Anlage 5
Stadtverwaltung Nürnberg
Energiemangelsituation – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
- Synopse und Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg -
| Beschlussfassung im Bundekabinett am 24.08.2022 | ||
|---|---|---|
| Zustimmung des Bundesrates ist noch erforderlich! | ||
| Inkrafttreten: 01.10.2022 | ||
| Gültigkeit: bis 30.09.2024 | ||
| Ziele: Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch, Einsparziel 20% Vermeidung einer Energiemangelsituation / Sicherung der Energieversorgung Reduzierung der Abhängigkeit von russischem Erdgas Reduzierung von Energiekosten Vorbildwirkung öffentliche Hand deutsche Nachhaltigkeitsstrategie mit Reduzierung der Treibhausgasemissionen | ||
| Relevante Inhalte für die Stadtverwaltung: | ||
| Verordnung | Beschreibung | Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Stand: September 2022 |
| Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung | Pflicht zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimie- rung bei Gasheizungen mit Optimierung der tech- nischen Parameter hinsichtlich der Energieeffizi- enz. Dazu gehören: Optimierung der Regelungsein- stellungen, Absenkung der Vorlauftemperaturen o- der Optimierung der Heizkurven, Aktivierung der Nachtabsenkungen, Nachtabschaltungen, Sommer- abschaltungen, Ferienabschaltungen, Anwesen- heitssteuerungen, Absenkung Heizgrenztempera- turen, Verkürzung der Heizperiode, Optimierung Zirkulationsbetrieb, Einsatz effizienter Heizungs- pumpen, Durchführung eines hydraulischen Ab- gleichs, Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen. Pflicht zur Dokumentation der Überprüfung der technischen Parameter der Heizungsanlagen und ggf. Pflicht zur Optimierung bis 15.09.2024. | Heizungscheck erfolgt bereits regelmäßig durch die zustän- digen Einheiten H/T-S, HVE SuS und KSV, FrH, Tg, Eigen- betriebe sowie siehe Übersicht weitere Energieeinsparmaßnahmen |
| Hydraulischer Ab- gleich und weitere Maßnahmen zur Hei- zungsoptimierung | Gasheizungssysteme sind bis spätestens 30.09.2023 hydraulisch abzugleichen bei Gebäu- den größer 1.000 m² beheizter Fläche (Verfahren B) , einschließlich Heizlastberechnung, Dokumenta- tion und ggf. erforderlicher Optimierung. | ist bereits teilweise erfolgt, Restbedarf 50 Gebäude, Pla- nungskosten erforderlich, Umsetzung planen (H/T, H/ZA-KEM, NürnbergStift, ASN, NürnbergBad, SUN) sowie siehe Übersicht weitere Energieeinsparmaßnahmen |
| Verpflichtung zu Energie- und Um- weltmanagementsys- temen für Unterneh- men ab einer be- stimmten Größen- ordnung (keine KMU) | Energieaudits für die Eigenbetriebe NürnbergBad und NürnbergStift | erfolgt seit 2017 durch Nürn- bergBad und NürnbergStift mit H/ZA-KEM |
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