Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (28.07.2022)

Sitzung gesamt

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

28.07.2022

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 28.07.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Beschluss

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie J/021/2022

Inobhutnahmen in Nürnberg

hier: Antrag der ödp vom 04.10.2021

Ries, Elisabeth

2. Mündlicher Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) Bericht

des Jugendamts Nürnberg J/022/2022

Ries, Elisabeth

3. Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Bericht

Kindertageseinrichtungen in Nürnberg J/023/2022

Ries, Elisabeth

4. Bericht der Koordinierenden Kinderschutzstelle und Frühen Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

5. Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Bericht

Beratungsangebots insoweit erfahrener Fachkräfte in Nürnberg J/024/2022

nach dem Bundeskinderschutzgesetz.

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2022,

öffentlicher Teil

7. Mitteilungen

8. Auslagen

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 08.07.2022

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES JUGENDHILFEAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 28.07.2022, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie, die Verwaltung und Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus König Oberbürgermeister

TAGESORDNUNG:

Öffentliche Sitzung

1. Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Beschluss

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie

Inobhutnahmen in Nürnberg

hier: Antrag der ödp vom 04.10.2021

Ries, Elisabeth

2. Mündlicher Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) Bericht

des Jugendamts Nürnberg

Ries, Elisabeth

3. Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Bericht

Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

Ries, Elisabeth

4. Bericht der Koordinierenden Kinderschutzstelle und Frühen Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

5. Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Bericht

Beratungsangebots insoweit erfahrener Fachkräfte in Nürnberg

nach dem Bundeskinderschutzgesetz.

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2022,

öffentlicher Teil

7. Mitteilungen

8. Auslagen

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.07.2022 Seite 2 von 2

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 08.07.2022

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES JUGENDHILFEAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 28.07.2022, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

TAGESORDNUNG:

Öffentliche Sitzung

1. Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Beschluss

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie

Inobhutnahmen in Nürnberg

hier: Antrag der ödp vom 04.10.2021

Ries, Elisabeth

2. Mündlicher Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) Bericht

des Jugendamts Nürnberg

Ries, Elisabeth

3. Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Bericht

Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

Ries, Elisabeth

4. Bericht der Koordinierenden Kinderschutzstelle und Frühen Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

5. Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Bericht

Beratungsangebots insoweit erfahrener Fachkräfte in Nürnberg

nach dem Bundeskinderschutzgesetz.

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2022,

öffentlicher Teil

7. Mitteilungen

8. Auslagen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 28.07.2022 Seite 2 von 2

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Donnerstag, 28.07.2022, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie

Inobhutnahmen in Nürnberg

2. Mündlicher Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND)

des Jugendamts Nürnberg

3. Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für

Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

4. Bericht der Koordinierenden Kinderschutzstelle und Frühen Hilfen

5. Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des

Beratungsangebots insoweit erfahrener Fachkräfte in Nürnberg

nach dem Bundeskinderschutzgesetz.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2022,

öffentlicher Teil

7. Mitteilungen

8. Auslagen

Stadt Nürnberg, 08.07.2022

Marcus König Oberbürgermeister

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Vertreter der Presse

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 08.07.2022

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Donnerstag, 28.07.2022, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Beschluss

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie

Inobhutnahmen in Nürnberg

Ries, Elisabeth

2. Mündlicher Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) Bericht

des Jugendamts Nürnberg

Ries, Elisabeth

3. Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Bericht

Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

Ries, Elisabeth

4. Bericht der Koordinierenden Kinderschutzstelle und Frühen Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

5. Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Bericht

Beratungsangebots insoweit erfahrener Fachkräfte in Nürnberg

nach dem Bundeskinderschutzgesetz.

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2022,

öffentlicher Teil

7. Mitteilungen

8. Auslagen

Mit freundlichen Grüßen

Marcus König Oberbürgermeister

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 28.07.2022 Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 28.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige

und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in Nürnberg

hier: Antrag der ödp vom 04.10.2021

Anlagen: Kurzbericht_HzE_Standardbericht 2021 Sachbericht_HzE_Standardbericht_2021 Antrag_ÖDP_Erfahrungen mit dem Wechselmodell in Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung des Jugendamts berichtet jährlich über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige sowie Inobhutnahmen und Meldungen von Kindeswohlgefährdungen. Hierbei geht sie auf aktuelle Trends, auf Vergleichsdaten aus dem interkommunalen Vergleichsring, auf aktuelle Projekte und auf die Weiterentwicklung von Steuerungsmaßnahmen in Nürnberg ein. Die Vorlage wird durch den mündlichen Bericht des Sprechergremiums der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII im Jugendhilfeausschuss ergänzt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die höheren Personalbedarfe im KJND werden über eine erhöhte Tagesgebühr zu einem Drittel durch die Jugendämter in Mittelfranken getragen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 6,0 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenschaffungsanträge für 2023 wurden entsprechend gestellt.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, die ab 01.01.2024 neue gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß §10b SGB VIII (Verfahrenslotse) bereits im Jahr 2023 vorzubereiten und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die dafür notwendigen Ressourcen zum Haushalt 2023 zu beantragen.

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendnotdienstes mit dem neuen Standort Hermannstraße und die Erweiterung der Fachstelle Vollzeitpflege undbeauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die dafür notwendigen Ressourcen zum Haushalt 2023 zu beantragen.

Über eine zusätzliche Bereitstellung der Stellenkapazitäten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022

Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in

Nürnberg

Zusammenfassung

1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen

Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona

Erschien das Ende der Pandemie im Mai 2021 aufgrund des zunehmenden Impffortschrittes und der zur Routine gewordene Schutzmaßnahmen nahe, wurde die Bevölkerung und auch die Jugendhilfe im Herbst und Winter 2021 von der hochansteckenden Omikron-Variante erneut vor massive Herausforderungen gestellt. In den Familien führte die Kompensation der Krankheitsausfälle und der hohe Organisationsaufwand in Beruf und Familie zu einer dauerhaften Belastung. Die langersehnte Entspannung im Sommer 2021 währte letztlich zu kurz, um neue Reserven aufbauen zu können. Der von Fachleuten bereits vorhergesehene Anstieg von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung wurde mit zeitlicher Verzögerung ab Mitte 2020 immer sichtbarer, und so stellen die knapp 1.000 Mitteilungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung 2021 in Nürnberg ein neues Allzeithoch dar. Die jungen Menschen und deren Familien werden als zunehmend überlastet und nur noch schwer motivierbar wahrgenommen. Erste Studien weisen einen deutlichen Anstieg an Psychischen Erkrankungen bei junge Menschen und Familien aus. Der aktuelle Krieg in der Ukraine trifft daher auf eine bereits stark belastete Bevölkerung, Wirtschaft und auch auf ein belastetes Jugendhilfesystem. Ab Mitte März kamen binnen vier Wochen tausende Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg an. Der überwiegende Teil der Geflüchteten waren Frauen mit und ohne Kinder. Die Mehrheit wurde durch private Helferinnen und Helfer und soziale Netzwerke aufgenommen und versorgt. Die Stadt Nürnberg hat zudem umgehend eine zentrale Anlaufstation und Notunterkünfte eingerichtet, sowie weitere explizite Anlaufstellen bzw. Info-Hotlines mit Jobcenter, Sozialamt und dem Amt für Migration und Integration abgestimmt. Seit Juni ist festzustellen, dass erste Geflüchtete in ihr Heimatland zurückkehren oder in andere europäische Länder weiterreisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASDs sind seit Beginn in der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdungen und Prüfung und Installierung von Vormundschaften und Vollmachten für Begleitperson eingebunden. So konnten bereits viele junge Menschen und ihre Familien aus dem ganzen Stadtgebiet in Beratungen des Jugendamtes eingebunden werden und/oder erhalten Leistungen und Jugendhilfen.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Die Herausforderungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie die Zeitplanung der einzelnen Umsetzungsschritte wurden bereits im Jugendhilfeausschuss vom 22. Juli 2021 TOP 4 Standardbericht HzE dargestellt. Im nächsten Umsetzungsschritt sind die Jugendämter ab dem 01. Januar 2024 bundesweit verpflichtet, sogenannte Verfahrenslotsen in Vorbereitung auf die ‚große inklusive Lösung‘ vorzuhalten. Ihre Aufgaben sind im §10b Abs. 1 und 2 SGB VIII festgelegt. Es handelt sich um eine Doppelfunktion aus einerseits der Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen

und andererseits der Unterstützung bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in eigener Zuständigkeit, d.h. Aufbau notwenigen Verwaltungsstrukturen. Die Aufgaben beinhalten sowohl pädagogisch, fachliche als auch verwaltungstechnisch, administrative Inhalte. In Anbetracht der sehr umfangreichen, neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe benötigt das Jugendamt eine ausreichende Vorbereitungszeit. Daher sollen bereits im Stellungsschaffungsverfahren für 2023 zwei Vollzeitstellen mit Qualifikation Sozialpädagogik oder vergleichbar und eine Vollzeitstelle für eine/n Verwaltungsfachangestellte/n zur Vorbereitung auf die Pflichtaufgabe ab Januar 2024 beantragt werden.

Online-Beratung im Allgemeinen Sozialen Dienst

Im Zuge der digitalen Transformation wurde im Jugendamt Anfang 2020 beschlossen, die klassischen Beratungsformen und -methoden um digitale Angebote zu erweitern. In den Jahren 2020 bis Anfang 2022 wurde mit Unterstützung des E-Instituts der technischen Hochschule in Nürnberg ein Projektdesign entwickelt, das zunächst eine Pilotierung von Online-Beratungsangeboten in den Bereichen ASD, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Erziehungsberatung in einem regional begrenzten Radius (Langwasser) vorsieht. Ziel der Pilotierung ist es, Erfahrungen hinsichtlich der methodischen und organisatorischen Realisierbarkeit von Online-Beratung zu gewinnen und dann sukzessive in den Folgejahren das Angebot in allen Regionen und auch andere Handlungsfelder auszurollen. Dabei versteht sich Online-Beratung immer als komplementäres Instrument in der Sozialen Arbeit, aber nicht als vollständiger Ersatz des persönlichen Kontaktes zwischen Berater und Kunden.

In 2021 wurde zwischen Sozialamt, Jugendamt und Seniorenamt beschlossen, das Projekt Online- Beratung Dienststellen übergreifend zu betreiben. Die Dienststellen sind inzwischen in einer gemeinsamen Projektgruppe an der Vorbereitung der Vergabe eines entsprechenden Tools, das die unterschiedlichen Möglichkeiten im Bereich der Online-Beratung eröffnet (E-Mail-Beratung, Chats, Messanger-Dienste).

Trennungs- und Scheidungsberatung

Bezugnehmend auf den Antrag der ÖDP vom 04.10.2021 werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung im Folgenden kurz vorgestellt. Grundsätzlich ist der ASD zuständig für Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII. Beides geschieht in ‘Personalunion’. Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Beratung durch den ASD oder anderen Beratungsstellen. Die Eltern sind für das Prozessergebnis verantwortlich, der Berater/die Beraterin für den Beratungsprozess. Aufgabe und Herausforderung des Beratungsprozesses ist es, frühzeitig eine Situation herbeizuführen, die vorrangig dem Wohl der betroffenen Kinder dient und ihrer Lebensrealität entspricht. Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) Der ASD hat im Falle der Mitwirkung beide elterlichen Seiten einzubeziehen, sofern dies möglich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass Gespräche grundsätzlich gemeinsam geführt werden. In Fällen ‘Häuslicher Gewalt’ kann dies sogar kontraindiziert sein. Form, Inhalt und Umfang der Mitwirkung liegen in eigenständiger Verantwortung des ASD. Der ASD gibt eine fachliche Position ab und somit dem Richter/der Richterin Kriterien an die Hand, damit er/sie fundierte Entscheidungen treffen kann. Die endgültige Bewertung und Entscheidung liegt beim Familiengericht.

Bei beiden Aufgaben informiert der ASD auch über mögliche Betreuungssettings.

Die Fachdiskussion, aber auch entsprechende gerichtliche Entscheidungen zeigen kein einheitli-

ches Bild, ob das Wechselmodell als geteilte Betreuung nach Trennung und Scheidung zu priori-

sieren ist. Noch geht man davon aus, dass die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der

Eltern als grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Gerichte

zu sehen ist.

Bei Gericht, aber auch im Jugendamt wird die Entscheidung, ob das Wechselmodel umgesetzt wird, nicht als Merkmal erfasst. Es kann aber festgehalten werden, dass es zunehmend umgesetzt wird.

2. Aufnahme der Erziehungsberatung in den Standardbericht Hilfen zur Erziehung

Zukünftig wird die Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII im Standardbericht der Hilfen zur Erziehung aufgenommen. In Nürnberg stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt sieben Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. Sie verteilen sich über das Stadtgebiet. Darunter vier kommunale Beratungsstellen und drei weitere – bezuschusste – Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft. Verschiedentlich bedienen diese sieben Beratungsstellen auch Außensprechstunden vor Ort in Horten, der Familienbildungsstätte, Kindertageseinrichtungen und anderen Kooperationspartner und -partnerinnen. Nachdem die Fallzahlen 2020 pandemiebedingt abnahmen, konnte für 2021 bei den Beratungsfällen wieder ein Anstieg verzeichnet werden. Während der Zeiten des Lockdowns blieben die Erziehungsberatungsstellen immer geöffnet und erreichbar. Das Rat- und Hilfetelefon der städtischen Erziehungsberatungsstellen wurde vermehrt angenommen. An allen Beratungsstellen wird Beratung in mehreren Sprachen angeboten, wobei jede Beratungsstelle – abgestimmt untereinander – bestimmte Schwerpunkte hat. Der Migrationsanteil unter den Ratsuchenden lag in den letzten Jahren bei rund 47%. Der Anteil von Familien, die teilweise oder ganz auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind liegt bei rund 15%. Alle Erziehungsberatungsstellen sind gut vernetzt mit den weiteren Hilfsangeboten und Diensten in der Stadt Nürnberg, mit denen sie fallbezogen und auch in regelmäßigen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen konzeptionell zusammenarbeiten. 3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2021 in Nürnberg im

Überblick

Nach einem nur marginalen Anstieg der Gesamtzahl der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) 2020 (+0,5%) verzeichnet Nürnberg 2021 einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um +3,5% bzw. ca. 100 Fälle. Insgesamt zeigt sich weiterhin eine Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen. Das Steuerungsziel Vollzeitpflege vor Heimunterbringung führte innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Zunahme an jungen Menschen in Pflegefamilien um +19%, gleichzeitig sinken die Unterbringungen in Heime und betreuten Wohnformen – u.a. durch die zunehmende Verselbstständigung der Unbegleitet Minderjährigen Ausländer (UMA) – je um 14%. Die Zunahme an jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten lässt sich an dem hohen Zuwachs an individuellen bzw. intensivpädagogischen Maßnahmen ablesen, ein Anstieg um +65% seit 2016. Zudem haben sich sogenannte individuelle Zusatzleistungen, die in teil- und vollstationären Einrichtungen gewährt werden, seit 2017 mit 30 Fällen verdreifacht. Seit Sommer 2021 fand ein zwar moderater, aber stetiger Zuzug an UMA statt, der auf ein mittlerweile stark reduziertes Jugendhilfeangebot traf, das den Bedarf nur schwer decken konnte. In Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Fürth und der Regierung von Mittelfranken wurden die Bedarfe gemeinsam ermittelt und mehrere Interimslösungen für Notunterbringungen und neuen Angeboten umgesetzt.

Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2021 auf 71,8 Mio. Euro (+1,8%). Die Kosten sind genauso wie im Vorjahr und auch im kommenden Jahr in Zusammenhang mit Corona bedingten Sondereffekten zu interpretieren. So waren beispielsweise Zugangswege in Hilfen versperrt bzw. schwieriger oder extra vereinbarte Zusatzkosten für Hygieneund Schutzmaterialien mit den freien Trägern für den stationären und teilstationären Bereich wurden gewährt.

4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozial-

dienst

Nach dem erstmaligen Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahl im letzten Jahr um 1% schrumpft die Nürnberger Bevölkerung 2021 nochmals leicht um 0,4%. Gleichzeitig steigt die Anzahl an Jungeinwohnern (0 bis 21 Jahren) aber um knapp +0,4% bzw. 340 junge Menschen. Die sog. „Delle“ bei der Entwicklung Kinderzahlen gleicht sich aktuell schon wieder aus, d.h. der ASD muss weiterhin mit steigenden Bevölkerungszahlen rechnen.

5. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Aufgrund der Corona-Pandemie liegt der Fokus noch deutlicher als in den Vorjahren auf der Entwicklung der Mitteilungen im Kontext Kindeswohlgefährdung. 2021 legten die Meldungen im Rahmen des Kinderschutzes § 8a nochmals deutlich um +13,6% zum Vorjahr zu und erreichen mit 998 einen bis dato noch nie erreichten Höchststand. Das bisherige Maximum lag 2018 bei 902 Meldungen. Aus dieser Zahl können zwei Dinge abgeleitet werden. Erstens die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf junge Menschen und ihre Familien. Zweitens gelingt es aber dem Jugendamt der Stadt Nürnberg trotz geltender Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen die Meldewege offen zu halten und so für den Bürger und die Nürnberger Einrichtungen und Dienste erreichbar zu bleiben. Bei der Altersverteilung der vom Jugendamt in Obhut genommenen jungen Menschen zeigt sich 2021 – im Gegensatz zum Vorjahr – wieder eine deutliche Verschiebung von jüngeren Kindern zu Jugendlichen. Zudem stieg die Anzahl von jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien bis zum Umzug in ein geeignetes Anschlussangebot nicht mehr gehalten werden konnten, von 11 jungen Menschen im Vorjahr auf 31 an.

6. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen

6.1. Ausbau der Beratungsleistung des ASD

Die Notwendigkeit eigener Beratungsleistung des ASD wurde im letzten Bericht dargestellt. Trotz dem klaren Steuerungsanspruch können die Bezirkspädagoginnen und –pädagogen seit 2018 einer präventiv ausgerichteten Beratung immer schlechter nachkommen. 2021 wurden deshalb vier zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, die bis zum Juli 2021 vollständig besetzt werden konnten. Aufgrund der kurzen Einsatzzeit und insbesondere den durch Corona bedingten erschwerten Einarbeitungsbedingungen konnten diese 2021 noch keine Wirkung entfalten.

6.2. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für spezielle Zielgruppen

 Clearingstelle für sog. Systemsprenger Das Jugendamt versuchte in den letzten Jahren intensiv das Projekt „Clearingstelle Systemsprenger“ zu realisieren. Die Umsetzung scheiterte nicht am Bedarf und fachlichen Ideen, sondern ausschließlich an der bisher vergeblichen Suche nach einem geeigneten Mietobjekt. 2021 gelang es den Vermieter einer ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Herrmannstr. 9 zu gewinnen. Das zweistöckige Objekt bietet zudem Räumlichkeiten für eine zweite Dependance der Jugendschutzstelle im Obergeschoss. Die Dezentralisierung löst einerseits die häu-

figen Konflikte zwischen Kindernotwohnung bzw. Kinder-und Jugendwohnheim und Jugendschutzstelle und bietet andererseits dringend benötigte externe Räumlichkeiten für die ebenfalls lange geplante und dringend notwendige Generalsanierung der Reutersbrunnenstraße. Die nun sehr konkret geplante Umsetzung wird von den mittelfränkischen Jugendämtern ausdrücklich begrüßt.

 Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Aktuell besteht eine Versorgungslücke für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, die aufgrund ihres Verhaltens aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oft sehr kurzfristig entlassen werden und dann keine geeignete Anschlusshilfe finden. Die inzwischen seit September 2019 eingerichtete Arbeitsgruppe „Intensivplätze“ unter Federführung des Bezirks Mittelfranken konnte Corona bedingt noch kein Ergebnis erarbeiten.

7. Entwicklung der Entgelte, Ausgaben und Einnahmen 2021

Während in den letzten Jahren die Preissteigerungen insbesondere auf steigende Personalkosten und Fallzahlen zurückzuführen waren, werden im kommenden Jahr vor allem die gestiegen Energie- und Lebensmittelkosten in den Entgeltvereinbarungen zu berücksichtigen sein. Die Ausgaben erhöhten sich trotz der höheren Fallzahlen kaum vom 78,7 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 78,9 Mio. Euro im Jahr 2021, ein gewisser Nachberechnungseffet wird daher im Jahr 2022 erwartet. Die Einnahmen sanken aufgrund der sinkenden UmA-Zahlen von 18,7 Mio. Euro auf 16,3 Mio. Euro.

8. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die seit vielen Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bewährte in Zeiten der Corona-Pandemie einmal mehr ihre Tragfähigkeit und äußerst konstruktive Zusammenarbeit. Durch den engen regelmäßigen Austausch mit dem Sprechergremium per Telefon- und Videokonferenzen konnten auf kurzem Wege konkrete Fragestellungen und Problemstellungen zur aktuellen Situation sehr zeitnah geklärt und an die Nürnberger Träger kommuniziert werden. Zudem fanden im letzten Jahr die standmäßig halbjährigen Treffen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Träger in Nürnberg – nach Ausfall 2020 – als Videokonferenz statt. Die Arbeitsgemeinschaft stellt eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen der Verwaltung dar, die ohne die Rückkoppelung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger nicht möglich wäre. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. die Vertreterin des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

Sachverhalt 1.2

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022

Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in

Nürnberg

1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen

Bezugnehmend auf die Standardberichte die letzten beiden Jahre - vorgestellt in den Jugendhilfeausschüssen im Juli 2020 und 2021 - werden im Folgenden zentrale Entwicklungen und neue Projekte ab Mai 2021 dargestellt.

Aktuelle Entwicklungen Kinder- und Jugendhilfe: Auswirkungen Corona-Pandemie und

Krieg in der Ukraine

Erschien das Ende der Pandemie im Mai 2021 aufgrund des zunehmenden Impffortschrittes und der zur Routine gewordene Schutzmaßnahmen nahe, wurde die Bevölkerung und auch die Jugendhilfe im Herbst und Winter 2021 von der hochansteckenden Omikron-Variante erneut vor massive Herausforderungen gestellt. Einschränkende Schutzmaßnahmen und hohe Infektionszahlen bei jungen Menschen, in den Familien und Fachkräften belasteten jeden einzelnen aber auch die Einrichtungen und Strukturen massiv. Trotz überwiegend nur leichten Krankheitsverläufen kam es aufgrund von sich wiederholenden, angeordneten Quarantänezeiten außerdem zu hohen zusätzlichen Fehlzeiten bei den pädagogischen Fachkräften. In den Familien führte die Kompensation der Krankheitsausfälle und der hohe Organisationsaufwand in Beruf und Familie zu einer dauerhaften Belastung. Die langersehnte Entspannung im Sommer 2021 währte letztlich zu kurz, um neue Reserven aufbauen zu können. Der von Fachleuten bereits vorhergesehene Anstieg von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung wurde mit zeitlicher Verzögerung immer sichtbarer, und so stellen die knapp 1.000 Mitteilungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung 2021 in Nürnberg ein neues Allzeithoch dar. Die jungen Menschen und deren Familien werden sowohl von den Mitarbeitenden der Freien Träger als auch vom Allgemeine Sozialen Dienst (ASD) als zunehmend überlastet und nur noch schwer motivierbar wahrgenommen. Erste Studien weisen einen deutlichen Anstieg an psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen und Familien aus. Die Krankenkasse Hannover beziffert in einer Analyse von 200.000 Versichertendaten einen Anstieg bei den 13 bis 18-Jährigen mit Diagnose Angststörungen und Panikattacken von 2019 auf 2020 um +9% und mit Essstörungen um +7%. Insgesamt weisen laut dieser Analyse 13% aller 6 bis 18-jährigen Versicherten im ersten Jahr von Corona (2020) eine psychische Erkrankung auf.1 Dieses Ergebnis wird auch durch die bundesweite Langzeitstudie COPSY gestützt. „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden, dass sich auch eineinhalb Jahre nach Pandemiebeginn noch 82 % der Kinder und Jugendlichen durch die Pandemie belastet fühlten. Etwa 35 % empfanden ihr Lebensqualität als eingeschränkt, das entspricht etwa doppelt so vielen wie vor der Pandemie. Auch die Häufigkeit psychosomatischer Beschwerden lag zum Zeitpunkt der Befragung deutlich über den Werten vor der Pandemie. Die Kinder und Jugendlichen erlebten die Pandemie als besonders belastend, wenn sie in beengtem Raum wohnten, einen Migrations-

1 Immer mehr Jugendliche laut KKH psychisch krank, veröffentlicht Dienstag, 29.03.2022 © kna/aerzteblatt.de; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132972/Immer-mehr-Jugendliche-laut-KKH-psychisch-krank ; 13.05.2022

hintergrund hatten, ihre Eltern eine niedrige Bildung aufwiesen oder unter einer psychischen Erkrankung litten.“2

Die weitere Entwicklung ist unvorhersehbarer denn je. Die dringend notwendige Rückkehr zur Normalität zeichnet sich trotz zunehmender Durchseuchung und Schutzimpfungen nicht ab, vielmehr sind bereits jetzt klare Anzeichen weiterer Wellen zu erkennen. Der Krieg in der Ukraine trifft daher auf eine bereits stark belastete Bevölkerung, Wirtschaft und auch auf ein belastetes Jugendhilfesystem. Während von der kurzzeitigen Fluchtbewegung über Weißrussland Mitte 2021 hauptsächlich die Bundesländer in Mittel- und Norddeutschland betroffen waren, kamen ab Mitte März binnen vier Wochen tausende Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg an. So wurden bis 31.05.2022 insgesamt 7.629 Anträge nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz von Geflüchteten aus der Ukraine allein in Nürnberg gestellt, darunter 2.661 für Minderjährige.3 Der überwiegende Teil der Geflüchteten sind Frauen mit und ohne Kinder. Die Mehrheit wurde durch private Helferinnen und Helfer sowie soziale Netzwerke aufgenommen und versorgt. Zudem waren am 31.05.2022 1.371 Personen in bestehenden, teilweise wieder bzw. neu eröffneten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Kurzzeitig wurden auch Notunterkünften in Turnhallen, Messehallen, o.ä. eröffnet. Auch das Jugendamt akquirierte den bereits in der Flüchtlingswelle 2016 genutzten Festsaal des städtischen Kinder- und Jugendhilfezentrums sowie in Zusammenarbeit mit der Caritas Nürnberg einen ehemaligen Pfarrsaal. Beide Angebote mussten letztlich nicht in Anspruch genommen werden, bisher kamen in Nürnberg, anders als in anderen Großstädten, keine größeren Gruppen junger Menschen aus Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtungen und auch nur ganz vereinzelt unbegleitete Minderjährige (UmA) an. Zudem hat die Stadt Nürnberg umgehend eine zentrale Anlaufstation im Heilig-Geist-Spital eingerichtet, neben Mitarbeitenden aus der Zentralen Anlaufstation Migration waren auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst durchgehend anwesend. Nach dem großen Zustrom in den ersten vier Wochen ebbte der Zuzug im Mai ab, so dass die zentrale Anlaufstelle im reduzierten Umfang (verkürzten Öffnungszeiten; keine Präsenz des Allgemeinen Sozialen Dienstes) Anfang Mai in die Theresienstraße 18 umgezogen und aktuell wieder geschlossen ist. Neben den bereits vorher bestehenden Beratungs- und Informationsnetzwerk stehen dem Geflüchteten aktuell explizite Anlaufstellen bzw. Info-Hotlines von Jobcenter, Sozialamt und dem Amt für Migration und Integration sowie die Integreat-App zur Verfügung. Seit Juni ist festzustellen, dass erste Geflüchtete in ihr Heimatland zurückkehren oder in andere europäische Länder weiterreisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD sind seit Beginn in der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdungen und Prüfung und Installierung von Vormundschaften und Vollmachten für Begleitpersonen eingebunden. Hierzu wird Kontakt zu den jungen Menschen insbesondere in privaten oder Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen und über Beratungsangebote und Hilfen informiert. So konnten bereits viele junge Menschen und ihre Familien aus dem ganzen Stadtgebiet in Beratungen des Jugendamtes eingebunden werden und/oder erhalten Leistungen und Jugendhilfen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass es immer Krisen mit neuen Herausforderungen geben wird. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe, die jungen Menschen und deren

2 Covid-19-Pandemie: Seelische Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Eltern; veröffentlicht Donnerstag 21.04.2022; © kna/aerzteblatt.de https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=1&nid=133535&s=jugendliche ;13.05.2022

3 Daten des Sozialamts (Quelle: PROSOZ / Tao-Office) zum mündlichen Bericht TOP 2 – Versorgung aus der Ukraine geflohener Kinder und Jugendlicher im gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022.

Familien in den Fokus zu rücken und schnelle bedarfsgerechte Unterstützungsangebote zu schaffen. Gerade im Hinblick auf vulnerable Gruppen sind junge Menschen „besonders auf haltgebende Strukturen angewiesen … [,da sie] im Gegensatz zu Erwachsenen bedrohliche Situationen wie eine Pandemie [oder Krieg] mangels Lebenserfahrung noch nicht entsprechend einordnen und relativieren“4 können. Das Jugendamt sowie die freien Träger arbeiten hierzu partnerschaftlich zusammen. Sie können dabei auf die Erfahrungen der Vergangenheit zurückgreifen und schnelle tragfähige Lösungen entwickeln und etablieren. Trotz der prekären kommunalen Haushaltslage gilt es weitere Innovationen zu fördern und die nötigen Personalressourcen bereitzustellen, um auch zukünftig handlungsfähig zu sein und gemeinsam – mit öffentlichen und freien Trägern und insbesondere unter Partizipation der jungen Menschen und deren Familie – bedarfsgerechte Konzepte entwickeln und umsetzen zu können.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Die Herausforderungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie die Zeitplanung der einzelnen Umsetzungsschritte wurden bereits im Jugendhilfeausschuss vom 22. Juli 2021 TOP 4 Standardbericht HzE dargestellt. 2021 ist das Jugendamt in die Planung zur konkreten Koordinierung der einzelnen Umsetzungsschritte der unterschiedlichen und zeitlich gestaffelten Änderungen eingestiegen. Die Projektstelle aus dem Stellenschaffungsverfahren für 2022 (als Stabsstelle Projektleitung KJSG, 0,5 VK) befindet sich aktuell in der Ausschreibung, ebenso wie die Aufstockung des Fachcontrollings/-beratung für Hilfen zur Erziehung (0,5 VK). Im nächsten Schritt sind die Jugendämter ab 01. Januar 2024 verpflichtet, sogenannte Verfahrenslotsen in Vorbereitung auf die ‚große inklusive Lösung‘ vorzuhalten. Ihre Aufgaben sind im §10b Abs. 1 SGB VIII und im §10b Abs. 2 SGB VIII festgelegt. Es handelt sich um eine Doppelfunktion aus einerseits der Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen und andererseits der Unterstützung bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in eigener Zuständigkeit, d.h. Aufbau notwenigen Verwaltungsstrukturen. Die Aufgaben beinhalten sowohl pädagogisch, fachliche als auch verwaltungstechnisch, administrative Inhalte. Aktuell kann hierzu auf noch kein Aufgabenprofil oder auf Empfehlungen zur Umsetzung zurückgegriffen werden. Auch ist noch keine valide Aussage möglich, wie viele Verfahrenslotsen benötigt werden, erste Schätzungen bewegen sich zwischen 7-10 Vollkraftstellen für Nürnberg. Empfehlungen dazu sollen in einem aktuell vom Bayerischen Landesjugendamt ausgeschriebenen Pilotprojekt mit mehreren Modellkommunen von Oktober 2022 bis Dezember 2023 erarbeitet werden. Das Jugendamt hat einen Antrag zur Projektteilnahme gestellt; das Ergebnis ist noch ausstehend. In Anbetracht der sehr umfangreichen, neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe ab dem 1. Januar 2024 benötigt das Jugendamt eine ausreichende Vorbereitungszeit. Das Jugendamt sieht es daher für dringend nötig, bereits im Stellungsschaffungsverfahren für 2023 zwei Vollzeitstellen mit Qualifikation Sozialpädagogik oder vergleichbar und eine Vollzeitstelle für eine Verwaltungsfachangestellte/n zur Vorbereitung auf die Pflichtaufgabe ab Januar 2024 zu beantragen. Eine der drei Stellen muss dann möglichst bald in 2023 besetzt werden, um die organisatorischen und konzeptionellen Vorarbeiten zu leisten, die zwei weiteren Stellen werden dann gegen Jahresende besetzt. Weitere Stellenschaffungen müssen dann für 2024 folgen.

4 Immer mehr Jugendliche laut KKH psychisch krank, veröffentlicht Dienstag, 29.03.2022 © kna/aerzteblatt.de; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132972/Immer-mehr-Jugendliche-laut-KKH-psychisch-krank ; 13.05.2022

Online-Beratung im Allgemeinen Sozialen Dienst

Im Zuge der digitalen Transformation wurde im Jugendamt Anfang 2020 beschlossen, die klassischen Beratungsformen und -methoden um digitale Angebote zu erweitern. Hintergrund war insbesondere die Annahme, dass gerade junge Menschen für digitale Kommunikationsformen aufgeschlossen sind und möglicherweise besser und niedrigschwelliger über Social Media, Videoplattformen etc. erreicht werden können. Innerhalb des Jugendamts wurde dazu eine bereichsübergreifende Projektgruppe initiiert, die sich mit den organisatorischen, rechtlichen, fachlichen und methodischen Aspekten auseinandersetzen sollte. Die Arbeit dieser Projektgruppe wurde mit Beginn der Pandemie 2020 unterbrochen und zugleich wurde durch die Folgen der Pandemie deutlich, dass digitale Beratungsangebote aus der Praxis der Jugendhilfe nicht mehr wegzudenken sind. In den Jahren 2020 bis Anfang 2022 wurde dann u. A. mit Unterstützung des E-Instituts der technischen Hochschule in Nürnberg ein Projektdesign entwickelt. Dieses Projektdesign sieht zunächst eine Pilotierung von Online-Beratungsangeboten in den Bereichen ASD, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Erziehungsberatung in einem regional begrenzten Radius (Langwasser) vor. Ziel der Pilotierung ist es, Erfahrungen hinsichtlich der methodischen und organisatorischen Realisierbarkeit von Online-Beratung zu gewinnen und dann sukzessive in den Folgejahren das Angebot in allen Regionen auszurollen und daneben auch andere Handlungsfelder, wie etwa die offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Frühen Hilfen, durch Online-Beratung zu ergänzen. Dabei versteht sich Online-Beratung immer als komplementäres Instrument in der Sozialen Arbeit, aber nicht als vollständiger Ersatz des persönlichen Kontaktes zwischen Berater und Kunden. In 2021 wurde zwischen Sozialamt, Jugendamt und Seniorenamt beschlossen, das Projekt Online- Beratung Dienststellen übergreifend zu betreiben, da das Sozialamt auch bereits aktiv an einem eigenen Online-Beratungsprojekt arbeitete. Die Dienststellen bereiten inzwischen in einer gemeinsamen Projektgruppe die Vergabe eines entsprechenden Tools vor, das die unterschiedlichen Möglichkeiten im Bereich der Online-Beratung eröffnet (E-Mail-Beratung, Chats, Messanger- Dienste).

Trennungs- und Scheidungsberatung

Bezugnehmend auf den Antrag der ÖDP vom 04.10.2021 werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung im Folgenden kurz vorgestellt. Grundsätzlich ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig für Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII. Beides geschieht in ‘Personalunion’. Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Beratung durch den ASD oder anderen Beratungsstellen. Die Eltern sind für das Prozessergebnis verantwortlich, der Berater/die Beraterin für den Beratungsprozess. Aufgabe und Herausforderung des Beratungsprozesses ist es, frühzeitig eine Situation herbeizuführen, die vorrangig dem Wohl der betroffenen Kinder dient und ihrer Lebensrealität entspricht. Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) Der ASD hat im Falle der Mitwirkung beide elterlichen Seiten einzubeziehen, sofern dies möglich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass Gespräche grundsätzlich gemeinsam geführt werden. In Fällen ‘Häuslicher Gewalt’ ist das sogar kontraindiziert - zumindest solange die gewaltausübende Person sich nicht glaubhaft mit den Gewalthandlungen auseinandergesetzt hat.

Form, Inhalt und Umfang der Mitwirkung liegen in eigenständiger Verantwortung des ASD. Durch das Einbringen erzieherischer und sozialer Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen bezieht der ASD fachlich Position und gibt dem Richter/der Richterin Kriterien an die Hand, damit er bzw. sie fundierte Entscheidungen treffen kann. Die endgültige Bewertung und Entscheidung liegt beim Familiengericht. Bei beiden Aufgaben informiert der ASD auch über mögliche Betreungssettings. Neben dem klassischen Residenzmodell (Kind bleibt bei einem Elternteil, der die überwiegende Betreuungs- und Erziehungsaufgabe leistet, während es beim anderen Elternteil „zu Besuch“ am Wochenende oder in den Ferien ist.) sind dies hauptsächlich das Nestmodell (Kind bleibt in der ehemaligen, gemeinsamen Wohnsituation, die Eltern „fliegen“ zur Betreuung in dieses „Nest“) und das Wechselmodell (Kind wechselt in vereinbartem Rhythmus zwischen den Elternteilen) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Dabei wird immer auf die konkrete Situation und am Kindeswohl orientiert beraten.

Die Fachdiskussion, aber auch entsprechende gerichtliche Entscheidungen zeigen kein einheitli-

ches Bild, ob das Wechselmodell als geteilte Betreuung nach Trennung und Scheidung zu priori-

sieren ist. Noch geht man davon aus, dass die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

der Eltern als grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Ge-

richte zu sehen ist.

Das am 27. Oktober 2021 veröffentlichte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familien-

fragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt deswegen:

 keine allgemeine Priorisierung der geteilten Betreuung durch Verankerung eines Leitbildes

im Gesetz

 die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern als grundsätzliche Voraus-

setzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Gerichte

Geteilte Betreuung muss konkret durchführbar und mit dem Kindeswohl vereinbar sein (Orientierung am Grundgedanken des Familienrechts, differenzierte Prüfung des Einzelfalls ermöglichen). Andererseits steht im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 unter dem Punkt ‚Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung’: “Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs- , sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.“ Bei Gericht, aber auch im Jugendamt wird die Entscheidung, ob das Wechselmodel umgesetzt wird, nicht als Merkmal erfasst. Es kann aber festgehalten werden, dass es zunehmend umgesetzt wird.

2. Aufnahme der Erziehungsberatung in den Standardbericht Hilfen zur Erziehung

Bei der Vorstellung des Standardberichts der Hilfen zur Erziehung 2020 wurde im Jugendhilfeausschuss Juli 2021 angeregt, auch die Leistungen der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII künftig in den Bericht mit aufzunehmen. In Nürnberg stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt sieben Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. Sie verteilen sich über das Stadtgebiet, sodass die Wege für die Ratsuchenden kurzgehalten werden können. Die Stadt selbst unterhält vier Beratungsstellen und bezuschusst die drei weiteren Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft (EB-Stelle der Caritas (Erzdiözese Bamberg), EB-Stelle der Caritas (Diözese Eichstätt) und EB-Stelle der Stadtmission Nürnberg e.V.). Verschiedentlich bedienen diese sieben Beratungsstellen auch Außensprechstunden vor Ort in Horten, der Familienbildungsstätte, Kindertageseinrichtungen und anderen Kooperationspartner und -partnerinnen.

Die Beratungsfälle sind im Kinder-Jugend-Stärkungsgesetz (KJSG) folgenden Paragraphen zugeordnet: § 8a/b Schutzauftrag bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls: Beratung von Fachkräften als insofern erfahrene Fachkräfte § 16 Stärkung von Erziehungskompetenzen § 17 Beratung bei Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 Beratung bei Fragen zur Personensorge, Umgang etc. § 28 Erziehungsberatung § 35a Begutachtung bei drohender seelischer Behinderung (in Fällen von Dyskalkulie und Lese-Rechtschreib-Schwäche) § 41 Beratung junger Volljähriger Nachdem die Fallzahlen 2020 pandemiebedingt abnahmen, konnte für 2021 bei den Beratungsfällen wieder ein Anstieg verzeichnet werden. Während der Zeiten des Lockdowns blieben die Erziehungsberatungsstellen immer geöffnet und erreichbar für Klienten bzw. -innen. Die Beratungen wurden in verschiedenen Settings durchgeführt: face-to-face mit den jeweilig geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, walk-and-talk bei Spaziergängen, telefonische Beratung, Beratung per Video oder E-Mail Beratung über gesicherte Server. Das Rat- und Hilfetelefon der städtischen Erziehungsberatungsstellen wurde vermehrt angenommen. Somit standen alle EB-Stellen ideenreich und kreativ den Ratsuchenden zur Verfügung. Neben der Beratung gehören auch präventive Maßnahmen wie Elternabende, Fortbildungen für Erzieher bzw. Erzieherinnen, Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zu verschiedenen Themen zum Portfolio der Erziehungsberatungsstellen. Diese Angebote mussten leider mehr oder weniger pausieren in der Zeit der Pandemie und hohen Inzidenzwerte. Die Zeit wurde genutzt, um neue und angepasste Gruppenangebote zu konzipieren und jetzt in 2022 anzubieten (z.B. „Kletterausrüstung für die Seele“ für junge Teenager-Mädchen zur Krisenbewältigung; veränderte Konzepte für die verschiedenen Trainings der Sozialen Kompetenzen für Kinder verschiedenen Alters, Elterntrainings, ...). An allen Beratungsstellen wird Beratung in mehreren Sprachen angeboten, wobei jede Beratungsstelle – abgestimmt untereinander – bestimmte Schwerpunkte hat. So sind Beratungen auch in folgenden Sprachen möglich: Englisch, Kroatisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Spanisch, Tschechisch, Slowakisch, Rumänisch, Hindi, Urdu, Bengali und Gebärdensprache. Der Migrationsanteil unter den Ratsuchenden lag in den letzten Jahren bei rund 47%. Der Anteil von Familien, die teilweise oder ganz auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind liegt bei rund 15%. Alle Erziehungsberatungsstellen sind gut vernetzt mit den weiteren Hilfsangeboten und Diensten in der Stadt Nürnberg, mit denen sie fallbezogen und auch in regelmäßigen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen konzeptionell zusammenarbeiten.

Abb. 2: Fallzahlen

2019 2020 2021
Jahresfallzahlen 3.418 2.961 3.090 Keine vollständige 850 745 Datenvorlage Keine vollständige 2.111 2.345 Datenvorlage
... davon Übernahmen aus dem Vorjahr
... davon Neuzugänge

Abb. 3: Verteilung nach Geschlechtszugehörigkeiten

2019 2020 2021
Männlich 55,41 % 53,76 % 52,15 % 44,21 % 45,99 % 47,11 % 0,38 % 0,25 % 0,74 %
Weiblich
Divers

Abb. 4: Altersverteilung des vorgestellten jungen Menschen

2019 2020 2021
0 bis unter 6 Jahre 908 767 819 1.527 1.295 1.347 709 672 699 159 146 150 115 81 75
6 Jahre bis unter 12 Jahre
12 Jahre bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 Jahre und älter

Die aktuellen Entwicklungen der Erziehungsberatung werden künftig als Kapitel im Standardbericht zu den Hilfen zu Erziehung dargestellt.

3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2021 in Nürnberg

im Überblick

Nach einem nur marginalen Anstieg der Gesamtzahl der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) 2020 (+0,5%) verzeichnet Nürnberg 2021 einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um +3,5% bzw. ca. 100 Fälle. Insgesamt zeigt sich weiterhin eine Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen. Das Steuerungsziel Vollzeitpflege vor Heimunterbringung führte innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Zunahme an jungen Menschen in Pflegefamilien um +19%, gleichzeitig sinken die Unterbringungen in Heimen und betreuten Wohnformen – u.a. durch die zunehmende Verselbstständigung der Unbegleitet Minderjährigen Ausländer (UMA) – je um -14%. Die Zunahme an jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten lässt sich an dem hohen Zuwachs an individuellen bzw. intensivpädagogischen Maßnahmen ablesen, ein Anstieg um +65% seit 2016. Zudem haben sich sogenannte individuelle Zusatzleistungen, die auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrags als in der Regel zusätzliche Betreuungsstunden in teil- und vollstationären Einrichtungen gewährt werden, seit 2017 mit 30 Fällen verdreifacht. 2021 wurden mit knapp 70 Fällen außerordentlich viele Hilfen an andere Jugendämter abgegeben, ca. die Hälfte im Rahmen von laufenden Vollzeitpflegen nach §33 bzw. §35a SGB VIII. Dagegen wurden mit 10 Fällen verhältnismäßig wenig Fälle von anderen Jugendämtern übernommen. Durch Corona hat sich der Bedarf an Hilfen zur Erziehung nochmals erheblich verstärkt. Erschwert durch Krankheits- und Quarantäneausfälle und den nun auch in Nürnberg angekommen Fachkräftemangel konnten Hilfen teilweise nicht mehr zeitnah installiert werden. Seit Sommer 2021 fand ein verstärkter Zuzug an unbegleitet minderjährigen Ausländern überwiegend über Belarus statt und führte in anderen Bundesländern zwischenzeitlich zu massiven Aufnahmeengpässen. Die Lage in Bayern und Mittelfranken war damit nicht vergleichbar. Obwohl keine Zuweisung im Rahmen der Verteilungsquote erfolgte, kamen dennoch UMA aus anderen Bundesländern in der Zentralen Aufnahmestation Bayern (ZAB Zirndorf) an. Sowohl ZAB als auch die Clearingstelle in Nürnberg meldeten am Jahresende Vollbelegung Der zwar moderate, aber stetige Zuzug traf auf ein mittlerweile stark reduziertes Jugendhilfeangebot, das den Bedarf nur schwer decken konnte. In Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Fürth und der Regierung von Mittelfranken wurden die Bedarfe gemeinsam ermittelt und mehrere Interimslösungen für Notunterbringungen und neue Angebote umgesetzt.

Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2021 auf 71,8 Mio. Euro (+1,8%). Die Kosten sind genauso wie im Vorjahr und auch im kommenden Jahr in Zusammenhang mit Corona bedingten Sondereffekten zu interpretieren. So waren beispielsweise Zugangswege in Hilfen versperrt bzw. schwieriger (z.B. ambulante Therapien, Soziale Gruppenarbeit) oder extra vereinbarte Zusatzkosten für Hygiene- und Schutzmaterialien mit den freien Trägern für den stationären und teilstationären Bereich wurden gewährt.

