Beschlussvorlage Vpl/053/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Straßenplanung Neubleiche mit Schanzenstraße bis zur Stephanstraße
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Straßenplan 2.2174.2.1 AfS Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz):
Die Verkehrsflächen der Neubleiche und Schanzenstraße sind in sehr schlechtem Zustand. Nach der Fertigstellung der angrenzenden Bauten an der Neubleiche im Jahr 2015 wurde lediglich die nördliche Fahrbahnseite ausgebaut. Im Zuge der nun vorgelegten Straßenplanung wird die restliche Verkehrsfläche der Neubleiche und Schanzenstraße bis zur Stephanstraße umgesetzt.
Zwischen der Neubleiche und der Burgerstraße entsteht im Zusammenhang mit der Straßenplanung ein neuer Stadtteilplatz, der bereits im Stadtplanungsausschuss am 27.01.2021 beschlossen wurde. Um die Neuplanung des Stadtteilplatzes, die anschließende Grünflächengestaltung und die Straßenplanung vorzustellen, wurde Anfang 2020 eine Bürgerbeteiligung mit ca. 45 Personen durchgeführt. Hier konnten die teilnehmenden Bürger und Bürgerinnen mit den Vertretern der planenden und ausführenden Verwaltung die Pläne diskutieren. Die Resonanz war überwiegend positiv. Änderungswünsche wurden berücksichtigt und nach Möglichkeit in die Planung eingearbeitet.
Die Straßenplanung sieht die Ordnung der Verkehrsfläche durch baulich ausgeführte Senkrechtparkplätze und einen breiten, separat von der Fahrbahn geführten Gehweg vor. Außerdem entstehen 8 neue Baumstandorte für mehr Grün und Aufenthaltsqualität, so dass mit der Platzgestaltung und der Grünanlage ein stimmiges Gesamtbild entsteht.
Die Gesamtkosten für die Straßenplanung betragen ca. 490.000,- Euro. Die Kosten werden als Herstellungs- und Ausbaumaßnahme abgerechnet. Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung sind für die Straßenbaumaßnahme nicht möglich. Der Baubeginn ist für 2023 vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 490.000 € Folgekosten 1.400 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 490.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Herstellungs- und Ausbaumaßnahme nach KAG.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die bauliche Trennung von Zufußgehenden und dem Kfz-Verkehr profitieren mobilitätseingeschränkte Personen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Umbau Neubleiche mit Schanzenstraße gemäß Vpl- Plan Nr. 2.2174.2.1 vom 05.10.2015 mit letzter Änderung vom 13.06.2022.