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Entscheidungsvorlage

Anlage · 22.09.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Umwelt & Klima Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Entscheidungsvorlage

Anlass

Da es die bisherige Gesetzesgrundlage in vielen Fällen nicht ermöglicht, auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anzuordnen, hat sich die Stadt Nürnberg bereits 2019 mit einem Schreiben an den damaligen Bundesverkehrsminister gewandt. Im Vorfeld hatten sich tragische Verkehrsunfälle an Hauptverkehrsstraßen gehäuft, bei denen Kinder schwerverletzt oder sogar getötet wurden. In dem genannten Schreiben bat die Stadt Nürnberg um mehr verkehrsrechtliche Kompetenzen für die Kommunen, Strecken mit Geschwindigkeiten unter Tempo 50 auch in Bereichen anordnen zu können, an denen weder eine konkrete erhebliche Gefahrenlage im Sinne der damaligen Rechtsprechung nachweisbar ist noch eine schützenswerte Einrichtung liegt. Beispiele für Hauptverkehrsstraßen mit entsprechendem Unfallgeschehen, in denen es bislang nicht möglich ist, Tempo 30 anzuordnen, sind der Kirchenweg, die Brettergartenstraße oder die Schweinauer Hauptstraße.

Sowohl die Wählergruppe Die Guten e.V. (14.04.2022) als auch die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (04.05.2022) und der SPD (01.08.2022) stellten Anträge, damit sich die Stadt Nürnberg der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anschließt, die sich für mehr Regelungsfreiheit der Kommunen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, insbesondere die Zulassung von Tempo 30 ohne weitere Einschränkungen, ausspricht.

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h senkt das Risiko schwerer Unfälle im Straßenverkehr erheblich. Zudem wird durch geringere gefahrene Geschwindigkeiten die Lärm- und Schadstoffbelastung für die Bevölkerung reduziert und die Luftqualität in der Stadt erhöht. Ein Aspekt, der aktuell im Zusammenhang mit kritischen NO -Werten an manchen Abschnitten x von Hauptverkehrsstraßen von Bedeutung ist. Gleichzeitig erfolgt mit der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und der damit verbundenen Lärm- und Abgasreduktion eine städtebauliche Aufwertung und Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden der Straßen und Besucherinnen und Besucher der Gastronomie.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet.

Inklusive der sieben erstunterzeichnenden Städte (Freiburg im Breisgau, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster, Ulm) haben sich inzwischen insgesamt mehr als 245 Städte und Gemeinden (Stand August 2022) der Initiative angeschlossen und sich zu der im Positionspapier enthaltenen Erklärung bekannt. Aus der unmittelbaren Umgebung sind bereits unter anderem Altdorf, Cadolzburg, Erlangen, Fürth, Roßtal und Stein formelle Unterstützer der Initiative.

Der Deutsche Städtetag hält die Vorschläge für eine gute Grundlage, die in Modellversuchen erprobt werden sollte. Der kommunale Spitzenverband plädiert dafür, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren.

Tempo 30 in Nürnberg

In den Wohngebieten Nürnbergs wurden schrittweise überall Tempo 30-Regelungen eingeführt. An Hauptverkehrsstraßen sind Tempo 30-Strecken bisher jedoch nur in wenigen,

begründeten Einzelfällen zulässig, bspw. für Lärmschutz oder zeitlich begrenzt beim Vorliegen von verkehrsgefährdenden Straßenschäden. Nürnberg war 2011 Vorreiter für die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kitas ab 2016 ermöglicht wurde. Dies wurde überall dort, wo möglich, umgesetzt. Daher ist das Potential für weitere Tempo 30-Regelungen in Nürnberg nahezu ausgeschöpft.

Weiteres Vorgehen / Beschluss

Für die eigenständige Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten auf allen Straßenzügen (einschließlich Hauptverkehrsstraßen) muss der Bundesgesetzgeber tätig werden, um dies den Kommunen zu ermöglichen.

In Nürnberg ist Verkehrssicherheit oberstes Ziel. Zur Erreichung dieser „Vision Zero“ und der weiteren Ziele des Mobilitätsbeschlusses ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, auch auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen, sinnvoll. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung folgerichtig, dass sich Nürnberg zu den Zielen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bekennt und der Städteinitiative beitritt.

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