Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023
- Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2026 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2023 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2026 Anlage 3: Finanzplan 2023 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 5: Vermögensplan 2023 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2022 bis 2026 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2023
1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 420 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
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Sammeln
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Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
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Befördern
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Behandeln
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Lagern
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Behandeln von Abfällen
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Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
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dem Landkreis Nürnberger Land,
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der Stadt Fürth,
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aus dem Landkreis Fürth und
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der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.875 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.637.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 46.000 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.685.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.
Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heutiger Sicht kann nach Abschluss der Planungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2022 abgeschlossen werden können, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.
Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwertung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier
Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch aus).
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver- 2 brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2023 werden voraussichtlich ca. 222.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 136.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.400 t Gewerbeabfälle und ca. 72.500 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO -Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes 2 (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ab 2023 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene potentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermittlung der Abgabe denkbar. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde die Belastung mit der CO -Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium in diesem Frühjahr ver- 2 öffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich.
1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwischengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Behandlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachstehenden Gründen, geplant war.
Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanierungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus.
Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwändigen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteuern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Landkreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Mitte, allenfalls Ende 2023 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu erleichtern. Eine gesamtheitliche Deponie-Nachfolgelösung zeichnet sich lt. Auskunft des Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch freien Deponievolumens auf der landkreiseigenen Deponie).
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der CO -Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und 2 Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 gesenkt. Da der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 endet, wurde diese ab 2023 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebührenhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase anfallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der
PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene CO Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des 2- BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender Ansatz im Wirtschaftsplan 2023 (und in der Kalkulation der Verbrennungsgebühr) bereits enthalten (siehe auch Nr. 1.2).
Auch im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO -Besteuerung 2 gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplanten Personalaufwand berücksichtigt.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 1,68 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,1 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,58 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,52 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2023 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 9,88 Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 62,99 Mio. EUR.
Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der, wegen der beschriebenen Auswirkungen der rückwirkend ab 2020 geltenden „Entgeltordnung für das Handwerk in Bayern“ bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren (Verbrennungsgebühr für den Zeitraum von 2019 bis einschl. 2022 sowie Abfallgebühr für den Zeitraum von 2020 bis einschl. 2023), der Mehrkosten für die Erfassung von PPK sowie wegen der CO -Bepreisung für Energie/Treib- 2 stoffe, erwartete Verlust in 2022 in Höhe von ca. 5,52 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2023 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 47,59 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2023 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 20,6 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 33,75 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2023 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2023 13,28 Mio. EUR.
| IST 2021 | Plan 2022 |
|---|---|
| TEUR 43.999 27.319 0 | TEUR 44.144 32.447 0 |
| 71.318 | 76.591 |
| 0 0 1.273 13.425 24.649 | 0 0 50 10.853 28.359 |
| 38.074 | 39.212 |
| 19.642 7.828 3.536 | 20.515 7.143 3.019 |
| 27.470 | 27.658 |
| 13.528 7.494 557 4.728 | 7.827 5.962 484 1.924 |
| ‐18.146 | ‐5.458 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 46 | 42 |
| ‐18.192 | ‐5.500 |
Plan 2023
TEUR 44.719 34.368 0
79.087
0 0 50 14.204 29.613
43.817
19.683 6.935 2.906
26.618
7.766 9.615 520 1.676
‐9.835
0
0
45
‐9.880
Erfolgsplan 2023
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse SUMME Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung
SUMME Personalaufwand
7. Abschreibungen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentlicher Aufwand
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag)
14. Sonstige Steuern
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-)
- davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 1 1 1 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0
| Ist 2021 TEUR | Plan 2022 TEUR | Plan 2023 TEUR | Vorschau 2024 TEUR | Vorschau 2025 TEUR | Vorschau 2026 TEUR | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 71.318 0 0 1.273 38.074 27.470 13.528 7.494 557 4.728 | 76.591 0 0 50 39.212 27.658 7.827 5.962 484 1.924 | 79.087 0 0 50 43.817 26.618 7.766 9.615 520 1.676 | 88.562 0 0 49 43.641 26.858 8.626 10.538 447 1.569 | 89.450 0 0 49 45.594 27.555 8.774 11.634 374 1.357 | 90.360 0 0 49 48.995 28.250 8.288 12.736 220 1.088 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | ‐18.146 | ‐5.458 | ‐9.835 | ‐2.174 | ‐5.041 | ‐8.728 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| außerordentliches Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | 42 | 45 | 44 | 44 | 44 | |
| Jahresgewinn (+) / -verlust (-) | ‐18.192 | ‐5.500 | ‐9.880 | ‐2.218 | ‐5.085 | ‐8.772 |
| 81.187 | 62.995 | 57.495 | 47.615 | 45.397 | 40.312 | |
| Vortrag auf neue Rechnung | 62.995 | 57.495 | 47.615 | 45.397 | 40.312 | 31.540 |
Anlage
- davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 1 1 1 0 0 0 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 13 13 13
2
Finanzplan 2023
Mittelherkunft
Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 1) Erhöhung der Rückstellungen Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung liquider Mittel
Mittelzufluss gesamt
T-EUR
7.766 1.037 0 29.546
38.349
Mittelverwendung
Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Verwaltung 1) Minderung der Rückstellungen Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt
T-EUR
9.880 20.227 303 0 100 5.533 2.306
38.349
- davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erhöhung 1 Minderung 0
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026
| Plan 2022 | Plan 2023 | Vorschau 2024 | Vorschau 2025 | Vorschau 2026 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mittelherkunft | T-EUR | T-EUR | T-EUR | T-EUR | T-EUR |
| Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge Erhöhung der Rückstellungen1) Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel | 7.827 1.077 3.632 | 7.766 1.037 29.546 | 8.626 980 3.633 | 8.774 894 3.259 | 8.288 846 5.793 |
| Mittelzufluss gesamt | 12.536 | 38.349 | 13.239 | 12.927 | 14.927 |
| Plan 2022 | Plan 2023 | Vorschau 2024 | Vorschau 2025 | Vorschau 2026 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mittelverwendung | T-EUR | T-EUR | T-EUR | T-EUR | T-EUR |
| Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Verwaltung Minderung der Rückstellungen 1) Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Erhöhung liquide Mittel | 5.518 3.236 113 50 100 1.305 2.214 | 9.880 20.227 303 0 100 5.533 2.306 | 2.218 2.651 63 0 100 5.806 2.401 | 5.085 3.286 213 0 100 1.742 2.501 | 8.772 3.046 61 0 100 343 2.605 |
| Mittelverwendung gesamt | 12.536 | 38.349 | 13.239 | 12.927 | 14.927 |
- davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erhöhung 1 1 0 0 0 Minderung 1.080 0 13 13 13
Vermögensplan 2023
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00
Fahrzeuge 1.898.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00
20.226.600,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 240.000,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00
303.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00
0,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00
Mittelfristiger Vermögensplan
2022 2023 2024 2025 2026
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00 2.750.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 2.719.000,00 1.898.000,00 2.172.500,00 2.807.500,00 2.567.500,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 548.600,00 348.600,00 348.600,00 348.600,00 3.236.000,00 20.226.600,00 2.651.100,00 3.286.100,00 3.046.100,00 Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 240.000,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00 113.000,00 303.000,00 63.000,00 213.000,00 61.000,00 Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Anlage
geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 20.629.600,00 2.814.100,00 3.599.100,00 3.207.100,00
6
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022.
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben
| Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: | Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2021 2022 2023 Grundstücke und Gebäude 2021 2022 2023 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2021 2022 2023 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 | 80 100 0 2.719 337 | 30 2.750 15.000 1.898 549 | 30 100 0 2.173 349 | 30 100 0 2.808 349 | 30 100 0 2.568 349 |
| Deponie Grundstücke und Gebäude 2021 2022 2023 Betriebsanlagen 2021 2022 2023 Maschinen 2021 2022 2023 Fahrzeuge 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 | 0 20 5 20 5 | 0 0 0 0 0 | 0 0 0 0 0 | 0 0 0 0 0 | 0 0 0 0 0 |
| Zwischensumme | 3.286 | 20.227 | 2.651 | 3.286 | 3.046 |
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
| Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: | Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2021 2022 2023 Grundstücke und Gebäude 2021 2022 2023 Betriebsanlagen 2021 2022 2023 Maschinen 2021 2022 2023 Fahrzeuge 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 | 53 0 0 10 0 50 | 3 0 240 10 0 50 | 3 0 0 10 0 50 | 3 0 0 10 150 50 | 3 0 0 10 0 48 |
| Verwaltung Fachspezifische Software 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 | 35 65 | 35 65 | 35 65 | 35 65 | 35 65 |
| Gesamtsumme | 3.499 | 20.630 | 2.814 | 3.599 | 3.207 |
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude
Betriebsgebäude 250.000,00 Gartenabfallsammelstellen 2.450.000,00 Sonstiges 50.000,00 2.750.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
Bau/Verlegung WSH AM Pferdemarkt 15.000.000,00 15.000.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.873.000,00 Lastenfahrrad für Öffentlichkeitsarbeit 15.000,00 Sonstiges 10.000,00 1.898.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 100.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 13.800,00 Müllpreßbehälter 59.800,00 Rollpacker 150.000,00 Sonstiges 30.000,00 548.600,00
Summe Abfallwirtschaft 20.226.600,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00
Betriebsanlagen
Installation Infrarotkamerasystem 240.000,00 240.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 303.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00