stelle wurde vorerst auf 3 Jahre befristet und im Oktober 2020 mit einer Linguistin und Logopädin mit Erfahrung im Bereich der Leichten Sprache besetzt.
2.6 Aufgaben der wissenschaftlichen Sachbearbeitung Leichte Sprache
Die Aufgaben der wissenschaftlichen Sachbearbeitung sind Daueraufgaben. Die Betreuung des Themas Leichte Sprache bei der Stadt Nürnberg – sowie der Barrierefreien Kommunikation generell – kann nach Ende des Projektablaufs nicht als abgeschlossen betrachtet werden.
2.7 Bedarf an Leichter Sprache bei der Stadt Nürnberg
Für die Kommunikationsbereiche Interne Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen lassen sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich des Bedarfs an Leichte-Sprache-Angeboten formulieren. Im Kommunikationsbereich Interne Kommunikation steht mit dem Intranet ein spezifischer Kommunikationsweg zur Verfügung, der in den anderen beiden Kommunikationsbereichen mit dem Internet vergleichbar ist. Die Kommunikationsbereiche Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen haben gemeinsam, dass sie sich nach außen richten: Im Falle der Öffentlichkeitsarbeit an eine unbekannte Menge n, im Falle der Externen Kommunikation mit Einzelpersonen an namentlich bekannte Einzelpersonen, deren Post- oder E-Mail-Adresse bekannt ist.
In allen drei Kommunikationsbereichen werden Informationen sowohl über Print- als auch Online-Kommunikationsmittel und -wege verbreitet. Abhängig von den spezifischen Kommunikationsanforderungen im jeweiligen Kommunikationsbereich kommen die Kommunikationsmittel und -wege in unterschiedlichem Ausmaß zur Anwendung: Die Weitergabe von Informationen über das Internet (Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen) bzw. das Intranet (Interne Kommunikation) sowie per E-Mail findet in allen drei Kommunikationsbereichen sehr häufig statt. Im Bereich Externe Kommunikation mit Einzelpersonen werden neben E-Mails auch Briefe sehr häufig genutzt. Wo die Informationen an eine größere Anzahl an Personen kommuniziert werden soll, werden neben Protokollen (Interne Kommunikation) auch Broschüren sehr häufig genutzt (Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen). Antragsformulare und Informationen zu diesen werden nur im Kommunikationsbereich Externe Kommunikation mit Einzelpersonen sehr häufig genutzt.
Bezüglich des Zielgruppenkontakts, der am am häufigsten stattfindet, lässt sich festhalten, dass in allen drei Kommunikationsbereichen Kontakt zu Menschen mit funktionalem Analphabetismus vorhanden ist (im Kommunikationsbereich Interne Kommunikation ist dies sogar die einzige Teilgruppe, mit der am häufigsten Kontakt besteht). Eine weitere Schnittmenge findet sich in den Kommunikationsbereichen Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen: Bei beiden werden Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten genannt. Im Kommunikationsbereich Öffentlichkeitsarbeit werden die häufigsten Zielgruppenkontakte noch ergänzt durch Kontakte zu Menschen mit Höreinschränkungen sowie mit Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Beeinträchtigungen.
Bezüglich des Zielgruppenkontakts, der häufig stattfindet, lässt sich festhalten, dass in allen drei Kommunikationsbereichen Kontakt zu Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten besteht. Eine weitere Schnittmenge findet sich in den Kommunikationsbereichen Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen: Bei beiden werden Menschen mit funktionalem Analphabetismus genannt. In der Internen Kommunikation finden häufige Zielgruppenkontakte noch mit Menschen mit Höreinschränkungen, in der Externen Kommunikation mit Einzelpersonen noch mit Menschen mit Demenz statt.
In allen Kommunikationsbereichen (Interne Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Externe Kommunikation mit Einzelpersonen) ist es notwendig, dass Informationen und Publikationen an die Bedürfnisse der jeweiligen Teilgruppe angepasst werden. Dies kann erreicht werden, indem neben einer standardsprachlichen Version auch eine Fassung in Leichter Sprache vorgehalten wird.
2.8 Finanzierung von städtischen Leichte-Sprache-Projekten
Leichte Sprache kostet – Zeit und Geld. Übersetzungen müssen an externe Dienstleistende vergeben werden (Rahmenvereinbarung in Vorbereitung), Texte sollten auf ihre Verständlichkeit geprüft werden (Prüfgruppe in Vorbereitung), für die Entwicklung eines Templates für Leichte-Sprache-Internetseiten benötigt man die Expertise von externen Dienstleistenden, Leichte-Sprache-Internetseiten sollten einer Usability-Prüfung durch Angehörige der Zielgruppe von Leichter Sprache unterzogen werden und geeignete Abbildungen müssen eingekauft werden (externer Foto-Auftrag oder über Bilddatenbanken). Zudem müssen Leichte- Sprache-Projekte wie z.B. Angebote und Dienstleistungen der Geschäftsbereiche und Fachdienststellen adäquat betreut werden. Dies kann nicht von den Dienststellen und Eigenbetrieben geleistet werden, sondern muss (weiterhin) von der Sachbearbeitung Leichte Sprache (bzw. von der ab 2023 weiterzuführenden Fachstelle Barrierefreie Kommunikation) übernommen werden.
Dienststellen und Eigenbetriebe, die ein Angebot in Leichter Sprache erstellen wollen, benötigen ein entsprechendes eigenes Budget. Eine Co-Finanzierung von bestimmten Projekten ist in Abstimmung mit Stk über ein zentrales Budget für Leichte Sprache beim Amt für Kommunikation und Stadtmarketing denkbar. Hierzu wird ein Budget von 50.000 Euro für vorerst zwei Jahre vorgeschlagen (jeweils 25.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024).
Dienststellen und Eigenbetriebe könnten bei dieser Variante bei der Fachstelle Barrierefreie Kommunikation Mittel für ihr Leichte-Sprache-Projekt beantragen. Nach Prüfung des Antrags anhand festgelegter Kriterien könnten beantragte Projekte aus dem zentralen Budget co-finanziert werden. So könnten beispielsweise Best-Practice-Beispiele oder auch Projekte mit einer besonders großen Reichweite eine solche Co-Finanzierung erhalten.
3. Schritte zur Einführung Leichter Sprache in der Stadtverwaltung
Nürnberg
Leichte Sprache lässt sich in einer so großen Organisationsform wie der Stadtverwaltung Nürnberg nicht von heute auf morgen einführen und umsetzen. Der Weg zu einem sinnvollen Angebot an Leichter Sprache gliedert sich in mehrere Schritte, die zum Teil parallel umgesetzt werden können, zum Teil voneinander abhängig und damit vor- bzw. nachgeschaltet sind.
Die Sachbearbeitung Leichte Sprache hat die Aufgabe, die nötigen Schritte zu identifizieren, deren Umsetzung zu planen, entsprechende Projekte zu initiieren, zu begleiten und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Zur Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürnberg wurden bislang folgende Ansätze bearbeitet bzw. befinden sich in laufender Bearbeitung:
Generelle Sensibilisierung für das Thema Leichte Sprache innerhalb der Stadtverwaltung Koordination der Internen Kommunikation Aufbau / Ausbau eines Netzwerks mit unterschiedlichen beteiligten Interessensgruppen Steuerung und Vermittlung der internen und externen Kooperationspartner Analyse des Ist-Standes und des Bedarfs an Leichter Sprache (im Printbereich und Onlinebereich)
Zuständig ist zukünftig die Fachstelle Barrierefreie Kommunikation. Von ihr sind diese Punkte aufzugreifen und fortzuführen sowie folgendermaßen zu ergänzen:
Entwicklung eines interkommunalen Schulungskonzepts Durchführung von Schulungen zu Leichter Sprache Recherche zu und Erstellung von Best-Practice-Beispielen (für den Printbereich und den Onlinebereich) Übersetzung und Bereitstellung von Leichte-Sprache-Texten (dto.) Bereitstellen von Textbeispielen und -bausteinen (dto.) Entwickeln einer Strategie für die Einführung Leichter Sprache (dto.) Dokumentation der Schritte und Reflexion bzw. Evaluation des Gesamtprojekts Ausbau und Weiterentwicklung der barrierefreien Kommunikation.