Abb. 5: Entwicklung der Fall- u. Kostenzahlen5 3.000 70.505 71789 80.000

57.392 56.502 59.823 61.019 63.385 66.008 67.754
2 .57 8 2 .48 0 2 .48 8 2 .65 3 2 .63 4 2 .63 3 2 .76 3 2 77 8 2 87 4

o

60.000 r 2.000 u

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1.000 s 20.000 u

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0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12. Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 52

Zur weiteren Entwicklung der UMA können – wie bereits im letzten Jahr - keine fundierten Aussagen getroffen werden. Die Beteiligung am Aktionsbündnis ‚Sichere Häfen aus griechischen Asyllagern‘ fand 2021 keine Umsetzung. Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. welche Auswirkungen sich aus der aktuellen europäischen Einigung zum freiwilligen Solidarmechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen ergeben. Die Ausgaben für die laufenden Hilfen zur Erziehung von UMA werden wie bisher zu 100% erstattet. Die Abrechnung erfolgt weiterhin bei Altfällen bis zum 31.10.2015 bei überörtlichen Trägern bundesweit und bei Hilfen ab dem 01.11.2015 über den Bezirk Mittelfranken.

Abb. 6: Entwicklung Fall- u. Kostenzahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Inobhutnahmen 350 10.000

7.746
9.331
5.037 8.536
3.708 6.556 5.794
2.978 4.518
108 126 188 287 253 197 141 115 83

8.000

A o

M 200 6.000 r u

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0 4.000

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F 1

a

2.000 T

0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfd. Erzieh. Hilfen für UMA Stichtag 31.12. Ausgaben für UMA Hilfen o. ION

5 Abbildung 6: Die Fallzahlen umfassen die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfen einschließlich der Hilfen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer. Nicht enthalten sind in dieser Darstellung die Hilfen nach den §§ 13, 19, 20, 21, 52 SGB VIII.

IKO-Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte 20206

Seit 2005 beteiligt sich das Jugendamt der Stadt Nürnberg am interkommunalen Vergleichsring Jugendhilfe der deutschen Großstädte. Durch den bundesweiten Vergleich und den fachlichen Austausch können aktuelle Entwicklungen besser einordnen und bundesweite Trends erkannt werden. Erfahrungsgemäß liegt Nürnberg im Vergleich der deutschen Großstädte sowohl bei der Leistungsdichte für laufende und neu begonnenen Hilfen als auch bei den Kosten pro Jungeinwohner und den Kosten pro laufende Hilfen unter dem Durchschnitt. Zudem weist der Hilfequotient einen deutlichen Anstieg von ambulanten Hilfen und teilstationären Hilfen im Vergleich zu stationären Hilfen aus. Dies bestätigte sich auch 2020:

Abb.1: IKO-Kennzahlen im Vergleich7

22 Leistungsdichte neu begonnene Hilfen 12,3 11,4 67,48 Leistungsdichte laufende Hilfen 37,38 35,39 1.358 € Kosten pro Jungeinwohner 0 - unter 21 J. 797 € 614 € 25.940 € Kosten pro lfd. Hilfe 20.131 € 17.353 € 4,41 Hilfequotient neu begonnene Hilfe 2,93 2,65 2,5 Hilfequotient laufende Hilfen 1,96 1,99 Höchster Wert Median Nürnberger Wert

22 12,3 11,4 6 37, 35,3 7,48 38 9 1.358 € 797 € 14 € 25.940 20.131 17.353 €
4,4 2,93 2,65 2,5 1,96 1,99 1

4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozial-

dienst

Nach dem erstmaligen Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahl im Jahr 2020 um 1% schrumpft die Nürnberger Bevölkerung 2021 nochmals leicht um 0,4%. Gleichzeitig steigt die Anzahl an Jungeinwohnern (0 bis 21 Jahren) aber um knapp 0,4% bzw. 340 junge Menschen. Die leichte „Delle“ bei der Entwicklung der Kinderzahlen nivelliert sich aktuell schon wieder.

6 Die aktuelle Auswertung des IKO-Vergleichsrings steht jeweils erst im August des Folgejahres zur Verfügung. 7 Die Leistungsdichte setzt die Zahl der in Anspruch genommenen Erziehungshilfen ins Verhältnis zur 0 bis unter 21jährigen Bevölkerung (Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner). Die Kosten pro Jugendeinwohner setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zu der 0 bis unter 21-jährigen Bevölkerung. Die Kosten pro laufende Hilfe setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zur Anzahl der laufenden Hilfen. Der Hilfe-Quotient beschreibt das Verhältnis der Summe ambulanter und teilstationärer Hilfen zu den stationären Hilfen.

Abb. 7: Entwicklung Einwohner gesamt8 540.000 535.746 535.886

532.194 532.331

530.000

520.000

510.000

500.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Abb. 8: Entwicklung Jungeinwohner 0 bis unter 21 Jahren in Nürnberg9 105.000

96.809 97.535 98.415 98.412 97.522 97.862

95.392

95.000 92.404

91.214

85.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Der leichte Zuwachs 2021 ist ausschließlich auf den Anstieg an minderjährigen jungen Menschen zurückzuführen. Die Anzahl der jungen Volljährigen reduziert sich seit 2017 stetig.

Abb. 9: Entwicklung Jungeinwohner nach Altersgruppen in Nürnberg

32.500

27.500

22.500

17.500

12.500 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

0 bis u. 6 J. 6 bis u. 12 J. 12 bis u. 18 J. 18. bis u. 21 J.

Damit steht der ASD und das Jugendhilfesystem nach wie vor vor der Herausforderung, mit den steigenden (Jung-)Einwohnerzahlen Schritt halten zu müssen.

5. Altersgruppen, Geschlecht, Hilfeformen und -arten bei erzieherischen Hilfen10

Es besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Jungeinwohner in den jeweiligen Alterskohorten und den einzelnen Hilfearten. Dieser wird in den beiden Abbildungen 11 und 12 deutlich. Wie bereits im Standardbericht 2020 aufgeführt, bestehen Corona bedingte Sondereffekte, so waren z.B. die traditionellen Zugangswege über die Jugendsozialarbeit an Schulen in die Soziale Gruppenarbeit nur sehr eingeschränkt vorhanden. Dadurch kamen im September 2020 und auch 2021 weniger junge Menschen in dieser Hilfeart an als in den Vorjahren (-20 Fälle).

8 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Darstellung (Stand: 5/2021) 9 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Darstellung (Stand: 5/2021) 10 Hinweis: In dieser Darstellung sind die Fallzahlen UMA enthalten, jedoch nicht die Fälle gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII.

Während die Alterskohorte der jungen Volljährigen weiterhin schrumpft, steigen die Hilfen für jungen Volljährige. Dies erklärt sich aus einer zunehmenden Anzahl ehemaliger UMAs, die inzwischen Hilfen für junge Volljährige erhalten. Zu der Gewährung von stationären und ambulanten Jugendhilfen über das 18. Lebensjahr hinaus kommen auch in speziellen Einzelfällen teilstationäre Hilfen in Arbeitstherapien der Behindertenhilfe. (siehe Abb.10 und 11).

Abb. 10: Erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen – Minderjährige und junge Volljährige

3000 240 2000 224 243 265 275 292 284 281 282 1000 2079 1996 1949 2100 2063 2066 2195 2215 2367 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfen für junge Volljährige Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfe für Minderjährige 3000 240 2000 224 243 265 275 292 284 281 282 1000 2079 1996 1949 2100 2063 2066 2195 2215 2367 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfen für junge Volljährige Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfe für Minderjährige
240 275 281 282
224 2079 243 2 65 2100 292 284 2195 2215 2367
1996 1 949 2063 2066

Abb. 11: Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen

2021 468 962 900 249 20 2020 440 919 834 278 31 2019 411 895 828 15531 0 - unter 6 2018 374 850 815 241 20 6 - unter 12 2017 361 834 835 279 32 12 - unter 18 2016 320 826 926 277 25 18 - unter 21 2015 300 777 884 209 29 21 und älter 2014 319 747 889 236 33 2013 297 814 931 233 20 0 500 1000 1500 2000 2500 3000

9 20 31
468 96 2 900 24 9
440 91 9 834 278
15531 241 20 279 32 277 25 09 29 36 33 233 20
411 895 828 1 55
374 850 815 241
361 834 835 279
320 826 926 277
300 777 8 84 2 09
319 747 8 89 2 36
297 814 931 233

Abb. 12: Verteilung der erzieherischen Hilfen nach Hilfearten

2021 458 350 535 79 254 658 473 67 Amb. Hilfen f. Einzelne 2020 420 335 471 75234 653 509 73 Ambulante Therapien 2019 407 335 404 95 236 622 522 73 Amb. Hilfen für Fam. 2018 400 324 382 86229 608 517 87 2017 378 343 364 84232 608 547 78 Soz.Gruppenarbeit 2016 340 346 354 91228 570 635 89 Heilpäd. Tagesstätten 2015 318 327 333 86225 538 584 77 Vollzeitpflege inkl. § 86,6 2014 329 328 313 91225 515 603 76 Fälle Heimerziehung 2013 316 328 299 91 297 526 633 88 Betreute Wohnformen 0 250 500 750 1000 1250 1500 1750 2000 2250 2500 2750 3000

45 8 350 535 79 254 65 8 473 67
42 0 335 4 71 75 234 653 50 9 7
73 87 78 89 7 88
40 7 335 40 4 95 236 6 22 522 73
40 0 324 38 2 8 6229 60 8 51 7 8
378 343 36 4 8 4232 60 8 54 7 7
340 346 354 91 228 570 63 5 8
318 3 27 333 862 25 538 584 7
329 328 313 912 25 515 603 76
316 3 28 299 91 2 97 526 633 88

Der Anteil an Erzieherischen Hilfen für männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende liegt traditionell über 61%. An dieser Stelle wird auf den Sachbericht TOP 6 Überhäufigkeit von Jungen in der Jugendhilfe (JHA 30.06.2022) verwiesen.

Abb. 13: Verteilung der Hilfearten nach Geschlecht Heimerziehung Vollzeitpflege Teilstationäre Hilfen SPFH männlich Integrationshelfer weiblich Erziehungsbeistand Soziale Gruppenarbeit

56,0 % 44,0 %
57,0 % 43,0 %
80, 9% 19 ,1%
55,2 % 44,8%
91,3% 8,7%
6 5,9% 3 4,1%
78,7 % 21, 3%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

6. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Aufgrund der Corona-Pandemie liegt der Fokus noch deutlicher als in den Vorjahren auf der Entwicklung der Mitteilungen im Kontext Kindeswohlgefährdung. 2021 legten die Meldungen im Rahmen des Kinderschutzes § 8a nochmals deutlich um +13,6% zum Vorjahr zu und erreichen mit 998 einen bis dato noch nie erreichten Höchststand. Das bisherige Maximum lag 2018 bei 902 Meldungen. Aus dieser Zahl können zwei Dinge abgeleitet werden. Erstens die Corona-Pandemie hat zeitlich versetzt gravierende Auswirkungen auf junge Menschen und ihre Familien. Zweitens gelingt es aber dem Jugendamt der Stadt Nürnberg trotz geltender Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen die Meldewege offen zu halten und so für den Bürger und die Nürnberger Einrichtungen und Dienste erreichbar zu bleiben.

Abb. 14: Anzahl der Mitteilungen einer mögl. Kindeswohlgefährdung

1000 800 600 998 400 730 751 729 736 854 902 807 862 200 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

854 902 862 998
730 751 729 736 807

Die höhere Zahl der Meldungen führte prozentual aber kaum zu einer Verschiebung der damit ausgelösten Interventionen. So liegt der Anteil an Inobhutnahmen nach § 8a-Meldungen mit 58 Fällen (5,8%) nur leicht unter dem des Vorjahres (-2%) und 2018 (-1%). Der Anteil der Meldungen, bei denen eine sofortige Intervention notwendig war liegt mit 22,4% genau zwischen den zwei Vergleichswerten (19,7% 2020; 24,3% 2018). Dabei ist die regionale Verteilung wie in den Vorjahren sehr heterogen. Die Grafik Nr. 15 zeigt die Gründe für eine Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII. Wie bereits 2020 ist der Hauptgrund die unzureichende Förderung von jungen Menschen (24%), gefolgt von körperlicher Gewalt (20%).

Abb. 15: Gründe einer möglichen Kindeswohlgefährdung 2021

unzureichende Förderung unzureichende Grundversorgung 24% 18%

Sonstiges Sexuelle Gewalt 17% 3% Körperliche Gewalt Seelische Gewalt 20% 18%

Die Auswertung zum Ergebnis der Erstabklärung zeigt eine deutliche Verschiebung von Meldungen mit klarem erzieherischen Bedarf hin zu einem weiteren Klärungsbedarf. Hierunter fallen auch Abklärungen, die letztlich doch zu einer Herausnahme des jungen Menschen oder die Inanspruchnahme von Jugendhilfen führen. Die Meldungen mit dem Ergebnis akuter und chronischer Gefährdung sind relativ konstant. Zudem stieg die Anzahl an Meldungen, die keine Gefährdung des jungen Menschen ergaben.

Abb. 16: Ergebnis der Erstabklärung nach Mitteilung einer mögl. Kindeswohlgefährdung

40%

30% 2014

20%

10%

0% 2019

akute chronische erzieherischer weiterer keine

Gefährdung Gefährdung Bedarf Klärungsbedarf Gefährdung

In der Abbildung 17 wird dargestellt, durch wen eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gemeldet wurde. Auffällig ist, dass 2021 so viele Meldungen wie noch nie anonym (15%) und durch die Polizei (12%) beim Allgemeinen Sozialdienst eingegangen sind. Dennoch werden die meisten Kindeswohlgefährdungen weiterhin aus dem Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen und sozialem Umfeld gemeldet.

Abb. 17: Mitteilung erfolgte durch

Koord. Kinderschutzstelle Bürgerinnen und Bürger Polizei Klinik, Arzt, Hebamme, Gesundheitsamt Ämter, Jugendhilfeanbiet., Beratungsstellen Verwandte Nachbarn, soziales Umfeld Schule, Kita, JAS anonym

0% 5% 10% 15% 20% 25%

Corona bedingt kam es 2020 zu Sondereffekten in Bezug auf die Inobhutnahmen, so mussten vergleichsweise eine hohe Anzahl an sehr jungen Kindern, dafür aber insgesamt weniger und insbesondere weniger mehrfach in Obhut (erneute ION nach Rückkehr in die Familie bzw. Jugendhilfeeinrichtungen) genommen werden. Bei der Altersverteilung zeigt sich 2021 eine deutliche Verschiebung von jüngeren Kindern zu Jugendlichen. Die Anzahl der neu begonnenen ION 2021 ist nach dem Rückgang im Vorjahr wieder deutlich angestiegen und liegt nun sowohl bei Anzahl als auch Anteil der UMA auf dem Niveau von 2018. Zudem stieg die Anzahl von jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien bis zum Umzug in ein geeignetes Anschlussangebot nicht mehr gehalten werden konnten, von 11 jungen Menschen im Vorjahr auf 31 an. Teilweise war die Vermittlung in geeignete Betreuungssettings durch Corona bedingte Quarantäne- und Aufnahmeregelungen auch 2021 noch erschwert. Viel gravierender ist aber die hohe Anzahl an sehr jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten und Unterstützungsbedarf, für die weder ausreichend Plätze in kleinen, therapeutischen Betreuungsangeboten noch psychiatrische Angebote zur Verfügung stehen.

7. Neu begonnene Hilfen – Wer regt die Hilfe an, welche Bedarfe führen zu einer

Hilfegewährung?

2021 wurden mit 16% so viele Hilfen wie noch nie durch Ärzte, Kliniken und das Gesundheitsamt angeregt. Sicherlich eine Folge der aktuell sehr hohen Auslastung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtungen und Dienste. Zudem wanden sich auch 2021 wieder mehr Eltern bzw. Personensorgeberechtigte selbst an den ASD.

Abb.18: Wer hat die Hilfe angeregt?

Schule/KiTa

junger Mensch selbst Eltern/Personensorgeberechtige 2018 ASD selbst 2020 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%

Die Auswertung der Gründe für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe offenbart die gravierenden Auswirkungen im Bereich Schule und Ausbildung. Die Zahlen untermauert die bisherige Annahme, dass 2020 der Fokus auf Kindeswohlgefährdung und unzureichender Förderung/Betreuung/Versorgung des jungen Menschen den Blick auf den Bildungsbereich versperrte. Durch die Corona bedingten Schulschließungen und zeitweisen Wechselunterricht sind viele junge Menschen abgehängt worden und/oder können sich in den normalen Schulalltag nicht mehr einfügen. Auch in Nürnberg gibt es eine hohe Anzahl an jungen Menschen, bei denen sich Verhaltensauffälligkeiten und soziale Ängste ausgebildet oder negativ verstärkt haben und somit einen geregelten Schulbesuch unmöglich machen. Daher werden aktuell vermehrt Anfragen auf Jugendhilfen in Form von individuellen Beschulungsmaßnahmen gestellt. Die entstandenen Bildungslücken sind sicherlich in der Anzahl weitaus höher, allerdings nicht in primärer Zuständigkeit der Jugendhilfe zu verorten.

Abb. 19: Gründe für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe

Schulische/Berufliche Probleme des jM Unzureich. Förderung/Betreuung/Versorgung des… Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 2016 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales… 2017 Unversorgtheit des jungen Menschen 2018 2019 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des… 2020 Belastungen des jM durch familiäre Konflikte 2021 Gefährdung des Kindeswohls Übernahme von einem anderen Jugendamt Belastungen des jM durch Problemlagen der Eltern 0,0% 10,0% 20,0% 30,0%

8. Fallzahlen- und Kostenentwicklung der wichtigsten Hilfearten

8.1. Erziehungsbeistand

Die Anzahl an Hilfen in Form eines Erziehungsbeistandes steigt nach einer Reduzierung in den letzten beiden Vorjahren 2022 leicht an. Sowohl die laufenden Hilfen zum Jahresende als auch die Jahresgesamtzahlen legen im Vorjahresvergleich um ca. 10 Fälle zu. Die Kosten sind Corona bedingt gesunken. Wie bereits beschrieben konnten Hilfen teilweise nur eingeschränkt geleistet werden. Am Jahresende erhielten noch 24 ehemalige UMA im Rahmen der weiteren Verselbständigung Hilfen in Form eines Erziehungsbeistandes.

Abb. 20: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistandschaft -Entwicklung Fallzahlen und Kosten 600 1.910 € 2.000 500 1.761 € 1.664 € 1.723 € 1 .885 € 1.885 € 1.774 € 1.684 € 1.900 400 1.800 o r e llä 3 0 0 1 . 7 0 0 u E F 2 0 0 2 1 5 . 2 446997 € 254 538 236 489 234 471 240 471 255 500 242 486 233 449 242 458 1 . 6 0 0 d n e s 100 1.500 u a T 0 1.400 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde. Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr Kostenentwicklung

1.910 € 1.761 € 1.664 € 1.723 € 1 .885 € 1.885 € 1.774 € 1.684
1. 44699 7 € 538 489 471 471 5 00 4 86 44 9 458
1. 5
252 254 236 234 24 0 255 242 23 3 2 42

8.3. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe verzeichnet innerhalb der letzten 8 Jahre einen Anstieg der laufenden Fälle zum Jahresende um über 70%. Auch die Anzahl der betreuten Klienten erhöhte sich im selben Zeitraum um 37%. Die Aufgaben dieser ambulanten Jugendhilfe sind so weitgehend wie in keiner anderen Hilfeart, da sie die gesamte Kernfamilie zuzüglich enger Sozialkontakte in den Blick nehmen mit individuellen und sehr umfangreichen Handlungsfeldern, z.B. Wohnungssuche, Sicherung des Lebensunterhalts, Organisation des Familienalltags, berufliche und/oder schulische Perspektive, medizinische oder therapeutische Abklärung. Corona bedingt kam es in einer Vielzahl an Hilfen zu krisenhaften Verläufen und Rückschritten, wodurch sich der notwendige Betreuungszeitraum verlängert und/oder der Unterstützungsbedarf zeitweise erhöht (Anstieg der wö-

chentlichen Fachleistungsstunden). Trotz der Corona bedingten Einschränkungen konnte die Leistungserbringung in Familien, in denen die Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls installiert war, die Leistungserbringung von den freien Trägern durchgängig gewährleistet werden.

Abb. 21: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sozialpädagogische Familienhilfe

SPFH -Fallzahlen und Kosten 1000 10.000 6.194 € 7.753 € 6.890 € o 5.041 € 4.322 € 4.740 € €4.835 5.038 € 5.493 € r u E e llä 500 5.000 d n F 299 571 313 592 333 637 354 659 364 681 381 708 442 840 471 729 535 811 e s u a T 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde. Fälle am 31.12. Zahl der betreuten Kdr. am 31.12. Kostenentwicklung

6.194 € 7.753 € 6.890 € 4.740 € €4.835 5.038 € 5.493 € 5.041 € 4.322 €
29 571 9 313 592 6 333 37 354 659 364 681 381 708 442 84 0 471 729 53 811 5
313 6 333 354 64 81

8.4. Erziehung in einer Tagesgruppe/Heilpädagogische Tagesstätte

Aus der im Vorjahresbericht angekündigten Bedarfsermittlung liegen Corona bedingt noch keine validen Ergebnisse vor. Eindeutig zeichnet sich aber ein Anstieg an Einzelintegrationen in Horten ab. Durch zusätzliche Betreuungsstunden für den Gruppendienst sowie Fachdienststunden zur Einzelförderung sollen junge Menschen in den Regeleinrichtungen wohnortsnah gefördert werden und dadurch langfristig nicht nur gehalten, sondern eine positive Entwicklung nehmen können. Die Einrichtungen und jungen Menschen werden seit 2020 vom Fachdienst Inklusion des Jugendamtes der Stadt Nürnberg unterstützt.

Abb. 22: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heilpädagogische Tagesstätten

Heilpäd. Tagesstätten -Fallzahlen und Kosten 300 6.824 € 6.353 € 7.500 6.038 € 4.632 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 5.738 € 6.000 o 200 47.1821 € 76 r u e llä 85 97 106 4.500 E d 135 136 134 152 n F 100 3.000 e s u a 1.500 T 154 149 140 131 126 104 101 100 102 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde Fälle HzE am 31.12. Lfde Fälle Eingliederungshilfe am 31.12. Kostenentwicklung

6.824 € 6.353 € 6.038 € 4.632 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 5.738 € 4.821 €
4 .8
71 76 85 97 106 135 136 134 152
154 149 140 131 126 104 101 100 102

8.4 Vollzeitpflege

2021 steigt die Anzahl an stationären Hilfen in Pflegefamilien in eigener Zuständigkeit , d.h. ohne nach §86 Abs. 6 SGB VIII11 – gemäß dem fachlichen Steuerungsziel insbesondere junge Kinder vorrangig in Hilfen nach § 33 SGB VIII zu vermitteln - um weitere 25 Fälle bzw. +4% an. Das familiäre Umfeld bietet den jungen Menschen sichere, langfristige Bindungen und einen normalen

11 §86 Abs. 6 SGB VIII: Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson und ist der Verbleib bei dieser Pflegeperson auf Dauer zu erwarten, so ist oder wird […] der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Familienalltag. Da sich nachweislich jeder Beziehungsabbruch negativ auf die kindliche Entwicklung auswirkt, versucht das Jugendamt Nürnberg diese durch einerseits durchlässigen Konzepten (z.B. Vollzeitpflege von Anfang an) und andererseits fachlicher Unterstützungen (z.B. durchgängige fachliche Betreuung durch die freien Träger und Fachdienst Vollzeitpflege) entgegen zu wirken. Um dem gestiegenen Bedarf im Bereich der Vollzeitpflege organisatorisch zu begegnen und den gewünschten weiteren Ausbau abzusichern ist die Aufstockung des Fachteams im Umfang von 1,0 Vollzeitstelle dringend erforderlich. Dort sind nach wie vor 2,0 VK im Einsatz, während sich die Zahl der laufenden Fälle in den letzten 10 Jahren um 50% erhöht haben.

