Satzungsänderung für die Berufliche Schule Dir. 10
hier: Änderung der Gebührensatzung für die Fachakademie für Sozialpädagogik
(FakSGebS)
Für andere Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Studierende der Fachakademie der B10 sind, sollen weiterhin Gebühren für die Teilnahme an der Abschlussprüfung und für die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife oder einer Nachprüfung bzw. Zusatzprüfung erhoben werden. Ebenso sollen zukünftig Gebühren für die externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Abschlussprüfung des Berufspraktikums erhoben werden. Abschlussprüfungsgebühren im Sozialpädagogischen Seminar sind mit Wegfall des SPS obsolet. Gebührenschuldner soll bei Prüfungsteilnehmer/-innen, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einer Schulneugründung geprüft werden oder die an einer öffentlich geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen, zukünftig die neu gegründete Schule im Genehmigungsverfahren bzw. der Maßnahmeträger sein.
Aufgrund der gestiegenen Stundensätze für Amtshandlungen1 berechnet sich die Gebühr für externe Teilnehmer/-innen an der Abschlussprüfung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin aus 29 Zeitstunden in Höhe von 2.360 Euro. Bei schriftlichen, mündlichen und praktischen Nachprüfungen, zusätzlichen Prüfungen sowie für die Ergänzungsprüfungen richtet sich die Prüfungsgebühr nach der jeweiligen Prüfungsdauer und soll weiterhin gestaffelt festgesetzt werden. Die Prüfungsgebühr für externe Teilnehmer/-innen an der Abschlussprüfung im Berufspraktikum errechnet sich aus insgesamt 18,25 Zeitstunden und soll 1.290 Euro betragen. Die genaue Berechnung der Zeitbedarfe ist den beigefügten Kostenkalkulationen zu entnehmen.
Um Begutachtung der Satzungsänderung durch den Schulausschuss wird gebeten.
1 vgl. AdO Nr. 1 B vom 03.01.2022 – Stundensätze für Amtshandlungen nach Art. 6 i. V. m. Art. 20 des Bayerischen Kostengesetzes (KG)
Seite 1 von 1