Diese Ansätze werden im Folgenden kurz erläutert.
3.1 Sensibilisierung für das Thema Leichte Sprache und Interne Kommunikation
Teils gibt es Vorbehalte gegen Leichte Sprache, die sprachliche und/oder rechtliche Gründe haben können. Daher ist es notwendig, zunächst innerhalb der Stadtverwaltung über das Thema zu informieren und Vorbehalte auszuräumen beziehungsweise in den Austausch zu kommen.
3.2 Aufbau eines Netzwerks und Kooperationspartner
Der Aufbau eines Netzwerks mit beispielsweise dem Städtetag oder Wohlfahrtsverbänden, anderen Behörden oder Kommunen ist notwendig, um sich zu Aspekten der Implementierung auszutauschen. Ergänzt werden sollte dies durch ein innerstädtisches Netzwerk, um Bemühungen um die Barrierefreiheit bei Angeboten der Stadt Nürnberg zu bündeln. Eine Kooperation mit Partnern wie dem Behindertenrat Nürnberg (BRN) oder der noris inklusion gGmbH ist bei der Einführung der Leichten Sprache notwendig.
3.3 Analyse des Ist-Stands von Leichte-Sprache-Printpublikationen
Auch wenn es keine Übersicht gibt, wie viele Printpublikationen die Stadt Nürnberg jährlich herausgibt, steht fest, dass es derzeit nur vereinzelt Printprodukte in Leichter Sprache gibt. Die einzelnen städtischen Berichte, Broschüren, Zeitschriften, Programmhefte, Flyer, Faltblätter usw. richten sich dabei an sehr unterschiedliche Zielgruppen, vermitteln aber durchweg Informationen über Leistungen, Veranstaltungen und Projekte der Stadt Nürnberg und eignen sich daher fast alle für eine Ausgestaltung in Leichter Sprache.
3.4 Analyse des Bedarfs an Leichte-Sprache-Printpublikationen
Einen weiteren Schritt bildet die Identifikation derjenigen standardsprachlichen Texte, die in Leichte Sprache übersetzt werden sollen und dafür geeignet sind (je nach Kommunikationsbereich). Es hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Printpublikationen, in welchem Kommunikationsbereich sie eingesetzt werden. Auch die Entscheidung, welche der Texte in Leichte Sprache und/oder in Einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden sollten, gehört zum Schritt Analyse. Der Bedarf wurde anhand einer Fragebogenbefragung ermittelt (siehe Dokument Fragebogenauswertung).
3.5 Analyse des Ist-Stands von Leichte-Sprache-Internetseiten
Aktuell gibt es nur sehr wenige städtische Internetseiten in Leichter Sprache, die zudem nicht den aktuellen städtischen Vorgaben für Leichte Sprache entsprechen.
Auf Internetseiten bereitgestellte Informationen liefern interessierten Menschen Informationen kostenlos und unmittelbar nach Hause oder mobil genutzt an einen beliebigen Ort. Die jährlich steigenden Zugriffszahlen auf die städtische Online-Präsenz belegen die große Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger. Wichtige städtische Informationen sollten auch in Leichter Sprache online verfügbar sein.
3.6 Analyse des Bedarfs an Leichte-Sprache-Inter- und Intranetseiten
Einen weiteren Schritt bildet die Identifikation derjenigen standardsprachlichen Online-Inhalte, die in Leichte Sprache übersetzt werden sollen und dafür geeignet sind. Dabei muss – analog zum Printbereich – beachtet werden, in welchem Kommunikationsbereich die Inhalte eingesetzt werden. Der Bedarf wurde anhand einer Fragebogenbefragung ermittelt (siehe Dokument Fragebogenauswertung).
Da für die meisten städtischen Internetangebote, als auch für die Intranetangebote das gleiche Content-Management-System Imperia verwendet wird, kann die Ausgestaltung (Layout, Bebilderung, etc.) durch das Amt für Kommunikation durch zentrale Vorgaben gesteuert werden. Für extern vergebene Webauftritte städtischer Internetseiten gibt es in Zukunft Umsetzungsvorgaben für die Ausschreibung dieser Webprojekte.
Auch gelten die gleichen städtischen Standards für das Schreiben in Leichte Sprache. Die Entscheidung, welche der Inhalte in Leichter Sprache und/oder in Einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden sollten, gehört – analog zum Printbereich – zum Schritt Analyse.
Folgende Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der neuen Fachstelle:
3.7 Schulungskonzept und Schulungen
Schulungen für Mitarbeitende zum Thema Leichte Sprache sind notwendig, entsprechende Unterlagen sind bereitzustellen. Es ist besonders wichtig, in den Schulungen das für städtische Leichte-Sprache-Texte geltende Regelwerk sowie weitere städtische Vorgaben zu vermitteln. Deshalb sollten die Schulungen entweder von der Fachstelle Barrierefreie Kommunikation oder – bei nicht ausreichenden Kapazitäten – von geeigneten externen Dozierenden durchgeführt werden.
3.8 Best-Practice-Beispiele
Der Blick auf gelungene Beispiele anderer Kommunen oder Behörden ist notwendig. Die vorhandenen Beispiele müssen regelmäßig mit den städtischen Standards für Leichte Sprache abgeglichen und entsprechend beurteilt werden. Zudem sind eigene Best-Practice-Beispiele zu erstellen, die den Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg als Anschauungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Für den Printbereich werden Best-Practice-Beispiele für Layout und Gestaltung, Bebilderung, Abbildungen sowie Textformate gesammelt
Für den Onlinebereich werden Best-Practice-Beispiele für Struktur, Aufbau von Startseiten, Struktur der Navigation, Übersichtlichkeit, Bebilderung, Glossar und interaktiver Elemente (z.B. Kontaktformular) gesammelt.
3.9 Übersetzung und Bereitstellung von Texten
Übersetzungen in Leichte Sprache müssen an geeignete externe Übersetzungsbüros vergeben werden. Wenn Kapazitäten bei der Fachstelle Barrierefreie Kommunikation vorhanden sind, kann auch diese Leichte-Sprache-Texte mit geringerem Umfang erstellen. Außerdem sollen die städtischen Mitarbeitenden aus einem Pool an Leichte-Sprache-Textbausteinen auswählen können und nach Rücksprache mit der Fachstelle Barrierefreie Kommunikation Teile von Leichte-Sprache-Texten selbst erstellen können.
3.10 Textbeispiele und -bausteine
Eine Zusammenstellung bereits übersetzter Texte und von Textbausteinen, die immer wieder zum Einsatz kommen können, erleichtert die Ausweitung auf weitere Textangebote. Dies gilt im Printbereich ebenso wie im Onlinebereich.
3.11 Strategie für den Printbereich
Innerhalb der Stadtverwaltung muss ein geeigneter Prozess erarbeitet werden, mit dem ein Print-Angebot in Leichter Sprache bereitgestellt werden kann.
Bausteine der Strategie im Printbereich sind: Beantworten der folgenden Fragen: Welche Publikationsformen gehören zum Printbereich? Welche Printpublikationsformen werden von den Dienststellen und Eigenbetrieben genutzt? Welche Printpublikationsformen eignen sich für die Leichte Sprache, welche nur eingeschränkt, welche nicht? Entsprechende Informationen für die Mitarbeitenden, auch zur Ansprechperson für Leichte Sprache bei KoM (im Miniweb von KoM, in der zukünftigen Toolbox Leichte Sprache) Informationen für externe Dienstleistende (zum Beispiel Übersetzungsbüros oder Druckereien) Prüfen des Einsatzes von QR-Codes auf deren Tauglichkeit für die Zielgruppe von Leichter Sprache.
