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Zustimmung Regierung Mfr Satzungsänderungen BFSKi und FakS

Anlage · 22.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Horneber, Ulrike

Peter.Leis@REG-MFR.Bayern.de

Dienstag, 12. April 2022 15:21

Horneber, Ulrike

Bodo.Domroese@REG-MFR.Bayern.de

AW: Satzungsänderungen für die B10 - BFS Kinderpflege und FAK- Sozialpädagogik; hier: Bitte um Prüfung / Weiterleitung ans StMUK

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff:

Sehr geehrte Frau Horneber,

vielen Dank für die Vorlage/Anzeige der beabsichtigten Satzungsänderungen.

Die Satzungsänderungen bedürfen keiner schulaufsichtlichen Genehmigung. Gemäß Art. 44 Abs. 4 Satz 1 BayEUG kann (darf) die Zulassung zu einer Ausbildungs- oder Fachrichtung einer Schulart im notwendigen Umfang nur dann beschränkt werden, wenn die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Ausbildungsplätze erheblich übersteigt und ein geordneter Unterrichtsbetrieb nicht mehr sichergestellt werden kann. Für kommunale Schulen kann der Schulträger dies durch eine Satzung regeln, falls eine Rechtsverordnung für die betreffende Schulart und Ausbildungsrichtung nicht erlassen worden ist (Art. 44 Abs. 4 Satz 2, letzter Halbsatz BayEUG). Eine diesbezügliche Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus existiert nicht. Die Satzung sieht eine Zulassung (Auswahl) der Bewerber nach den Gesichtspunkten der Eignung und der Leistung sowie die Berücksichtigung von Wartezeit und Härtefällen vor (Vgl. Art. 44 Abs. 4 Satz 2 BayEUG).

Die vorgelegten Entwürfe zu den Satzungsänderungen sind schulaufsichtlich ohne Einwände, da den strengen Voraussetzungen des Art. 44 Abs. 4 BayEUG Rechnung getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Leis Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Tel: 0981 53 1725 PC-Fax: 0981 53 981725 Zentral-Fax: 0981 53 1206 E-Mail: Peter.Leis@reg-mfr.bayern.de www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Von: Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de Gesendet: Montag, 11. April 2022 14:38 An: Leis, Peter (RMFR) Betreff: Satzungsänderungen für die B10 - BFS Kinderpflege und FAK-Sozialpädagogik; hier: Bitte um Prüfung / Weiterleitung ans StMUK

Sehr geehrter Herr Leis,

vor einiger Zeit hatte ich Sie telefonisch informiert, dass wir in Nürnberg an einer Änderung für die beiden Satzungen für die Berufsfachschule für Kinderpflege und die Fachakademie für Sozialpädagogik der B10 arbeiten. Die beiden Änderungssatzungen liegen nun im finalen Entwurf vor.

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Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob von Seiten der Regierung von Mittelfranken eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Die beiden bisherigen Satzungen sind für Sie zum Vergleich angefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Horneber Leiterin des Amtes für Berufliche Schulen Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Straße 8 90491 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11/231-8704/-8705 E-Mail ulrike.horneber@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de

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