Beschlussvorlage Ref.IV/026/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 22.07.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzungsänderung für die Städtische Berufsschule 10; Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Berufsfachschule für Kinderpflege der Stadt Nürnberg
(Berufsfachschule für KinderpflegeGebS – BFSKiGebS)
Sachverhalt (kurz):
Die o. g. Satzung ist zuletzt am 09.11.2017 geändert worden. Die Gebühren für externe Teilnehmer/-innen an der Abschlussprüfung, denen die Prüfungsgebühr i. R. einer öffentlichen Förderung ersetzt wird, sollen an die aktuellen Stundensätze gem. Art. 6 i. V. m. Art. 20 KG angepasst werden. Ebenso sollen Reisekosten für die Abnahme praktischer Prüfungen berücksichtigt werden. Die Einnahmen sollen wie bisher den prüfenden Lehrkräften als Anrechnungsstunden vergütet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/026/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit der Teilnahme an der Externenprüfung besteht für Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/026/2022
Gutachtenvorschlag:
-
Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Berufsfachschule für Kinderpflege der Stadt Nürnberg (Berufsfachschule für KinderpflegeGebS – BFSKiGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
-
Die vom Stadtrat am 28.01.2015 beschlossene Praxis zur Umlegung der Gebühreneinnahmen aus der Abnahme der Externenprüfung an der Berufsfachschule für Kinderpflege als Anrechnungsstunden bei vollständiger Kostendeckung soll fortgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 22.07.2022 wird der Erlass der beiligenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Berufsfachschule für Kinderpflege (BFSKiGebS) vom 6. Februar 2015 (Amtsblatt S. 42), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. Nomber 2017 (Amtsblatt S. 455) beschlossen.