Abb.23: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Vollzeitpflege

Vollzeitpflege -Fallzahlen und Kosten 800 15.000 600 5.878 8.102 € 8.567 € 10.319 €10.632 €10.595 € o 6.533 € 7.234 € r 10.000 u e llä F 400 2 6 7 .4 5 63 € 256 274 287 279 283 287 277 267 E d n e 5.000 s u 200 a T 251 259 264 292 329 325 352 376 391 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde Fälle zum 31.12. § 86 Abs. 6 Fälle zum 31.12. Kostenentwicklung

5.878 8.102 € 8.567 € 10.319 €10.632 €10.595 €
6.533 € 7.234 € 6.463 € 287 279 283 287 277 267
6.4
275 256 274
251 259 264 292 329 325 352 376 391

Abb.24: Pflegequote HzE ohne UMA und ohne § 35a

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Pflegequote HzE ohne Fälle 35,29% 36,79% 40,70% 47,28% 46,36% 49,62% 52,73% 53,80%
nach § 86 Abs.6 SGB VIII
Pflegequote mit Fälle nach 52,31% 55,24% 58,87% 63,57% 62,67% 64,88% 66,70% 66,95%
§ 86 Abs. 6 SGB VIII

8.5 Heimerziehung

Nach Stagnation der Fallzahlen im letzten Jahr reduziert sich die Hilfen 2021 im Bereich der Hilfen von Erziehung um 11%. Die Verschiebung von Hilfen zu Erziehung zu Eingliederungshilfen setzt sich dabei fort.

Abb. 25: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heimerziehung mit UMA

Heimerziehung -Fallzahlen und Kosten 800 45.000 33.829 € 34.477 € 33.049 € 34.469 € 34.623 € e llä 4 6 0 0 0 0 109 113 128 135 134 3 1 4 4 .3 3 43 €31 1 . 5 9 1 95 €34 1 . 5 9 5 35 € 34 1 . 5 4 8 52 € 3 4 5 0 . . 0 0 0 0 0 0 o r u E d n F e s u 200 30.000 a T 524 490 456 500 413 374 359 354 315 0 25.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kostenentwicklung

33.829 € 34.477 € 33.049 € 34.469 € 34.623 € 109 34.343 €31.995 €34.935 €
109
113 128 135 34.452 € 134 143 151 155 158
134 143 151 155
524 490 456 500 413 374 359 354 315

Am Ende des Jahres sind noch 45 UMA in stationären Wohngruppen untergebracht. Die Anzahl an Hilfen zur Erziehung betrug 34 Fälle (siehe Abb. 26). Abb. 26: Heimfälle UMA am Stichtag 31.12. (nur HzE)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
§§ 27, 34 58 59 131 64 33 22 17 17
§§ 41, 34 18 20 31 52 34 30 25 17

Weiterhin benötigt eine hohe Anzahl an jungen Menschen, ein stationäres therapeutisches Setting. Hinzukommt eine Zunahme an sogenannten Individuelle Zusatzleistungen in Form von zusätzlichen Betreuungsstunden oder Sonderleistungen, wie z.B. Individualbeschulung. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Anzahl an bewilligten Zusatzleistungen mit 30 Fällen verdreifacht. Gleichzeitig stiegen die Hilfen in Form einer Individuellen Einzelbetreuungen (ISE) gemäß § 35 SGB VIII im gleichen Zeitraum um +65%.

8.6 Sonstige betreute Wohnformen - Betreutes Wohnen

Unter dieser Hilfe werden unterschiedliche Angebote, wie die Verselbständigung älterer Jugendlicher bzw. junger Volljähriger oder die Begleitung junger Menschen mit seelischer Behinderung, subsummiert. Insofern gestaltet sich diese traditionell uneinheitlich. 2021 wurden weniger junge Menschen in Betreuten Wohnformen betreut, jedoch ohne entsprechende Kostenreduzierung. Ein Grund ist, dass die Trennung von Hilfen in Wohnheimen und Betreuten Wohnformen nicht immer möglich ist und vermehrt Hilfen in Einrichtungen für seelisch Behinderte – mit vergleichsweise hohen Tagessätzen - gewährt werden müssen.

Abb. 27: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sonstige betreute Wohnformen

Betreutes Wohnen -Fallzahlen und Kosten

100 3.000 €

2. 1 3 8 82 € 1.882 € 2.096 € 2.1 2 8 4 5 € 2 1 .1 9 51 € 2 2 .4 0 15 € 2.221 € 2.694 € 2.674 €
18 24
24 23 25 21 27
70 52 54 65 59 63 48 52 40

2.500 € o

r

u

60 E

e llä 2.000 € d

n

F 40 e

s

u

1.500 € a 20 T

0 1.000 €

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kostenentwicklung

8.7 Zunahme an Eingliederungshilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Das Thema Inklusion ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KSJG) und den sich daraus ergebenden zeitlich gestaffelten Umsetzungsschritten präsenter denn je. Die aktuellen Planungen gehen weiterhin von einer sogenannten großen Lösung ab 2028 aus, d.h. uneingeschränkte Zuständigkeit der Jugendämter für alle jungen Menschen. Bereits jetzt werden knapp 37% der Jugendhilfen in Nürnberg als Eingliederungshilfen gemäß §35a SGB VIII gewährt. Ein Plus um 4% im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der im Punkt 1 ausgeführten negativen Auswirkungen der Corona Pandemie erscheint eine zukünftige weitere Zunahme als sehr wahrscheinlich.

Abb. 28: Verhältnis Hilfe zur Erziehung - Eingliederungshilfe12

3000 2000 594 635 673 736 758 804 878 889 954 1000 1637 1589 1541 1639 1597 1546 1598 1608 1653 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfen

878 889 954
954
878 889
594 635 673 736 758 804
1637 1589 1541 1639 1597 1546 1 598 1 608 1653

Der Anstieg der Eingliederungshilfen ist u.a. durch den stetig steigenden Bedarf an Schulbegleiter/Integrationshelfer in Schule und Kindertagesstätten zurückzuführen. Die Hilfen werden in Regelschulen (hauptsächlich Grundschulen, aber auch Mittel-, Realschulen und Gymnasien) und zunehmend auch in Förderzentren, in Horten und vereinzelt in Tagesstätten und zusätzlich zu einer stationären Hilfe gewährt. Wie bereits in 2020 ergeben sich Corona bedingte Einsparungen, da die Hilfen durch Wechselunterricht und erhöhter Krankheitszeiten nicht im vollen Umfang geleistet werden konnten. Die Folgen der Corona bedingten Bildungsdefizite werden sich noch langfristig auswirken und sicherlich zu steigenden Fallzahlen und Kosten führen.

Abb. 29: Entwicklung Kosten Integrationshelfer

Kostenentwicklung Integrationshelfer 300 4.000.000 e 200 o llä 2.000.000 r F 100 u E n 0 0 i n e 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 t s o K Jahres-Fallzahlen (Bestand+Zugänge) Ausgaben gesamt

Abb. 30: Entwicklung Fallzahlen Integrationshelfer

Jahresfallzahlen Integrationshelfer13 2 0 14 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
53 62 78 103 128 151 169 204

Das seit Schuljahr 2019/2020 laufende Projekt zur Klärung von Chancen und Grenzen von Poollösungen gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken und den Jugendämter Stadt Erlangen und Erlangen-Höchstadt (vgl. Vorlage Jugendhilfeausschuss 28.11.2019) wurde Corona-bedingt um ein weiteres Projektjahr verlängert. Dadurch stehen die Projektergebnisse erst im Herbst 2023 zur Verfügung. Die zusätzlichen Kosten werden vom Bezirk Mittelfranken getragen.

9. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg setzte auch 2021 seinen systematischen Steuerungsprozess bei den Hilfen zur Erziehung fort.

9.1. Ausbau der eigenen Beratungsleistungen des Allgemeinen Sozialdienstes

Die Notwendigkeit eigener Beratungsleistung des ASD wurde im letzten Bericht dargestellt.

12 Hinweis: Die Darstellung beinhaltet keine Fallzahlen Vollzeitpflege gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII. 13 Bestand Vorjahr plus Zugänge 2021

Im Interkommunalen Vergleichsring wird immer wieder der Zusammenhang zwischen eigenen Beratungsleistungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII und der Fallzahlentwicklung thematisiert, d.h. durch eigene Beratungen kann die Grundlage zur bedarfsgerechten Versorgung der jungen Menschen und ihrer Familien besser erarbeitet sowie ggf. sogar Hilfen durch frühzeitige Beratung verhindert werden. Trotz dem klaren Steuerungsanspruch können die Bezirkspädagoginnen und –pädagogen seit 2018 einer präventiv ausgerichteten Beratung immer schlechter nachkommen. 2021 wurden deshalb im Zuge der durchgeführten Revision der Personalbemessung im ASD (PeB) vier zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, die bis zum Juli 2021 vollständig besetzt werden konnten. Aufgrund der kurzen Einsatzzeit und insbesondere den durch Corona bedingten erschwerten Einarbeitungsbedingungen konnten diese 2021 noch keine volle Wirkung entfalten. Es bleibt abzuwarten, ob die zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen tatsächlich zur Steigerung der eigenen Beratungstätigkeit von § 16 ff SGB VIII führen werden.

Abb. 31: Anteil der Klientenzeit für eigene Beratungen und Steuerung für von erzieherischen Hilfen §§ 27ff

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Anteil Klientenzeit für eigene 29,1% 29,7% 29,5% 28,8% 30,0% 26,4% 25,1% 23,4% 22,4%
Beratungen der ASD Fach-
kräfte
Anteil Klientenzeit für Steue- 43,7% 44,2% 44,0% 44,1% 43,6% 47,5% 49,3% 49,0% 50,2%
rung von erzieherischer Hil-
fen §§ 27 ff

Abb. 32: Anteil der Klientenzeit für eigene Beratungen der ASD-Fachkräfte an der Klientenzeit gesamt 32,0% 30,0% 28,0% 26,0% 24,0% 22,0% 20,0%

29,1% 29,7% 29,5% 28,8% 30,0%

26,4%

25,1%

23,4% 22,4%

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

9.2. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für spezielle Zielgruppen

9.2.1. Clearingstelle für sog. Systemsprenger und neue Dependance Jugendschutzstelle Das Jugendamt versuchte in den letzten Jahren intensiv das Projekt ‚Clearingstelle Systemsprenger‘ zu realisieren. Die Umsetzung scheiterte nicht am Bedarf und fachlichen Ideen, sondern ausschließlich an der bisher vergeblichen Suche nach einem geeigneten Mietobjekt auch außerhalb von Nürnberg. 2021 gelang es den Vermieter einer ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Herrmannstr. 9 zu gewinnen, dessen Immobilie sowohl die nötigen räumlichen als auch infrastrukturellen Voraussetzung für eine geschlossene Clearingstelle erfüllt. Das zweistöckige Objekt bietet zudem Räumlichkeiten für eine zweite Dependance der Jugendschutzstelle im Obergeschoss – neben der aktuellen Außenstelle für Mädchen in der Bertha-von-Suttner-Straße. Die Dezentralisierung soll einerseits die häufigen Konflikte zwischen Kindernotwohnung bzw. Kinder- und Jugendwohnheim und Jugendschutzstelle auflösen und bietet andererseits dringend benötigte externe Räumlichkeiten für die ebenfalls lange geplante und dringend notwendige Generalsanierung der Reutersbrunnenstraße. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg stand 2021 zur Klärung der Vertragsvoraussetzungen mit Vermieter, Liegenschaftsamt, Regierung von Mittelfranken, Entgeltkommission Franken, Bayerisches Landesjugendamt, Mittelfränkische Jugendamtsleitungen und den Rummelsberger Diensten – als zukünftiger Leistungserbringer - in engem und stetigen Austausch.

Die nun sehr konkret geplante Umsetzung wird von den mittelfränkischen Jugendämtern ausdrücklich begrüßt, stehen doch für den gesamten Raum Mittelfranken keine derartigen Plätze zur Verfügung. Zur Inbetriebnahme des neuen Standortes hat die Verwaltung für den Stellenplan 2023 1,0 Stelle Fachdienst Psychologin/Psychologe oder Sozialpädagogin/-pädagoge mit entsprechender Zusatzqualifizierung und 3,0 Stellen Sozialpädagogin/-pädagoge beantragt. Dabei ist vorgesehen, dass 2,0 Stellen Sozialpädagogin/-pädagoge durch den Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. bereitgestellt werden. Aufgrund der äußerst angespannten Situation in der ersten Jahreshälfte 2022 in der Kindernotwohnung wurden in Absprache mit der Heimaufsicht bereits 2,0 Vollzeitstellen zu Lasten des Budgets des Jugendamtes bereitgestellt. Zusätzlich ist für die Sicherstellung des Dienstbetriebes Kinder- und Jugendnotdienst (einschließlich neuer Standort) die Schaffung einer weiteren 1,0 Stelle Springer mit Qualifikation Sozialpädagogin/-pädagoge im Gruppendienst erforderlich, um krankheitsbedingte Ausfälle und Stellenvakanzen zu kompensieren. Auch hier ist vorgesehen, einen Teil des Stellenumfangs durch den Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. bereitzustellen. Aufgrund der Kostenentwicklungen und Personalausweitungen der letzten drei Jahre wird aktuell die Gebührensatzung des KJND angepasst, siehe JHA vom 30. Juni 2022.

9.2.2. Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Die Verwaltung des Jugendamtes hat gegenüber dem Bezirk und der Regierung Mittelfranken das Versorgungsdefizit von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung, die aufgrund ihres Verhaltens aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oft sehr kurzfristig entlassen und dann keine geeignete Anschlusshilfe gefunden werden, mehrfach angemahnt. Sofern diese nicht in den elterlichen Haushaushalt aufgenommen werden können, erfolgt die fachlich inadäquate Unterbringung im Kinder- und Jugendnotdienst. Seit September 2019 ist deshalb eine Arbeitsgruppe „Intensivplätze“ unter Federführung des Bezirks Mittelfranken eingerichtet. Die einberufene Arbeitsgruppe konnte Corona bedingt in den letzten beiden Jahren nur sehr eingeschränkt tagen. Aktuell gibt es noch kein Ergebnis.

10. Entwicklung der Entgelte, Ausgaben und Einnahmen 2021

Der Vergütungssatz für eine Fachleistungsstunde bei ambulanten Hilfen erhöhte sich ab 01.03.2021 auf 76,64€ bzw. um +1,4%. Der durchschnittliche Tagessatz für teilstationäre Plätze stieg im Bereich der Entgeltkommission Franken 2021 um +2,3%; der Tagessatz für stationäre sozialpädagogische Plätze um +1,3%, für heilpädagogische Plätze um +4,4%, für therapeutische Plätze um +3,5% und für Erziehungsstellen um +4,0%, für stationäre Plätze insgesamt um +4,5%. Während in den letzten Jahren die Preissteigerungen insbesondere auf steigende Personalkosten und Fallzahlen zurückzuführen waren, werden im kommenden Jahr vor allem die gestiegen Energie- und Lebensmittelkosten in den Entgeltvereinbarungen zu berücksichtigen sein. Die Abbildung 33 zeigt die Entwicklung der Kostensätze der drei Hilfeformen über einen Zeitraum von drei Jahren.

Abb. 33: Preissteigerung bei erzieherischen Hilfen 2018 - 2021

Kostensteigerung -Vergleich 2018 zu 2021 5,54% 11,90% 16,83% FLS ambulante Hilfen TS Teilstationäre Hilfen TS Stationäre Hilfen

5,54%
11,9 0%
1 6,83%

Ausgaben ./. Einnahmen

Die Kosten für UMA sind analog zu den sinkenden Fallzahlen rückläufig. Grundsätzlich werden weiterhing alle HZE-Ausgaben für UMA erstattet, Altfälle bis zum 31.10.2015 von überörtlichen Trägern bundesweit, ab dem 01.11.2015 vom Bezirk Mittelfranken. Aufgrund der aufwendigen Verfahren fallen die Mittelabflüsse und Erstattungen periodisch weit auseinander. Die entsprechenden Einnahmen für UMA in 2020 liegen daher über den Ausgaben desselben Jahres. Die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt hat ein sehr differenziertes Einnahmecontrolling aufgebaut und überwacht die Erstattungen regelmäßig. Insgesamt konnten in den letzten Jahren durch die Kostenerstattung von Land und Bezirk, Kostenbeiträgen von Eltern, Unterhaltsbeiträgen und Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern durchschnittlich ca. 24% der Ausgaben wieder gedeckt werden.

Abb. 34: Entwicklung Ausgaben und Einnahmen in Euro in Millionen

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Ausgaben für Hilfen nach 61,1 69,9 69,2 70,0 73,0 75,9 78,7 78,9
§§ 13, 19, 20, 27 ff, 35a, 41,
42 SGB VIII – gesamt
davon Ausgaben für UMA 4,4 10,9 10,9 10,6 9,3. 7,0 6,5 5,0
Einnahmen aus Kostener- 11,9 10,7 16,7 25,9 12,2 18,2 18,7 16,3.
stattung, Kostenbeiträgen
und Ersatzleistungen
– gesamt
davon Einnahmen für UMA 4,3 3,9 6,7 17,8 6,2 7,1 8,6 7,3

Die Ausgabenentwicklung wich 2021 von der Fallzahlentwicklung ab, d.h. eigentlich hätten die Ausgaben gem. der J-internen Hochrechnungen höher ausfallen müssen. Eine Analyse lieferte keine eindeutigen Erklärungen, aber es kann im Jahr 2022 zu gewissen Nachberechnungen und damit höheren Ausgaben kommen.

11. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die seit vielen Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bewährte in Zeiten der Corona-Pandemie einmal mehr ihre Tragfähigkeit und äußerst konstruktive Zusammenarbeit. Durch den engen regelmäßigen Austausch mit dem Sprechergremium per Telefon- und Videokonferenzen konnten auf kurzem Wege konkrete Fragestellungen und Problemstellungen zur aktuellen Situation sehr zeitnah geklärt und an die Nürnberger Träger kommuniziert werden. Zudem fanden im letzten Jahr die standmäßig halbjährigen Treffen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Träger in Nürnberg – nach Ausfall 2020 – als Videokonferenz statt. Die Arbeitsgemeinschaft stellt eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen der Verwaltung dar, die ohne die Rückkoppelung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger nicht möglich wäre. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. die Vertreterin des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Mündlicher Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) des Jugendamts Nürnberg

Bericht:

Die Belegungssituation im KJND war in den vergangenen Monaten wieder sehr angespannt, hinzu kamen verzögerte Stellenbesetzungen sowie längere Krankheitsaufsfälle im Team. Die Verwaltung des Jugendamts berichtet daher mündlich zur aktuellen Situation im Kinder- und Jugendnotdienst sowie zu den mittel- und langfristigen Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Angebot richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen. Im Clearingprozess ist auf hohe Sensiblität in Bezug auf u.a. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsland zu achten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

Anlagen: Zusammenfassung_J_B3-FI Bericht FI

Bericht:

Nach dem ersten Jahr Fachdienst Inklusion liegen erste Kennzahlen vor, die Auskunft geben über die Annahme des neuen Angebotes durch Nürnberger Kindertageseinrichtungen. Zudem hat sich eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen verschiedenen Hilfeangeboten und dem Fachdienst Inklusion etabliert.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Angebot richtet sich an Kinder mit sozial-emotionalen Belastungen, deren Eltern und die betreuenden pädagogischen Fachkräfte ihrer Kita.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28. Juli 2022

Kurzfassung: Fachdienst als Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen

in Nürnberg

Der Fachdienst Inklusion hat letztes Jahr begonnen, Kindertageseinrichtungen im Umgang mit Kindern, die herausforderndes Verhalten im sozial-emotionalen Bereich zeigen, zu begleiten. Neben dem großen Bereich der Einzelfallarbeit besteht großer Bedarf von Seiten der Einrichtungen, die Themen Inklusion und ressourcenorientierter Umgang mit Kindern, die herausforderndes Verhalten zeigen, in den pädagogischen Teams zu etablieren. Die Intention des Fachdienstes Inklusion liegt insbesondere darin, das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen auf dem Weg hin zu einer wirklich gelebten Inklusion zu begleiten. Inklusion als gesetzlicher Auftrag und als Zielsetzung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg muss wirksamer in den Kindertageseinrichtungen verankert werden. Hierzu sind Anleitung und Befähigung der pädagogischen Mitarbeitenden zwingend notwendig. Der Fachdienst Inklusion gibt hierzu gewinnbringende Impulse.

Erste Erfahrungen aus der Arbeit des Fachdienstes Inklusion

Die zugrundeliegende Zahlenbasis aus dem Jahr 2021 ist noch nicht breit genug, um bereits valide Aussagen treffen zu können, über erste Erfahrungen kann aber berichet werden. Die weitere Entwicklung der nächsten Jahre bleibt abzuwarten.

Folgende Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum März 2021 bis Dezember 2021: · 59 Kinder und deren Familien wurden begleitet · Kontaktaufnahme: 86 % durch die Kita, 8 % durch Eltern, 6 % durch andere Institutionen · 49 Fälle: einzelfallbezogene Beratung 6 Fälle: Teamberatung oder anonymisierte Fallberatung, 4 Fälle: fallunabhängige Teamberatung zu bestimmten Themen · 46 Jungen (78 % der Fälle) und 7 Mädchen · Altersverteilung: unter 3: 1 Fall, 3-6 Jahre: 33 Fälle, 6-10 Jahre: 17 Fälle, ab 10 Jahren: 1 Fall · Hauptanlass für die Kontaktaufnahme: regelverletzendes Verhalten 36 %, Sprachdefizite 14 %, fehlende Integration 17 %, andere Anlässe 33 % · 59% der Kinder im Kindergartenalter haben schon einen Kindergartenwechsel durchlebt · durchschnittliche Fallbearbeitung: 5,5 Monate Weitere statistische Erhebungen und Erläuterungen sind dem Bericht des Fachdienstes Inklusion zu entnehmen.

Die Arbeit des Fachdienstes Inklusion wurde in den im Jahr 2021 abgeschlossenen Fällen von den Eltern in 43% der Fälle, von den Einrichtungen in 54% der Fälle und von den Fachkräften selbst in 50% der Fälle als „sehr“ und „eher geholfen“ bewertet, ein sehr positives Ergebnis (siehe Erläuterungen im ausführlichen Bericht).