Informationen für Mitarbeitende Hier ist es wichtig, bereits bekannte Kommunikationswege und Strukturen zu nutzen, damit Mitarbeitende schnell und zuverlässig auf die entsprechenden Informationen zugreifen können. Deshalb werden die Informationen im Miniweb von KoM und in der zukünftigen Toolbox Leichte Sprache angeboten. Im Miniweb von KoM können sich städtische Mitarbeitende zur Ansprechperson bei KoM sowie zu verschiedenen Aspekten der Anwendung von Leichter Sprache allgemein und im Printbereich im Besonderen informieren.
Geplant ist im Bereich Information: Informationen zur Ansprechperson für Leichte Sprache bei KoM Allgemeine Informationen zu Leichter Sprache mit dem Steckbrief Leichte Sprache, Informationen über die Entwicklung der Leichten Sprache, Informationen zum Bedarf an Leichter Sprache bei der Stadt Nürnberg, Informationen zur Zielgruppe, Informationen zur Zielgruppenprüfung, Informationen zu den verschiedenen Regelwerken, Informationen zu den verschiedenen Labels der Leichten Sprache und Informationen zum Gendern in Leichter Sprache Informationen zur Abgrenzung zu anderen Sprachvarietäten (Steckbrief Einfache Sprache, Empfehlungen zum Schreiben in Einfacher Sprache, Steckbrief Bürgernahe Verwaltungssprache) Schritt für Schritt zur Publikation mit einer Prozessbeschreibung für Printpublikationen, Informationen zu Besonderheiten beim Impressum Ergänzende Informationen mit Tipps zu Internetseiten, Fachbüchern und Schulungen.
Analog zur Bereitstellungsstruktur wie beim Corporate Design sollten die Praxishilfen und Downloads in einer Toolbox Leichte Sprache angeboten werden (hier für den Printbereich).
Geplant ist im Bereich Praxishilfen: Tipps zum Schreiben in Leichter Sprache Textbausteine in Leichter Sprache Leitfaden Gestaltung Leichte Sprache, für den internen Gebrauch Styleguide Leichte Sprache, für die Weitergabe an externe Dienstleistende
Geplant ist im Bereich Downloads: Stadteigenes Label für nicht-zielgruppengeprüfte Leichte-Sprache-Texte Stadteigenes Label für zielgruppengeprüfte Leichte-Sprache-Texte gekürzte Variante des Steckbriefs Leichte Sprache (PDF) gekürzte Variante des Steckbriefs Einfache Sprache (PDF) gekürzte Variante des Steckbriefs Bürgernahe Verwaltungssprache (PDF) Infografik zum Prozessablauf bei Leichte-Sprache-Printpublikationen (PDF).
Informationen für externe Dienstleistende Dieser Baustein wird abgedeckt mit dem Styleguide Leichte Sprache, der im Bereich Praxishilfen in der Toolbox Leichte Sprache angeboten werden wird.
Prüfen des Einsatzes von QR-Codes auf deren Tauglichkeit für die Zielgruppe von Leichter Sprache Die Möglichkeit, QR-Codes in Printprodukten einzubinden, wird immer häufiger genutzt. Durch die Corona-Pandemie sind QR-Codes und deren Handhabung auch einer breiten Masse bekannter geworden. QR-Codes werden in Leichte-Sprache-Printpublikationen eingesetzt, um beispielsweise auf eine Internetseite oder einer Veranstaltungseinladung zu verlinken. Die Angehörigen der Zielgruppe von Leichter Sprache kommt also immer mehr mit QR- Codes in Kontakt.
