Beschlussvorlage SUN/025/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 21.07.2022 öffentlich Gutachten
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2021 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA/SUN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 21.07.2022): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 19.05.2022 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro Der Jahresgewinn beträgt 10.654.071,54 Euro
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro Der Jahresgewinn beträgt 10.654.071,54 Euro
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 10.654.071,54 Euro ab. 3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.