Prüfungsbericht
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg,
Nürnberg
Jahresabschluss und Lagebericht
zum 31. Dezember 2021
ETL Aucon GmbH Geschäftsführung:Alfred Lein, Fritz Baldus Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07 Lange Straße 59, 70174 Stuttgart USt-ID: DE213450019 www.etl-aucon.de
INHALTSVERZEICHNIS
A. Prüfungsauftrag ..................................................................................................................................... 1 B. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................................................. 2 I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs.............................................................................. 2 II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs ......................................................................... 2 III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter ...................................... 3 C. Analyse der Wirtschaftlichen Verhältnisse........................................................................................... 3 I. Wirtschaftliche Grundlagen .......................................................................................................... 3 II. Mehrjahresvergleich ...................................................................................................................... 4 III. Ertragslage...................................................................................................................................... 5 IV. Vermögenslage .............................................................................................................................. 6 V. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) ................................................................................................ 7 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................................... 8 I. Gegenstand der Prüfung ............................................................................................................... 8 II. Art und Umfang der Prüfung ......................................................................................................... 8 E. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................................. 11 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................................ 11 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ...................................................................... 11 2. Jahresabschluss ......................................................................................................................... 11 3. Lagebericht ................................................................................................................................ 12 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ...................................................................................... 12 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .................................................... 12 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ............................................... 12 F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach§ 53 HGrG .................................................................. 12 G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ..................................................... 13
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
ANLAGENVERZEICHNIS
1 Bilanz zum 31. Dezember 2021 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft) 6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG 7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AO Abgabenordnung DRS Deutsches Rechnungslegungs Standards GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung GWh Gigawattstunde HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf n. F. neue Fassung PS Prüfungsstandard SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg TEUR Tausend Euro Vj. Vorjahr . Zahlenwert < TEUR 1
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Werkleitung des Eigenbetriebs
(nachfolgend: „SUN“ oder „Eigenbetrieb“)
hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt.
Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Abschlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag durch die "Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" in Kapitel C.III.-V. nachgekommen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an dieStadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" zugrunde, deren Geltung auch im Verhältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen hervorzuheben:
§ Das Jahresergebnis beträgt TEUR 10.654 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.577 erhöht. Gegenüber dem Plan (-TEUR 8.725) konnte ein um TEUR 19.379 besseres Jahresergebnis erzielt werden. § Die Umsatzerlöse stiegen auf TEUR 96.813 (Vj.: TEUR 92.388) um TEUR 4.425 an. Hauptursache für den Anstieg war der Verbrauch der Gebührenerstattungsrückstellung, der die Senkung der Abwassergebühren mit TEUR 14.964 kompensierte. § Der Materialaufwand ist um TEUR 4.421 auf TEUR 26.158 (Vj.: TEUR 21.737) angestiegen. Der Anstieg resultiert aus dem Anstieg der bezogenen Leistungen, insbesondere bei der Instandhaltung der Gebäude um TEUR 1.988 und der Beseitigung von Betriebs- und Sondermüll um TEUR 1.771. § Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 28.217 liegt um TEUR 157 über dem Wert des Vorjahres. § Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (-TEUR 722). Hauptursache sind die Prüfkosten für Bauvorhaben, die im Vorjahr um 733 TEUR angestiegen waren und jetzt auf Normalniveau zurück sind. § Die Bilanzsumme ist um TEUR 15.300 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 16,5 % (Vj.: 15,1 %).
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:
§ Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsmäßigen Aufgaben geschlossen. § Aus der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg können sich Risiken für die SUN ergeben. § Im Wirtschaftsplan 2022 – 2025 wird für 2022 mit einem Verlust von TEUR 6.450 geplant. Allerdings ist hierbei noch keine Auflösung der Gebührenrückstellung enthalten.
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar.
C. ANALYSE DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE
I. Wirtschaftliche Grundlagen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründet. Zum 1. Januar 2006 wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklaborsatzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.
II. Mehrjahresvergleich
| 2021 | |
|---|---|
| 96.813 | |
| 26.158 | |
| 27,0 | |
| 28.218 | |
| 29,1 | |
| 23.365 | |
| 10.654 | |
| 590.789 | |
| 126.931 | |
| 21,5 | |
| 21,5 | |
| 38.523 | |
| 597.558 | |
| 98.660 | |
| 16,5 | |
| -7.129 | |
| 25.696 | |
| 417 | |
| 68 |
2020 2019 Kennzahlen zur Ertragslage Umsatzerlöse TEUR 92.388 96.321 Materialaufwand TEUR 21.737 22.064 von Umsatzerlöse % 23,5 22,9 Personalaufwand TEUR 28.061 26.956 von Umsatzerlöse % 30,4 28,0 Abschreibungen TEUR 24.183 24.229 Jahresergebnis TEUR 8.077 12.519
Kennzahlen zur Vermögens-und Kapitalstruktur Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 575.707 564.098 Sonderposten aus Ertrags-und Investitionszuschüssen zum 31.12. TEUR 130.774 132.272 Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonderposten zum 31.12. % 22,7 23,4 Investitionen in Anlagevermögen TEUR 35.818 22.950 Gesamtkapital zum31.12. TEUR 582.258 578.805 Eigenkapital zum 31.12. TEUR 88.006 79.929 Eigenkapitalquote zum 31.12. % 15,1 13,8 Finanzmittelfondszum 31.12. TEUR -4.867 8.343 Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 24.140 36.961
Personalbezogene Kennzahlen Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt(Stammpersonal) VK 410 407 Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 68 66
III. Ertragslage
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2021 und 2020 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
2021 2020 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 96.813 91,6 92.388 91,3 4.425 4,8 Aktivierte Eigenleistungen 3.565 3,4 2.621 2,6 944 36,0 Sonstige betriebliche Erträge 5.272 5,0 6.199 6,1 -927 -15,0
| Betriebliche Erträge | 105.650 | 100,0 | 101.208 | 100,0 | 4.442 |
|---|
4,4 Materialaufwand 26.158 24,8 21.737 21,5 4.421 20,3 Personalaufwand 28.218 26,7 28.061 27,7 157 0,6 Abschreibungen 23.365 22,1 24.183 23,9 -818 -3,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.454 10,8 12.176 12,0 -722 -5,9 Sonstige Steuern 254 0,2 566 0,6 -312 -55,1
| Betrieblicher Aufwand | 89.449 | 84,6 | 86.723 | 85,7 | 2.726 |
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 16.201 | 15,4 | 14.485 | 14,3 | 1.716 |
3,1
-11,8 Finanzergebnis -5.547 -6.408 861
| Jahresergebnis | 10.654 | 8.077 | 2.577 |
|---|
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.577 erhöht. Grund hierfür sind insbesondere gestiegene Umsatzerlöse sowie rückläufige Abschreibungen und sonstige Aufwendungen. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg des Materialaufwands aus.
Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch der Rückstellung für Gebührenüberdeckung.
Der Anstieg des Materialaufwands resultiert aus gestiegenen Aufwendungen für Instandhaltung sowie für die Beseitigung von Betriebs- und Sondermüll.
Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht.
IV. Vermögenslage
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2021 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2020 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). Die Darlehen wurden dabei vollständig dem langfristigen Kapital zugeordnet.
31.12.2021 31.12.2020 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 872 0,1 739 0,1 133 18,0 Sachanlagen 589.917 98,8 574.968 98,8 14.949 2,6 Langfristig gebundenes Vermögen 2,6 Vorräte 3.837 0,6 3.965 0,7 -128 -3,2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.103 0,2 1.615 0,3 -512 -31,7 Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 1.246 0,2 211 0,0 1.035 >100,0 Übrige Forderungen und Abgrenzungen 272 0,0 215 0,0 57 26,5 Flüssige Mittel 311 0,1 545 0,1 -234 -42,9
| 590.789 | 98,9 | 575.707 | 98,9 | 15.082 |
|---|
| 6.769 | 1,1 | 6.551 | 1,1 | 218 |
|---|---|---|---|---|
| 597.558 | 100,0 | 582.258 | 100,0 | 15.300 |
Kurzfristig gebundenes Vermögen 3,3
2,6 Kapital Eigenkapital 98.660 16,5 88.006 15,1 10.654 12,1 Sonderposten für Investitionszuschüsse 41.228 6,9 42.793 7,3 -1.565 -3,7 Sonderpostenfür Empfangene Ertragszuschüsse 85.703 14,3 87.981 15,1 -2.278 -2,6 Langfristige Rückstellungen 70.327 11,8 83.465 14,3 -13.138 -15,7 Darlehen 243.864 40,7 234.619 40,4 9.245 3,9
| 539.782 | 90,2 | 536.864 | 92,2 | 2.918 |
|---|
Langfristig verfügbares Kapital 0,5 Kurzfristige Rückstellungen 41.405 6,9 32.019 5,5 9.386 29,3 Verbindlichkeiten aus LuL 7.931 1,4 7.101 1,2 830 11,7 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 7.846 1,4 5.906 1,0 1.940 32,8 Übrige Verbindlichkeiten undAbgrenzungen 594 0,1 368 0,1 226 61,4
| 57.776 | 9,8 | 45.394 | 7,8 | 12.382 |
|---|---|---|---|---|
| 597.558 | 100,0 | 582.258 | 100,0 | 15.300 |
Kurzfristig verfügbares Kapital 27,3
2,6
Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt TEUR 38.523 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Abschreibungen betrugen TEUR 23.365 und die Anlagenabgänge zu Buchwerten TEUR 76.
Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu. Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 10.654. Im Berichtsjahr wurden zwei neue Darlehen über insgesamt TEUR 33.000 neu aufgenommen. Die Tilgungen betrugen TEUR 23.606. Außerdem wurden Darlehen von TEUR 13.050 umgeschuldet.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg resultiert aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus dem Betriebsmittelkonto.
Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 16,5 % (Vorjahr 15,1 %).
V. Finanzlage (Kapitalflussrechnung)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
2021 2020 TEUR TEUR 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Jahresergebnis 10.654 8.077 Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 23.365 24.185 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen desAnlagevermögens -54 -98 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.884 -4.966 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -3.752 -3.491 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andererAktiva -452 358 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 819 75
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 25.696 |
|---|
24.140
- Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 130 122 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.523 -35.818
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -38.393 |
|---|
-35.696
- Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen (+) aus Ertrags-und Investitionszuschüssen 1.041 3.467 Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 33.000 17.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -23.606 -22.121
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 10.435 |
|---|
-1.654
- Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1-3) -2.262 -13.210 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.867 8.343
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -7.129 |
|---|
-4.867
- Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Liquide Mittel 311 545 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -7.440 -5.412
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -7.129 |
|---|
-4.867
D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
I. Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Eigenbetriebs zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Januar bis Mai 2022 durchgeführt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten lassen:
Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten und unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass eine wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wird. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken und Fälschungen bzw. das Außerkraftsetzen von internen Kontrollen beinhalten können.
Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im Lagebericht aufmerksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren.
Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage vermittelt.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Auf Grundlage unseres Verständnisses der von den gesetzlichen Vertretern als notwendig erachteten Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir angemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein erhebliches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein eigenständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar.
Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Geschäftsumfelds sowie des für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Prozessabläufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben wir in Abhängigkeit von unserer Beurteilung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystems analytische Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt.
Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
§ Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung, § Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens, § Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie § Umsatzerlösrealisierung. Da der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorjahres durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurden, erfolgte zunächst die Durchsicht des Prüfungsberichtes für das Vorjahr. Um einen Überblick über Organisation und Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebs zu bekommen, wurden zahlreiche Prüfungsnachweise eingeholt. Soweit sich die Vorjahreszahlen auf den Jahresabschluss des Berichtsjahres auswirken, wurden sie in unsere Prüfung einbezogen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für Beihilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten der Stadtkämmerei Nürnberg verwertet.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir nicht teilgenommen. Wir haben entsprechende Ersatzprüfungshandlungen vorgenommen.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von Kreditinstituten wurden Saldenbestätigungen eingeholt.
Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Informationen aus weiteren geprüften Unterlagen sind ordnungsgemäß in Buchführung und Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
- Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde am 13. Juli 2021 vom Werkausschuss festgestellt.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt worden.
Der uns vorgelegte Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Für die Prüfung der Vergleichsangaben sowie der Eröffnungswerte für das Berichtsjahr haben wir die Arbeit des Abschlussprüfers des Vorjahresabschlusses verwertet.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind beachtet worden.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend dargestellt.
- Lagebericht
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
- Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere auftragsgemäße Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
- Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dargestellt und wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HGRG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
G. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
§ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und § vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkauschusses für den Jahresabschluss und den
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
§ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. § gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. § beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. § ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann. § beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
§ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. § führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Dem Prüfungsbericht liegen die „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“ zu Grunde (IDW PS 450 n. F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den 19. Mai 2022
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
signiert von: signiert von: GERD ANTON Alfred Lein MÖLLER am: 15.06.2022 am: 14.06.2022 mit: mit:
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2021
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
Inhaltsverzeichnis Seite
-
Bilanz zum 31. Dezember 2021 3 Aktiva 3 Passiva 4
-
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2021 5
-
Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 17
-
Sonstige Angaben 19 4.1. Werkleitung 19 4.2. Werkausschuss 19 4.3. Prüfungshonorar 19 4.4. Angaben zum Personal 20 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20 4.6. Nachtragsbericht 20 4.7. Gewinnverwendung 21
-
Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 22 Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 26
Stand: 20.05.2022
1. Bilanz zum 31. Dezember 2021
| Aktiva | 31.12.2021 EUR | 31.12.2020 EUR |
|---|---|---|
| 872.297,00 872.297,00 42.713.600,95 606.991,17 31.363.475,00 435.860.614,00 1.058.133,00 2.605.747,00 3.964.426,00 71.744.250,97 589.917.238,09 1,00 1,00 2,00 3.836.660,42 1.103.367,19 0,00 1.246.147,66 0,00 255.215,66 0,00 2.604.730,51 311.005,99 16.512,58 597.558.446,59 | 739.459,00 739.459,00 43.553.824,95 606.991,17 33.670.919,00 431.788.434,00 1.293.634,00 2.262.011,00 3.842.005,00 57.949.851,23 574.967.670,35 1,00 1,00 2,00 3.965.226,40 1.615.237,28 0,00 210.848,88 0,00 198.099,49 0,00 2.024.185,65 545.078,09 16.731,86 582.258.353,35 |
Stand: 04.05.2022
| Passiva | 31.12.2021 EUR | 31.12.2020 EUR |
|---|---|---|
| 88.006.292,59 10.654.071,54 41.227.669,00 85.703.330,00 35.491.816,00 25.625,00 76.214.647,22 111.732.088,22 243.864.433,52 7.930.606,60 7.845.881,99 472.213,47 258.112,71 0,00 260.113.135,58 121.859,66 597.558.446,59 | 79.929.486,67 8.076.805,92 42.792.972,00 87.980.612,00 34.230.687,00 29.028,00 81.224.657,29 115.484.372,29 234.618.895,39 7.101.138,42 5.906.481,09 367.589,57 289.068,80 0,00 247.994.104,47 0,00 582.258.353,35 |
2. Gewinn- und Verlustrechnung
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2021 EUR | 2020 EUR |
|---|---|---|
| 96.813.040,46 3.565.349,71 5.271.627,93 4.879.757,42 105.650.018,10 -8.176.534,22 -17.981.857,22 -26.158.391,44 -21.727.394,66 -6.490.497,41 -1.917.775,68 -28.217.892,07 -23.364.562,43 -11.454.260,58 -89.195.106,52 23.453,70 4.448,00 -5.570.048,47 -3.169.390,00 10.908.316,81 -254.245,27 10.654.071,54 | 92.387.615,57 2.620.710,42 6.199.455,70 4.965.580,87 101.207.781,69 -7.822.479,50 -13.914.148,96 -21.736.628,46 -21.182.805,18 -6.878.420,48 -2.507.269,14 -28.061.225,66 -24.183.435,75 -12.176.330,62 -86.157.620,49 8.444,00 8.444,00 -6.416.238,77 -3.313.005,00 8.642.366,43 -565.560,51 8.076.805,92 |
3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 10. November 2016).
Der Jahresabschluss 2021 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsanlagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungsumfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (456.539,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwassergebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zugrunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2021 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zuschüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebührenzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investitionszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %; Quelle: Deutsche Bundesbank).
Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Rentendynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vorschriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versorgungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vorauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging. Diese wurde allerdings bisher unter den sonstigen Verbindlichkeiten geführt und im Jahr 2021 mit dem fortgeschriebenen Restwert zur Richtigstellung der passiven Rechnungsabgrenzung zugeführt. Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagenspiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Software.
Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigenbetriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN im Jahr 2020 bereits auf die Rückforderung einer Teilsumme der Ausleihungen i. H. v. 1.000.000,00 EUR verzichtet. Im Jahr 2021 wurde durch den Werkausschusses SUN in der Sitzung vom 21.09.2021 ein weiterer Darlehensverzicht i. H. v. 1.000.000,00 EUR beschlossen. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.103 TEUR. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 163 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
EUR
Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.246.147,66
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Der Großteil der Forderungen besteht dabei gegenüber dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) in Form einer Nachzahlung aus der Spitzabrechnung des Straßenentwässerungsanteils 2020 sowie der Forderung für die im Auftrag des SÖR durch SUN übernommenen Winterdienstaufgaben. Die Gesamtforderung gegenüber dem SÖR beläuft sich auf 899 TEUR. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2021 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 wurde das Jahresergebnis 2020 in Höhe von 8.076.805,92 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszuschüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil noch keine entsprechenden Bescheide vor. Aufgrund von höheren Investitionskosten bei der Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ konnte die Abwasserabgabe KW 1 2014 vollständig verrechnet werden. Im Jahr 2021 wurde eine Korrektur der Verrechnung dieser Abwasserabgabe vorgenommen, in dem ein bereits im Zusammenhang mit der Maßnahme „Überleitung Kalchreuth“ passivierter Verrechnungsbetrag i. H. v. 181.205,26 EUR dem Investitionszuschuss der Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ zugebucht wurde. Im Fall der Niederschlagswassserabgabe 2019 konnte nur ein kleiner Teil mit der Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Str.“ verrechnet werden (siehe 2020). Der überwiegende Teil dieser Abgabe i. H. v. 2.056.260,05 EUR wurde jedoch im ersten Quartal 2021 zur Zahlung fällig und wurde mit der entsprechenden Rückstellung verrechnet. Die Auflösung von bereits in den Vorjahren passivierten Investitionszuschüssen erfolgte planmäßig.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält vor allem die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 997 TEUR aufwiesen. Weiterhin wurden in 2021 von einer Gesellschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Investitionszuschuss i. H. v. 44 TEUR für das Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung Becken 5 und 6 im KW 1 gewährt und passiviert, da nach dem Umbau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (35.491.816 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (38.093.716 EUR) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.601.900 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.
Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung wurde für die ausstehende Stromsteuer Dezember 2021 i. H. v. 25.625 EUR gebildet, welche erst im Januar 2022 zur Zahlung fällig wird.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 32.567.320,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 17.709.006,96 Maßnahmen Dritter 13.480.899,00 Instandhaltung 2.275.000,00 ausstehende Rechnungen 4.910.458,00 Beihilfe für Beamte 2.374.669,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.906.362,00 Abbruchkosten 125.000,00 Altersteilzeit 549.735,00 andere sonstige Rückstellungen 316.197,26
Summe: 76.214.647,22
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR direkte Verpflichtungen aus der Rückzahlung von Abwassergebühren sowie mit 31.757 TEUR die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser). In letzterer ist bereits ein Teilverbrauch zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses zum 31.12.2021 i. H. v. 14.964 TEUR berücksichtigt.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen Anreiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide feststeht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
In 2021 erging vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt kein Bescheid zur Bewilliung der von SUN beantragten Verrechnungen mit der Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe. Die Niederschlagswasserabgabe 2019 wurde mit einem Betrag i. H. v. 2.312.466,34 EUR beschieden. Hieraus konnte ein Betrag i. H. v. 56.390,72 EUR im Vorjahr dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zugeschrieben werden. Für den überwiegenden Teil dieser Abgabe stand jedoch keine verrechenbare Investition zur Verfügung, sodass im ersten Quartal 2021 ein Betrag i. H. v. 2.056.260,05 EUR zur Zahlung fällig und mit der vorher gebildeten Rückstellung verrechnet wurde.
Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2020 der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 11.256 TEUR sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2020 ein Betrag i. H. v. 2.505 TEUR vorgetragen.
Für die Abwasserabgabe 2021 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2021 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.948 TEUR neu zurückgestellt.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Vereinbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertiggestellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die unentgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2021 erbracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensionszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.304.898,00 Verbrauch -54.312,00 Zinsanteil Zuführung 124.083,00
Stand zum 31.12. 2.374.669,00
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berechnung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeitblockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
EUR
Stand zum 01.01. 370.922,00 Zuführung 175.289,00 Zinsanteil Zuführung 3.524,00
Stand zum 31.12. 549.735,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 7.439.827,80
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406.041,11
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich, gegenüber dem Vorjahr, mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 33 Mio. EUR wieder deutlich erhöht.
Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte umfassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pumpwerke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-Investor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in einen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollständig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben.
Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2021 0,00 1.749.518,92 469.148,91 28.320.847,94
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2021 1 USD = 1,2271 EUR
bewerteter
fortgeführter
Zinsen EUR Zahlbetrag EUR Darlehenssaldo
Saldovortrag 01.01.2021 EUR Darlehenssaldo EUR
per 02.01.2021 per 02.01.2021 EUR
per 02.01.2021
per 31.12.2021
22.036.083,39 1.425.734,59 382.323,29 23.079.494,69 25.005.163,29
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2021: 1.925.668,60
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2021 1 USD = 1,1326 EUR
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00
Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2021 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt.
ausstehender Buchwert
Nominalbetrag des Marktwert per Zins- Darlehens- Grundgeschäft
Laufzeit
Payerswaps in 31.12.2021 EUR satz % konto-Nr. per 31.12.2021
TEUR TEUR
17.300 14.08.12 - 15.08.22 779.409,03 4,000 41065 17.300
3.250 15.02.09 - 15.02.28 514.890,25 4,400 41077 3.750
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 49.478.203,59
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.288.373,06
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.964.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.480.968,53
Erlöse Umweltanalytik 3.062.007,33
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.434.344,31
weitere Umsatzerlöse 1.105.143,64
Summe: 96.813.040,46
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterverrechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 303 TEUR. Unter diese Rubrik fällt auch die Kostenerstattung für den durch SUN-Mitarbeiter geleisteten Winterdienst i. H. v. 269 TEUR im Winter 2020/21. Weiterhin wurden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 137 TEUR erfasst. In 2021 trug der Personalkostenersatz, vor allem für den Betrieb des Schadstoffmobils durch den Bereich Umweltanalytik, i. H. v. 107 TEUR zu diesen Einnahmen bei. Auch die durch Ingenieure der SUN erbrachten Leistungen für die Bauaufsicht fremder Kanalbaustellen i. H. v. 25 TEUR gehörten zu diesen Umsätzen. Im Jahr 2021 konnten aus dem Verkauf von Anlagegegenständen noch Erlöse i. H. v. 111 TEUR erzielt werden.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.880 TEUR).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die wesentlichen Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen wiederum die Abwasserabgabe (3.948 TEUR) und die Aufwendungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg (3.176 TEUR) dar, obwohl diese gegenüber dem Vorjahr um 211 TEUR rückläufig waren.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene Darlehen (16 TEUR), aus Zinserträgen für Umsatzsteuerrückerstattungen lt. Betriebsprüfung für die Jahre 2008 – 2011 (2 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Rückstellungen, Verwahrentgelten für Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften) und für Stundungszinsen (insg. 5 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.744 TEUR) und Derivate (1.111 TEUR). Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen stieg um 146 TEUR auf insgesamt 2.719 TEUR, wohingegen sich der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 289 TEUR auf 451 TEUR verringerte. Da seit 2020 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassenund Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, fiel auch in 2021 bei den Zinsen für kurzfristige Geldmittel ein Aufwand i. H. v. knapp 2 TEUR an, der Rest betrifft den Zinsanteil für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2021 betrugen 217.576,02 EUR, die laufenden Versorgungsaufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen 61.370,62 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadträtin Nicole Alesik Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwester Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadtrat Kai Küfner selbst. Bäckermeister Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Vergütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2021 berücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2021
Personenbezogen
Beamte 19 Angestellte 228 Arbeiter 170
Zwischensumme Stammpersonal: 417
Auszubildende 21 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 4
Summe: 442
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) für Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies entspricht insgesamt 1.224 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 25,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 13,7 Mio. EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2021 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Kriegs in der Ukraine wird auf die Erläuterungen Im Lagebericht verwiesen.
4.7. Gewinnverwendung
Der Jahresgewinn 2021 beträgt 10.654.071,54 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2021 in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Gewinnrücklage beträgt nach der Einstellung 98.660.364,13 EUR und steht für den Ausgleich von Verlusten der Gebührenkalkulation (Gebührenausgleich) und bei Überschreitung des Marktzinses gegenüber dem kalkulatorischen Zins (Zinsausgleich) zur Verfügung.
Anlage 1: Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2021 | Zugang + | Abgang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2021 | Anfangsstand 01.01.2021 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle I. Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.305.515,48 | 313.697,41 | 8.718,55 | +39.934,01 | 7.650.428,35 | 6.566.056,48 |
| II. Sachanlagen Grundstücke mit Geschäfts-, 1. Betriebs- und anderen Bauten 2. unbebaute Grundstücke 3. Abwasserreinigungsanlagen 4. Abwassersammlungsanlagen Maschinen und maschinelle 5. Anlagen 6. Fahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- 7. ausstattung 8. Anlagen im Bau | 116.420.576,77 606.991,17 331.058.268,51 839.580.668,27 9.421.366,80 7.882.261,77 17.775.930,28 57.949.851,23 | 49.915,27 0,00 258.886,92 246.180,32 150.084,26 824.735,50 900.761,44 35.778.301,05 | 0,00 0,00 1.717.611,60 25.531,97 400.366,12 483.291,79 381.585,44 0,00 | +927.276,63 0,00 +880.386,20 +19.571.412,73 +304.127,00 0,00 +260.764,74 -21.983.901,31 | 117.397.768,67 606.991,17 330.479.930,03 859.372.729,35 9.475.211,94 8.223.705,48 18.555.871,02 71.744.250,97 | 72.866.751,82 0,00 297.387.349,51 407.792.234,27 8.127.732,80 5.620.250,77 13.933.925,28 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 1.380.695.914,80 | 38.208.864,76 | 3.008.386,92 | -39.934,01 | 1.415.856.458,63 | 805.728.244,45 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile verbundene 1. Unternehmen 2. Ausleihung KSVN | 25.000,00 2.150.000,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 25.000,00 2.150.000,00 | 24.999,00 2.149.999,00 |
| G e s a m t s u m m e | 1.390.176.430,28 | 38.522.562,17 | 3.017.105,47 | 0,00 | 1.425.681.886,98 | 814.469.298,93 |
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 291.831,00 Anlagen im Bau Reinigung: 164.708,00 Gesamt: 456.539,00
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr + | Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge - | Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2021 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2021 | am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres 01.01.2021 | Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) | Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 220.793,42 | 8.718,55 | 0,00 | 6.778.131,35 | 872.297,00 | 739.459,00 | 2,89 | 11,40 |
| 1.817.415,90 0,00 3.696.126,12 15.727.036,05 385.585,26 480.999,50 1.036.606,18 0,00 | 0,00 0,00 1.662.893,60 7.154,97 400.366,12 483.291,79 379.086,44 0,00 | 0,00 0,00 -304.127,00 0,00 304.127,00 0,00 0,00 0,00 | 74.684.167,72 0,00 299.116.455,03 423.512.115,35 8.417.078,94 5.617.958,48 14.591.445,02 0,00 | 42.713.600,95 606.991,17 31.363.475,00 435.860.614,00 1.058.133,00 2.605.747,00 3.964.426,00 71.744.250,97 | 43.553.824,95 606.991,17 33.670.919,00 431.788.434,00 1.293.634,00 2.262.011,00 3.842.005,00 57.949.851,23 | 1,55 0,00 1,12 1,83 4,07 5,85 5,59 0,00 | 36,38 100,00 9,49 50,72 11,17 31,69 21,36 100,00 |
| 23.143.769,01 | 2.932.792,92 | 0,00 | 825.939.220,54 | 589.917.238,09 | 574.967.670,35 | 1,63 | 41,67 |
| 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 24.999,00 2.149.999,00 | 1,00 1,00 | 1,00 1,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 |
| 23.364.562,43 | 2.941.511,47 | 0,00 | 834.892.349,89 | 590.789.537,09 | 575.707.131,35 | 1,64 | 41,44 |
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2021 | Zugang + | Abgang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2021 | Anfangsstand 01.01.2021 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle Vermögens- I. gegenstände 1. b. Zuwendung II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge b. Zuwendungen 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen c Anteile Dritter 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen c. Anteile Dritter | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.541.538,54 163.752.365,97 64.243.997,51 23.291.247,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 43.726,99 997.434,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.162,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.585.265,53 164.749.800,40 64.238.835,51 23.291.247,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.188.333,54 94.235.378,97 22.804.678,51 4.827.622,10 0,00 564,05 80.000,00 |
| Summe Beiträge Summe Zuwendungen Summe Anteile Dritter | 227.268.960,74 120.452.280,30 23.371.247,10 | 997.434,43 43.726,99 0,00 | 0,00 5.162,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 228.266.395,17 120.490.845,29 23.371.247,10 | 157.751.973,74 77.659.308,30 4.907.622,10 |
| G e s a m t s u m m e | 371.092.488,14 | 1.041.161,42 | 5.162,00 | 0,00 | 372.128.487,56 | 240.318.904,14 |
1)Spalte 6 ./. Spalte 11 2)(Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3)(Spalte 12 x 100) : Spalte 6
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr | Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) - | Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) | Endstand 31.12.2021 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2021 | am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 01.01.2021 | Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) | Durchschnitt- licher Rest- b uchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 0,00 0,00 0,00 0,00 335.166,99 2.833.676,43 1.269.796,00 441.040,00 0,00 78,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.173,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.523.500,53 97.069.055,40 24.073.301,51 5.268.662,10 0,00 642,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 1.061.765,00 67.680.745,00 40.165.534,00 18.022.585,00 0,00 370,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 1.353.205,00 69.516.987,00 41.439.319,00 18.463.625,00 0,00 448,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,60 1,72 1,98 1,89 0,00 7,71 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 1,91 41,08 62,53 77,38 0,00 36,56 0,00 |
| 2.833.676,43 1.605.040,99 441.040,00 | 0,00 1.173,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 160.585.650,17 79.263.176,29 5.348.662,10 | 67.680.745,00 41.227.669,00 18.022.585,00 | 69.516.987,00 42.792.972,00 18.463.625,00 | 1,24 1,33 1,89 | 29,65 34,22 77,11 |
| 4.879.757,42 | 1.173,00 | 0,00 | 245.197.488,56 | 126.930.999,00 | 130.773.584,00 | 1,31 | 34,11 |
Beiträge 55300 3.274.716,43
Zuwendungen 55400 1.605.040,99
Gesamtsumme 4.879.757,42
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
| Art der Verbindlichkeit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten Summe: | Gesamtbetrag EUR 243.864.433,52 7.930.606,60 7.845.881,99 472.213,47 | davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 27.133.484,62 102.453.236,52 114.277.712,38 7.930.606,60 0,00 0,00 7.845.881,99 0,00 0,00 332.213,47 140.000,00 0,00 | ||
|---|---|---|---|---|
| 260.113.135,58 | 43.242.186,68 | 102.593.236,52 | 114.277.712,38 |
Lagebericht 2021
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Forschung und Entwicklung 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
- Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
- Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 14 6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 14 7. Risiken der Preisentwicklung 15 8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
- Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 15 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 16 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
- Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 17 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wich- 17 tigsten Anlagen 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17 4. Personalangaben 18
Anlage 1 Überleitungsrechnung für die Gebühren 20 Anlage 2 Anlagen im Bau 2021 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen.
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasserund Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Kanalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 537.030 (= 99,9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2021 angeschlossen. Die Eigentümer der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.555 Einwohnern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen Kalchreuth Oberasbach Schwaig Stein Wolkersdorf (Stadt Schwabach) sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.372 Einwohnern 9,57 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1.483 km einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 43 Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 551.273 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte) Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 70,9 Mio. m³ (Vorjahr 62,1 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbauwerke Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch einen Stabsmitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, sowie durch Beauftragte für Arbeitssicherheit und für Gewässerschutz.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht aus zwei Abteilungen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement. Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebieten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation Finanzen und Rechnungswesen Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und Beiträge Kommunikation und Datenverarbeitung
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch eine Stabsmitarbeiterin für Qualitäts- und Umweltmanagement.
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschlussbericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbrennung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausgereichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Es zeichnet sich ab, dass der Bau und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage aufgrund der jüngsten EU-Rechtsprechung in einem Zweckverband organisiert werden muss, so dass voraussichtlich 2023 über die Zukunft der KSV GmbH entschieden wird. Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der zu erwartenden Übernahme der Geschäftstätigkeit durch einen Zweckverband nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergebnisse an den Zweckverband oder SUN übergeben werden können, ist derzeit keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurde auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte. Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrittweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie.
