Beschlussvorlage Vpl/056/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Erschließung des neuen Stadtteils Lichtenreuth mit der Straßenbahn
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Übersichtsplan Linie 7 Straßenplan 2.2281.2.3 - Blatt 1 Straßenplan 2.2281.2.4 - Blatt 2 Straßenplan 2.2281.2.5 - Blatt 3 Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Mit dem Beschluss im Stadtrat am 04.03.2020 wurde der Linienverlauf der Straßenbahntrasse von der Tramhaltestelle Tristanstraße in der Allersberger Straße bis zum bestehenden U- Bahnhof Bauernfeindstraße als Grundlage für die zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen festgelegt. Der Auftrag für die Erstellung der Planung sowie der Planfeststellungsunterlagen (LPH 1 bis 4) wurde im Mai 2021 an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Vorentwurfsplanung wurde im Februar 2022 bei den zuständigen Fachdienststellen instruiert. Basierend auf dem Instruktionsergebnis, werden derzeit die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Fachgutachten und die Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Am 21.06.2022 fand online eine Informationsveranstaltung statt, bei der der Öffentlichkeit das Vorhaben vorgestellt und Fragen beantwortet wurden.
Eine Förderung steht in Aussicht.
In der Entscheidungsvorlage wird die Maßnahme im Detail beschrieben. Der Planstand ist beschlussreif. Im Detail werden bei einem Projekt dieser Größenordnung noch Änderungen notwendig, die jedoch die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 32.500.000 € Folgekosten h € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 32.500.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist im BIC aufgenommen und muss noch im MIP angemeldet werden. Zuschüsse aus dem Bundes-GVFG werden beantragt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung für schwache Verkehrsteilnehmemde und für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV durch neue und barrierefreie Haltestellen mit optimaler Flächenerschließung
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VB
VAG
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße im Abschnitt zwischen der Haltestelle Tristanstraße und dem U-Bahnhof Bauernfeindstraße auf Grundlage der Straßenpläne:
Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße Lageplan Bl. 1 vom 24.08.2022, Vpl-Plan Nr. 2.2281.2.3 Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße Lageplan Bl. 2 vom 24.08.2022, Vpl-Plan Nr. 2.2281.2.4 Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße Lageplan Bl. 3 vom 24.08.2022, Vpl-Plan Nr. 2.2281.2.5
und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu erstellen und bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Dabei sind auch die erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.