Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13
5.1.2. Jahresabschluss 13
5.1.3. Lagebericht 13
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 14
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14
7. Schlussbemerkung 15
113/2022 I
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2021
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-
dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
113/2022 II
1. Prüfungsauftrag
Mit Beschluss des Stadtrats vom 27. Oktober 2021, dem eine entsprechende Empfehlung des Werksausschusses des
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg,
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ genannt)
vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.
Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beurteilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
- Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe.
- Der Jahresverlust 2021 hat sich um TEUR 1.201 auf TEUR 6.723 verringert. Die we-
sentlichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:
- Die Umsatzerlöse stiegen um TEUR 236 auf TEUR 2.643 (Vj. TEUR 2.407) an.
Durch die weiter anhaltenden Corona-Beschränkungen konnten die Besucherzahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten werden.
- Die aktivierten Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks-
bads betragen TEUR 287.
- Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um TEUR 841 auf
TEUR 1.612. Dies ist im Wesentlichen auf den Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstückes mit einem Buchgewinn von TEUR 1.201 zurückzuführen.
- Der Materialaufwand verringerte sich um TEUR 182 auf TEUR 2.830. Die Ma-
terialeinsatzquote sank von 84,3 % auf 62,4 %. Schließungszeiten und weitere Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2020. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instandhaltungsaufwand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu Entlastungen.
- Der Personalaufwand verringerte sich um TEUR 107 auf TEUR 4.368. Die Per-
sonalaufwandsquote sank von 125,1 % auf 96,1 %.
-
Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 2.196 auf Vorjahresniveau.
-
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigt sich ein Anstieg um
TEUR 228 auf TEUR 1.442. Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einem deutlichen Mehraufwand von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Sicherheit.
-
Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 78 auf TEUR -421.
-
Der Gesamtkostendeckungsgrad beträgt 40 % nach 31 % im Vorjahr. Dabei
enthält der Kostendeckungsgrad des Jahres 2021 den positiv wirkenden Einmaleffekt aus dem Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstücks.
- Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 6.263 auf TEUR 50.529
(Vj. TEUR 44.266) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um TEUR 6.983 auf TEUR 48.236
im Wesentlichen aufgrund der Übertragung des Volksbadgrundstücks mit einem Bilanzansatz von TEUR 7.092 aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad. Die liquiden Mittel stiegen um TEUR 168 auf TEUR 358. Gegenläufig dazu wirkte sich der Wegfall des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR 866 aus.
- Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um TEUR 8.273 auf TEUR 8.273 an.
Die allgemeine Rücklage erhöhte sich um TEUR 5.817 auf TEUR 7.998 aufgrund der Grundstücksübertragungen. Daneben steht dem Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von TEUR 10.046 (Vj. TEUR 6.733) der Jahresverlust in Höhe von TEUR 6.723 (Vj. TEUR 7.924) gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse erhöhten sich um TEUR 481 auf TEUR 5.785. Den
planmäßigen Auflösungen stehen die eingegangenen Zuschüsse für die Sanierung des Volksbades entgegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt verringerten sich um TEUR 3.625 auf TEUR 5.777.
- Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 8.824
(Vj. TEUR 3.568) und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 1.861 (Vj. TEUR 1.213) werden durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 10.853 (Vj. TEUR 4.544) vollständig abgedeckt. Der Finanzmittelfonds ist zum Bilanzstichtag um TEUR 168 auf TEUR 358 gestiegen.
Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind aus dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen:
- Grundsätzlich kann der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Si-
cherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften.
- Aufgrund bereits unterjährig stattfindender Abschlagszahlungen durch die Stadt
Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust aus dem Nachtragswirtschaftsplan werden keine Risiken gesehen, die den Bestand und die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs gefährden.
- Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht mehr mit einer durchgehenden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfallstufe ist die Bundesnetzagentur aufgefordert, durch hoheitliche Maßnahmen die Gasversorgung zu regulieren. Hierfür hat sie bereits angekündigt, dass Schwimmbäder, Spaßbäder und Freizeiteinrichtungen sich als erstes auf Abschaltungen bei der Energiebelieferung einstellen müssten.
- Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren,
wurden von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgend verschoben. Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die Wiederbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird.
- Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR geplant.
- Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwischen 700.000 und
800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen TEUR 3.500 und TEUR 4.000 bewegen.
Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Werksleitung der Gesellschaft dem Umfang nach angemessen und inhaltlich realistisch.
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 15. Juni 2022 in Nürnberg unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und der Lagebericht für den Eigenbetrieb. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie der Lagebericht nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufzustellen.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben können, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Die gesetzlichen Vertreter sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Unsere Prüfung hat sich grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Wir haben unsere Prüfung in den Monaten Mai und Juni 2022 durchgeführt. Im Monat Oktober 2021 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risikoeinschätzung:
-
Umsatzrealisierung
-
Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
-
Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
-
Vollständigkeit der Angaben im Anhang
-
Plausibilität der Angaben im Lagebericht
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a.