Kooperationen und Netzwerkarbeit des Fachdienstes Inklusion

Für die qualifizierte Arbeit des Fachdienstes ist ein vernetztes und multiprofessionelles Vorgehen nötig. Dies macht die Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen und Diensten notwendig. Besprechungen der kooperierenden Fachkräfte erfolgen regelmäßig, interdisziplinäre „runde Tische“ zu fallbezogenen Schwerpunkten sichern erreichte Zielvorgaben und entwickeln diese weiter. Der Fachdienst beteiligt sich auch regelmäßig an regionalen Kooperationsgremien im Fachbereich. Die Intensität der Kommunikation mit den einzelnen Schnittstellen kann je nach Fall und Verlauf variieren. Die wichtigsten Netzwerkpartner des Fachdienstes Inklusion sind: · Allgemeiner Sozialdienst im Jugendamt, ASD · Netzwerk der Frühen Hilfen und Koordinierende Kinderschutzstelle · Interdisziplinäre Frühförderstellen · Erziehungs- und Familienberatungsstellen, EB

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28. Juli 2022

Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen

in Nürnberg

Der Fachdienst Inklusion hat letztes Jahr begonnen Kindertageseinrichtungen im Umgang mit Kindern, die herausforderndes Verhalten im sozial-emotionalen Bereich zeigen, zu begleiten. Neben dem großen Bereich der Einzelfallarbeit besteht großer Bedarf von Seiten der Einrichtungen, die Themen Inklusion und ressourcenorientierter Umgang mit Kindern, die herausforderndes Verhalten zeigen, in den pädagogischen Teams zu etablieren. Die Intension des Fachdienstes Inklusion liegt insbesondere darin, das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen auf dem Weg hin zu einer wirklich gelebten Inklusion zu begleiten. Inklusion als gesetzlicher Auftrag und als Zielsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg muss noch wirksamer in den Kindertageseinrichtungen verankert werden. Der Fachdienst Inklusion gibt hierzu gewinnbringende Impulse.

Erste Erfahrungen aus dem Einsatz des Fachdienstes Inklusion

Die zugrundeliegende Zahlenbasis aus dem Jahr 2021 ist noch nicht breit genug, um bereits valide Aussagen treffen zu können. Es zeichnen sich aber bereits erste Trends ab, die im Folgenden dargestellt werden. Die weitere Entwicklung der nächsten Jahre bleibt abzuwarten.1

Der Fachdienst Inklusion ist seit Ende Februar 2021 in den Nürnberger Einrichtungen tätig. Insgesamt wurden im Jahr 2021 59 Kinder mit ihren Familien bzw. Einrichtungen durch den Fachdienst begleitet. Es ist sowohl möglich, dass die Sorgeberechtigten als auch die Einrichtungen oder andere Institutionen den Fachdienst Inklusion um Unterstützung bitten. Im letzten Jahr kam der Kontakt zu 86 % der Fälle durch die Kindertageseinrichtung, zu 8 % durch die Eltern und zu 6% durch andere Institutionen zustande. In der Regel war es dem Fachdienst möglich, sehr zeitnah das Erstgespräch mit den Beteiligten zu führen. Nachdem die Kontaktaufnahme erfolgt ist, fand das Erstgespräch zu 64 % der Fälle in den ersten 10 Tagen statt, mit den Sorgeberechtigten wurde zu 55% der Fälle innerhalb von 20 Tagen ein ausführliches Gespräch geführt. Dies zeigt eine sehr schnelle und niederschwellige Fallaufnahme.

Das Angebot des Fachdienstes Inklusion kann in drei verschiedene Leistungen unterteilt werden. Die Kindertageseinrichtung kann nach Rücksprache der Eltern eine Einwilligungserklärung zum Austausch zwischen der Einrichtung und dem Fachdienst vorlegen, damit sich der Fachdienst einzelfallbezogen mit dem Kind, der Familie, dem Kita-Team und den Netzwerkpartnern beraten kann, um die Bedingungen für das Kind in der Familie und in der Kindertageseinrichtung zu verbessern. Hier führt der Fachdienst insbesondere zeitintensive Hospitationen in der Einrichtung, Interaktionsbeobachtungen mit den Eltern, Austausch- und Reflexionsgespräche mit der Einrichtung und den Eltern, sowie Runde Tische und Absprachen mit weiterführenden Hilfen durch. Darüber hinaus wer-

1 Abweichende Zahlen ergeben sich, da die einzelnen Fälle auf unterschiedichem Bearbeitungsstand sind und somit nicht immer alle Daten bis zum Zeitpunkt der Auswertung erhoben werden konnten. Insbesondere bei den Teambegleitungen oder bei anonymisierten Fallberatungen konnten nicht alle kindbezogenen Daten erhoben werden.

den bei Bedarf Teameinheiten durchgeführt, damit das pädagogische Personal Sicherheit und Struktur im Umgang mit dem Kind erlangen kann. Diese einzelfallbezogene Leistung wurde 2021 49 Mal in Anspruch genommen.

Darüber hinaus ist es möglich, dass der Fachdienst Inklusion das Kita-Team unabhängig von einem Einzelfall berät. Dies ist entweder durch eine anonymisierte Fallberatung oder durch eine Teambegleitung möglich. Die anonymisierte Fallberatung beinhaltet nach Rücksprache mit der Einrichtung eine ausführliche Hospitation und Teamgespräche zu einem anonymisierten Fall (in sechs Fällen 2021).

Als drittes Angebot gibt es Teambegleitungen, ein längerer Prozess über mehrere Monate. Hier finden neben der zeitintensiven Hospitation mehrere Team-Einheiten zu bestimmten Themen statt, um insgesamt die Bedingungen in der Einrichtung unabhängig von einem Kind zu verändern (in vier Fällen 2021).

Art der Fallberatung

fallbezogen einrichtungsbezogen anonym

Für das Jahr 2022 ist aktuell eine Tendenz zu erkennen, dass die Teambegleitungen vermehrt in Anspruch genommen werden. Was für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen sicherlich äußerst gewinnbringend ist, da sich hier die Haltung auf eine inklusive Sichtweise in den Einrichtungen dauerhaft verändern kann und so Kinder mit herausforderndem Verhalten im sozialemotionalen Bereich in ihren Kitas verbleiben und am Angebot teilhaben können.

Im Folgenden wird die Verteilung der Geschlechter in 2021 dargestellt:

Verteilung auf die Geschlechter

männlich weiblich anonym / Teambegl.

Es wurden 46 Jungen (78 % der Fälle) und sieben Mädchen begleitet deren Alter im Folgenden dargestellt wird:

Alter zu Maßnahmenbeginn

Gültige Pro- Häufigkeit zente 1 1,9

unter 3 Jahre (Krippenalter)
3 bis unter 6 Jahre (Kindergar- tenalter)
6 bis 10 Jahre (Grundschulal- ter)
älter als 10 Jahre
Gesamt (7 Fälle ohne Angaben
des Alters)

3 bis unter 6 Jahre (Kindergar-

tenalter)

33 63,5

6 bis 10 Jahre (Grundschulal-

ter)

17 32,7

1 1,9

52 100,0

16 der begleiteten Kinder sind Einzelkinder, 19 haben ein Geschwisterkind, 15 haben zwei oder mehr Geschwister, bei 9 Fällen gab es keine Angaben. In 38 haben Familien eine Zuwanderungsgeschichte und in 24 Familien wird vorrangig deutsch gesprochen. In 35 dieser Familien ist der Aufenthaltsstatus gesichert. Die Kinder leben sowohl in klassischen Kernfamilien (35 %), in Patchworkfamilien (10 %) als auch bei einem alleinerziehenden Elternteil (20 %), in 35 % gab es keine Angaben. Die finanzielle Situation in der Familie ist bei 20 Kindern eher prekär, entweder leben die Familien von Transferleistungen oder mindestens ein Elternteil ist arbeitssuchend.

Nachfolgend der Hauptanlass für die Kontaktaufnahme:

Hauptanlass für die Kontaktaufnahme

regelverletzendes Verhalten 33% 36% Defizite k. Ausdrucksweise

fehlende Integration…

17% 14% andere Anlässe

Es zeigen sich bisher überwiegend drei Haupttypen von herausfordernden Verhalten bei Kindern, die zu Unterstützungsanfragen beim Fachdienst führen. Dies sind zu 36% aggressives, dissoziales und regelverletzendes Verhalten oder Gewalt gegenüber Personen oder Sachen, zu 14 % Defizite der kommunikativen Ausdrucksweise und zu 17 % fehlende Integration sowie Schwierigkeiten beim Aufbau und der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten.

In vielen Familien waren bei Fallaufnahme bereits andere Hilfen installiert. Dies waren insbesondere eine sozialpädagogische Familienhilfe (27 % der Fälle), der/die Mobile Sonderpädagogische Dienst/Hilfe (MSH/MSD in 46 % der Fälle), die interdisziplinären Frühförderstellen (58% der Fälle), Therapeuten (33 % der Fälle) und Fachärzte bzw. Fachkliniken (33 % der Fälle).

Der Fachdienst Inklusion hat im Jahr 2021 überwiegend Kinder betreut, die bereits mehrere Betreuungssituationen durchlaufen haben. 27 % der Kinder haben vor dem Kindergarten eine Krippe besucht.

Auffallend ist, dass 59 % der Kinder im Kindergartenalter schon einen Kindergartenwechsel durchlebt haben. Dies ist immer mit einem Beziehungsabbruch verbunden. Aus diesem Grund ist es auch ein Anliegen des Fachdienstes nicht zu tief in die Beziehungsarbeit mit dem Kind einzusteigen, da der Fachdienst nur eine kurz- bis mittelfristige Intervention darstellt.

Natürlich fanden auch Angebote in der Einrichtung mit dem Kind statt, diese waren aber in der Regel immer darauf ausgerichtet, dass das pädagogische Fachpersonal in der Einrichtung die Methoden am Modell erlernen oder mitgestalten konnte. So fand beispielsweise ein soziales Kompetenztraining in der Kleingruppe statt, das gemeinsam von einer Fachkraft der Einrichtung zusammen mit dem Mitarbeitenden des Fachdienstes durchgeführt wurde.

Der Fokus des Fachdienstes liegt immer darauf, das bestehende System des Kindes zu stärken und zu stabilisieren. Somit ist die Arbeit mit der Familie und dem Kita-Team hier von großer Bedeutung. Das pädagogische Personal in der Einrichtung und die Eltern sollen in ihrer Beziehung und Bindung zu dem Kind gestärkt werden. Dies führt auch dazu, dass neben intensiven Reflexions- und Beratungsgesprächen weiterführende Hilfen eingeleitet oder verstetigt wurden. Durch intensive Elterngespräche ist es möglich, die Hemmschwellen der Eltern zu verringern weiterführende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die Eltern werden durch den Fachdienst zu Terminen gegebenenfalls begleitet und bei Anträgen unterstützt. Die wichtigsten eingeleiteten weiterführenden Hilfen waren in neun Fällen Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes und in acht Fällen Leistungen durch die interdisziplinären Frühförderstellen. Neun Kinder wurden bei niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder bei Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kinder- und Jugendalter angebunden. Weitere sechs Kinder sind freien Praxen, wie Logopädie, Ergotherapie sowie der Heilpädagogik angegliedert.

Der Fachdienst Inklusion ist für bestimmte Einrichtungen in vorgegebenen Stadtteilen zuständig. Darüber hinaus hat der Fachdienst auch Einrichtungen aus dem gesamten Stadtgebiet unterstützt, wenn die Hilfe dort dringend notwendig war. Elf Einrichtungen kamen aus den Stadtteilen Gostenhof, Bärenschanze, Eberhardtshof, Muggenhof, sieben Kindertageseinrichtungen lagen in den Stadtteilen Gibitzenhof, Steinbühl und Veilhof, und weitere neun in den Stadtteilen Leonhard und Schweinau. Knapp die Hälfte der Einrichtungen kam aus dem restlichen Stadtgebiet.

Der Fachdienst wurde sowohl von Einrichtungen in städtischer als auch von Einrichtungen in freier Trägerschaft gleichermaßen angefragt. Die Einrichtungen sind zu 51 % der städtischen und 47 % der freien Trägerschaft zuzuordnen. Knapp die Hälfte der Einrichtungen arbeitete mit einem offenen Konzept (49 %), aber auch teiloffen (19 %) bzw. im festen Gruppensetting (22 %); in 10 % der Fälle gab es noch keine Angaben zum Zeitpunkt der Erhebung oder das Kind war aufgrund einer Kita- Kündigung unversorgt.

Anschließend die besuchten Einrichtungsformen:

Einrichtungsformen

Kindergarten Familienzentren Kinderhorte 4 Kinderkrippen Förderhorte Haus für Kinder

33 der Kinder wurden im Kindergarten betreut, weitere wichtige Einrichtungsformen waren Familienzentren, Kinderhorte und Kinderkrippen, ein Kind hatte keinen Betreuungsplatz.

Der Fachdienst Inklusion hat im September 2021 mit den ersten Teambegleitungen begonnen, da der Bedarf nach den ersten Monaten der einzelfallbezogenen Leistungen deutlich wurde. Seitdem sind vermehrt Anfragen hinzugekommen, was den hohen Bedarf der Einrichtungen an Beratung und Unterstützung zeigt. Es fehlt hier an Reflexion, Sicherheit und Informationen zu bestimmten Themen. Es fanden 2021 vier Teambegleitungen in einem größeren Umfang mit mehreren Einheiten von in der Regel vier bis acht Teamsitzungen zu je 1,5 Stunden statt. Die Beratungsgegenstände waren die Erweiterung der Methoden im Umgang mit herausforderndem Verhalten und die Kommunikation in der Kindertageseinrichtung auf verschiedenen Ebenen. In den Prozess waren zeitintensive Hospitationseinheiten eingeplant. Die Teambegleitungen haben das Ziel das Team insgesamt zu stärken und neue Handlungsschritte abzuleiten bzw. zu implementieren. Durch die Prozessbegleitung werden die pädagogischen Fachkräfte vor Ort befähigt und angeleitet Bedingungen für Kinder mit herausforderndem Verhalten im sozial-emotionalen Bereich zu schaffen. Hier geht es insbesondere um Strukturen in der Einrichtung, das Selbstverständnis des Teams zu seiner pädagogischen Haltung und seiner pädagogischen Interventionen. Es handelt sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Prozessbegleitung, die neue Impulse von außen geben kann. Nur durch die Umsetzung und Verinnerlichung der Ergebnisse im Team kann eine nachhaltige Veränderung erzielt werden. Das niederschwellige, kostenfreie Angebot kann vor Ort in den Einrichtungen durchgeführt werden und wird dankbar angenommen.

Ergebnisse und Wirkungsanalyse

Das zentrale Ziel des Fachdienstes Inklusion ist es, das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen anzuleiten und zu befähigen, dass sie Bedingungen für Kinder mit herausforderndem Verhalten im sozial-emotionalen Bereich schaffen, damit diese in den Einrichtungen am Angebot teilhaben können.

Wichtig ist es deshalb zunächst gemeinsam zu analysieren, ob die Bedingungen für die Kinder angepasst werden können, damit ein Verbleib des Kindes in der Einrichtung gesichert werden kann und somit Beziehungsabbrüche vermieden werden können. Dies ist dem Fachdienst in 52 von 59 Fällen gelungen. Dennoch muss darauf verwiesen werden, dass die Bedürfnisse von Kindern in

einzelnen Einrichtungen nicht befriedigt werden können und diese Kinder für Ihre körperliche, geistige und persönliche Entwicklung ein geschützteres Setting oder intensivere Förderung benötigen. Somit war es in sieben Fällen notwendig, dass Kinder die Einrichtung wechselten, aber weiterhin versorgt und laut der Gesamtbewertung besser betreut sind.

In der Regel ist der Fachdienst Inklusion im Mittel 5,5 Monate intensiv mit dem Fallgeschehen beschäftigt. Im Jahr 2021 wurden erst 28 Fälle beendet. Aus diesem Grund können die Aussagen zum Erfolg der Leistung nur sehr vorsichtig getroffen werden. Trotzdem zeichnen sich einzelne Tendenzen ab. Will man nun den Erfolg des Fachdienstes bewerten, sind zwei Perspektiven zu betrachten. Zum einen die Gesamtbewertung der Adressaten und zum andern die Zielerreichung.

Im Folgenden die Hilfebewertungen der Eltern, des Kita-Personals und der Fachdienst-Mitarbeiter*innen (FI):

Hilfebewertung Eltern 18% 46% 25% 7% 4% Hilfebewertung Kita 32% 32% 14% 22% Hilfebewertung FI 14% 36% 36% 14%
sehr geholfen eher geholfen eher nicht geholfen gar nicht geholfen keine Angabe

Die Hilfe wird von den Eltern zu 18 % mit „sehr geholfen“ und zu 25 % mit „eher geholfen“ bewertet, nur 4 % bewerten die Hilfe mit „eher nicht geholfen“ und 7 % mit „gar nicht geholfen“. Leider konnten von 46 % der Eltern keine Auskunft eingeholt werden. Auch das Kita-Personal hat die Hilfe als äußerst gewinnbringend erlebt. 32 % der Einrichtungen hat die Leistung „sehr geholfen“ und 22 % „eher geholfen“. Nur 14 % bewerteten die Hilfe als „eher nicht geholfen“. Auch hier haben 32 % der Einrichtungen keine Auskunft erteilt. Auch die zuständigen Mitarbeitenden des Fachdienstes (FI) erlebten die Hilfe als insgesamt sehr positiv: in 14 % der Fälle hat die Hilfe „sehr geholfen“, in 36 % der Fälle hat sie „eher geholfen“ und in nur 14 % der Fälle eher nicht geholfen. Auch hier wurden in 36 % der Fälle keine Auskunft erteilt.

Um die Wirksamkeit der Fachdienstleistungen evaluieren zu können, wurden übergeordnete Ziele für die drei Dimensionen Arbeit mit dem Kind, Arbeit mit der Familie und Arbeit mit dem Kita-Team festgelegt. Alle individuell vereinbarten Ziele im Fallverlauf konnten jeweils einem übergeordneten Ziel zugeordnet werden. Außerdem fand für jedes übergeordnete Ziel eine Bewertung zu Maßnahmenbeginn, zu Maßnahmenende und 6 Monate nach Maßnahmenende statt. Da aktuell nur sehr wenige Fälle abgeschlossen sind, sind die Ergebnisse zur Nachhaltigkeit nach 6 Monaten zu gering.

Wirksamkeit Maßnahmenziele

60%

50%

40%

30%

20%

10%

0% Verbesserung Gleichbleibend Verschlechterung

Insgesamt zeigt sich eine Tendenz, dass durch die Hilfe eine Verbesserung bzw. keine Verschlechterung im Fallgeschehen zu erkennen ist. Die Maßnahmenziele haben sich zum Ende der Maßnahme zu 38 % verbessert und sind zu 54 % gleichgeblieben. Nur in 8 % der Maßnahmenziele ist eine Verschlechterung eingetreten.

Somit ist zum Ende der Leistung tendenziell ersichtlich, dass in Bezug auf das Kind verschiedene Ziele erreicht werden konnten und somit sich die Bedingungen sowie die Teilhabe des Kindes am Angebot in der Einrichtung insgesamt verbessert hat. Das Kind kann zumeist in der Einrichtung verbleiben. Es hält sich an die Regeln und Vorgaben der Einrichtung. Es wird in seiner persönlichen Entwicklung gestärkt und setzt adäquate Lösungsstrategien um.

Betrachtet man die Dimension Familie wird deutlich, dass die Eltern durch die Leistung für die Bedürfnisse ihres Kindes besser sensibilisiert sind und positive Eigenschaften und Fähigkeiten ihres Kindes vermehrt wahrnehmen. Außerdem sind sie bereit weiterführende Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Durch die Lotsenfunktion des Fachdienstes Inklusion können Hemmschwellen verringert werden und ergänzende Maßnahmen greifen.

Durch den Fachdienst Inklusion haben sich die Bedingungen für die Kinder mit herausforderndem Verhalten in den betreuten Einrichtungen stark verbessert. Die Rahmenbedingungen und Strukturen der Kindertageseinrichtungen entsprechen den Bedürfnissen des Kindes. Die Kita vermittelt eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber den unterschiedlichen Persönlichkeiten und wendet Lösungsstrategien und Handlungskonzepte für den Umgang mit herausfordernden Verhalten sicher an. Somit haben vermehrt Kinder in den Einrichtungen die gleichen Teilhabechancen. Die Haltung im pädagogischen Alltag zu reflektieren ist ein großer Bestandteil der Kita-Arbeit, jedoch fehlen oft die zeitlichen Ressourcen, um sich im Team damit auseinandersetzen. Aus diesem Grund sind angeleitete Teambegleitungen durch den Fachdienst zu den aufgeführten Themen äußerst notwendig und gewinnbringend.

Kooperationen und Netzwerkarbeit des Fachdienstes Inklusion

Für die qualifizierte Arbeit des Fachdienstes ist ein vernetztes und multiprofessionelles Vorgehen nötig. Dies macht die Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen und Diensten notwendig. Besprechungen der kooperierenden Fachkräfte erfolgen regelmäßig, interdisziplinäre „runde Tische“ zu fallbezogenen Schwerpunkten sichern erreichte Zielvorgaben und entwickeln diese weiter. Der Fachdienst beteiligt sich regelmäßig an regionalen Kooperationsgremien im Fachbereich.

Die Intensität der Kommunikation mit den einzelnen Schnittstellen kann je nach Fall und Verlauf variieren. Die wichtigsten Netzwerkpartner des Fachdienstes Inklusion sind:

Allgemeiner Sozialdienst im Jugendamt, ASD Der Fachdienst Inklusion zieht den ASD hinzu, wenn der Bedarf an weiterführenden erzieherischen Hilfen deutlich wird sowie bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls. Die Fallverantwortung für den weiteren Hilfeprozess ist an den ASD abzugeben. Bei der Ermittlung des Hilfebedarfs bezieht die fallverantwortliche Fachkraft des ASD die Kenntnisse des Fachdienstes Inklusion mit ein und beteiligt diesen gegebenenfalls am Hilfeplanverfahren. Darüber hinaus erfragt der Fachdienst im Rahmen der Anamnese, ob der ASD in der Familie tätig ist und leitet mit Zustimmung der Eltern bei Bedarf einen fachlichen Austausch zwischen ASD und dem Fachdienst Inklusion ein. Die Mitarbeitenden beider Dienste arbeiten gegebenenfalls fallbezogen zusammen und tauschen sich nach Zustimmung der Eltern in Form runder Tische aus, um die bestmögliche Unterstützung für das jeweilige Kind zu installieren. Einmal jährlich finden Kooperationstreffen der ASD Leitung und der Fachdienstleitung statt (bei Bedarf sind zusätzliche Treffen möglich). Es wurde eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen ASD und Fachdienst erstellt.

Netzwerk der Frühen Hilfen und Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Die Koordinierende Kinderschutzstelle steht dem Fachdienst Inklusion beratend im Sinne eines fallbezogenen Clearings zur Seite und vermittelt gegebenenfalls passgenaue Angebote. Sie hat die Rolle des Lotsen im Netzwerk der Frühen Hilfen. Somit können Eltern und Kindertageseinrichtungen auch von der KoKi an den Fachdienst Inklusion verwiesen werden. Bei gemeinsamen Fällen arbeiten die KoKi und der Fachdienst Inklusion interdisziplinär zusammen und führen bei Bedarf fallbezogene Austauschtreffen durch. Des Weiteren ist ein Kooperationstreffen zwischen der Koordinationsstelle Frühe Hilfen und dem Fachdienst Inklusion vereinbart, das mindestens einmal jährlich stattfindet (bei Bedarf sind zusätzliche Termine möglich). Themen sind hierbei u.a. die Zusammenarbeit, die Überprüfung der Schnittstellen und mögliche gemeinsame Projekte.

