Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Berufsfachschule für Kinderpflege der Stadt Nürnberg (Berufsfachschule für KinderpflegeGebS – BFSKiGebS) vom 6. Februar 2015 (Amtsblatt
S. 42), geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 455)
Vom ……………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:
Art. 1
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In § 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Bei Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern, denen die Prüfungsgebühr im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung ersetzt wird, ist der jeweilige Maßnahmenträger Gebührenschuldner.“
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§ 2 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird die Angabe „1.470,--“ durch die Angabe „1.870,--“ ersetzt. b) Folgende Abs. 3 und 4 werden angefügt: „(3) Für die Teilnahme an jeder freiwilligen mündlichen Prüfung nach § 72 Abs. 2 Satz 4 BFSO wird eine Gebühr von 70,-- Euro erhoben.“ (4) Hinzukommen als Auslagen die anfallenden Reisekosten für die Abnahme der praktischen Prüfung nach den jeweils aktuellen reisekostenrechtlichen Regelungen für Lehrkräfte an staatlichen Schulen.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.