-
Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
-
Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen
-
Einholung von Bestätigungen von Kunden und Lieferanten
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management
Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 bis 3) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.
Die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden befolgt.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt ist.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.
Nürnberg, 15. Juni 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2021
A K T I V A 31.12.2021 31.12.2020 P A S S I V A 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 2.181
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -3.047.591,02 -1.856 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.682,00 8
III. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 10.045.730,00 6.733 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grunstücken 42.180.241,76 36.684 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 0,00 866 2. technische Anlagen und Maschinen 1.527.345,00 1.895 8.273.258,83 0 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.294.314,00 1.424 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.222.060,47 1.242 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.784.568,00 5.304 48.223.961,23 41.245 48.235.643,23 41.253 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 25.892,00 21
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 397.328,38 400
423.220,38 421
I. Vorräte
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 56 D. VERBINDLICHKEITEN 2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.196.711,43 28.618 74.551,42 65 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 127 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 5.777.257,41 9.402 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 258.077,24 213 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 1.307.182,78 813 Unternehmen 194.151,03 104 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 5. sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 249 4. sonstige Vermögensgegenstände 283.021,91 854 davon aus Steuern: 1.857.281,93 1.889 EUR 352.357,01 (Vj. TEUR 116) 35.989.539,25 38.500
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 357.522,31 190
2.289.355,66 2.144 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 58.337,36 41
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.924,93 3
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 866
50.528.923,82 44.266 50.528.923,82 44.266
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
2021 2020 EUR TEUR
-
Umsatzerlöse 2.643.096,17 2.407 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 287.318,00 399 3. sonstige betriebliche Erträge 1.612.221,57 771 4.542.635,74 3.577 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.869.395,02 1.926 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 960.694,53 1.086 2.830.089,55 3.012 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 3.324 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.200.963,96 1.151 4.367.743,88 4.475 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.196.376,30 2.293 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.441.867,54 1.214 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.617,57 0 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 433.635,99 499 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 3.155,00 (Vj. TEUR 4)
-
Ergebnis nach Steuern -6.714.459,95 -7.916 11. sonstige Steuern 8.522,44 8
-
Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 10.045.730,00 für das Jahr 2021 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2021 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt TEUR 4 (Vorjahr TEUR 5) und wurde mit einer Ausschüttungssperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,87 % (Vorjahr 2,30 %), ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
- Jan. 2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2021 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020 € € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 80.337.007,90 7.118.010,42 0,00 74.495,00 87.380.523,32 43.653.501,14 1.546.780,42 0,00 45.200.281,56 42.180.241,76 36.683.506,76 Technische Anlagen und Maschinen 8.602.045,32 70.761,66 0,00 0,00 8.672.806,98 6.706.911,32 438.550,66 0,00 7.145.461,98 1.527.345,00 1.895.134,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.276.133,37 77.452,77 0,00 0,00 4.353.586,14 2.852.249,37 207.022,77 0,00 3.059.272,14 1.294.314,00 1.423.884,00 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.242.641,00 1.979.419,47 0,00 0,00 3.222.060,47 0,00 0,00 0,00 0,00 3.222.060,47 1.242.641,00 94.457.827,59 9.245.644,32 0,00 74.495,00 103.628.976,91 53.212.661,83 2.192.353,85 0,00 55.405.015,68 48.223.961,23 41.245.165,76 94.522.136,59 9.253.618,77 0,00 74.495,00 103.701.260,36 53.269.240,83 2.196.376,30 0,00 55.465.617,13 48.235.643,23 41.252.895,76
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 258.077,24 (Vorjahr EUR 212.895,82), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von EUR 1.307.182,78 (Vorjahr EUR 813.802,89), die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 9.000,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 283.021,91 (Vorjahr EUR 853.642,62) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.924,93 (Vorjahr EUR 3.312,23) beinhaltet Posten diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 58.337,36 (Vorjahr EUR 40.737,36) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 17.600,00) für das Volksbad.
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2021 EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Verlustvortrag (3.047.591,02)
Jahresverlust (6.722.982,39)
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) 10.045.730,00
8.273.258,83
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.298.831,00 (Vorjahr EUR 3.440.441,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 26 passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 397.328,38 (Vorjahr EUR 400.429,74) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 11.000,00 (Vorjahr EUR 134.554,39), Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 172.334,34 (Vorjahr EUR 132.697,21) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 61.420,00 (Vorjahr EUR 59.506,00).