Der wissenschaftliche Diskurs zum Mediennutzungsverhalten der Zielgruppe von Leichter Sprache und hier zum QR-Code im Besonderen ist zu verfolgen und entsprechende Handlungsanweisungen sind zu erstellen.
3.12 Strategie für den Onlinebereich
Innerhalb der Stadtverwaltung muss ein geeigneter Prozess erarbeitet werden, mit dem ein Online-Angebot in Leichter Sprache bereitgestellt werden kann.
Bausteine der Strategie im Onlinebereich sind: Informationen für Mitarbeitende, auch zur Ansprechperson für Leichte Sprache bei KoM (im Miniweb von KoM, in der Toolbox Leichte Sprache) Entsprechende Informationen für externe Dienstleistende (zum Beispiel Übersetzungsbüros, Büros für Webdesign oder für Online-Anwendungen) Anpassung des Content-Management-Systems Imperia an die Erfordernisse der Leichten Sprache (Anpassung vorhandener Module und Entwicklung neuer Module) Einbindung bzw. Optimierung geeigneter Tools zur Barrierefreiheit Entwicklung eines eigenen Templates für Leichte-Sprache-Internetseiten und für Online- Anwendungen Prüfen der Möglichkeit eines Leichte-Sprache-Mindeststandards bei städtischen Intraund Internetseiten, Pilot-Miniweb für Leichte-Sprache-Intra- und Internetseiten Ausschreibungsvorgaben für Leichte Sprache für die Vergabe städtischer Internetseiten an externe Dienstleistende.
Informationen für Mitarbeitende Analog zum Printbereich ist es hier wichtig, bereits bekannte Kommunikationswege und Strukturen zu nutzen, damit Mitarbeitende schnell und zuverlässig auf die entsprechenden Informationen zugreifen können. Deshalb werden die Informationen im Miniweb von KoM und in der zukünftigen Toolbox Leichte Sprache angeboten. Im Miniweb von KoM können sich städtische Mitarbeitende zu verschiedenen Aspekten der Anwendung von Leichter Sprache allgemein und im Onlinebereich im Besonderen informieren.
Dabei sollen umfangreiche Informationen und Praxishilfen zur Verfügung gestellt werden, etwa zur Zielgruppenprüfung und zur Abgrenzung der einzelnen Sprachvarietäten, konkrete Tipps zum Schreiben in Leichter Sprache, Textbausteine und Leitfäden zur Gestaltung sowie Buttons, Labels und kompakte Zusammenfassungen einzelner Themenbereiche zum Download.
Informationen für externe Dienstleistende Dieser Baustein wird abgedeckt mit dem Styleguide Leichte Sprache, der im Bereich Praxishilfen in der zukünftigen Toolbox Leichte Sprache angeboten werden wird.
Anpassung des Content-Management-Systems Imperia an die Erfordernisse der Leichten Sprache Der Großteil der städtischen Internetseiten wird mit dem Content-Management-System Imperia erstellt. Imperia ist modulartig aufgebaut (sogenannte Flexmodule). Die Module müssen dahingehend geprüft werden, ob die städtischen Standards für Leichte Sprache umgesetzt werden können. Falls notwendig werden Module für die Umsetzung der Leichten Sprache angepasst oder neu entwickelt. Es ist zu prüfen, ob eine Bebilderung mit Piktogrammen sinnvoll ist und wie diese eingebunden werden kann.
Einbindung bzw. Optimierung geeigneter Tools zur Barrierefreiheit Die bereits im Content-Management-System Imperia bestehenden Tools zur Barrierefreiheit werden bezüglich der Umsetzung der Leichten Sprache überarbeitet oder erweitert.
Dazu gehören vor allem die Bereiche Vorlesefunktion mittels eines Screenreaders Anpassen der Schriftgröße Anpassen des Kontrasts.
Entwicklung eines eigenen Templates für Leichte-Sprache-Internetseiten und für Online-Anwendungen Für Leichte-Sprache-Inter- und Intranetseiten wird ein eigenes Template im Content-Management-System Imperia entwickelt.
