Entscheidungsvorlage
Neukalkulation der Verbrennungsgebühr
Der Gebührenkalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr endet zum 31.12.2022. Für die Folgejahre ist gemäß Artikel 8 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ein neuer Bemessungszeitraum festzulegen und für diesen Zeitraum eine Verbrennungsgebühr zu kalkulieren. Der neue Bemessungszeitraum soll, wie nachfolgend näher erläutert, wieder 4 Jahre (2023 bis 2026) betragen.
Gebührenbemessungszeitraum
Für die Neukalkulation der Verbrennungsgebühr wird (wieder) ein vierjähriger Bemessungszeitraum aus den folgenden Gründen empfohlen:
die Verbrennungsgebühren haben unmittelbare Auswirkungen auf die Hausmüllgebühren (dort: wesentlicher Kostenblock), kurzfristige Schwankungen („Springende Gebühren“) sollen vermieden werden;
Nahezu ein Drittel (ca. 31,4 % bzw. ca. 77.000 t in 2021) des Aufkommens an Abfällen zur Beseitigung in der MVA wird derzeit von den Zweckvereinbarungspartnern (Landkreis Fürth, Stadt Fürth, Landkreis Nürnberger Land und Stadt Schwabach) im Rahmen der dortigen Hausmüllentsorgungen zugeliefert. Diese Zweckvereinbarungen haben, nach Harmonisierung der Grundlaufzeiten der Zweckvereinbarungen im Mai 2017 eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2037. Damit ist die Auslastung der Müllverbrennungsanlage langfristig gesichert, bei Gewährleistung einer stabilen Planungssicherheit für die Zweckvereinbarungspartner zu konstant vertretbarem Gebührenniveau.
aus dem zum 31.12.2022 endenden Bemessungszeitraum wird ein kumulierter Überschuss von 10,75 Mio. € (einschließlich Verzinsung) entstehen, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss. Ein kürzerer Bemessungszeitraum würde zwar kurzfristig für ein geringeres Gebührenniveau sorgen; im Anschluss- Bemessungszeitraum, da der Überschuss dann bereits „verbraucht“ wäre, aber zu einem deutlichen Gebührenanstieg führen müssen;
nach nunmehr zweiundzwanzigjähriger Betriebsdauer der MVA werden umfangreiche Instandsetzungen erwartet, die über mehrere Jahre zu planen und durchzuführen sind.
Entwicklung der Anliefer- und Durchsatzmengen
Im Jahr 2021 wurden rund 222.253 t Abfälle zur Beseitigung, d.h. „gebührenpflichtige“ Abfälle durchgesetzt. Mit der fortschreitenden Verdichtung der Wohnbebauung und der damit einhergehenden weiterhin ansteigenden Einwohnerzahl ist auch das Aufkommen an Restabfällen aus Haushalten (zur Beseitigung) angewachsen. Vor diesem Hintergrund war der in der Vorauskalkulation für den nun ablaufenden Kalkulationszeitraum (2019 bis 2022) angenommene, durchschnittliche Durchsatz von „Abfällen zur Beseitigung“ von jährlich ca. 210.700 t für den neuen Kalkulationszeitraum anzupassen (Erhöhung um insgesamt ca. 5,5% im Vergleich zu der für die Jahre 2019 bis 2022 unterstellten Prognose).
Entwicklung der allgemeinen Kosten (Sach-/Dienstleistungskosten)
In der „Mittelfristprojektion für Deutschland“ geht das Kieler Institut für Weltwirtschaft wird von einer allgemeinen Preissteigerung um 3,4% für 2023 aus. Für die Folgejahre werden weitere Preissteigerungen von jeweils 2,4% (2024) und 2,0% (2025 und 2026) prognostiziert. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und im Rahmen der vorsichtigen Planung werden für 2023 in Bezug auf die Planungsgrundlage (Istwerte 2021) mit einer Preissteigerung von 11,57% auf 2023, sowie ab 2024 Steigerungen in Höhe von jährlich 3,0% übernommen.
