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Anlage 5 Energiemangelsituation EnSimiMaV

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 5

Stadtverwaltung Nürnberg

Energiemangelsituation – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)

- Synopse und Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg -

Beschlussfassung im Bundekabinett am 24.08.2022
Zustimmung des Bundesrates ist noch erforderlich!
Inkrafttreten: 01.10.2022
Gültigkeit: bis 30.09.2024
Ziele:  Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch, Einsparziel 20%  Vermeidung einer Energiemangelsituation / Sicherung der Energieversorgung  Reduzierung der Abhängigkeit von russischem Erdgas  Reduzierung von Energiekosten  Vorbildwirkung öffentliche Hand  deutsche Nachhaltigkeitsstrategie mit Reduzierung der Treibhausgasemissionen
Relevante Inhalte für die Stadtverwaltung:
Verordnung Beschreibung Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Stand: September 2022
Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung Pflicht zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimie- rung bei Gasheizungen mit Optimierung der tech- nischen Parameter hinsichtlich der Energieeffizi- enz. Dazu gehören: Optimierung der Regelungsein- stellungen, Absenkung der Vorlauftemperaturen o- der Optimierung der Heizkurven, Aktivierung der Nachtabsenkungen, Nachtabschaltungen, Sommer- abschaltungen, Ferienabschaltungen, Anwesen- heitssteuerungen, Absenkung Heizgrenztempera- turen, Verkürzung der Heizperiode, Optimierung Zirkulationsbetrieb, Einsatz effizienter Heizungs- pumpen, Durchführung eines hydraulischen Ab- gleichs, Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen. Pflicht zur Dokumentation der Überprüfung der technischen Parameter der Heizungsanlagen und ggf. Pflicht zur Optimierung bis 15.09.2024. Heizungscheck erfolgt bereits regelmäßig durch die zustän- digen Einheiten H/T-S, HVE SuS und KSV, FrH, Tg, Eigen- betriebe sowie siehe Übersicht weitere Energieeinsparmaßnahmen
Hydraulischer Ab- gleich und weitere Maßnahmen zur Hei- zungsoptimierung Gasheizungssysteme sind bis spätestens 30.09.2023 hydraulisch abzugleichen bei Gebäu- den größer 1.000 m² beheizter Fläche (Verfahren B) , einschließlich Heizlastberechnung, Dokumenta- tion und ggf. erforderlicher Optimierung. ist bereits teilweise erfolgt, Restbedarf 50 Gebäude, Pla- nungskosten erforderlich, Umsetzung planen (H/T, H/ZA-KEM, NürnbergStift, ASN, NürnbergBad, SUN) sowie siehe Übersicht weitere Energieeinsparmaßnahmen
Verpflichtung zu Energie- und Um- weltmanagementsys- temen für Unterneh- men ab einer be- stimmten Größen- ordnung (keine KMU) Energieaudits für die Eigenbetriebe NürnbergBad und NürnbergStift erfolgt seit 2017 durch Nürn- bergBad und NürnbergStift mit H/ZA-KEM

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