Folgende Aspekte sind für eine adäquate Umsetzung der Leichten Sprache auf städtischen Inter- und Intranetseiten relevant: Gestaltung der Leichte-Sprache-Startseite im entsprechenden Miniweb Button für die Leichte-Sprache-Startseite des entsprechenden Miniwebs Button für Standardsprache auf den Leichte-Sprache-Internetseiten des entsprechenden Miniwebs Interaktive Elemente (Kontaktformular, Suchfunktion) Gestaltung der Navigation (als sogenannte sticky navigation) und Navigationsebenen (maximal 2 Unterebenen) Gestaltung der Subnavigation (maximal 5 Menüpunkte) Vorlesefunktion (mittels eines Screenreaders) Einstellen von Schriftgröße und Kontrast Seitenaufteilung (Spalten) Kontakt / Adresse Glossar / Wörterbuch Gestaltung des Inhaltsbereichs mit speziellen Leichte-Sprache-Modulen Pop-up-Fenster vermeiden (Ausnahme Cookie-Fenster) Zielgruppenprüfung (Usability-Test)
Prüfen eines Leichte-Sprache-Mindeststandards bei städtischen Intra- und Internetseiten, Pilot-Miniweb für Inter- und Intranet Im Content-Management-System Imperia werden in einem Pilot-Miniweb Leichte-Sprache- Intranet- und Internetseiten als Best-Practice-Beispiele erstellt. Diese Leichte-Sprache-Internetseiten werden den Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg als Anschauungsmaterial zur Verfügung gestellt. Außerdem können so Mindeststandards auf Realisierbarkeit geprüft werden.
Ausschreibungsvorgaben für Leichte Sprache für die Vergabe städtischer Internetseiten an externe Dienstleistende Auch bei Internetseiten, die mit anderen Content-Management-Systemen wie beispielsweise TYPO 3 erstellt werden sollen, müssen die städtischen Standards für Leichte-Sprache-Internetseiten sowie für Barrierefreiheit im Allgemeinen gelten. Dies wird in einer Ausschreibungsvorgabe zusammengefasst und den betreffenden Dienststellen zur Verfügung gestellt werden.
3.13 Dokumentation und Reflexion bzw. Evaluation des Gesamtprojekts
Die einzelnen Schritte des Gesamtprojekts Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung werden fortlaufend dokumentiert, um eine Reflexion bzw. Evaluation zu ermöglichen.
3.14 Ausbau und Weiterentwicklung der barrierefreien Kommunikation
Die Fachstelle Barrierefreie Kommunikation soll den Bereich Barrierefreie Kommunikation ausbauen und weiterentwickeln. Dazu gehört unter anderem die Zusammenführung der Bausteine Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache unter dem Dach der barrierefreien Kommunikation und die Prüfung einer zentralen Themenseite zur barrierefreien Kommunikation sowie die Entwicklung eines generellen Redaktionskonzepts hierfür.
4. Ausblick
Leichte Sprache soll als selbstverständlicher Aspekt einer barrierefreien Kommunikation wahrgenommen werden. Die Ausgestaltung des Leichte-Sprache-Angebots der Stadt Nürnberg sollte widerspiegeln, wie wichtig der Stadt der Menschenrechte die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen und politischen Leben ist.
Die Einführung Leichter Sprache kann nur gelingen, wenn sie als Aufgabe für die gesamte Stadtverwaltung verstanden wird. Für die Einführung Leichter Sprache sind sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen notwendig. Kosten fallen beispielsweise für Übersetzungen, Verständlichkeitsprüfung oder Abbildungen an. Leichte-Sprache-Projekte binden zudem Arbeitszeit. Die Fachstelle Barrierefreie Kommunikation entlastet die Dienststellen und Eigenbetriebe im gesamten Themenbereich und übernimmt einzelne Prozessschritte.
Leichte Sprache bei der Stadt Nürnberg bedarf einer kontinuierlichen Betreuung.