Entwicklung der Energiekosten
Der CO -Bepreisung fossiler Rohstoffe nach BEHG, sowie der außergewöhnlichen Situation durch 2 den andauernden Ukraine-Krieg und das derzeit sehr hohe aktuelle Preisniveau wurde mit deutlichen Preiserhöhungen von Rechnung getragen.
Entwicklung der Personalkosten
Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplanten Personalaufwand berücksichtigt.
CO -Abgabe
2
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in den nationale Brennstoffemissionshandel stellt eine potentielle finanzielle Belastung in nicht unerheblichem Umfang dar. Die CO -Abgabe wurde daher in der vorliegenden Kalkulation in Ansatz 2 gebracht.
Gebührenkalkulation: Aus der bisherigen Gebühr für Abfälle zur Beseitigung in der MVA (120,00 €/t) werden –ungeplant- Überdeckungen von etwa 10,75 Mio. € erzielt. Gründe für die Gebührenüberdeckungen sind im Wesentlichen:
Als Ergebnis der Betriebsprüfung erfolgte eine Korrektur der dem Betrieb gewerblicher Art „Energetische Verwertung“ zugeordneten Aufwendungen und Erträge, welche nicht in die Gebührenkalkulation einfließen.
Die Zinsentwicklung „verbilligte“ die laufenden Kosten für das Fremdkapital;
wegen des hohen Auslastungsgrades bei gleichzeitig unerwartet hoher Verfügbarkeit der Anlage und der günstigen Kapitalmarktverhältnisse konnten Darlehen in den letzten beiden Gebühren-Bemessungszeiträumen frühzeitiger zurückgezahlt werden, so dass die Zinsaufwendungen hierfür gesunken sind;
Die aus der Lieferung von Dampf erzielten Energieerlöse liegen mit durchschnittlich 4,6 Mio. € jährlich um 0,4 Mio. € höher als erwartet;
Neue Gebühr: aus dem zum 31.12.2022 endenden Bemessungszeitraum wird ein kumulierter Überschuss von 10,75 Mio. € entstehen, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss und die „neue“ Gebühr deutlich entlastet.
Die neue Verbrennungsgebühr beträgt 123,80 €/t und liegt damit um 3,17% über der bisherigen Gebühr.
Es zeigt sich folgende Entwicklung der Erlöse und Kosten (Vorauskalkulation der Verbrennungsgebühren 2023 bis 2026):
| Wirtschaftsplan 2023 2023 2024 2025 2026 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sachkosten(1 Personalkosten kalkulatorische Kosten | 24.604.686 € 5.471.480 € 5.176.764 € | 24.893.773 € 5.580.909 € 5.170.771 € | 26.823.352 € 5.692.528 € 5.162.717 € | 30.038.361 € 5.806.379 € 4.698.039 € |
| Kosten der thermischen Abfallbehandlung abzüglich Überdeckung aus Vorjahren abzüglich sonstige Entgelte | 35.252.931 € 10.746.500 € 7.078.393 € | 35.645.453 € 10.086.884 € 7.078.393 € | 37.678.597 € 9.034.746 € 7.078.393 € | 40.542.778 € 5.949.464 € 7.078.393 € |
| Deckung durch Verbrennungsgebühren | 17.428.038 € | 18.480.176 € | 21.565.458 € | 27.514.922 € |
| Verbrennungsgebühr (€/t) angelieferte Abfallmenge zur Beseitigung (t) | 123,80 € 222.253 | 123,80 € 222.253 | 123,80 € 222.253 | 123,80 € 222.253 |
| Gebührenerlöse | 27.514.922 € | 27.514.922 € | 27.514.922 € | 27.514.922 € |
| Überdeckung | 10.086.884 € | 9.034.746 € | 5.949.464 € | 0 € |
(1 davon CO -Abgabe (hoheitlicher Anteil) 2.764.757 € 3.554.687 € 4.344.617 € 5.134.548 € 2