Diese Entwicklung wurde Ende des Jahres nicht nur durch Liefer- und Materialengpässe sondern auch durch die vierte Infektionswelle und die damit verbundene Erhöhung der öffentlichen Schutzmaßnahmen ausgebremst. Dies sorgte nach bisherigen Erkenntnissen für eine Abnahme des Bruttoinlandsproduktes im vierten gegenüber dem dritten Quartal. Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % höher als im Jahr 2020. Verglichen mit dem BIP vor Beginn der Covid-19-Pandemie wird jedoch deutlich, dass die Wirtschaftsleistung trotz der Erholung im vergangenen Jahr immer noch um 2,0 % unter dem Vorkrisenniveau von 2019 liegt.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 15.300 TEUR erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+14.950 TEUR) zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+ 1.035 TEUR). Erneut zurückgegangen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (- 512 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2021 gestiegene Eigenkapital und gestiegene Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (+ 1.261 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (- 5.010 TEUR) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+ 9.246 TEUR) sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+ 1.939 TEUR) angestiegen.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 16,5 % (Vj.: 15,1 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse (TEUR) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 80.403 | 80.225 | 82.359 | 64.642 | 62.647 |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | -13.652 | -12.240 | -4.636 | 9.749 | 14.964 |
| Straßenentwässerungsanteil | 10.723 | 10.859 | 9.300 | 9.800 | 10.481 |
| Starkverschmutzergebühren | 1.337 | 1.424 | 1.218 | 887 | 1.004 |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 3.030 | 2.691 | 3.325 | 3.045 | 3.198 |
| Gebühren für Analytik | 3.095 | 3.166 | 3.094 | 2.960 | 3.062 |
| sonstige Entgelte | 331 | 341 | 475 | 298 | 352 |
| weitere Umsatzerlöse | 1.463 | 1.290 | 1.186 | 1.007 | 1.105 |
| Gesamt | 86.730 | 87.756 | 96.321 | 92.388 | 96.813 |
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2020 (92.388 TEUR) um 4.425 TEUR auf 96.813 TEUR an. Dies liegt maßgeblich am erneut gestiegenen Verbrauch der Rückstellung für Gebührenerstattung (+ 5.215 TEUR). Diese wurde im vorherigen Gebührenzeitraum gebildet und gleicht nun die durch den gesenkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus. Die veranlagte Frischwassermenge ging leicht zurück. Der Straßenentwässerungsanteil ist erneut leicht angestiegen, enthält aber auch Nachverrechnungen für Vorjahre. Die übrigen Positionen erreichen mit den erzielten geringfügigen Anstiegen noch nicht ganz das Niveau von 2019.
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
-20.000
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 80.403 | 80.225 | 82.359 | 64.642 | 62.647 |
| Straßenentwässerungsanteil | 10.723 | 10.859 | 9.300 | 9.800 | 10.481 |
| Starkverschmutzergebühren | 1.337 | 1.424 | 1.218 | 887 | 1.004 |
| 3.030 | 2.691 | 3.325 | 3.045 | 3.198 | |
| weitere Umsatzerlöse | 1.463 | 1.290 | 1.186 | 1.007 | 1.105 |
| sonstige Entgelte | 331 | 341 | 475 | 298 | 352 |
| Gebühren für Analytik | 3.095 | 3.166 | 3.094 | 2.960 | 3.062 |
| -13.652 | -12.240 | -4.636 | 9.749 | 14.964 | |
| Gesamt | 86.730 | 87.756 | 96.321 | 92.388 | 96.813 |
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrechnungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar:
| Einleitungsgebühren (TEUR) | 2017 | 2018 | 2.019 | 2020 | 202 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veranlagte Frischwassermenge | 29.606 | 29.678 | 30.784 | 30.189 | 29.628 |
| Schmutzwassergebühr | 2,02 | 2,02 | 2,02 | 1,67 | 1,67 |
| Summe Schmutzwassergebühr | 59.805 | 59.950 | 62.184 | 50.415 | 49.478 |
| Veranlagte Grundflächen | 28.945 | 28.780 | 28.740 | 29.053 | 28.577 |
| Niederschlagswassergebühr | 0,65 | 0,65 | 0,65 | 0,43 | 0,43 |
| Summe Niederschlagswassergebühr | 18.814 | 18.707 | 18.681 | 12.493 | 12.288 |
| sonstige Einleitungsgebühren | 1.784 | 1.568 | 1.494 | 1.734 | 881 |
| Summe Einleitungsgebühren | 80.403 | 80.225 | 82.359 | 64.642 | 62.647 |
Die Erträge liegen mit 105.650 TEUR rund 17.052 TEUR über dem Planansatz (88.598 TEUR) für das Jahr 2021. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebührenüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.964 TEUR zur positiven Entwicklung beiträgt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrechnung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsanteil mit insgesamt 10.481 TEUR knapp eine Million höher aus, als der Planansatz. Schließlich konnten, besonders durch Personalaufstockungen im Kanalneubau, mit 3.565 TEUR um 1.315 TEUR über dem Plan liegende aktivierte Eigenleistungen aus Investitionsprojekten erreicht werden.
2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
| Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| IST | IST | IST | IST | IST | |
| Materialaufwand incl. Instandhaltung | 20.327 | 21.457 | 22.064 | 21.737 | 26.158 |
| Personalaufwand und Sozialabgaben | 23.997 | 25.484 | 26.956 | 28.061 | 28.217 |
| Abschreibungen | 24.315 | 24.243 | 24.229 | 24.183 | 23.365 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 11.435 | 10.890 | 11.144 | 12.176 | 11.455 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | -195 | -8 | -6 | -8 | -23 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 282 | 248 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 8.971 | 7.691 | 6.709 | 6.416 | 5.570 |
| sonstige Steuern | 1 | 12 | 1.293 | 566 | 254 |
| Summe | 89.133 | 90.017 | 92.389 | 93.139 | 94.996 |
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Aufwendungen
(in TEUR) 100.000
90.000
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalaufwand | 23.997 | 25.484 | 26.956 | 28.061 | 28.217 |
| Zinsergebnis | 8.776 | 7.683 | 6.703 | 6.408 | 5.547 |
| Abschreibungen | 24.597 | 24.491 | 24.229 | 24.183 | 23.365 |
| sonstiger betr. Aufwand und Steuer | 11.436 | 10.902 | 12.437 | 12.742 | 11.709 |
| Sachaufwand | 20.327 | 21.457 | 22.064 | 21.737 | 26.158 |
| Gesamtaufwand | 89.133 | 90.017 | 92.389 | 93.131 | 94.996 |
Der Materialaufwand ist um 4.421 TEUR angestiegen. Auffällig ist der Anstieg der bezogenen Leistungen insbesondere bei der Instandhaltung der Gebäude um 1.988 TEUR und der Beseitigung von Betriebs- und Sondermüll um 1.771 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (- 722 TEUR). Hauptursache sind die Prüfkosten für Bauvorhaben, die im Vorjahr um 733 TEUR angestiegen waren und jetzt auf Normalniveau zurück sind.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 28.218 TEUR liegt um 157 TEUR über dem Wert des Vorjahres.
Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen, Stellenhebungen und eine Verbesserung bei der Stellenausstattung führten zu einem Anstieg der Personalkosten um lediglich 0,6 %, weil der gegenläufige Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung um 556 TEUR (58,2 %) höher war als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich eine Steigerung der Personalkosten um 2,4 %.
| Personalaufwand | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | Veränderung ggü Vj. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | abs. | in % | |||||
| Beschäftigtenentgelt | 17.697 | 18.363 | 19.157 | 19.702 | 20.407 | 705 | 3,6% |
| Beamtenbezüge | 1.144 | 1.091 | 1.092 | 1.091 | 1.169 | 78 | 7,1% |
| Veränderung Rückstellungen | -51 | -57 | 89 | 390 | 152 | -238 | -61,0% |
| Soziale Abgaben | 3.658 | 3.913 | 4.127 | 4.296 | 4.472 | 176 | 4,1% |
| Altersversorgung | 3.504 | 3.526 | 3.549 | 3.538 | 3.530 | -8 | -0,2% |
| Rückstellungen f. Altersversorgung | -1.955 | -1.352 | -1.058 | -956 | -1.512 | -556 | 58,2% |
| Summe Personalaufwand | 23.997 | 25.484 | 26.956 | 28.061 | 28.218 | 157 | 0,6% |
| Weiterbildungsaufwand | 263 | 348 | 347 | 190 | 241 | 51 | 26,8% |
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise wieder angestiegen, allerdings wurde noch nicht das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht. Es fanden viele Weiterbildungen als Webinare online statt, so dass insbesondere weniger mit Fortbildungen verbundene Reisekosten anfielen. Darüber hinaus fanden keine Messebesuche statt, insbesondere die IFAT ist ohne Corona-Einschränkungen eine sehr intensiv genutzte Möglichkeit zur Weiterbildung.
