Berichtsvorlage Vpl/049/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 22.09.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Umgehung Ortsteil Poppenreuth in Fürth
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.04.2022
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.04.2022
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.04.2022 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.04.2022
Bericht:
Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD bitten in Ihren Anträgen vom 04.04.2022 und vom 12.04.2022 um einen Bericht über die Auswirkungen der von der Stadt Fürth geplanten Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße als Ortsumgehung des Stadtteils Poppenreuth. Beide Fraktionen beziehen sich in ihren Anträgen auf einen Zeitungsartikel vom 28.03.2022.
Hierzu hat die Verwaltung die Stadt Fürth angeschrieben und um Erläuterung der Planungen gebeten. Gleichzeitig wurden in dem Schreiben an den Fürther Oberbürgermeister die Nachteile einer Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße und die ablehnende Haltung der Stadt Nürnberg zu diesem Projekt dargelegt.
Mit der im Zeitungsartikel beschriebenen Umgehungsstraße ergäbe sich eine direkte Verbindung von Fürth durch Höfles zur Erlanger Straße bis in den Nürnberger Nordosten, die zwar eine Entlastung für Poppenreuth bedeuten würde, aber im Gegenzug nicht nur den Nürnberger Stadtteil Höfles mit seiner ebenfalls engen Ortsdurchfahrt deutlich mehr belasten würde. Es würde eine attraktive West/Ost-Route geschaffen werden, die wie jede weitere Verbindungsstraße zwischen Nürnberg und Fürth zu einer erheblichen Verkehrszunahme im gesamten Nürnberger Norden führen würde. Auch auf der heute bereits stark belasteten Marienbergstraße und in Ziegelstein müsste mit einer Zunahme des Verkehrs gerechnet werden. Die Konsequenzen der Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße wären vergleichbar denen, die der Durchbau der Bamberger Straße mit sich bringen würde. Die Trasse hierfür hat die Stadt Fürth aufgrund der negativen Auswirkungen aus ihrem Flächennutzungsplan genommen und auch in Nürnberg läuft hierzu ein FNP-Änderungsverfahren.
Die mit der Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße verbundene Verkehrszunahme hätte aber nicht nur Nachteile für den Nürnberger Norden, sondern auf für die Stadt Fürth. Neue attraktive Verbindungen für den Kfz-Verkehr führen grundsätzlich zu einer allgemeinen Zunahme des Kfz-Verkehrs, statt Fahrten auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu verlagern. Die Zunahme des Kfz-Verkehrs würde sich auch in Fürth bemerkbar machen, weil die Nutzer der neuen Straßenverbindung nicht nur aus den unmittelbar angrenzenden Stadtteilen kommen würden.
Sollte die Stadt Fürth die Pläne für die Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße realisieren, müssten auf Nürnberger Stadtgebiet Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen die Verkehrszunahme in Nürnberg verhindert werden könnte. Die Unterbrechung der Höfleser Ortsdurchfahrt wäre unerlässlich, die aber alleine nur zur Verlagerung von Verkehr auf andere Nürnberger Straßen führen würde und deshalb weitere Maßnahmen nach sich ziehen müsste.
In seinem Antwortschreiben vom 14.06.2022 hat der Fürther Oberbürgermeister Dr. Jung erklärt, dass eine Mehrheit im Fürther Stadtrat den Bau der Umgehung von Poppenreuth für sinnvoll und zielführend erachte, allerdings noch keine konkreten Planungen in der Stadtverwaltung erfolgen würden. Der Beginn der Planungen sei noch nicht absehbar. Auch sei nicht absehbar, ob das Projekt wegen des Flächenverbrauchs und der betroffenen Naturschutzbelange von der Bürgerschaft befürwortet werden würde.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit diesem Bericht sind noch keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: