Beschlussvorlage H/037/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Energiemangelsituation
hier: Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen innerhalb
der Stadtverwaltung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Stadtrat Energiemangelsituation Anlage 1 Energiemangelsituation umgesetzte Energieensparmassnahmen Stadtrat Anlage 2 Energiemangelsituation weitere Energieensparmassnahmen Anlage 3 Energiemangelsituation Raumlufttemperaturen Beschluss Anlage 4 Energiemangelsituation EnSikuMaV Anlage 5 Energiemangelsituation EnSimiMaV Anlage 6 Energiemangelsituation Sonderfond Beschluss Anlage 7 Energiemangelsituation Beschleunigungsmnaßnahmen Beschluss Stadtrat Anlage 8 Monitoringdaten Energieverbrauchsentwicklungen
Sachverhalt (kurz):
Nach dem Bericht im Stadtrat am 20.07.2022 zu Energieeinsparsparmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung erfolgen ein Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung, Informationen zur aktuellen Verordnungslage des Bundes (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV und Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) sowie Beschlussvorschläge zur Umsetzung der Bundes-Verordnungen mit kurz- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen sowie weiteren Energieeinsparmaßnahmen an und in städtischen Gebäuden und Anlagen.
Konkrete Maßnahmen sowie ein 5 Mio. € Sofortprogramm werden zum Beschluß vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten bekannt in Form eines Sonderfonds zur Umsetzung von Maßnahmen, die die Bundes-Verordnungen verlangen, also kurz- und mittelfristig wirksame neue Energieeinsparmaßnahmen (Anlage 6)
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 5.000.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Folgekosten: können nicht genau beziffert werden, da abhängig von den jeweiligen Energiepreisen
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Pr
alle GB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt weitere Energieeinsparmaßnahmen für die Bereiche Gas, Strom und Fernwärme städtischer Gebäude, Anlage 2.
Der Stadtrat beschließt die Festlegung von Raumlufttemperaturen in städtischen Gebäuden in Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), Anlage 3.
Der Stadtrat beschließt einen Sonderfonds von einmalig 5 Mio. Euro für neue Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen in städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben, die zu wirksamen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom führen, Anlage 6. Die Mittel für den Sonderfonds (Produkt 111700, Kostenstelle L111700003, Sachkonto 62470000) werden aus den Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (Produkt 611100, Kostenstelle L611100001, Sachkonto 50130000. Ertragsansatz wird von 515 Mio. Euro auf 520 Mio. Euroangehoben) für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt und bewilligt. Diese Mittel werden für übertragbar erklärt.
Der Stadtrat beschließt Beschleunigungsmaßnahmen bei laufenden Maßnahmen in städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben, die zu erheblichen mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas und Strom führen, deren Mittelbereitstellung bereits bewilligt bzw. im MIP bzw. Haushaltsplänen der Eigenbetriebe geplant sind, Anlage 7.
Die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe werden ermächtigt und beauftragt, die im Zuge dieses Beschlusses haushaltsrechtlich notwendigen Maßnahmen und Veränderungen auch zwischen den einzelnen Bereichen vorzunehmen.