Beschlussvorlage ASN/014/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten
Nürnberg (ASN)
Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Neukalkulation der Verbrennungsgebühr ab 2023;Satzung über die Gebühren für die
Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) -
Verbrennungsgebühr, Änderung der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderung AbfallGebS
Sachverhalt (kurz):
Nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 ist der Gebührenkalkulationszeitraum neu festzulegen und die Verbrennungsgebühr neu zu kalkulieren. Die neue Verbrennungsgebühr ist in die Abfallgebührensatzung durch Änderungssatzung aufzunehmen.
Der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung enthält in der Überschrift nicht das Ausfertigungsdatum der letzten Änderung der AbfGebS, da sich diese derzeit noch in einem weiteren, vorhergehenden Änderungsprozess befindet. Dieser wird bis zur Behandlung im Stadtrat über die vorliegende Änderungssatzung abgeschlossen sein. Der um das Ausfertigungsdatum der dann letzten Änderungssatzung ergänzte Entwurf der vorliegenden Änderungssatzung wird für die Behandlung im Stadtrat nachgereicht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein gebührenrechtlicher Vorgang
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN:
Der Werkausschuss des Eigenbetriebs ASN begutachtet
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die Festlegung eines Bemessungszeitraums für die Verbrennungsgebühr von vier Jahren vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diesen Kalkulationszeitraum zu beschließen;
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die Festlegung der Verbrennungsgebühr für den Bemessungszeitraum von 2023 bis einschließlich 2026 auf 123,80 € je Tonne Abfall zur Beseitigung und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verbrennungsgebühr zu beschließen;
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die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag Stadtrat:
Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses des Eigenbetriebs ASN vom 27.07.2022 wird beschlossen:
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Der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr wird auf vier Jahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 festgelegt.
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Die Verbrennungsgebühr für den Bemessungszeitraum von 2023 bis einschließlich 2026 wird auf 123,80 € je Tonne Abfall zur Beseitigung festgelegt.
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Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS).