Anlage 2
Stadtverwaltung Nürnberg
Energiemangelsituation – weitere Energieeinsparmaßnahmen bei städtischen Gebäuden und Anla-
gen ab September 2022: Stand September 2022
| Bereich | weitere Energiesparmaßnahmen ab September 2022 | Geschäftsbereich Dienststelle Eigenbetrieb |
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| Heizung | Festlegung ab sofort gültiger Raumlufttemperaturen, siehe beilie- gende Übersicht in Anlage 3. Alle städtischen Mitarbeiter*innen in Verwaltungsbereichen wer- den zudem angehalten, bei Verlassen ihrer Büros, die Thermostat- köpfe zuzudrehen, um bei Urlaub, Teilzeitarbeit, Home-Office oder mobilem Arbeiten den Energieverbrauch zusätzlich zu reduzieren. Wo sinnvoll möglich, können in Verantwortung der Dienststellen programmierbare Thermostatköpfe nachgerüstet werden. Beginn der Heizperiode verschieben auf den 04.10.2022 mit Aus- nahme von Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen (KiTas, alle Einrichtung mit Wohn- und Übernachtungsfunktionen, wie Se- nioren-, Kinder- und Jugendheime, Obdachloseneinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte u.ä.). Im Falle außergewöhnlich niedriger Außentemperaturen Mitte/Ende September 2022 beginnt die Heizperiode entsprechend früher. Überprüfung und Optimierung der technischen Parameter der Hei- zungssysteme hinsichtlich der Energieeffizienz bis 30.09.2023. Dazu gehören: Optimierung der Regelungseinstellungen, Absenkung der Vorlauftemperaturen bzw. Optimierung der Heizkurven, Aktivie- rung der Nachtabsenkungen, Absenken der Heizgrenztemperatur (8 / 10°C in Abhängigkeit vom wärmeschutztechnischen Qualität der Gebäudehülle), Nachtabschaltungen, Sommerabschaltungen, Feri- enabschaltungen, Anwesenheitssteuerungen, Optimierung Zirkula- tionsbetrieb, Einsatz effizienter Heizungspumpen, Wärmedämmung bisher nicht gedämmter Rohrleitungen und Armaturen, einschließ- lich Dokumentation. Bei den Einstellungen der technischen Para- meter: Berücksichtigung des Zustandes der Bausubstanz und der bauphysikalischen Gegebenheiten im Einzelfall. Heizungssysteme sukzessive hydraulisch abgleichen (Verfahren B) und Umsetzen einer sich ggf. daraus ergebender Optimierung, ein- schließlich Heizlastberechnung, Dokumentation. Ab Eröffnung der Hallenbäder am 26.09.2022: Reduzierung der Luft- und Wassertemperaturen. Reduzierung des Saunabetriebs in den drei Hallenbädern. Der Schul- und Vereinsbetrieb soll gewährleistet bleiben. | alle Dienststellen und Eigenbe- triebe sind ver- antwortlich für Einhaltung der Raumlufttempe- raturen über die Einstellungen der Thermostatköpfe sowie Einzel- raumregelungen (wo vorhanden) H/T-S, HVE SuS und KSV, FrH, Tg, Eigenbetriebe H/T, H/ZA-KEM, NürnbergBad, NürnbergStift, ASN, FSN, SUN, FrH NürnbergBad |
| Beibehaltung der reduzierten Raumlufttemperaturen in Tierhäu- sern (Giraffen, Nashörner, Rotducker, Gelbrückenducker, Somali- wildesel, Zebras, Elenantilopen, Kaffernbüffel, Makis, Paviane, Go- rillas, Affenberg, Gibbons, Raubtierhaus, Tropenhaus, Delphinarium I, Manatihaus). Rasenheizung im Stadion ausgeschaltet lassen (in Abstimmung mit der DFL) | Tg FSN | |
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| Warmwas- ser | Ausgeschaltet bleiben dezentrale Warmwasserbereitung in Büros, Toiletten (Durchlauferhitzer, Boiler, Speicher) mit Ausnahme von Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen (KiTas, alle Einrich- tung mit Wohn- und Übernachtungsfunktionen, wie Senioren-, Kin- der- und Jugendheime, Obdachloseneinrichtungen, Flüchtlingsun- terkünfte u.ä., Feuerwehr, Betriebshöfe, Werkstätten, Friedhof, Tiergarten, Außendienst Nürnberg), Küchen, Reinigungsräumen. Ausgeschaltet bleiben: zentrale (einschließlich Zirkulationspumpen) und dezentrale Warmwasserbereitung, auch in Freisportanlagen, in Schulen und in Schulsporthallen mit Ausnahme von Schulen mit entsprechenden pädagogischen, unterrichtsbetrieblichen oder hy- gienischen Anforderungen, wie z.B. BBS (Eliteschule des Sports), Merianschule (Schule für Menschen mit schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen), BBZ und Berufsschulen mit medizini- sche oder lebensmittelverarbeitende Bereiche oder Bereiche mit starker Verschmutzung (z.B. Bau- und Metallberufe). Außerbetrieb- nahme und nach Betriebsunterbrechung“ erfolgt die Wiederinbe- triebnahme gemäß den AMEV-Empfehlungen, inkl. mikrobiologi- sche Untersuchungen (Beprobung der Trinkwarmwasser-Installatio- nen). Weitere Ausnahmen wie bei dezentralen Warmwasseranla- gen. Beheizung der Freibäder ausschließlich mit Solarthermie. Ab Eröff- nung der Hallenbäder am dem 26.09.2022: Reduzierung der Was- sertemperaturen in Schwimmerbecken auf 26°C, in Lehr- und Nicht- schwimmerbecken auf 28°C. Keine Beheizung der Außenbecken bei Hallenbädern. Beibehaltung der reduzierten Warmwassertemperaturen in Tier- häusern (Lagune, Manatihaus, Delphinarium I, Tropenhaus). Notwendigkeit von Warmwasserzapfstellen sowie mögliche Um- stellungen von zentraler auf dezentrale Warmwasserbereitung prü- fen. | alle Dienststellen und Eigenbe- triebe H/E bei festange- schlossenen Durchlauferhit- zern und Spei- chern H/T-S (zentrale Anlagen) H/E HVE SuS und KSV FrH Eigenbetriebe SUN NürnbergBad Tg H/T-MST |
| Lüftung (me- chanische) | Wiederinbetriebnahme der raumlufttechnischen Anlagen mit Start der verschobenen Heizperiode. Überprüfung und Optimierung der technischen Parameter der Lüf- tungsanlagen hinsichtlich der Energieeffizienz. Dazu gehören: Opti- mierung der Regelungseinstellungen hinsichtlich der tatsächlichen Nutzungszeiten, Außenluftmenge, Einblastemperaturen. Regelmäßige Wartung der Luftfilter (ein- bis zweimal jährlich) | H/T-S, Nürnberg- Bad, Nürnberg- Stift, ASN, FSN, SUN, FrH |
| Kühlung | Wo möglich, aktive Kühlungen ausschalten oder Temperatur-Soll- wert erhöhen (> 26°C); Zeiteinstellungen optimieren. Passive Maß- nahmen nutzen, wo möglich (Sonnenschutz, Nachtlüftung). Dezentrale Anlagen („Splitgeräte“) durch die Betreiber auf das ab- solut Notwendige einzustellen. | alle Dienststellen und Eigenbe- triebe |
| Konkretisierung der Temperaturvorgaben für Raumkühlungen von Netzwerkschrankräumen und sonstigen sicherheitsrelevanten Räu- men. | IT, H/ZA-KEM H/E | |
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| Strom | Bedarfsgerechter Betrieb der Raumluftreinigergeräte in Schulen und KiTas mit Start der verschobenen Heizperiode mittels Zeit- schaltuhren sowie deren regelmäßige Wartung. In Räumen, die be- darfsgerecht mittels einer mechanischen raumlufttechnischen An- lage be- und entlüftet werden ist ein Betrieb der Raumluftreiniger- gerät nicht erforderlich). Beibehaltung der Abschaltung von Gebäudeanstrahlungen (Ausnah- men: Sicherheits- und Notbeleuchtungen, kurzzeitige Beleuchtun- gen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten u.ä.) Bisherige Reduzierung der Beleuchtungsstärke der Straßenbeleuch- tung ab 21 Uhr zeitlich vorziehen auf 20 Uhr. Die Beleuchtung des Christkindlesmarktes ist bereits komplett auf LED umgestellt. Die Beschicker des Marktes werden angehalten, die Beleuchtungen in den Christkindlesmarktbuden auf LED umzustel- len, sofern noch nicht erfolgt. Entfall des Bühnenprogramms spart Strom für Beleuchtung und Beschallung. Flutlichtbetrieb bei Sportanlagen in der Heizperiode bis maximal 21 Uhr: FSN/Stadion (in Abstimmung mit DFL) und Nebenplätzen (SPS), Zeppelinfeld, Sportplätze der BBS, Muggenhof, Gibitzenhof, Pommernstraße (bis zu einer LED-Umrüstung). Beschleunigte Umstellung der Home-Office-Arbeitsplätze auf ener- gieeffiziente Laptops und Einzug der „großen“ Arbeitsplatzcompu- ter (Ausnahme spezielle Fachanwendungen). | HVE SuS und KVS, BANOS, J SÖR ML FSN, SPS, HVE SuS IT |
| Wärme, Strom | Reduzierung energieintensiven Unterrichts oder Ausbildung auf ein pädagogisch vertretbares Minimum (z.B. Betrieb von Brennöfen). Reduzierung oder Bündelung von schulischen Veranstaltungen au- ßerhalb der regulären Unterrichtszeiten, z.B. Einzelveranstaltungen, Einzelelternabende, Schulübernachtung. Bündelung von Drittnutzern der Schulgebäude (z.B. Bildungszent- rum, Musikschule, Vereinsnutzungen) in den Abendstunden, an Wochenenden und in den Ferien auf je zwei Schulgebäude je Haus- meisterbezirk, wie folgt: Altstadt: Johannes- Scharrer-Gymnasium (Tetzelgasse 20), Willstätter Gymnasium (Innerer Laufer Platz 11), Bartholomäusschule (Bartholomäusstraße 16), BBZ: BBZ (,Äußere Bayreuther Straße 8), Tempohaus (Schoppershofstraße 80), Eibach: Helene-von-Forster-Schule, (Am Röthenbacher Landgraben 65), Erich-Kästner-Schule (Eichstätter Straße 11), Dep. GS Eibach (Hop- fengartenweg 23), Gostenhof: Dürer Gymnasium (Sielstraße 17), FÖZ Bärenschanze (Sielstraße 15), Langwasser: Georg-Ledebour- Schule (Georg-Ledebour Straße 7), Bauernfeindschule (Bauern- feindstraße 24), Nord: Hegelschule (Neue Hegelstraße 17), Lothar- von-Faber-Schule (Schafhofstraße 25), Nordost: Veit-Stoß-Real- schule (Merseburger Straße 2-4), Konrad-Groß-Schule (Ödenber- gerstr.135), Viatisschule (Viatisstraße 270), Nordwest: GS Thoner E- span (Am Thoner Espan 10), Wahlerschule (Holsteiner Straße 2a), Wanderer Schule (Wandererstraße 170), Steinbühl: B4/14 (Schön- weißstraße 7), AKR (Lutherplatz 4), Sperberschule (Sperberstraße 85), Südost: Neues-Gymnasium (Weddigenstraße 21), Martin-Be- haim-Gymnasium (Bertolt-Brecht-Straße 39), Südwest: B10 (Am Fernmeldeturm 3), Herschelschule (Herschelplatz 1) | Ref. IV, HVE SuS |
| Wärme, Strom | Bei Anmietungen externer Räume und Gebäude mögliche Einfluss- nahmen auf Vermieter ausschöpfen hinsichtlich energiesparenden Maßnahmen im organisatorischen Bereich sowie bei technischen Maßnahmen | LA, Ref. IV |
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| Wärme, Strom | In der Weihnachtszeit wird eine Schließung von Raumgruppen, Ge- schossen oder Gebäuden (je nach technischen Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit) in eigenen und angemieteten Bauten zur Energiever- brauchsreduktion angestrebt. Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Verwaltung soll dabei nicht über Gebühr eingeschränkt werden. In Verantwortung der Geschäftsbereiche in enger Zusammenarbeit mit der Personalvertretung liegen damit individuelle Festlegungen zu erweiterten Regelungen zu Home-Office / mobilem Arbeiten / Überstundenausgleich zum Dienstbetrieb in der Zeit vom 23.12.2022 bis 08.01.2023. | OBM alle Referenten |