Interdisziplinäre Frühförderstellen Stellt der Fachdienst Inklusion im Zuge seiner Fallarbeit Entwicklungsauffälligkeiten fest, kann er die Kinder zur weiteren Abklärung an die interdisziplinären Frühförderstellen vermitteln. Der Fachdienst Inklusion kann die Kinder und Eltern in die Frühförderung begleiten und damit die Niederschwelligkeit verstärken. Bei gemeinsamen Fällen arbeiten die Frühförderung und der Fachdienst Inklusion interdisziplinär zusammen und führen bei Bedarf fallbezogene Austauschtreffen durch. Einmal im Jahr findet ein Austauschtreffen zwischen den interdisziplinären Frühförderstellen und dem Fachdienst Inklusion statt, zu dem der Fachdienst Inklusion einlädt. Im Herbst 2022 ist ein Austauschtreffen aller Mitarbeitenden der interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe und des Vereins für Menschen und des Fachdienstes zum gegenseitigen Kennenlernen und Abstimmung der Zusammenarbeit geplant.

Erziehungs- und Familienberatungsstellen, EB Der Fachdienst Inklusion kann im Bedarfsfall Eltern und Kinder an diese Stellen vermitteln und begleiten. Nach Einwilligung der Hilfeprozessbeteiligten kann sich der Fachdienst Inklusion mit der Erziehungsberatungsstelle austauschen beziehungsweise Rücksprache halten. Im Zuge des innerstädtischen Verwaltungs-Jour-fixe kommt es zu regelmäßigen fallunabhängigen Treffen zwischen der städtischen Familienberatung und dem Fachdienst.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 28.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bericht der Koordinierenden Kinderschutzstelle und Frühen Hilfen

Anlagen: SV_KoKi u FH_2022

Sachverhalt (kurz):

Die Frühen Hilfen unterstützen werdende Eltern ab der Schwangerschaft mit dem Ziel, ihre Elternkompetenzen zu fördern, ihre Bindungsfähigkeit zu unterstützen sowie die Versorgung und den Schutz von Säuglingen und Kleinstkindern zu gewährleisten. Corona-bedingt kam es in den letzten zwei Jahren zu zusätzlichen Belastungen, Stress und Ängsten rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebenszeit. Für einen guten Start ins Leben ist es wichtig, Eltern trotz der Einschränkungen auf verschiedenen Wegen zu erreichen und passgenau zu unterstützten, um drohende Defizite bei Kindern unter 3 Jahren frühzeitig zu erkennen und ihnen zu begegnen. Um den Betrieb der Koordinierenden Kinderschutzstelle und den niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem über die Telefon - Hotline "Frühe Hilfen und Kinderschutz" gewährleisten zu können, werden die dafür erforderlichen Ressourcen zum Haushalt 2023 beantragt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Aufgrund der schwierigen Haushaltslage müssen die fachlich notwendigen neuen Maßnahmen(-erweiterungen) ggf. gestreckt bzw. eine Umsetzung auf 2024 ff verschoben werden.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,0 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenschaffungsanträge für 2023 wurden entsprechend gestellt. Für die beantragte Stelle für den Betrieb der KoKi wird der jährliche Zuschuss i.H.v. 16.500 € bei der Reg. v. Mfr. geltend gemacht.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Frühe Hilfen müssen Eltern bzw. Mütter kultur- und altersgerecht ansprechen und möglichst niedrigschwellig zugänglich sein.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts, den Betrieb der Koordinierenden Kinderschutzstelle mit der Telefonhotline Frühe Hilfen und Kinderschutz abzusichern, und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die dafür erforderlichen Ressourcen zum Haushalt 2023 zu beantragen.

Über eine zusätzliche Bereitstellung der Stellenkapazität wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022 Sachverhaltsdarstellung

Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) und Frühe Hilfen

1. Netzwerk Frühe Hilfen

Angebote und Maßnahmen

Frühe Hilfen sind lokale Unterstützungssysteme mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten für (werdende) Eltern ab der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. In Kooperation mit Leistungserbringern der Jugend- und Gesundheitshilfen bietet das Nürnberger Netzwerk eine breite Angebotspalette für den Übergang zum Leben mit einem Kind. Die Unterstützungsangebote reichen von Informationen für (werdende) Eltern bis hin zu intensiven und langfristigen aufsuchenden Betreuungen für besonders belastete Familien zum Beispiel bei Sucht- oder psychischer Erkrankung oder multiplen Problemlagen. Der Fokus der Frühen Hilfen liegt auf adäquater körperlicher und emotionaler Versorgung der Kinder, Förderung einer sicheren Bindung, dem Aufbau elterlicher Erziehungskompetenzen, der Verringerung psychosozialer Belastungen und einem Augenmerk auf ein gedeihliches Lebensumfeld. Eine Übersicht der wichtigsten Angebote findet sich in der Broschüre „Netzwerk Frühe Hilfen in Nürnberg“, digital abrufbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/koordinierende_kinderschutzstelle/dokumente/zur_juga_fh_broschuere_netzwerk_fh_dina6_rz_web.pdf

Kooperation und Vernetzung

Frühe Hilfen bilden ein interdisziplinäres, multiprofessionelles Netzwerk und setzen auf kontinuierliche und systematische Zusammenarbeit. Beispiel für eine bereichsübergreifende Kooperation bietet ein neues Projekt zwischen KoKi und Jobcenter: Einmal im Monat werden alle schwangeren Frauen im Leistungsbezug des SGB II zu einer Informationsveranstaltung zu Frühen Hilfen und den Angeboten rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre eingeladen. Beim gemeinsamen Treffen im Nachbarschaftshaus Gostenhof geht es um Information, Motivation, Beratung und das Knüpfen erster Kontakte zu Anlaufstellen. So wird von den Fachkräften systematisch ein Zugang zu einer bedeutenden Zielgruppe mittels eines stigmatisierungsfreien und primärpräventiven Ansatzes hergestellt und psychosoziale Unterstützungsbedarfe frühzeitig identifiziert.

Leistungsvereinbarungen und Zuwendungsbescheide

Die Angebote der Frühen Hilfen werden, dem Subsidiaritätsprinzip folgend, überwiegend von freien Trägern der Nürnberger Jugend- und Gesundheitshilfen bereitgestellt. Im Gegenzug werden die Aufwendungen für Sach- und Personalkosten der Maßnahmenträger aus dem Haushalt der Jugendhilfe (teil-)gedeckt. Für nachfolgende Maßnahmen wurden 2022 schriftliche Vereinbarungen mit Leistungserbringern aus dem Netzwerk der Frühen Hilfen abgeschlossen: 1. Familienhebammendienst, Arbeiterwohlfahrt Nürnberg (AWO) 2. Familienhebammendienst, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) 3. Aufsuchende Gesundheitshilfe, Gesundheitsamt Stadt Nürnberg (GH)

  1. Familienpatenschaften rund um die Geburt, Zentrum aktiver Bürger (ZAB) 5. Familienpatenschaften für Kinder seelisch erkrankter Eltern, Zentrum aktiver Bürger (ZAB) 6. Wellcome Patenschaften, Evangelische Familienbildungsstätte Nürnberg (Ev. FBS) 7. Einsatz von Stadtteilmüttern (Stadtmission Nürnberg) 8. Einsatz von Stadtteilmüttern und Stadtteilvätern (SinN-Stiftung Nürnberg) 9. Mütter unterstützendes Training (Treffpunkt e.V.) 10. Frühe Hilfen für suchtmittelabhängige und substituierte Frauen (Lilith e.V.) 11. Beratung Alleinerziehender im Cafe Auszeit (Ev. Familienbildungsstätte) 12. Starterpaket Familienpflege (Ev. Familienbildungsstätte) 13. Kooperation mit Substitutionsärzten/-innen, Substitutionsambulanz (Caritas Nürnberg e. V.) 14. Kooperation mit freiberuflichen Hebammen (Hebammenverband Mittefranken) 15. Kooperation mit der interdisziplinären Frühförderung, (Lebenshilfe Nürnberg e.V.) 16. Kooperation mit der interdisziplinären Frühförderung (Kinderhilfe Nürnberg) 17. Assistenz zum Wohnen für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind (Haus Dorothea-Caritas Nürnberg e. V.)

„Aufholen nach Corona“ - Ausbau zusätzlicher Maßnahmen

Die Verringerung von Stress- und Belastungsfaktoren ist eines der wichtigsten Ziele zur Stärkung elterlicher Kompetenzen und damit für ein gesundes, gefährdungsfreies Aufwachsen von Kindern. Während manche Familien mit den Anforderungen rund um Covid-19 gut zurechtkommen, wurde auch ersichtlich, dass viele Familien sozioökonomisch und psychosozial stark unter Druck gerieten. Wissenschaftliche Auswertungen zeigen, dass sich Unterstützungsbedarfe pandemiebedingt für bestimmte Bevölkerungsgruppen deutlich vergrößert haben. Kinder, die ohnehin eingeschränkte Entwicklungschancen aufweisen, haben durch die Pandemie häufig zusätzliche Bedarfe entwickelt und benötigen je nach individueller Situation zusätzlich spezifische Unterstützung. Diese besonders betroffenen Familien gilt es zu erreichen und über passgenaue Angebote wieder zu stabilisieren. Mit diesem Ziel wurden 2021 und 2022 die Maßnahmen der Frühe Hilfen auf Grundlage einer Befragung von Nürnberger Fachkräften und den Empfehlungen bundesweiter Publikationen und Studien ausgebaut. Im Fokus standen u.a. die Ziele „Isolation aufbrechen“, „soziale Kontakte wiederherstellen“, „Aktivierung unterstützen“, „Entlastung und Entspannung fördern“, „Selbstwirksamkeit stärken“, „digitale Kompetenz erwerben“, „notwendige technische Ausstattung sicherstellen“. Durch zusätzliche Fördermittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden bereits bestehende Angebote zum Teil quantitativ ausgeweitet. So der Ehrenamtspool der Stadtteilmütter und eine Gruppe von Stadtteilvätern/Brückenmännern für die Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte. Zusätzliche Kapazitäten entstanden auch bei der Beratung suchtmittelabhängiger oder substituierter Schwangerer und Frauen mit Kindern bis drei Jahren. Auch neue Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht: Ein digitales Gruppenangebot als Anlaufstelle nach Abschluss einer Einzelbetreuung sichert die Nachhaltigkeit der Einsätze von Gesundheitsfachkräften für ehemals betreute Familien und fördert zusätzlich den Erwerb digitaler Kompetenzen. Ein

kleiner Pool Ehrenamtlicher unterstützt überforderte Eltern bei den zahlreichen Formalitäten und Behördengängen rund um die Geburt. Mit einer „Lotsin für Frühe Hilfen vor Ort“ wurde in Kooperation mit SkF und der Geburtsklinik im Klinikum Nürnberg ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht, um Frauen zwischen der Anmeldung zur und der Entlassung nach der Geburt zu erreichen (siehe auch Punkt 4). Zusammengefasst nochmals die zusätzlichen Angebote im Überblick: 1. Digitale Eltern-Gruppe „KoKids“ (AWO und Sozialdienst katholischer Frauen) 2. Einsatz von „Stadtteilmüttern“ (Stadtmission Nürnberg e. V.) 3. Einsatz von „Stadtteilmüttern und Brückenmännern“ (SinN-Stiftung) 4. Einsatz von Ehrenamtlichen bei Formalitäten und Ämtergängen rund um die Geburt (ISKA) 5. Frühe Hilfen für suchtmittelabhängige und substituierte Schwangere/ Frauen (Lilith e.V.) 6. Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg (Sozialdienst katholischer Frauen)

Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH), über das kommunale Haushaltsbudget Frühe Hilfen und über Eigenmittel der Kooperationspartner. Die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen erfolgte über Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Für die Verwendung der zusätzlichen Mittel gilt der bisherige Verwendungsrahmen der BSFH sowie zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten. Ein Teil der Mittel floss in unterfinanzierte Bestandsangebote.

Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Euro

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
268.875 251.010 307.359 283.823 300.823 290.823 318.516 *342.850 *389.432

*einschließlich einmaliger Sonderzahlungen aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (2021 in Höhe von 71.312 Euro, 2022 in Höhe von 163.548 Euro).

Kommunales Budget Frühe Hilfen in Euro (Sachmittel)

2009-2017 2018 2019 2020 2021 2022
140.000 200.000 242.000 242.000 202.950 233.900

Für 2022 waren ursprünglich 276.800 Euro an kommunalen Mitteln vorgesehen, aufgrund der Konsolidierungsvorgaben stehen aber nur 233.900 Euro zur Verfügung. Die Differenz in Höhe von 43.000 Euro hofft die Stadt durch zusätzliche Mittel aus der Bundesstiftung auszugleichen. Ob diese Mittel aber, wie in den letzten Jahren, tatsächlich zur Verfügung stehen werden, zeigt sich erst gegen Ende des Jahres 2022. Damit müssen die Frühen Hilfen ihre Ziele auf Basis einer teilweise unsicheren Planungsgrundlage umsetzen.

2. Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)

Die KoKi ist ein vom Freistaat Bayern geförderter Fachdienst der kommunalen Jugendhilfe für präventive Unterstützung rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre. Der Focus liegt auf frühzeitigen und niedrigschwelligen Hilfen mit dem Ziel, ungünstige Entwicklungsverläufe sowie Gefährdungen von Neugeborenen und Kleinstkindern zu verhindern. Einzelne Aufgabenschwerpunkte der KoKi sind Beratung und Vermittlung zielgruppenorientierter Maßnahmen, insb. der Frühen Hilfen, die fallbezogene Einsatzsteuerung von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, die übergeordnete Angebotsplanung und –steuerung, die systematische und verbindliche Koordination des Netzwerkes,

sowie der Einsatz an der rund um die Uhr besetzten Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr.

Personelle Besetzung

Für die Aufgabenbereiche „Beratung und Vermittlung Frühe Hilfen“, „Einsatzsteuerung von Gesundheitsfachkräften“ und Vorhalten der „Telefon-Hotline“ stehen 2,71 VK zur Verfügung, für die Aufgabenbereiche „fallübergeordnete Netzwerk- und Konzeptarbeit“, Kooperation und Vernetzung“ sowie die Leitung der KoKi 1,0 Vollzeitstellen (VK). Alle KoKi-Stellen werden jährlich mit 16.500 Euro vom Land Bayern bezuschusst.

Einsatzsteuerung von Gesundheitsfachkräfte und Ehrenamtlichen

Nach den Vorgaben der BSFH und den Richtlinien zur „Förderung der Koordinierenden Kinderschutzstellen“ obliegt der KoKi die einzelfallbezogene Einsatzsteuerung von Gesundheitsfachkräften und die Einbindung von ehrenamtlichem Engagement.

Anfragen zu Frühen Hilfen

2021 erfolgten 131 direkte Anfragen bzgl. einer Frühen Hilfe, dazu kamen 22 nicht abgeschlossene Anfragen aus 2020. 63 Anfragen konnten unterstützt werden: 19 Familien wurden an die aGH vermittelt, 38 an die Familienhebammen und 6 als Starterpakete an die Familienpflege. 77 Anfragen mussten abgelehnt werden. Die Ablehnungen erfolgte zum Teil wegen fehlender Kapazitäten, aufgrund fehlender Passgenauigkeit, wegen fehlender elterlicher Motivation oder Freiwilligkeit oder aus sonstigen Gründen (z.B. Wohnortwechsel, fehlende Zuständigkeit, Totgeburten).

Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern

2021 standen insgesamt sechs Gesundheitsfachkräfte im Umfang von 4,5 Vollzeitstellen (VK) zum Einsatz über die Jugendhilfe zur Verfügung. Jeweils 1,5 VK sind bei den Trägern Arbeiterwohlfahrt Nürnberg, Sozialdienst katholischer Frauen und beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg angesiedelt. 61 Familien wurden durch Familienhebammen und vergleichbar qualifizierte Gesundheitsfachkräfte von AWO und SKF Nürnberg betreut, 43 Familien durch Familienkinderkrankenschwestern der Aufsuchenden Gesundheitshilfe des Gesundheitsamtes (aGH). Alle betreuten Familien wurden über die KoKi angemeldet und von dort aus nach fachlichen Kriterien und freien Kapazitäten an die drei Leistungserbringer vermittelt. Die Fallsteuerung für den Einsatz der Gesundheitsfachkräfte liegt gemäß Fördervorgaben der BSFH bei der KoKi; um den niedrigschwelligen Ansatz der Maßnahmen zu gewährleisten, ist aber auch eine erste direkte Kontaktaufnahme der Familien bei den Trägern möglich. Im Rahmen der Fallbegleitung und der Einsatzsteuerung erfolgten durch die KoKi-Fachkräfte insgesamt 1.391 telefonische, videogestützte oder persönliche Kontakte mit den Gesundheitsfachkräften oder den Familien, davon 111 Hausbesuche und 10 „Runde Tische“ oder Helferkonferenzen.

Einsatz von Ehrenamtlichen

In vier verschiedenen Ehrenamtsprojekten von ISKA, Ev. Familienbildungsstelle, Stadtmission und SinN-Stiftung wurden insgesamt 54 Familien mit Kindern bis sechs Jahren betreut. Im neuen Ehrenamtsprojekt „Formalitäten und Ämtergänge rund um die Geburt“ wird derzeit ein Pool an Ehrenamtlichen aufgebaut und erste Familien betreut.

Sozialraumorientierung – „Prävention vor Ort“

Wissenschaftliche Untersuchungen des NZFH unterstreichen die besondere Bedeutung aufsuchender und lebensweltnaher Angebote der Frühen Hilfen. Je stärker Eltern psychosozial, gesundheitlich oder durch Behinderung belastet sind, umso wichtiger ist die niedrigschwellige, aufsuchende und wohnortnahe Erreichbarkeit. Auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) startete die KoKi mehrere Initiativen und Projekte, um dezentrale Unterstützungsstrukturen auszubauen:  Mit einer Region des Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Nürnberg wurde pilotartig eine enge Zusammenarbeit vereinbart: seit Oktober 2021 steht einmal wöchentlich eine Fachkraft der KoKi in einer Sprechstunde für die Beratungen von (werdenden) Eltern und von ASD - Fachkräften zu Frühen Hilfen in den Räumlichkeiten des ASD zur Verfügung. Nach Beendigung und Auswertung der Projektphase im Oktober 2023 ist eine Ausweitung auf weitere ASD - Regionen denkbar.  Verstärkt wurde auch die Kooperation mit der kommunalen Stadtteilkoordination. In mehreren ausgewählten Stadtteilen wurden die Fachkräfte vor Ort über die Angebote der Frühen Hilfen informiert und nach den Bedarfen junger Familien befragt. Die Zusammenarbeit wird in Anbindung an das Projekt „Gesundheitsförderung im Stadtteil“ des Gesundheitsamtes zum Thema „sichere Bindung für (werdende) Eltern“ fortgesetzt, mit dem Ziel, vor Ort einen Beitrag zum Aufbau von Präventionsketten zu leisten.  Eine weitere Öffnung hin zum Lebensumfeld von Familien erfolgt durch den Ausbau „Mobiler Sprechstunden“ in ausgesuchten Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber/-innen sowie durch eine monatliche Sprechstunde im Südstadtforum der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsprojekt „Alles rund ums Kind plus“.  98% aller Geburten erfolgen in Geburtskliniken. Auch das Lotsenprojekt am Klinikum Nürnberg leistet Prävention und Unterstützung dort, wo sich (werdende) Eltern aufhalten, in diesem Fall in den Geburtskliniken (siehe auch Punkt 4).

Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“

Abbildung 2

Die Telefon-Hotline gewährt Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Nürnberger Fachkräften rund um die Uhr einen zentralen telefonischen Zugang zum Nürnberger Hilfesystem - unabhängig von zeitlichen, örtlichen, personellen oder fachlichen Zuständigkeiten. Neben Kurzauskünften erfolgen an der Hotline ausführliche Beratungen zu Fragen rund um das Leben mit Kindern und Jugendlichen, die Weitervermittlung an passgenaue Fachstellen im Hilfesystem, die interdisziplinäre Beratung von Fachkräften aus Sicht der Jugendhilfe, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kinderschutzfachberatungen nach § 8 a und b SGB VIII sowie die Entgegennahme von Mitteilungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen. Die Bereitstellung dieses niedrigschwelligen Zugangs zur Jugendhilfe stellt die Fachkräfte der KoKi vor anhaltende personelle Herausforderungen: Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr ist eine Fachkraft durchgehend zur Bedienung der Hotline gebunden und in dieser Zeit nicht in der Lage, Tätigkeiten im Außendienst oder persönliche Beratungen von Familien wahrzunehmen. In der Vergangenheit übernahm der Kinder –und Jugendnotdienst (KJND) nicht

nur abends, nachts und an Wochenenden die Telefon-Hotline, sondern auch bei Personalengpässen der KoKi während der regulären Öffnungszeiten. Dies kann der KJND aber aufgrund der eigenen sehr hohen Belastungen nicht mehr übernehmen. Daher wurde im Stellenschaffungsverfahrens für 2023 eine zusätzliche Stelle für die Telefon-Hotline beantragt. Auch die neue Stelle könnte jährlich mit 16.500 Euro vom Land Bayern bezuschusst werden.

Anrufentwicklung

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
1.299 2.063 2.845 2.512 2.937 2.422 1.714 1.959 2.075 2.436 2.507

die Zahlen umfassen die Summe aus Kurzanliegen, Beratungen und Mitteilungen zu Kindeswohlgefährdungen 24/7.

Fallbeispiele an der Hotline:

Eine Mutter ruft an aus Sorge um ihre Tochter an. Diese hätte eine Freundin, die psychisch

sehr labil sei, Alkohol, Zigaretten und möglicherweise auch illegale Drogen konsumiere.

Ihre Tochter wirke nach außen so, dass diese Freundin ihre Probleme auf ihr abladen

würde. Die Freundin der Tochter habe sich kürzlich so stark geritzt, dass das Waschbecken

voller Blut gewesen sei. Ihre Tochter habe dies auf einem Handyfoto gesehen, welches ihr

die Freundin geschickt hatte. Nun habe sich auch ihre Tochter oberflächlich geritzt. Das

Verhältnis zwischen ihr und der Tochter sei eng und vertrauensvoll. Was solle man tun?

Eine Anruferin berichtet, sie sei aus Indien und mit einem Inder verheiratet. Es gäbe ein

gemeinsames Kind. Es komme immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Eltern, gestern

sei die Situation so eskaliert, dass der Kindsvater (KV) mit dem Kind die Wohnung verlas-

sen habe und seitdem untergetaucht sei. Die Anruferin sei heute Vormittag bereits beim

Jugendamt gewesen, da jedoch beide Eltern das Sorgerecht haben, sei akut nichts unter-

nommen und sie wieder weggeschickt worden. Am Abend sei ihr dann aufgefallen, dass

auch der Pass des Kindes fehle und nun habe sie Sorge, der KV könne sich mit dem Kind

nach Indien absetzen. Sie bittet die Fachkraft um Hilfe.

Mitteilungen zu Kindeswohlgefährdungen

Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung erfolgten 2021 an der Telefon - Hotline 175mal. Die Hinweise kamen sowohl von Bürgerinnen und Bürgern, als auch von Fachkräften. Nach der Informationsaufnahme und einer ersten Gefährdungseinschätzung am Telefon wird die Mitteilung zur weiteren Bearbeitung an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) oder an den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) weitergeleitet. Die Anzahl der Mitteilungen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung an der Telefon-Hotline hat sich 2021 um 58 Mitteilungen gegenüber den Mitteilungen in 2020 verringert und nähert sich damit wieder den Meldezahlen vor der Pandemie an.

3. Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen

Neben dem Ausbau von Angeboten und Netzwerkstrukturen liegt ein weiterer Fokus fallübergeordneter Aufgaben auf der Qualitätsentwicklung der Frühen Hilfen. Vor vier Jahren startete mit dem bundesweiten Projekt „Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“ ein spannender und erkenntnisreicher Prozess an dem sich die Nürnberger Frühen Hilfen mit zahlreichen Teilnehmenden aus dem Netzwerk intensiv beteiligte. Die dritte und letzte Qualitätsentwicklungswerkstatt fand im April letzten Jahres statt. Fachkräfte der Frühen Hilfen aus den Kommunen Ingolstadt, Rosenheim und Nürnberg beschäftigten sich unter Begleitung des nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) und des Felsenweg-Instituts mit dem Zukunftsthema

„Wirkungsorientierung in den Frühen Hilfen“. Gemeinsam ging man den Fragen nach, was Wirkungsorientierung im Arbeitsfeld bedeutet, warum sie fachlich geboten und wie sie auf Arbeits-, Planungs- und Steuerungsebene umzusetzen ist. Als Transferergebnis wurde für Nürnberg die Aufnahme der Frühen Hilfen in der kommunalen Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII beschlossen mit der Perspektive, Verfahren zur Festlegung von Zielen und deren Überprüfung verbindlich und systematisch zu etablieren. Damit erhält die Qualitätsentwicklung als Querschnittsaufgabe der Frühen Hilfen eine in die kommunale Gesamtstrategie der Jugendhilfeplanung eingebundene strategische Perspektive.

Folgende Elemente vorgesehen:  Bestandsanalyse zu vorhandenen Angeboten und Strukturen sowie zu soziökonomischen Bedingungen der Frühen Hilfen in Nürnberg.  Bedarfsanalyse auf Grundlage bundesweiter Veröffentlichungen zu aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Frühe Hilfen.  Vertiefung von Bestands- und Bedarfsanalyse mittels qualitativer Experten/-innen- Interviews im Rahmen einer Masterarbeit.  Erarbeitung von Grundlagen und Rahmenbedingungen für wirkungsorientierte Planungs- und Steuerungsprozesse mittels einer Machbarkeitsstudie der Evangelischen Hochschule Nürnberg.  Schwerpunktbildung zur fachlich/inhaltlichen Weiterentwicklung für zwei bis drei Pilotprojekte zur Wirkungsmessung von Maßnahmen.

Ein detaillierter Bericht zur weiteren Qualitätsentwicklung, zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung und zur Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII in Nürnberg erfolgt voraussichtlich im Jugendhilfeausschuss im Sommer 2023. Qualitätsentwicklung ist auch der Schwerpunkt des ersten Berichts zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, der in diesem Jahr erschienen ist, aufrufbar unter Qualität in den Frühen Hilfen | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de).

4. Zusätzliche Maßnahmen mit dringender fachlicher Empfehlung

Lotsin Frühe Hilfen vor Ort

Mit besonderer Dringlichkeit stellte sich in den vergangenen zwei Jahren die Frage, wie Corona-bedingt belastete und isolierte Familien wieder erreicht werden können. Viele Schwangere zogen sich aus Sorge vor Ansteckung aus den Regelangeboten, wie z.B. Schwangerenberatung, Hebammenvorsorge, Geburtsvorbereitungskursen oder psychosozialen Beratungsangeboten zurück oder nutzten diese in geringerem Umfang. Die Anbindung an die Regelstrukturen rund um Schwangerschaft und Geburt war daher häufig nicht mehr gegeben, gleichzeitig nahmen Belastungsfaktoren zu. Betroffene Familien gilt es daher ausfindig zu machen, wieder anzubinden und über passgenaue Angebote zu stabilisieren. „Nachdem 98 Prozent der Kinder in Geburtskliniken zur Welt kommen, erscheinen Kliniken als geeignete Orte, um psychosozialen Unterstützungsbedarf bei jungen Familien zu erkennen und ihnen einen Zugang zum kommunalen Netzwerk Frühe Hilfen zu eröffnen“ (Quelle: ZuFa Monitoring Geburtsklinik | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de); aufgerufen am 25.05.2022).

Vielfach etablieren sich Lotsenprojekte auch in anderen Städten, so in fast allen Geburtskliniken in Hamburg, an allen Geburtskliniken in Frankfurt und im Main-Taunus-Kreis oder in Bayern am Uniklinikum Würzburg. Die Forschung bestätigt ebenfalls den Erfolg: Das

ZuFa-Monitoring belegt die Wirksamkeit der Maßnahme über mehrere repräsentative Befragungen und eine Veröffentlichung der Caritas zu Baby-Lotsen schlussfolgert: "Es ist endlich an der Zeit, dieses wichtige Angebot in der Fläche zu etablieren und es auf eine nachhaltige Finanzierungsbasis zu stellen ( …..). Bis 2024 sollte dieses Angebot flächendeckend in allen Geburtskliniken vorhanden sein." (Quelle: Caritas-Studie zu Babylotsen, aufrufbar unter: www.caritas.de/presse/pressemeldungen-dcv/caritas-studie-zu-babylotsen-einewahre-hilfe-fuer-junge-familien-und-in-der-pandemie-noch-mehr-gebraucht-48874d6ac697-4ca3-94b5-241dcae37b77 ).

Auf dieser Grundlage beruht ein neues Kooperationsprojekt zwischen Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Klinikum Nürnberg (KNS) und Jugendamt/KoKi: Eine „Lotsin für Frühe Hilfen“, angestellt beim SkF, nimmt bei der Anmeldung und auf den Stationen der Geburtsklinik Kontakt zu werdenden oder frischgebackenen Eltern auf. Sie klärt auf, beantwortet erste Fragen, erfasst mittels Gespräch und Fragebogen weitergehende Unterstützungsbedarfe und knüpft auf Wunsch noch vor der Entlassung Kontakte zu passgenauen Angeboten im Netzwerk oder zur KoKi. Dabei wird der Aufenthalt in der Klinik genutzt, um Familien frühzeitig zu erreichen, zu informieren und bei Bedarf an vorhandene Hilfestrukturen anzubinden. In der Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal verbindet die Lotsin systematisches Erkennen mit der Aktivierung der Familien. Die persönliche Ansprache und das vertrauensvolle Gespräch erweisen sich dabei auch aus Elternperspektive als geeigneter Ansatz und entlastet zudem das Klinikpersonal von fachfremden Aufgaben. In die Ansprache durch die Lotsin werden alle Frauen auf Station eingebunden, um Stigmatisierungen zu vermeiden. Das Angebot ist präventiv, kostenfrei und freiwillig und findet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und Schweigepflicht statt. Der Prozess der Lotsenarbeit umfasst:

Erkennen Klären Informieren Vernetzen Evaluieren von bedarfen Frühere Besuche der Aufsuchenden Gesundheitshilfe in den Geburtskliniken mussten bereits seit längerem aufgrund der Dringlichkeit von Einzelfallbetreuungen reduziert und mit den zusätzlichen Anforderungen der Corona-Pandemie eingestellt werden. Aus Sicht der Leitung der Aufsuchenden Gesundheitshilfe bestand bei Rückfrage vor Projektbeginn keine Möglichkeit, die Besuche wiederaufzunehmen. Vor diesem Hintergrund wurde das Nürnberger Projekt „Lotse Frühe Hilfen vor Ort“ im Februar 2022 gestartet. Es beruht auf enger Zusammenarbeit und einem gemeinsam erarbeiteten Konzept aller Beteiligten aus Jugend- und Gesundheitshilfen. Projektbegleitend erfolgt eine Evaluation mit Erkenntnisinteresse zur Akzeptanz der Familien, der Bewertung durch das Klinikpersonal, der Identifizierung von Bedarfen und der Anbindung von Familien im Netzwerk. Aufgrund der kurzen Laufzeit liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, deutlich zeigt sich jedoch bereits jetzt, dass die Wöchnerinnen der Ansprache durch die Lotsin sehr aufgeschlossen gegenüberstehen und das Angebot beim Klinikpersonal auf große Akzeptanz stößt. Eine erste zahlenbasierte Auswertung des Projektes ist für den Herbst geplant. Sinnvolle organisatorische und konzeptionelle Anpassungen können jederzeit vorgenommen werden. Auch die Einbindung der Lotsin in den geplanten Kombiantrag zur Beantragung verschiedener Leistungen in den Geburtskliniken ist denkbar. Eine Ausweitung des Pilotprojektes auf alle Nürnberger Geburtskliniken wäre ebenfalls zu prüfen.

Abbildung 4

Abbildung 3

Plakate zur Information und Bewerbung des Angebotes im Klinikum Nürnberg

Durch die Finanzierung über die zusätzlichen Corona-Fördermittel des Bundes und die Bereitschaft des SkF, eine zusätzliche Gesundheitsfachkraft einzustellen, konnte das Projekt sehr kurzfristig realisiert werden, allerdings wegen der befristeten Bundesmittel nur bis Ende Januar 2023.

Nach den bisherigen Erfahrungen erweist sich das Projekt über Corona hinaus als einzigartiger und unverzichtbarer Baustein beim niedrigschwelligen Zugang zu jungen, unsicheren und belasteten Familien vor Ort und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur strukturell bedeutsamen Verzahnung von Gesundheits- und Sozialsystem. Aufgrund der sich abzeichnenden Bedeutung wird daher eine Fortführung der erfolgreichen Kooperation mit dem Klinikum auch in Zukunft aus fachlicher Sicht dringend empfohlen. Mit Blick auf den Haushalt muss nun abgewartet werden, ob für 2023 erneut zusätzliche Fördermittel über die Bundesstiftung zugewiesen werden oder die erforderliche Finanzierung in Höhe von 51.600 Euro über Umschichtungen kommunaler Mittel realisiert werden kann.

„Haus Dorothea“

Mit dem „Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ des Caritasverbandes Nürnberg e.V. konnte eine Versorgungslücke der Eingliederungshilfe für seelisch besonders belastete Mütter geschlossen werden. Seit Oktober 2019 stehen in der Rehdorfer Str. 26/28 zehn Plätze für Mütter mit psychischen Erkrankungen und fünf Plätze für Mütter mit Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit und ihre Kinder zur Verfügung. Aufgenommen werden schwangere Frauen und Mütter ab 18 Jahren mit einem oder maximal zwei Kindern bis zum Ende des 12ten Lebensjahrs. In der Regel ist eine Verweildauer von zwei Jahren vorgesehen.

Das Einrichtungskonzept zielt darauf ab, die Frauen mittels Unterstützung bei der Bewältigung der individuellen Alltags-, Gesundheits- und Erziehungsanforderungen auf ein zukünftiges Leben in der eigenen Wohnung vorzubereiten. Neben der kindgerechten Versorgung und Förderung der Kinder stehen insbesondere der Aufbau einer stabilen und verlässlichen Beziehung zwischen Mutter und Kind im Fokus. Die ambulante Begleitung durch Fachkräfte der Eingliederungshilfe wird durch Einzelberatung sowie wöchentliche Gruppen- und Freizeitangebote einer sozialpädagogischen Fachkraft für Frühe Hilfen ergänzt. Häufige Themen und Problemlagen im Bereich Frühe Hilfen sind die Sensibilisierung für kindliche Bedürfnisse, angemessene Einordnung kindlichen Verhaltens und kindlicher Äußerungen, das Setzen von Grenzen, die Einbindung der Väter, Interaktionstraining und Krisenmanagement. Vernetzung mit flankierenden Angeboten aus dem Netzwerk sorgen zusätzlich für spezifische Unterstützung und Entlastung.

Mit dem neuartigen Konzept wurde die bisherige Aufspaltung in eine Betreuung in der eigenen Wohnung durch die Eingliederungshilfe und/oder die Jugendhilfe oder beide ohne gemeinsame Hilfeplanung überwunden. Erstmals wurden sowohl finanziell als auch fachlich-organisatorisch Leistungen der Eingliederungs- und der Jugendhilfe in einer Nürnberger Einrichtung verschränkt. Damit erfüllt das Konzept bereits die Vorgaben einer inklusiven Lösung im Sinne des KJSG in Form eines fest installierten Gesamtplanungsverfahrens. Der gebotene Rahmen ist angesiedelt zwischen ambulanter Betreuung in der eigenen Wohnung und einem stationären Jugendhilfesetting. Durch die Zusammenarbeit und die adäquate Unterstützung von Mutter und Kind/-ern sollen Kindeswohlgefährdungen und Trennungen in dieser risikobelasteten Zielgruppe vermieden und perspektivisch ein eigenständiges, gemeinsames Leben im eigenen Haushalt mit Kind erreicht werden.

Der Bezirk Mittelfranken finanziert als überörtlicher Sozialhilfeträger den teilhabebezogenen Unterstützungsbedarf der Frauen nach § 53 SGB XII, das Jugendamt der Stadt Nürnberger die Jugendhilfe nach § 16 SGB VIII. Die Miete sowie der Lebensunterhalt werden i.d.R. über Jobcenter-Leistungen bestritten. Zur Deckung des erzieherischen und kindesbezogenen Bedarfs wurde mit der Eröffnung des Hauses für acht der insgesamt 15 Plätze eine 0,5 Vollzeitstelle (VK) mit einer Sozialpädagogin für Frühe Hilfen in der Einrichtung installiert. Diese wird aus dem Haushaltsansatz der Frühen Hilfen finanziert und arbeitet mit den Fachkräften der Eingliederungshilfe in einem Team verschränkt. Ein Konzept und eine Leistungsvereinbarung regeln die Details der Zusammenarbeit.

Nach Auswertung der bisherigen Sach- und Erfahrungsberichte des Trägers und nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Bezirk, stellt sich die Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll, notwendig und erfolgreich dar. Allerdings wurde trotz des eingesetzten Steuerungsmechanismus bei der Aufnahme (gemeinsame Personenkonferenzen) inzwischen deutlich und auch vom Träger ausgeführt, dass nahezu alle bislang aufgenommenen Mütter einen jugendhilferelevanten Unterstützungsbedarf in Hinblick auf ihr/e Kind/er haben. Die ursprüngliche Annahme, eine 0,5 VK für acht Plätze wäre ausreichend, hat sich als unzureichend erwiesen. Damit besteht dieser Aufwand planerisch nicht nur für 8 Plätze, sondern vielmehr für alle 15 Plätze. Für die Bedarfsanmeldung des Trägers spricht auch, dass dem Einsatz von weiteren Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, von Kindeswohlgefährdungen und von Inobhutnahmen mit den vorhandenen Mitteln nicht vollständig vorgebeugt werden konnte.

Auch wenn fachlich eine zweckgebundene Erhöhung des Haushaltsansatzes Frühen Hilfen in Höhe von 35.000 Euro für 0,5 VK sozialpädagogische Fachkraft für das Haus Dorothea dringend geboten wäre, kann diese Forderung vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage von der Verwaltung des Jugendamts nicht zum Haushalt 2023 angemeldet werden. Eine Umsetzung soll zum Haushalt 2024 nochmals geprüft werden.

Willkommenspaket

„Wie erhalten (werdende) Eltern Informationen zu den vorgehaltenen Hilfen?“ Die Öffentlichkeitsarbeit der Frühen Hilfen beantwortet diese häufig gestellte Frage mit dem Nürnberger Willkommenspaket für Eltern mit Neugeborenen. Neben einem Willkommensschreiben des Oberbürgermeisters beinhaltet es Hinweise auf die Frühen Hilfen, aber auch auf das Angebot „Bildung und Teilhabe“ (BUT), den „Nürnberg – Pass“, die Angebote der Familienbildung und mehrere Gutscheine. Die Verteilung des Willkommenspaketes bei der Anmeldung des Neugeborenen im Standesamt war mehr als 15 Jahre ein geeigneter und etablierter Weg zur flächendeckenden Information von Eltern. Die Corona – bedingte Umstellung des Nürnberger Standesamtes auf schriftliche Übermittlung von Geburtsurkunden ohne persönliche Vorsprache brachte gravierende Veränderungen für die Verteilung des Paketes mit sich: Viele Eltern erhalten das Paket gar nicht oder erst sehr spät, die frühzeitige und flächendeckende Informationen aller Eltern mit einem Neugeborenen ist seit nicht mehr gewährleistet. Bei jährlich ca. 5.500 Geburten können derzeit monatlich nur noch knapp 225 Pakete verteilt werden, was einer Verteilung nur noch an jede zweite Familie entspricht. Unterstützt durch die fortschreitende Digitalisierung in der Verwaltung wird das Standesamt die postalische Übermittlung der Urkunden beibehalten. Damit wird die „physische“ Verteilung des Willkommenspaketes nicht vorübergehend, sondern auch in Zukunft, nur noch eingeschränkt erfolgen. Eine geplante digitale Version soll medienaffine Eltern ansprechen, nach fachlicher Einschätzung wird sie jedoch nicht alle Familien erreichen. Insbesondere Familien ohne technische Ausstattung und Medienkompetenz, insbesondere auch bildungsfernere Eltern, würden die Informationen nicht mehr erhalten. Um dem entgegenzuwirken wird zusätzlich zum digitalen Angebot eine postalische Versendung des Willkommenspaktes an alle Eltern mit Neugeborenen für dringend notwendig erachtet, um wichtige Basisinformationen zu den wichtigsten Anlaufstellen für alle Eltern zu gewährleisten. Die postalische Versendung ist der wichtigste und aus fachlicher Sicht alternativlose Baustein einer zuverlässigen, stigmatisierungsfreien und flächendeckenden Information aller Nürnberger Eltern. Die zusätzlichen jährlichen Kosten belaufen sich für Material, Konfektionierung der Pakete durch die noris-inklusion und Porto auf jährlich ca. 8.000 Euro. In 2023 soll versucht werden, diese Kosten über das kommunale Budget der Frühen Hilfen abzudecken, sollte dies nicht möglich sein, muss die postalische Versendung verschoben und in 2024 erneut geprüft werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Beratungsangebots insoweit erfahrener Fachkräfte in Nürnberg nach dem Bundeskinderschutzgesetz.

Anlagen: JHA-Bericht_Befragung-Isofa

Bericht:

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse eines durchgeführten Evaluationsprojekts des Jugendamts zur Umsetzung der Fachberatung durch die sog. "Insoweit erfahrenen Fachkräfte" (folgend ISO-Fachkräfte) nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG im Einsatzbereich der Kindertagesbetreuung in Nürnberg zusammen. Keine andere Berufsgruppe in der Kinder- und Jugendhilfe steht tagtäglich mehr im Kontakt mit den jüngsten und somit auch besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft. Zudem kann die Umsetzung des Schutzauftrages mancherorts mit Überforderung, Unkenntnis, Unsicherheit sowie psychischer Belastung verbunden sein. Das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte ist somit ein wichtiger Baustein zur Wahrnehmung des Kinderschutzauftrages in Kindertageseinrichtungen. Ziel des Beratungsangebots ist es, den pädagogischen Fachkräften in den Kitas Handlungssicherheit bei der Risikoeinschätzung einer möglichen bzw. tatsächlichen Kindeswohlgefährdung zu vermitteln. Zudem sollen die Krisendienste im Jugendamt dadurch entlastet werden, indem versucht wird, nicht akute Kindeswohlgefährdungen durch einrichtungsinterne Möglichkeiten abzuwenden. Ziel des Evaluationsprojektes war es, im Einsatzbereich der Kindertagesbetreuung Bekanntheit, Nutzung sowie Zufriedenheit mit der Prozess- und Ergebnisqualität zum Beratungsangebot der in Nürnberg tätigen ISO-Fachkräfte zu erfassen, um daraus Rückschlüsse für die Qualitätsentwicklung ableiten und entsprechende Maßnahmen entwickeln und initiieren zu können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben dem Kinderschutzbund Nürnberg e.V. wurde für Beratungen bei sexualisierter Gewalt eine Zusammenarbeit mit Wildwasser Nürnberg e.V. und dem Jungenbüro Nürnberg vereinbart.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022

Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Beratungsangebots

insoweit erfahrener Fachkräfte nach dem Bundeskinderschutzgesetz

1. Einleitung

Der Schutz junger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und in der besonderen Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Für einen wirksamen Kinderschutz ist es unerlässlich, dass alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, in der Lage sind, Gefährdungen durch z.B. körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung zu erkennen und die notwendigen Schritte zu ergreifen. Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kann im Einzelfall sehr schwierig und komplex sein. Um die pädagogischen Fachkräfte bei dieser anspruchsvollen Aufgabe professionell zu unterstützen, wurde im Jahr 2005 das Instrument der ISO-Fachberatung im § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ eingeführt und ist seitdem ein verbindlicher Bestandteil bei der Umsetzung des Kinderschutzes in allen Arbeitsfeldern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Einführung des § 4 KKG in 2012 haben auch Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte, Lehrkräfte) Anspruch auf eine ISO-Fachberatung.

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse eines 2021 bis 2022 durchgeführten Evaluationsprojekts des Jugendamts zur Umsetzung der insoweit erfahrenen Fachberatung (folgend ISO- Fachberatung) im Einsatzbereich der Kindertagesbetreuung in Nürnberg zusammen. Gerade hier ist der Kinderschutz für die dort tätigen pädagogischen Fachkräfte ein zentrales und auch emotionales Thema. Keine andere Berufsgruppe in der Kinder- und Jugendhilfe steht tagtäglich mehr im Kontakt mit den Jüngsten und somit auch besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft. Zudem kann die Umsetzung des Schutzauftrages mancherorts mit Überforderung, Unkenntnis, Unsicherheit sowie psychischer Belastung verbunden sein. Das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte ist somit ein wichtiger Baustein zur Wahrnehmung des Kinderschutzauftrages in Kindertageseinrichtungen (und auch Tagespflegestellen). Ziel ist es dabei einerseits, den dort tätigen pädagogischen Fachkräften Handlungssicherheit bei der Risikoeinschätzung einer möglichen bzw. tatsächlichen Kindeswohlgefährdung zu vermitteln. Und andererseits gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht akute Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vorhandenen einrichtungsinternen Möglichkeiten abzuwenden. Dadurch werden auch die Krisendienste im Jugendamt entlastet.

Ziel des Evaluationsprojektes war es, im Einsatzbereich der Kindertagesbetreuung Bekanntheit, Nutzung sowie Zufriedenheit mit der Prozess- und Ergebnisqualität zum Beratungsangebot der in Nürnberg tätigen ISO-Fachkräfte zu erfassen, um daraus Rückschlüsse für die Qualitätsentwicklung ableiten und entsprechende Maßnahmen entwickeln und initiieren zu können. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg steht gemäß §§ 8a und 8b in Verbindung mit § 79 a SGB VIII in der Pflicht, das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte in ausreichendem Umfang und Qualität auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, wurde das Evaluationsprojekt durchgeführt.

2. Hintergrundinfos zur ISO-Fachberatung nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG

2.1 Was ist / was macht eine ISO-Fachkraft?

Eine ISO-Fachkraft ist eine Fachkraft mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrung im Kinderschutz, die zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung hinzugezogen wird. Die Beratung durch eine ISO-Fachkraft soll berufliche Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen, indem sie gemeinsam mit ihnen eine strukturierte und qualifizierte Situationsanalyse und Einschätzung des Gefährdungsrisikos vornimmt sowie weitere Handlungsoptionen zum Schutz der betroffenen Kinder/Jugendlichen aufzeigt und abwägt. Durch ihre neutrale Rolle soll sie zur Versachlichung des Falls und zur Handlungssicherheit der pädagogischen Fachkräfte beitragen. Die ISO-Fachkraft hat in diesem Zusammenhang ausschließlich beratende Funktion. Sie ist nicht weisungsbefugt und wird im beratenen Einzelfall nicht selbst aktiv. Die Beratung durch die ISO-Fachkraft kann einmalig oder prozesshaft erfolgen. Im Beratungsprozess werden die klientenbezogenen Daten pseudonymisiert, um einen Rückschluss auf die Familie auszuschließen.

