Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (28.09.2022)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 27.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Digitalisierung & Verwaltung Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage ASN/013/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von

Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) sowie

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS).

Anlagen: Erläuterungen zu den Digitalisierungsanforderungen nach OZG Entwurf der Änderungssatzung AbfallwirtschaftsS Entwurf der Änderungssatzung AbfallGebS

Sachverhalt (kurz):

Die im Werkausschuss ASN am 04.05.2022 begutachtete und im Stadtrat am 18.05.2022 beschlossene Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung (AbfallwirtschaftsS – AbfS) muss in leicht modifizierter Form nochmals in Werkausschuss und Stadtrat eingebracht werden:

  1. Änderung "Teilausschluss" von faserhaltigen Abfällen: Nach neuer Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken und Austausch mit RA ist die Verankerung eines Teilausschlusses in der Satzung nicht notwendig; die Begrenzung der Annahmemenge auf der Deponie Nürnberg-Süd kann durch die Vorgabe von Absteuerungsmöglichkeiten über die wöchentliche Höchstmenge hinaus erreicht werden. Entsprechende Absteuerungskontigente wurden vertraglich gesichert, die Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg sowie später des Landkreises Nürnberger Land sind durch die - nach §22 KrWG zulässigen - Beauftragungen Dritter gesichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle u.g. Abfallarten mit den entsprechenden Mengen so komplett abgesteuert werden können ist sehr hoch, ein (Teil-)Ausschluss von Abfallarten demzufolge nicht notwendig. Von der Annahmemengenbegrenzung auf 5 t je Woche und Entsorgungs- /Sammelentsorgungsnachweis sind folgende Abfallarten betroffen:

17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält, 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, beschränkt auf künstliche Mineralfaserabfälle und 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe“.

Die neue Vorlage einer Änderungssatzung berücksichtigt sowohl die seinerzeit angedachten redaktionellen Änderungen der Satzung als auch die mit der vertraglichen Bindung von Annahme- und Beseitigungsanlagen für faserhaltige Abfälle verbundenen, neuen Erkenntnisse, die mit einer Annahmemengenbegrenzung (statt Teilausschluss) auf der Deponie Nürnberg Süd (§ 21 AbfS, neuer Absatz 4) korrelieren. Einer Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zu dieser Änderungssatzung bedarf es nun nicht mehr.

  1. Anpassung an das Onlinezugangsgesetz (OZG): Der ASN will und muss bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch

elektronisch über Internetportale anbieten. In enger Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen ASN, DiP-PrO und DiP/V wurde hierfür ein "Digitalisierungscheck" (siehe beiliegende Erläuterungen) durchgeführt. Dabei sind Prozesse identifiziert worden, die künftig auch auf der (zentralen) elektronischen Plattform der Stadt Nürnberg "Mein Nürnberg" -medienbruchfreibedienbar sein sollen.

Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) enthält "Antragsformalien" (§§ 5, 8, 11, 12 AbfS), die an diese Anforderungen anzupassen sind.

Gleiches gilt für die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS). Hier sind die §§ 3, 4 und 10 AbfGebS vom Änderungsbedarf betroffen.

In der AbfallGebS ist zudem noch eine redaktionelle Änderung erforderlich (Ersatz des Wortes "Kindergärten" durch das Wort "Kindertageseinrichtungen" (§ 10 Abs. 2 AbfGebS)).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aus dem rein satzungsrechtlichen Vorgang ergibt sich keine Diversity- Relevanz

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

  1. Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

  2. Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS

Beschlussvorschlag:

  1. Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 27.07.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) beschlossen.

  2. Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 27.07.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS

Download ↓