Beschlussvorlage Vpl/044/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Roteinfärbung von Radwegen
Sachverhalt (kurz):
Seit AfV-Beschluss vom 06.10.2016 werden Radfahrstreifen, eigenständige Radwege, getrennte Rad- und Gehwege, sogenannte aufgeweitete Aufstellstreifen oder auch Fahrstreifenmarkierungen entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen rot eingefärbt. Durch farblich rot hervorgehobene Radverkehrsanlagen werden diese deutlich besser wahrgenommen, was zu einer deutlich verbesserten Netzwahrnehmung und auch zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und dadurch zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden beitragen kann. Insgesamt wird gleichzeitig die Sicherheit im Verkehr erhöht und das Verkehrsklima kann verbessert werden.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei eigenständigen Radwegen, die entweder baulich getrennt sind oder ein geringes Konfliktpotential zwischen Fuß- und Radverkehr bergen, auf Roteinfärbung aus Kostengründen verzichtet werden könnte. So wurde beispielsweise im Vorfeld der Sanierung der Bayernstraße Abschnitte definiert, in denen eine Roteinfärbung unverhältnismäßig scheint.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss zur Roteinfärbung zu modifizieren, damit zukünftig im Einzelfall nach eingehender Prüfung auf eine Roteinfärbung verzichtet werden kann, wenn die Radwegeführung auch ohne Färbung eindeutig und klar erkennbar oder isoliert ist. Der Netzdarstellungsgedanke, bei dem Nürnberg bundesweit führend handelt, soll erhalten bleiben. Im Runden Tisch Radverkehr wurde die Thematik bereits diskutiert. Mit dem Beschlussvorschlag besteht Einverständnis.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
SÖR
Beschlussvorschlag:
Radwege, seien es Radfahrstreifen, eigenständige Radwege, getrennte Rad- und Gehwege, sogenannte aufgeweitete Aufstellstreifen oder auch Fahrstreifenmarkierungen entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen, sind bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen rot einzufärben. Bei eigenständigen Radwegen oder getrennten Rad- und Gehwegen, die entweder baulich getrennt sind oder kein Konfliktpotential zwischen Fuß- und Radverkehr zu erwarten ist, kann nach eingehender Prüfung auf eine Roteinfärbung verzichtet werden, wenn die Erkennbarkeit des zusammenhängenden Netzes auch anderweitig ausreichend gesichert ist. Kostenaspekte sollen in die Entscheidung einfließen.