An der Aufgabenbeschreibung wird deutlich, dass ISO-Fachkräfte über vielfältige Fach-, Personal und Methodenkompetenzen verfügen müssen, um den Beratungsprozess kompetent begleiten und angemessen gestalten zu können. Sie sollen Erfahrung im Kinderschutz haben sowie über Fachwissen und spezielle Kenntnisse verfügen, wie zum Beispiel zu den spezifischen Schutzbedürfnissen von jungen Menschen mit Behinderung oder zu sexualisierter Gewalt. Der Gesetzgeber macht keine verbindlichen Vorgaben für die zugrundliegende Profession und Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkräfte. Gemäß den bisherigen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 10.07.20131 sollten diese aber zumindest eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin) sowie eine Qualifizierung aufgrund Praxiserfahrung im Kinderschutz oder durch nachgewiesene Fortbildungen und /oder Zertifizierungen (z.B. Zertifikationskurs insoweit erfahrene Fachkraft) mitbringen.

2.2 Umsetzung der ISO-Fachberatung in Nürnberg

Das Jugendamt Nürnberg stellt das Beratungsangebot der ISO-Fachkraft seit Einführung des § 8a SGB VIII in 2005 sicher und kommt damit seiner gesetzlichen Verpflichtung nach. ISO- Fachkräfte unterstützen dabei mit Kindern und Jugendlichen arbeitende Personenkreise innerhalb der Jugendhilfe (SGB VIII) gleichermaßen wie solche, die im Kontext anderer Rechtskreise (z.B. Bildungseinrichtungen, Arbeitsmarktförderung, Behindertenhilfe) außerhalb der Jugendhilfe tätig sind.

Aktuell sind in Nürnberg über 100 Personen als ISO-Fachkräfte tätig. Für einen Großteil der ISO-Fachkräfte stellt die Beratung und Unterstützung von Kindertageseinrichtungen einen Schwerpunkt ihrer Arbeit dar. Die Beratung für kommunale Kindertageseinrichtungen erfolgt durch pädagogische Fachkräfte des Kinder- und Jugendnotdienst KJND. Für Kindertageseinrichtungen freier Träger erfolgt die Beratung durch trägereigene ISO-Fachkräfte, durch den Kinder- und Jugendnotdienst KJND (wenn es keine trägereigenen ISO-Fachkraft gibt) oder den Kinderschutzbund Nürnberg e.V. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt wird die ISO-

1 https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachliche-empfehlungen/anwendung8b20131022.php

Fachberatung sowohl für Kitas in kommunaler wie auch freier Trägerschaft durch den Kinderschutzbund sowie seit 2021 durch Wildwasser Nürnberg und das Jungenbüro Nürnberg erbracht.

Zur Sicherstellung des Kinderschutzes schließt das Jugendamt mit freien Trägern Vereinbarungen nach §§ 72a und 8a SGB VIII ab. In den Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII ist die jeweilige ISO-Fachkraft benannt. Der freie Träger hat die Verantwortung für die Umsetzung der Vereinbarung in der eigenen Organisation. Ihm obliegt die Prüfung und Sicherstellung der Geeignetheit der jeweils beauftragten ISO-Fachkraft.

Das Jugendamt hält zudem verschiedene Angebote zur Qualitätssicherung in Nürnberg vor:  einen mindestens zweimal jährlichen Fachaustausch (z. B. Arbeitskreis ISO-Fachkraft)  regelmäßige Fortbildungen und Fachtage (z.B. Fachliches Vorgehen bei Vermutung und Verdacht auf sexuellen Missbrauch)  zur Verfügung stellen von Arbeitsmaterialien (z.B. Risikoanalyse- und Dokumentationsbögen)

3. Rahmendaten zum Evaluationsprojekt

Nach 10 Jahren Bundeskinderschutzgesetz war es an der Zeit, das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte im Rahmen eines Evaluationsprojektes des Jugendamtes näher zu beleuchten.

Mit dem Evaluationsprojekt beabsichtigte das Jugendamt  eine Ist-Stand-Ermittlung zu Bekanntheit, Inanspruchnahme und Qualität der insoweit erfahrenen Fachberatung im Bereich der Kindertagesbetreuung  sowie eine Bedarfsanalyse zur qualitativen Weiterentwicklung des Beratungsangebots durchzuführen.

Hierzu fand im Sommer 2021 eine Online-Befragung durch das Jugendamt statt. Zielgruppe der Befragung waren somit alle ISO Fachkräfte, die in dieser Funktion in Nürnberg tätig sind und alle Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie alle Kindertagespflegepersonen in Nürnberg. Pro Kindertageseinrichtung wurde ein Fragebogen adressiert an die Kita-Leitung verschickt. Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig und anonym.

Die Befragung war als sog. „Spiegelbefragung“ zu den Themenfeldern Bekanntheit, Inanspruchnahme und Qualität der ISO-Fachberatung konzipiert. D.h., dass beiden Zielgruppen der Befragung weitgehend die gleichen Fragen gestellt wurden. Dies erfolgte mit dem Ziel, in der Zusammenschau beider Perspektiven ein möglichst umfassendes und aussagekräftiges Abbild zum Status Quo erfassen zu können.

Die Beteiligung an der freiwilligen Online-Befragung war wie folgt:  Seitens der in Nürnberg ansässigen Kindertageseinrichtungen haben knapp 40 % an der Befragung teilgenommen.  Seitens der Tagespflegepersonen konnte nur eine Rücklaufquote von 9 % erreicht werden. Das liegt vor allem darin begründet, dass zum Zeitpunkt der Befragung Tagespflegepersonen noch nicht im Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII erfasst waren und somit für

einen Großteil der angeschriebenen Personen noch keine Berührungspunkte zum Angebot der ISO-Fachberatung bestanden und somit eine Befragungsteilnahme irrelevant war.  Seitens der ISO-Fachkräfte haben sich rund 45 % der angesprochenen Personen an der Befragung beteiligt.

Betrachtet man die Umstände der Corona-Pandemie, in deren Rahmen die Befragung stattfand, ist angesichts der enormen Belastungen der Kita-Fachkräfte und auch der ISO-Fachkräfte in dieser Zeit die erzielte Teilnahmequote durchaus als positiv zu bewerten. Aufgrund des erzielten Rücklaufs lassen sich eindeutige Rückschlüsse zum Status Quo ableiten.

Zur besseren Einordnung der quantitativen Befragungsergebnisse und einer darauf basierenden Diskussion von Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung des Beratungsangebots fanden im Frühjahr 2022 zwei Reflexions-Workshops, je einer mit Kita-Leitungen und ISO-Fachkräften, statt.

4. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse

Die Ergebnisse aus der Zusammenschau der Online-Umfrage sowie der Reflexions-Workshops werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Sie geben Aufschluss über die zentralen Fragestellungen der Evaluation zur Bekanntheit der ISO-Fachkräfte, zur Inanspruchnahme des Beratungsangebots sowie zur Bewertung der Prozess- und Ergebnisqualität der ISO-Fachberatung in Nürnberg.

4.1 Bekanntheit der ISO-Fachberatung in Kitas

Die folgenden Ergebnisse aus der Online-Umfrage geben Aufschluss zur Bekanntheit der ISO- Fachberatung in Nürnberger Kitas:  Rund 2/3 aller befragten Kitas geben an, dass alle pädagogischen Fachkräfte in ihrer Einrichtung das Angebot der insoweit erfahrenen Fachberatung kennen. Dieses Ergebnis deckt sich auch in etwa mit den Rückmeldungen der ISO-Fachkräfte. Bei den befragten Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist die Bekanntheit etwas höher ausgeprägt als bei den befragten Einrichtungen in freier Trägerschaft.  In der Hälfte der befragten Kitas sind Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten bei der Hinzuziehung einer ISO-Fachkraft verbindlich geregelt. Hier schätzen die befragten ISO-Fachkräfte das Vorhandensein verbindlicher Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten bei den Kitas mit einem Anteil von rund 70 % deutlich höher ein.  Rund 60 % der befragten Kitas sind die Aufgaben und Zuständigkeiten einer ISO-Fachkraft weitgehend bekannt. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung der befragten Beratungsfachkräfte.  Rund der Hälfte der befragten Kitas ist bekannt, welche ISO-Fachkraft für sie zuständig ist. Demgegenüber gehen rund 2/3 der befragten ISO-Fachkräfte davon aus, dass ihre Zuständigkeit bei den betroffenen Kitas bekannt ist.  Rund 40 % der befragten Kitas ist die konkrete Erreichbarkeit der ISO-Fachkraft bekannt. Demgegenüber gehen rund 60 % der befragten ISO-Fachkräfte davon aus, dass ihre Erreichbarkeit bei den Kitas bekannt ist.

Die Rückmeldungen sowohl aus den Kitas wie auch seitens der ISO-Fachkräfte verweisen darauf, dass die generelle Bekanntheit des Beratungsangebots sowie die Kenntnis zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten noch verbessert werden muss. Dies gilt insb.

für den Einsatzbereich in einem Teil der Kitas in freier Trägerschaft. Bedenkt man, dass die ISO-Fachkraft seit 2005 verpflichtend zur Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden muss, ist die Rückmeldung aus der Befragung bezogen auf eine breitenwirksame Bekanntheit des Beratungsangebots nicht zufriedenstellend. Es ist naheliegend, dass damit möglicherweise auch die Handlungsschritte zur Umsetzung des Schutzauftrags nach §8a SGB VIII nicht allumfassend geläufig sind. Die Bekanntheit des Beratungsangebots der ISO-Fachkraft ist jedoch eine zentrale Grundvoraussetzung, damit das Angebot überhaupt in Anspruch genommen wird und sich damit die beabsichtigte Wirkung in der Breite der Kita-Landschaft auch entfalten kann.

4.2 Nutzung der ISO-Fachberatung in Kitas

Ob das Instrument der ISO-Fachberatung in der Praxis nicht nur bekannt, sondern auch angenommen wird, spiegelt sich auch in der Intensität der Nutzung des Angebots wieder. Die Befragung der Kitas und ISO-Fachkräfte liefern hierzu folgende Erkenntnisse:  Rund die Hälfte der befragten Kitas haben schon einmalig oder mehrmals das Beratungsangebot einer ISO-Fachberatung in Anspruch genommen.  Rund die Hälfte der befragten Kitas haben noch nie eine ISO-Fachberatung in Anspruch genommen. Ein deutlicher Unterschied bei der Nutzung des Beratungsangebots besteht zwischen Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Kommunale Einrichtungen nehmen das Beratungsangebot fast doppelt so häufig in Anspruch als Einrichtungen freier Träger. Ein Erklärungsansatz für die höhere Inanspruchnahme in kommunalen Kitas ist, dass das Jugendamt mit dem Kinder- und Jugendnotdienst eine zentrale Beratungsstelle vorhält, was in den Kitas einfach kommuniziert und damit bekanntgemacht werden kann. Zudem ist die Inanspruchnahme seitens des kommunalen Trägers für alle Einrichtungen verbindlich geregelt und als Standard in Verfahrensabläufen und Dienstvereinbarungen etabliert.

Kitas, die bislang noch keine ISO-Fachberatung in Anspruch genommen haben, begründen dies wie folgt:  12 % machen Gefährdungsbeurteilungen mit Kooperationspartnern  16 % machen Gefährdungsbeurteilungen eigenständig in der Einrichtung  12 % geben an nicht genau zu wissen, aufgrund welcher Anlässe eine ISO-Fachkraft konsultiert werden kann  78 % geben an, bislang noch keinen Beratungsanlass gehabt zu haben

Ein sehr hoher Prozentsatz der befragten Kitas gibt an, noch keinen Beratungsanlass gehabt zu haben. Dieser hohe Wert kann verschiedene Gründe haben und war Gegenstand in den Reflexionsworkshops. Mögliche Erklärungsansätze sind:  Erfahrene Kita-Fachkräfte fühlen sich in der Beurteilung von Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sicher, sodass diese für sich keinen Beratungsbedarf sehen.  Die kollegiale Beratung erfolgt mit bewährten Kooperationspartnern, sodass eine zusätzliche Beratung durch eine ISO-Fachkraft unnötig erscheint.  Es gibt Defizite im Erkennen von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung.  Es bestehen Unklarheiten, wann Hinweise so zu gewichten sind, dass das Prüfschema nach §8a startet.

Es wird deutlich, dass die verbindlich vorgesehene ISO-Fachberatung nach § 8a SGB VIII zur Gefährdungsbeurteilung auch dann nicht immer genutzt wird, wenn tatsächlich Anhaltspunkte

für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Standards im Kinderschutz nicht adäquat umgesetzt werden können.

4.3 Prozess- und Ergebnisqualität der ISO-Fachberatung in Kitas

Die Gestaltung des Beratungsprozesses hat Auswirkung auf die Wirksamkeit der Beratungsleistung und die Zufriedenheit der beteiligten Personen. Zudem können Beratungsergebnisse weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren Erziehungsberechtigten sowie für die Ausgestaltung von Erziehungspartnerschaften zwischen Kita-Fachkräften und den Erziehungsberechtigten nach sich ziehen. Anlehnend an eine Orientierungshilfe für Jugendämter zu Grundsätzen und Maßstäben zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft 2, wurden im Rahmen der Umfrage bei Kitas und ISO-Fachkräften die Zufriedenheit zu zentralen Kriterien der Prozess- und Ergebnisqualität erhoben.

Zentrale Ergebnisse in Bezug auf die Prozessqualität sind wie folgt:  Die befragten ISO-Fachkräfte sehen sich hinsichtlich der Klärung der Beratungsanliegen mehrheitlich gut bis sehr gut aufgestellt, würden sich jedoch mehr Zeit für die Beratungstätigkeit wünschen. Diese Einschätzung wird von den Kitas bestätigt.  Rund 90 % der befragten Kitas sind mit der Wahrung der Neutralität der ISO-Fachkräfte im Beratungsprozess zufrieden bis sehr zufrieden. Mit der Wahrung des Datenschutzes sind es 90 %. Die ISO-Fachkräfte beurteilen ihre Wahrung von Neutralität und Datenschutz mit jeweils rund 80 % etwas kritischer, aber immer noch sehr positiv.  Rund 60 % der ISO-Fachkräfte setzen Instrumente zur Gefährdungseinschätzung (insb. spezifischen Beratungs- und Dokumentationsbogen) standardmäßig ein. Dies deckt sich auch mit den Aussagen der befragten Kitas.  Rund 70 % der befragten Kitas sind mit der Dokumentation des Beratungsprozesses durch die ISO-Fachkraft zufrieden bis sehr zufrieden. Im gleichen Umfang bestätigen auch die befragten ISO-Fachkräfte die Zufriedenheit mit ihrer Dokumentationsarbeit.

Zentrale Ergebnisse in Bezug auf die Ergebnisqualität sind wie folgt:  Rund 80 % der befragten Kitas sind mit der Wirkung der Beratungsleistung insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden. Bei den ISO-Fachkräften sind dies rund 90 % der Befragten.  Rund 80% der befragten Kitas und knapp 90 % der ISO-Fachkräfte sind zufrieden bis sehr zufrieden mit dem Beitrag der Beratung zu einer objektiven Betrachtung der Fälle und einer darauf basierenden sachlichen Gefährdungseinschätzung.  Rund 70 % der befragten Kitas und 80 % der befragten ISO-Fachkräfte sind zufrieden bis sehr zufrieden mit den aufgezeigten Vorschlägen und Möglichkeiten zu partizipativem Handeln und der Einbindung der Betroffenen (Kinder und Erziehungsberechtigten).  Rund 70% der befragten Kitas und 90% der befragten ISO-Fachkräfte sind zufrieden bis sehr zufrieden mit den aufgezeigten Vorschlägen und Möglichkeiten für die nötigen Handlungsschritte (Hilfsangebote und / oder Schutzmaßnahmen).  75% der befragten Kitas und 90% der befragten ISO-Fachkräfte sind zufrieden mit der gewonnenen Handlungssicherheit, die nötigen Handlungsschritte (Hilfsangebote und / oder Schutzmaßnahmen) auch selbstständig einzuleiten und umzusetzen?

2 LVR-Landesjugendamt Rheinland / LWL-Landesjugendamt Westfalen (2020): Empfehlung Schutzauftrag. Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Eine Orientierungshilfe für Jugendämter. Online abrufbar unter: www.lwl-landesjugendamt.de

 85 % sowohl der befragten Kitas als auch ISO-Fachkräfte sind zufrieden mit dem Beitrag der Beratung zur psychischen Entlastung im Kita-Team.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Kitas, die eine Beratung in Anspruch nehmen sowie die ISO-Fachkräfte selbst, mit der Beratungsqualität der ISO-Fachberatung sowohl in Bezug auf die Prozesse und insbesondere in Bezug auf die erzielten Ergebnisse und Wirkungen überwiegend zufrieden bis sehr zufrieden sind. Die ISO-Fachberatung wird als hilfreich im Prozess der Gefährdungseinschätzung erachtet. Daraus lässt sich folgern, dass mit einer Erhöhung der Bekanntheit des Beratungsangebots auch mehr Kitas aufgrund der positiven Wirksamkeitserfahrungen das Angebot nutzen würden.

5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung

Damit die ISO-Fachberatung ihre vorgesehene Wirkung zum Kinderschutz in der Nürnberger Kita-Landschaft noch besser entfalten kann, werden nachfolgende Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Qualitätsentwicklung des Angebots als zielführend erachtet. Die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen basieren zum einen auf der Rückmeldung von Kitas und ISO-Fachkräften im Rahmen der Befragung und der Reflexionsworkshops als auch jahrelanger Praxisbeobachtungen und Facheinschätzung der im Jugendamt tätigen Kolleginnen im Bereich Kinderschutz.

5.1 Steigerung der Bekanntheit in Kitas

Die Bekanntheit der ISO-Fachberatung sollte insbesondere in den Einrichtungen der freien Träger noch weiter erhöht und beworben werden. Dies kann durch gezielte Informationen an die Fachkräfte, Aushänge in Einrichtungen oder Flyer erfolgen. Gewünscht wurden auch seitens der Kitas Formate auf Stadtteil- oder Einrichtungsebene, in denen ein persönliches Kennenlernen der jeweiligen zuständigen ISO-Fachkraft möglich ist. Indem die Bekanntheit des Beratungsangebots der ISO-Fachkraft mit seinem Unterstützungsangebot und des erwartbaren Nutzens für Kitas weiterverbreitet wird, ist zu erwarten, dass sich dadurch die Inanspruchnahme des Angebots insgesamt erhöhen wird.

5.2 Ausweitung der Inanspruchnahme in Kitas

 Kita-Fachkräfte sollten sich zum Kinderschutz fortbilden (Vermittlung von Kenntnissen zu Gefährdungsformen, Vorgehensweisen, Gefährdungskriterien, etc.) und dabei auch umfassend über das Angebot und des Nutzens der ISO-Fachberatung informiert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass ISO-Fachkräfte regelhaft in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden. Für pädagogische Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist die Kinderschutzschulung bereits verpflichtend. Und auch für pädagogische Fachkräfte in Kitas freier Träger setzt das Jugendamt bereits Fortbildungsangebote und Fachtage um. Diese Aktivitäten gilt es fortzuführen und in der Breitenwirkung auszuweiten.  Zudem sollten in den Einrichtungen Verfahrensabläufe zur Sicherstellung des Schutzauftrags flächendeckend implementiert und regelmäßig überprüft werden. Es gilt sicherzustellen, dass die Handlungsabläufe aufgrund der Vereinbarungen nach §8a SGB VIII umgesetzt werden und die Inanspruchnahme der ISO-Fachberatung verbindlich geregelt wird.  Bislang noch weitgehend unberücksichtigt fand die ISO-Fachberatung im Bereich der Kindertagespflege statt. Dies ändert sich aktuell, denn nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in 2021 wurde in Nürnberg durch das Jugendamt mit allen

Kindertagespflegepersonen bereits eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII geschlossen und diese zur Umsetzung des Schutzauftrags geschult. Mit den Vermittlungsstellen der Tagespflegestellen wurde zudem vereinbart, dass die Kinderschutzschulung fester Bestandteil des Ausbildungscurriculums ist. Darüber hinaus sollen mindestens einmal jährlich zentrale Follow-Up-Schulungen für neue Tagespflegepersonen stattfinden.

5.3 Optimierung der Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle ISO-Fachberatung

 Zur Sicherstellung der persönlichen und fachlichen Eignung der mit der ISO-Fachberatung beauftragten Personen ist es wichtig, dass ihnen ausreichend zeitliche Ressourcen für ihre Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehen und es ausreichende Möglichkeit zum Fachaustausch und für Fortbildungen zu Themen rund um den Kinderschutz gibt. Dies ist nicht immer selbstverständlich möglich, da ein Großteil der ISO-Fachkräfte diese Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, sondern meist ergänzend zu einer bereits bestehenden Fachtätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Rund ein Drittel der befragten ISO-Fachkräfte sieht sowohl in Bezug auf die Rahmenbedingungen unter welchen sie die Beratungsarbeit erbringen als auch die persönliche Disposition die Beratungsanliegen der Kunden bedarfsgerecht bedienen zu können, noch Optimierungsbedarf. Es ist Aufgabe der für die ISO- Fachkräfte zuständigen Träger, entsprechende strukturelle Rahmenbedingungen und eine fortlaufende Professionalisierung der mit der Beratungsaufgabe betrauten Fachkräfte sicherzustellen. Entsprechende Standards sollten zwischen Jugendamt und freien Trägern vereinbart und künftig in den gemeinsamen Vereinbarungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach §§ 72a und 8a SGB VIII festgehalten werden.  Das Jugendamt unterstützt Fortbildungsangebote und Fachtage für die ISO-Fachkräfte. Analog bestehender Zertifizierungskurse wird dazu ein Kursangebot, bestehend aus mehreren Modulen, zu unterschiedlichen Themen konzipiert.  Um das Beratungsangebot zum Thema sexualisierte Gewalt für Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft auszuweiten, wurden neben dem Kinderschutzbund Nürnberg e.V. bereits im Jahr 2021 der Wildwasser Nürnberg e.V. und das Jungenbüro Nürnberg als weitere ISO-Fachberatungsstelle gewonnen.  Seitens der Kitas wurde auch zurückgemeldet, dass zur verstärkten Einbindung der ISO- Fachkräfte im sensiblen Feld der Klärung potentieller Kindeswohlgefährdungen im Vorfeld der Aufbau eines persönlichen Kontakts und Vertrauensverhältnisses zwischen Kitas und ISO-Fachberatungen von besonderer Bedeutung ist. Vielen Kitas sind die zuständigen ISO- Fachkräfte nicht bekannt und aufgrund nicht vorhandener Kontakte und Netzwerkbeziehungen eine Hürde zur Inanspruchnahme gegeben. Es gilt Ansatzpunkte und Formate zu finden, die diese Zugangshürden für ISO-Fachkräfte abbauen und das Angebot der ISO-Fachberatung stärker ins Alltagssystem der Kitas integrieren helfen.

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