Beschlussvorlage Vpl/058/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Straßenplanung Hintere Cramergasse und Burgerstraße
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Straßenplan 2.1913.2.2 Spartenplan Hintere Cramergasse
Sachverhalt (kurz):
Die Verkehrsfläche in der Hinteren Cramergasse befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Nach der Fertigstellung der Hochbaumaßnahme (Hs.-Nr. 9 bis 11) wurde in diesem Bereich die Verkehrsfläche nur provisorisch wiederhergestellt. Eine endgültige Lösung wird seitens der Verwaltung angestrebt.
Die Hintere Cramergasse ist eine Einbahnstraße und Teil einer Tempo-30-Zone. Im südlichen Bereich sind beidseitig Gehwege mit lediglich 1,20 m vorhanden. Im nördlichen Bereich ist kein ausreichender Gehweg vorhanden. Auf ganzer Länge ist das Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Dadurch entsteht ein enger Durchgang für Kraftfahrzeuge von ca. 2,80 m zwischen den Längsparkern am Fahrbahnrand und dem zu schmalen Gehweg.
Die Verwaltung schlägt in der Hinteren Cramergasse einen verkehrsberuhigten Bereich vor, um allen Verkehrsteilnehmenden ausreichend Fläche zu bieten und dabei die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aufgrund der geringen Straßenbreite wurde eine niveaugleiche Mischverkehrsfläche geplant, auf der Parkplätze wechselseitig markiert werden. Durch die alternierende Anordnung der Parkplätze wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit unterstützt.
Die Stellplatzanzahl reduziert sich nur geringfügig (zwei Stellplätze entfallen). Dafür entstehen Radstellplätze. Die Verkehrsberuhigung steigert die Verkehrssicherheit für Zufußgehende. Es entsteht deutlich mehr Fläche, sodass diese im Begegnungsfall nicht mehr notdürftig auf die Straße ausweichen müssen, weil der Gehweg viel zu schmal ist, sondern auf der vorgesehenen Fläche bleiben können. An Hausnummer 6 und 8 der Hinteren Cramergasse wurde aufgrund der Höhenproblematik der Gehweg nur notdürftig ausgebessert und hat deshalb ein starkes Gefälle zur Straße hin. Im Winter, bei Glätte, ist die Nutzung hier eingeschränkt. Durch die entstehende Mischfläche kann diese Problematik entschärft werden.
Im Anschluss an den nördlichen Teil der Hinteren Cramergasse befindet sich die Burgerstraße. In östlicher Richtung bis zur Vorderen Cramergasse ist die Fahrbahn ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand und muss erneuert werden. Dabei wird die Verkehrsfläche neu geordnet und die vorhandene Fläche neu geordnet. Es entsteht eine Längsparkbucht sowie eine bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehwegfläche.
Im Regelfall zwingend einzuplanende Baumstandorte sind aufgrund der Sparten (Anlage) wie der engen Platzverhältnisse zwischen den Häuserzeilen hier ausnahmsweise nicht möglich. Selbst bei der Verwendung von Mindestabstandsmaßen und Baumschutzmaßnahmen ist kein Baum möglich
Für die Maßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 688.000 Euro an. Sowohl die Hintere Cramergasse als auch die Burgerstraße sind bereits erstmalig hergestellt. Beiträge nach BauGB können nicht mehr erhoben werden. Aufgrund der Höhe der Kosten wurde die Maßnahme im BIC angemeldet und wird dann als Einzelansatz im MIP veranschlagt.
Zuschüsse sind nicht zu erwarten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 688.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 688.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung der Maßnahme ist derzeit nicht gesichert. Die Maßnahme durchläuft das BIC-Verfahren und ist dann als Einzelansatz im MIP vorgesehen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von der endgültig hergestellten Verkehrsfläche und der zusätzlichen Verkehrsberuhigung profitieren alle Benutzergruppen, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
LA
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt einen Umbau zum Verkehrsberuhigten Bereich in der Hinteren Cramergasse und einen Teilumbau der Burgerstraße gemäß Plan Nr. 2.1913.2.2 vom 04.06.2020 mit letzter Änderung vom 27.07.2022.