Gegenüber dem Plan trugen vor allem um 1.635 TEUR geringere Abschreibungen zum positiven Ergebnis bei, da die Investitionen nicht das geplante Niveau erreicht haben. Im Falle des Personalaufwands liegen die Aktivkosten geringfügig über Plan, während der Personalaufwand der Pensionsrückstellung sowie der Aufwand für die Beihilferückstellung weiterhin rückläufig waren. Somit fiel der Personalaufwand insgesamt um 782 TEUR geringer aus, als in der Planung angenommen. Schließlich profitierten die Zinsaufwendungen weiterhin von niedrigen bzw. sogar negativen Zinssätzen für neu aufgenommene Darlehen und lagen damit um 560 TEUR unter dem Planwert. Zwar stieg das Darlehensvolumen wieder an, jedoch erfolgte die Neuaufnahme vornehmlich im letzten Quartal des Jahres 2021.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 10.654 TEUR (Vj.: 8.077 TEUR) und damit um 2.577 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.
Gegenüber dem Plan (- 8.725 TEUR) konnte ein um 19.379 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt werden. Die Gründe hierfür wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.
4. Entwicklung des Eigenkapitals
| Entwicklung des Eigenkapitals | 01.01.2021 | Zuführung | Ergebnis- verwendung | 31.12.2021 | Netto- veränderung |
|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | |||||
| Stammkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rücklagen | |||||
| - Gewinnrücklage | 79.929 | 8.077 | 88.006 | 8.077 | |
| Jahresergebnis | 8.077 | 10.654 | -8.077 | 10.654 | 2.577 |
| Gesamt Eigenkapital | 88.006 | 18.731 | -8.077 | 98.660 | 10.654 |
| Gesamtkapital | 582.258 | 597.558 | |||
| Eigenkapitalquote | 15,11% | 16,51% |
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2021 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde das Jahresergebnis 2020 (8.077 TEUR) der Gewinnrücklage (nun 88.006 TEUR) zugewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2021 auf 98.660 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 16,51 % (Vorjahr 15,11 %). Die als niedrig darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (41.228 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (85.703 TEUR), die dem Eigenkapital als gleichwertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 37,7 %.
5. Entwicklung der Rückstellungen
| Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) | 01.01.2021 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| originär | Zinsanteil | |||||
| Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) | 46.412 | 14.964 | 0 | 0 | 309 | 31.757 |
| Pensionen | 34.231 | 1.458 | 0 | 0 | 2.719 | 35.492 |
| Abwasserabgabe | 15.817 | 2.056 | 0 | 3.948 | 0 | 17.709 |
| Rückstellungen für Maßnahmen Dritter | 6.647 | 0 | 0 | 6.834 | 0 | 13.481 |
| ausstehende Rechnungen (Investitionen) | 2.814 | 1.538 | 316 | 1.510 | 0 | 2.470 |
| Beamtenbeihilfen | 2.305 | 54 | 0 | 0 | 124 | 2.375 |
| Instandhaltung | 2.275 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.275 |
| ausstehende Rechnungen (Unterhalt) | 1.422 | 1.189 | 182 | 2.390 | 0 | 2.441 |
| Gleitzeit-, Überstundenguthaben | 1.037 | 1.037 | 0 | 1.104 | 0 | 1.104 |
| Urlaubsguthaben | 869 | 869 | 0 | 802 | 0 | 802 |
| Rückstellung für Einleitungsgebühr | 810 | 0 | 0 | 0 | 0 | 810 |
| Altersteilzeit | 371 | 0 | 0 | 175 | 4 | 550 |
| Dienstjubiläen | 146 | 6 | 7 | 11 | 8 | 152 |
| Abbruchkosten | 125 | 0 | 0 | 0 | 0 | 125 |
| Jahresabschlusskosten | 61 | 59 | 1 | 58 | 0 | 59 |
| Rechtsstreitigkeiten | 59 | 0 | 5 | 8 | 0 | 62 |
| Aufbewahrungskosten Bilanz | 55 | 0 | 15 | 0 | 1 | 41 |
| Rückstellungen für sonstige Steuern | 29 | 29 | 0 | 26 | 0 | 26 |
| Leistungsentgelt | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
| Gesamt Rückstellungen | 115.485 | 23.259 | 526 | 16.867 | 3.165 | 111.732 |
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10ff erläutert.
6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 21 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss:
2021 2020 TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 10.654 8.077
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.365 24.185 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -54 -98 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.884 -4.966 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -3.752 -3.491 Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -452 358 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 819 75
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 25.696 24.140
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 130 122 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.523 -35.818
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.393 -35.696
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 1.041 3.467 Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 33.000 17.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -23.606 -22.121
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 10.435 -1.654
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) -2.262 -13.210 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.867 8.343
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 311 545 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -7.440 -5.412
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Bereich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden kostendeckend auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Abwassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen ausgelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
-
Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
-
Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teilbereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ringversuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weitgehend ausgeschlossen.
3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. bestehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt werden kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Führungsbesprechungen thematisiert.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits regelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind: Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap), Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs
Aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Ukrainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei der Versorgung von Treibstoffen und Strom zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus steigen dadurch voraussichtlich die Bezugskosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hierbei zusätzlich noch zu Lieferengpässen kommen könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Durch eine deutliche Ausweitung der technischen Voraussetzungen für flexibles Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten mit organisatorischen Anpassungen konnte bisher die Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse deutlich begrenzt werden. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist trotz Corona-Pandemie stabil. Bei den industriellen und gewerblichen Gebührenzahlern in Nürnberg wird kein erheblicher Produktionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungs- oder Absatzmarkt aufgrund des Ukrainekriegs befürchtet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produktionswasserverbrauchs und damit des Abwassers führen würde.
Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten, z.B. Einsatz von Soft-Token, Raumluftfiltern und Video-Konferenzen.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtragsforderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation aufgrund der politischen Lage und von Lieferkettenproblemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Gebührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon auszugehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist im Rahmen der kommunalen Aufgabe der SUN nur in begrenztem Maße möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, dass für kleinere Kommunen aufgrund des sich weiter verschärfenden Wasserrechts der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch weitere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Aktuell befindet sich bereits die Überleitung des Abwassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allianz der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpolitik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern des Niederschlagswassers in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kostenintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhaltesysteme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärgases bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträger helfen der SUN darüber hinaus, ein Stück weit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Monatsergebnis bis April 2022 vor. Daraus lassen sich bereits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um 1.239 TEUR unter dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch keine Erholung aus der Coronakrise erkennbar. Der andauernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abwassermenge der industriellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben, sodass ein weiteres Absinken der Erlöse nicht sehr wahrscheinlich ist. Einen Umsatzrückgang i. H. v. 545 TEUR gab es auch bei den Starkverschmutzerzuschlägen, da ein industrieller Kunde seine Produktionstätigkeit im Einzugsgebiet der Nürnberger Kläranlage im ersten Quartal 2022 eingestellt hat. Die aktivierten Eigenleistungen liegen per 30.04.2022 um 186 TEUR unter dem Vorjahreszeitraum. Dies geht einher mit den bisher rückläufigen Ausgaben für Anlagen im Bau (- 718 TEUR), welche vor allem im Investitionsbereich der Abwasserableitung aufgetreten sind. Hier wird jedoch noch damit gerechnet, dass im Laufe des weiteren Jahres eine Aufholung erfolgt.
Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für die Entsorgung des Betriebsmülls um 558 TEUR rückläufig. Dies ist aber der verspäteten Abrechnung bei der Schlammentsorgung geschuldet, mit welcher die Entsorgungsfirma ein viertel Jahr im Rückstand ist. Auch der Personalaufwand ist noch leicht rückläufig
(- 276 TEUR). Allerdings fand ab 01.04.2022 eine geplante Tariferhöhung von 1,8 % statt, die sich erst im weiteren Verlauf des Jahres auswirkt. Stark rückläufig (- 2.056 TEUR) ist der Aufwand für die Abwasserabgabe. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der Niederschlagswasserabgabe 2019 im Februar 2021 zur Zahlung fällig war. Da dem Wasserwirtschaftsamt von SUN entsprechende Verrechnungserklärungen für noch offene Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben vorliegen, dürfte der Zahlungsfall in 2022 nicht auftreten.
Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 227 TEUR unter den Aufwendungen des Vorjahres. Für 2022 wird damit gerechnet, dass sich diese Entwicklung nochmals fortsetzt.
Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2022 ein um 1.004 TEUR besseres Ergebnis als im Vergleichszeitraum 2021. Statt eines Verlustes i. H. v. 5.951 TEUR zum 30.04.2021 ergibt sich in 2022 zum gleichen Stichtag ein Verlust i. H. v. 4.947 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2022 – 2025 wird für 2022 mit einem Verlust von 6.450 TEUR (2021: 8.725 TEUR) geplant. Allerdings ist hierbei noch keine Auflösung der Gebührenrückstellung enthalten, welche noch mit 31.757 TEUR in den Büchern steht. Die geplante Ergebnisverbesserung gegenüber dem Plan 2021 ergibt sich einerseits durch sich erholende Erlöse aus der Abwassergebühr (+ 730 TEUR) und um + 1.000 TEUR höhere Erlöse aus dem Straßenentwässerungsanteil, die sich aus der Entwicklung der Vorjahre ergeben dürften. Bei den Aufwendungen wird gegenüber dem Vorjahresplan mit um 645 TEUR geringeren Aufwendungen für Material und Instandhaltung gerechnet, die vor allem im Bereich der Instandhaltung der Elektround Prozessleittechnik, sowie dem Bauunterhalt erreicht werden sollen. Der Unterhalt für Kanalauswechslungen könnte dagegen höher ausfallen. Aufwandserhöhungen sind auch beim Stromaufwand (+ 280 TEUR) vorgesehen. Ein leichter Rückgang ist dagegen bei den Personalaufwendungen (- 216 TEUR) zu erwarten. Ergebnisbelastend stellen sich die geplanten sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+ 595) dar, die voraussichtlich vor allem bei den Gutachten (Vorplanungskosten) und dem Aufwand für die städtische IT-Abteilung höher ausfallen. Der Zinsaufwand (- 786 TEUR) wird sich gegenüber der Planung 2021 in 2022 aufgrund der noch andauernden Niedrigzinsphase nochmals deutlich verringern. Allerdings beruhen die Daten des derzeitig gültigen Wirtschaftsplans auf Prognosedaten von 2021 und werden in der Wirtschaftsplanung für 2023 eine deutliche Anpassung erfahren müssen.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch) Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflösung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für 2021 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 15 Mio. €.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges
Betriebsintern sollte die Coronapandemie im Jahr 2022 und darüber hinaus keine größeren Einschränkungen mehr verursachen. Erstens hat sich hierbei das mobile Arbeiten von zu Hause etabliert, zweitens sind ab dem Frühsommer weitere Lockerungen bei den coronabedingten Einschränkungen vorgesehen. Bei der für die bei der SUN geplanten Investitionen sind ausfallbedingte Einschränkungen der Bauwirtschaft ebenfalls nicht zu erwarten, da diese erfahrungsgemäß recht glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Allerdings deuten einige Anzeichen darauf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs zu Engpässen von Baumaterialen kommen könnte und wohl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Chemikalien für die SUN höher ausfallen werden. Zudem sind höhere Kosten beim Strombezug und bei den Treibstoffpreisen unvermeidbar. Die höheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren Schritt über die zu erwartenden Tarifverhandlungen (Tarifvertrag gültig bis 31.12.2022) ab 2023 zu höheren Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN und den Lieferanten führen.
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten: Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen. Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
- Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten An-
lagen
Die Angaben sind in Anlage 2 zum Jahresabschluss ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 13.794 TEUR auf 71.744 TEUR (Vj. 57.950 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2021 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2022 bis 2025 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 40 bis 52 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2021 – 2025 im Bereich der Abwasserableitung (158 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, das Regenrückhaltebecken Wertachstrasse, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (81 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im Klärwerk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, die Erweiterung der mechanischen Anlagen und die Modernisierung des Wasserweges.
4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2021 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 443 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal). Darüber hinaus befanden sich 21 Mitarbeiter in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 405,67 Beschäftigten (Vorjahr 403,9) unter dem Stellenplan (435,42).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Stellenplan Vollkraftstellen (Soll) | 435,42 | 423,7 407,4 |
| Istbesetzung Vollzeitäqivalente Beschäftigte (gesamt) befristete Beschäftigte Auszubildende | 405,67 443 6 21 | 403,9 390,1 442 429 8 7 19 16 |
Die frei gewordenen Stellen konnten weitgehend wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
Anlage 1 (ungeprüft)
| Überleitungsrechnung (in TEUR) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| SUN Gesamt | Ist | Ist | Ist | Ist | Ist |
| Jahresergebnis nach Handelsrecht | 6.667 | 6.189 | 12.518 | 8.077 | 10.654 |
| Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: | |||||
| s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) | 4.868 | 4.954 | 5.008 | 4.966 | 4.880 |
| Bruttoabschreibung für Abnutzung | -24.315 | -24.243 | -24.228 | -24.183 | -23.365 |
| Nettoabschreibung | -19.447 | -19.289 | -19.220 | -19.217 | -18.485 |
| Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) | -8.777 | -7.683 | -6.703 | -6.408 | -5.547 |
| andere nicht gebührenfähige Ansätze | -4.019 | -4.843 | -102 | -4.841 | -3.556 |
| Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze | |||||
| Nettoabschreibung | -19.447 | -19.289 | -19.220 | -19.217 | -18.485 |
| Zinskosten auf Anlagevermögen | -24.076 | -23.605 | -23.471 | -23.447 | -23.328 |
| Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge | 5.965 | 6.043 | 6.001 | 5.919 | 5.798 |
| Nettozinskosten | -18.111 | -17.562 | -17.470 | -17.528 | -17.530 |
| gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung | 1.352 | 1.153 | 1.853 | 1.798 | 2.227 |
| Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ergebnisübertrag (KAG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| kumuliertes Ergebnis (KAG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| kalkulatorischer Zinssatz | 4,50% | 4,50% | 4,50% | 4,50% | 4,50% |
Anlage 2: Anlagen im Bau 2021
| Projekt | Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2021 | EUR |
|---|---|---|
| 93102 | Kanalisation Bebauungsplangebiete | 38.130,92 |
| 93103 | Erschließung Baugebiet Wetzendorf | 46.734,36 |
| 93250 | Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen | 3.729.697,58 |
| 94800 | Kanalsanierung Gartenstadt | 615.916,25 |
| 94950 | Regenrückhaltebecken Wertachstraße | 11.207.582,05 |
| 95400 | Kanalerschließung | 1.344.895,80 |
| 95600 | Kanalbau | 7.686.837,16 |
| 95700 | Kanalauswechslung | 7.461.199,17 |
| I002 | Maßnahme Dritter | 864.760,34 |
| I005 | Kanalerschließung Tiefes Feld | 97.802,68 |
| I105 | Zerzabelshofsammler | 196.684,63 |
| I106 | Gebietssanierung Kornburg | 215.014,69 |
| I148 | Frankenschnellweg | 2.076.617,63 |
| I177 | Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik | 1.366.067,08 |
| I200 | Reinvestitionen Kanalbetrieb | 99.030,88 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 1.660.465,00 | |
| Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter | 13.480.899,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen | 52.188.335,22 | |
| Projekt | Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2021 | EUR |
| 96700 | Kläranlagenausbau | 726.565,58 |
| I087 | Beleuchtungsanlagen KW 1 | 195.223,68 |
| I156 | Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung | 13.803.227,21 |
| I176 | Ertüchtigung der Schwachlastbelebung | 351.069,78 |
| I181 | Ertüchtigung der Gebäudetechnik | 25.614,75 |
| I182 | Modernisierung Wasserweg KW 1 | 128.119,38 |
| I183 | Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung | 2.637.122,35 |
| I184 | Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 | 18.967,26 |
| I185 | Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 | 80.405,76 |
| I187 | Klärschlammverwertung Nürnberg | 98.468,85 |
| PI1116 | Erweiterung der mechanischen Anlagen | 39.439,95 |
| PI1127 | Vorbeugender Brandschutz | 380.153,20 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 1.071.538,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen | 19.555.915,75 | |
| Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen | 71.744.250,97 |
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Inhaltsverzeichnis Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2021 2
Anlage 2 Technische Daten 2021 3
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Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2021
| Ru- brik Beschreibung | Stadtent- wässerung IST 01-12/21 | Kauf- männischer Bereich IST 01-12/20 | Umwelt- analytik IST 01-12/20 | Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis IST 01-12/20 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Materialaufwand | 24.938.203,49 | 474.151,70 | 746.036,25 | 26.158.391,44 |
| 2. Löhne und Gehälter 3. Soziale Abgaben 4. Soziale Abgaben und Aufw.f.Altersversorgung | 15.613.347,94 3.064.470,86 1.567.861,54 | 2.877.103,09 731.440,41 115.132,48 | 3.236.943,63 676.302,69 335.289,43 | 21.727.394,66 4.472.213,96 2.018.283,45 |
| 5. Summe Personalaufwand | 20.245.680,34 | 3.723.675,98 | 4.248.535,75 | 28.217.892,07 |
| 6. Abschreibungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Steuern 9. Konzessions- und Wegeentgelte 10. Andere betriebliche Aufwendungen | 22.700.799,73 1.963.449,27 254.137,29 0,00 8.154.336,25 | 231.366,26 3.176.166,66 0,00 0,00 2.860.072,36 | 432.396,44 430.432,54 107,98 0,00 439.851,97 | 23.364.562,43 5.570.048,47 254.245,27 0,00 11.454.260,58 |
| 11. Summe 1. - 10. | 78.256.606,37 | 10.465.432,96 | 6.297.360,93 | 95.019.400,26 |
| 12. Gesamtbelastung 13. Gesamtentlastung | 54.031.543,61 -42.227.562,37 | 2.900.657,73 -13.102.165,79 | 9.219.996,56 -10.822.469,74 | 66.152.197,90 -66.152.197,90 |
| 14. Aufwendungen nach Entlastung 15. Betriebserträge insgesamt 16. Betriebsergebnis | 90.060.587,61 -102.122.945,57 -12.062.357,96 | 263.924,90 -240.471,20 23.453,70 | 4.694.887,75 -3.286.601,33 1.408.286,42 | 95.019.400,26 -105.650.018,10 -10.630.617,84 |
| 17. Finanzerträge 18. Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 0,00 0,00 | -23.453,70 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | -23.453,70 0,00 0,00 |
| 20. Unternehmensergebnis | -12.062.357,96 | 0,00 | 1.408.286,42 | -10.654.071,54 |
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Anlage 2: Technische Daten
31.12.2020 31.12.2021
Einwohnerzahl der Stadt 539.788 537.445
davon am Kanalnetz angeschlossen 539.312 537.030 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.494 -3.555 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.417 51.372
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 587.235 584.847
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m3/Tag 381.350 381.670
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik in den Klärwerken 1 und 2 Biologie in den Klärwerken 1 und 2 P-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 N-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 Filtration in den Klärwerken 1 und 2
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 20.144.000 18.522.240
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 43 43
Stauraumkanäle Anzahl 33 33
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
m3 551.273 551.273
Pumpwerken
Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.396 70.823
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts-sowie ggf. fürdie Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in §§ 4 und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt.
Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr fandenacht Sitzungen des Werksauschussesstatt.Darüber hinaus wurden Angelegenheiten der SUN imStadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die gefassten Beschlüsse liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Werkleitungsindauskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunftsgemäßweder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt.
Fragenkreis 2: Aufbau-und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt. In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom1. April 2021werden die Regelungen zur Aufbauorganisation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der einzelnen Bereiche dargestellt.
Regelungen zu Entscheidungs-und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr. A 02 in der Fassung vom 1. August 2020 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 1. August 2020 enthalten.
Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das Rechnungsprüfungsamt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungenzur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 13. Dezember2021zur Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwicklungen innerhalb seines Kompetenzbereichs.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe undAuftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und-gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzungregelt die wesentlichen Entscheidungsprozesse der SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzlicheWerkleiterverfügungen erlassen.
Außerdem gelten für die SUN bezüglich der AuftragsvergabedieVergabe-und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL)auf Grundlage der VOB und VOL.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keineAnhaltspunkte dafür, dassdiese nicht eingehalten wurden.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen–auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten–den Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs-und Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt.
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematischim Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe undden besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforderungendes Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf aufbauend erfolgt die Planung fürdie verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigenLiquiden Mittel festzustellen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto). Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und-anIage bei derStadtkasse Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. Juli2021) festgelegt.
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die Regelungen nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs von Dreimonatspauschalen durch das Kassen-und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertiggestellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Umweltanalytikwerden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen.
Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig einmal im Monat Mahnungen versendet. Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen.
Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen-und Steueramt der Stadt Nürnberg zugeordnet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dassnicht sichergestellt ist, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden.
g) Entsprichtdas Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichenUnternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungendes Eigenbetriebs.
h) Ermöglicht das Rechnungs-und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentlicheBeteiligung besteht?
Das Rechnungs-und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterunternehmens KSVN.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Beim Eigenbetrieb bestehtein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen thematisiert, eine erneute Risikoinventur erfolgte im Jahr 2020. Das Instrumentarium wurde verbessert und der Prozess wurde im Rahmen des Qualitäts-und Umweltmanagements vollständig aufgenommen.
Die bestehenden Maßnahmen sind ausreichend um rechtzeitig bestandgefährdende Risiken zu erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmenaus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen ihren Zweck. Im Rahmen unsererPrüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften,Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
-
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
-
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiertund dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig
sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben genannten Finanzierungsformen oder anderer Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mitBeschluss des Stadtratsgenehmigt. Die Werkleitunghat in der mit Wirkung zum1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente geregelt.
Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt:
- Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Produkte,
z.B. Doppelswaps)
- Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte
asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)
-Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap)
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkteergeben.
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
-
Erfassung der Geschäfte
-
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
-
Bewertung der Geschäfte zumZweck der Rechnungslegung
-
Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlossen, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht notwendig.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zuFrage 5 a).
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunabhängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinanderunvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
In 2021 erfolgte die jährliche Überprüfung der Kassenbestände. Außerdem war die SUN in die stadtweite Prüfung „Grundabgabengebühren / Zusammenwirken Kassen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN“ eingebunden.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschusses nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurdenkeine Kredite an Mitglieder derWerkleitungoderdes Überwachungsorgans gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelteMaßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechtsgeschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben,dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses übereinstimmen
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen,Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplansals Teil des Wirtschaftsplans.Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erfordernisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung vonInvestitionsprojekten sicher.Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der angefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragekreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstößegegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
DemWerkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeitdes Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschusswurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentlichenUnterlassungen liegen nicht vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung herangetragen worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
EineD&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der StadtNürnbergund die kommunalen Mandatsträger sind über die StadtNürnbergversichert.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallendhoch oder niedrig?
Die Beständedes Eigenbetriebssind weder auffallend hoch noch gering.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem Prüfungsbericht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darlehen finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetriebhat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 44 vom Bundesumweltministerium erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit-oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zugrunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1 der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN).
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer-und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht anwendbar.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens-und Ertragslage von Bedeutung waren und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifiziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und umwelche Maßnahmen handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 15 ).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Derartige Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen.
Bericht über die Prüfung desJahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
- Rechtliche Grundlagen
Firma Stadtentwässerung undUmweltanalytik Nürnberg
Sitz Nürnberg
Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember 1995, zuletzt geändert am 10.November2016
Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebssind § die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung; § Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen; § der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und § alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen.
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organedes Verbandes Werkleitung Die Werkleitung bestehtgemäß § 4 der Betriebssatzungaus drei Mitgliedern(Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein. Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kaufmännischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter sind gleichberechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in diesem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt nach außen. Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.
Werksauschuss Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssatzung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig ist.
Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Betriebssatzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg.
Die Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhangangegeben.
Stadtrat Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssatzung geregelt.
- Wichtige Verträge US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2)
Die SUNhatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände,insbesondere das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwerken,an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung derMietgeschäfte erfolgteüber mehrere für diesen Zweck gegründetenUS-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jahre, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.
Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption endeten diese Transaktionen.
Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Februar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B- Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2abgedeckt wurde, bleibt weiterhin bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensverbindlichkeiten gegenüberder HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 39,0 Mio. wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN ausgewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einführung des BilMoG für diese Verträge gem. §254HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der Sachverhalt nur noch im Anhang angegeben.Zinsund Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie im Lagebericht.
- Steuerliche Verhältnisse Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
- Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsoder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts- Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiteroder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggesolche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. gegenüber.
7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbeter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfülmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
esiewliet redo znag ekcurdroV eid ,tettatseg thcin se tsi segalreV sed gnugimheneG enhO .netlahebrov ethceR ellA .netierbrev uz redo/dnu negitläfleivrev uz egeW mehcsinortkele redo mehcsinahcemotof fua .wzb nekcurduzhcan frodlessüD
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggetionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, §43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- entbindet. lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 9. Haftung Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech- (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbenung zu übernehmen. sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts- Abs. 2 HGB. prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab- (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah- Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
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5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf-
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver- Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Auftrags sind stets unverbindlich. :DIkoD
ETL WP-Gruppe | 4342461 | 550
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperaus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht- aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei- dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umprüfungen. wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
dergleichen und Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationsfür Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh- pflichten. ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung machen, bleibt unberührt. etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 12. Elektronische Kommunikation Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage- per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift- etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 13. Vergütung den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen- Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 14. Streitschlichtungen
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeileausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge- gungsgesetzes teilzunehmen. ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
15. Anzuwendendes Recht
steht. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
sprüche gilt nur deutsches Recht. laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
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