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Sachverhalt

Anlage · 20.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage X.1

Kostenveränderung für den Bau der Surfwelle

Der seit 2012 bestehende Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. erhält gemäß Bewilligungsverfahren für das Vorhaben der Errichtung einer temporär gespeisten Flusswelle mit Schlauchwehr sowie eines Borstenfischpasses/Bootsrutsche an der bestehenden Sohlgleite an der Pegnitz im Bereich Fuchsloch einen Investitionszuschuss der Stadt Nürnberg in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Stadtratsbeschlüsse vom 24.07.2019, TOP 10 und 21.10.2020, TOP 6.3, vertagt).

Auf Basis der ursprünglichen Kostenschätzung des Vereins vom 17.07.2020 (Gesamtkosten brutto i.H.v. 2.392.608 €) sowie den durch die Regierung von Mittelfranken ermittelten zuwendungsfähigen Kosten (i.H.v. 2.271.364 €) vom 20.07.2020 ergab sich in 2020 eine zu erwartende Fördersumme i.H.v. 1.022.100 € (45%), die - zur Entlastung des Budgets für Investitionszuschüsse bei SpS – außerhalb dieses Topfes aus dem städtischen Gesamthaushalt zur Auszahlung innerhalb von drei Jahren bereitgestellt wurde (vgl. Stadtratsbeschluss Etat vom 19.11.2020):

Fördersumme Stadt (bisher): 350.000 € in 2021 (ausgezahlt) 350.000 € in 2022 (ausgezahlt) 322.100 € in 2023

gesamt 1.022.100 €

Gesamtfinanzierung (bisher): Freistaat Bayern 1.120.500 € Stadt Nürnberg 1.022.100 € Eigenmittel Verein 250.008 €

Gesamtkosten 2.392.608 €

Erste Zuschussraten in Höhe von insgesamt 700.000 Euro wurden in 2021 und 2022 an den Verein ausgezahlt.

Die Errichtung ist abgeschlossen, die Anlage ist mit der offiziellen Eröffnung im April 2022 in den Betrieb genommen worden. Die Maßnahme ist bis auf eine letzte Abschlussrechnung abgerechnet. Die finalen Gesamtkosten können voraussichtlich im Herbst 2022 benannt und ein finaler Verwendungsnachweis voraussichtlich Anfang 2023 vorgelegt werden.

Aufgrund von unvorhergesehenen, unabweisbaren und vom Verein nicht zu vertretenden Umständen sind Mehrkosten entstanden. Die prognostizierten Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung des Vereins vom 08.10.2021 auf 2.983.136 € brutto.

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurde von der Regierung von Mittelfranken um eine Einschätzung zur Anzeige von Kostenmehrungen gebeten und kommt zu nachfolgender baufachlicher Beurteilung:

Auszug aus dem Schreiben vom 23.09.2021

„Soweit aus wasserwirtschaftlicher Sicht und anhand der vorliegenden Unterlagen eine Beurteilung möglich ist, erscheinen die Gründe für die Mehrkosten als unvorhersehbar, unabweisbar und vom Vorhabensträger nicht zu vertreten. Die Mehrkosten und Zusatzpositionen sind in der Marktlage, in Naturereignissen und mit sportfachlichen Erfordernissen begründet.“

Die Regierung von Mittelfranken hat die Mehrkosten dieses Vorhabens im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit geprüft und kommt zum Ergebnis, dass diese seitens des Freistaats Bayern grundsätzlich gefördert werden können. Da der Zuwendungszweck ohne Nachbewilligung von Fördermitteln nicht erreicht werden kann, ist der Freistaat vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und einer Co-Förderung durch die Stadt Nürnberg bereit, die Mehrkosten bei diesem Projekt ergänzend zu fördern.

Mit Schreiben vom 03.11.2021 schlägt die Staatsregierung zur Nachbewilligung der Mehrkosten durch die beiden Fördergeber vor, die Mehrkostenförderung anteilig der bisherigen Förderbeträge und – zu

Gunsten der Stadt Nürnberg - nicht anhand der Fördersätze im bisherigen Bewilligungsverfahren vorzunehmen. Dadurch ergibt sich eine Einsparung für die Stadt Nürnberg (Fördersatz circa 43% statt regulär 45%). Ferner wird eine Beteiligung des Vereins an den Mehrkosten vorgeschlagen und dabei ein üblicher Anteil von 10% an den neuen Gesamtkosten für angemessen erachtet. Der neue Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten (neu): 2.983.136 € davon zuwendungsfähige Kosten (neu): 2.983.136 €

Gesamtfinanzierung (neu): Freistaat Bayern (neu) 1.404.050 € Stadt Nürnberg (neu) 1.280.750 € Eigenmittel Verein (neu) 298.336 € (inkl. Eigenleistungen i.H.v. 30.000 €)

Gesamtkosten (neu) 2.983.136 €

Auf dieser Basis ergibt sich damit eine neu berechnete Fördersumme. Der Freistaat beteiligt sich zusätzlich mit etwa 284.000 Euro und der Verein mit knapp 50.000 Euro mehr gegenüber der ursprünglichen Finanzierungsplanung. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich gegenüber den bisherigen eingeplanten Fördermitteln ein Fehlbetrag i.H.v. 258.650 € (= 1.280.750 € - 1.022.100 €), für den eine Finanzierung gesucht werden muss.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt innerhalb von drei Jahren. Unter Berücksichtigung bereits ausgezahlter Mittel stehen Restzuschüsse in Höhe von 580.750 € (= 1.280.750 € - 700.000 €) noch aus, die für das Haushaltsjahr 2023 vorzusehen sind.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat nimmt die Kostenerhöhung für den Bau der Surferwelle zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Deckung der Mehrkosten in 2022 aus dem Gesamthaushalt. Die Kostensteigerung der Gesamtmaßnahme wird aus dem Gesamthaushalt (Produkt 612100/ Kostenstelle L612100999/ Sachkonto 51410000) finanziert. Die Gesamtmaßnahme inklusive der entstandenen Mehrkosten verbleibt im MIP, es erfolgt keine Belastung des Budgets für Investitionszuschüsse bei SpS.

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