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit bis zu einem zwischen einem und Stand zum Stand zum Jahr fünf Jahren über fünf Jahre 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.110.500,33 8.166.870,48 18.919.340,62 29.196.711,43
Vorjahr 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 0,00 0,00 256.353,17
Vorjahr 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55
Verbindlichkeiten gegenüber der 5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41 Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
Vorjahr 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88
Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 194.151,03 0,00 0,00 194.151,03
Vorjahr 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54
Sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21
Vorjahr 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45
Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25
Vorjahr Gesamt 11.829.459,93 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65
- Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 5.777.257,41 (Vorjahr EUR 9.402.265,88). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Betriebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 5.683.261,22 den sonstigen Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 93.996,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 565.066,21 (Vorjahr EUR 248.885,45) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 321.199,31.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 806.270,65 Erlöse Sauna 231.397,16 Erlöse Schulreferat 1.092.788,22 Erlöse Vereine 282.631,10 Erlöse Schwimmkurse 38.317,48 Erlöse Aquafitness 14.765,81 Erlöse sonstige Nutzer 32.826,34 Erlöse Badenebenartikel 49,16 Erlöse Veranstaltungen 3.338,00 Erlöse sonstige 9.402,21 Erträge Pachten/Vermietung 25.464,21 Erträge Nebenkosten 39.300,92 Erträge Automaten 190,29 Erträge Wohnungen Miete 6.099,41 Erträge Sachkostenersatz 60.255,21
2.643.096,17
2. Aktivierte Eigenleistungen 287.318,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.297,00 Erträge Personalkostenerstattung 20.343,11 Erträge Agentur für Arbeit 130.887,11 Erträge Anlagen-Abgang 1.200.505,00 sonstige Erträge 132.831,35
1.612.221,57
4. Materialaufwand
EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 562.412,54
b) Aufwendungen für Strom 780.122,78
c) Aufwendungen für Wasser 267.062,57
d) Schmutz- und Niederschlagswasser 221.923,86
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 37.873,27
1.869.395,02
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 620.243,03 b) Fremdreinigung 340.451,50
960.694,53
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.200.963,96 für Altersversorgung und für Unterstützung
4.367.743,88
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 278.120,89 (Vorjahr EUR 305.086,56) für die Altersversorgung der Mitarbeiter enthalten.
6. Abschreibungen
EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.022,45 Abschreibungen auf Gebäude 923.974,42 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.253.427,05 Sofortabschreibung GWG 14.952,38
2.196.376,30
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 69.745,85 Versicherungen 36.831,09 Miete, Maschinen 35.030,45 Reisekosten 9.087,57 Kraftfahrzeugkosten 6.693,57 Werbe- und Vertreterkosten 18.979,29 Bücher, Zeitschriften 4.833,94 Bürobedarf 8.956,03 Portokosten 1.553,19 Telefonkosten 14.867,20 Veranstaltungen 3.960,17 Straßenreinigungsgebühr 17.680,42 Abfallgebühr 23.498,57 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 82.138,18 Verwertung, Entsorgung 7.923,77 Fremdleistungen allgemein 1.502,50 Gutachten/Untersuchungen 1.465,17 Abschluss- und Prüfungskosten 15.431,92 Rechts- und Beratungskosten 14.361,25 Kassendienst 126.531,64 Geldtransportkosten 1.602,08 Nebenkosten des Geldverkehrs 38.176,35 Bewachung/Sicherheit 117.334,16 Wäschereinigung 1.388,79 Gärtnereileistungen 124.892,85 Winterdienst 22.690,59 Wartung 2.844,38 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 550.720,54 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 65.204,34 Werkzeuge und Kleingeräte 6.347,26 Übriger betrieblicher Aufwand 2.209,36 Diverser Aufwand 5.965,07
1.441.867,54
8. sonstige Zinsen und Ähnliche Erträge EUR
Agio 12.617,57
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 3.155,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 430.480,99
433.635,99
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.068,44
Kfz-Steuer 454,00
8.522,44
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
- Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2021 2020
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 14,00 11,00 davon Beamte 0,00 0,50 Technische Leitung/Werkstatt 6,00 5,50 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 59,50 64,25 Auszubildende 12,50 10,50
Mitarbeiter 80,50 81,75 davon weiblich 25,50 25,50 davon männlich 55,00 56,25 davon Teilzeitbeschäftigte 16,50 13,25
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde die Baker Tilly & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2021 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Max Müller, Projektentwickler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R. Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, bis 19.05.2021 Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, seit 20.05.2021 Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe Herr Paul Arzten, Erzieher Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2021
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb Nürnberg- Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
-
Stadionbad
-
Westbad
-
Naturgartenbad
Hallenbäder
-
Langwasserbad
-
Südstadtbad
-
Katzwangbad
-
Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
-
das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
-
die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
-
das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse.
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Vertrag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Konzessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grundlage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neuausschreibung der Dienstleistungskonzession erst im Jahr 2022 erfolgen kann.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung erfolgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigenbetriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
-
der Stadtrat,
-
der Oberbürgermeister,
-
der Werkausschuss
-
und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
-
Allgemeine Verwaltung und Organisation
-
Personalwesen
-
Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
-
Zentralwerkstatt
-
Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
-
Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
-
Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
- Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs-
pflichten
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufgaben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist dem Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 530.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Saunalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steuerungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostendeckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Berichtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2021 waren:
Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkausschusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad beauftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volksbad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Vereinsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vorgesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umgehend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht.
Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigenbetrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm ab diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufgaben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewertet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäftsleitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrieben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen.
Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten enorme Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten vom 02.11.2020 bis zum 27.05.2021 (Lockdown) geschlossen bleiben. Nach der Wiedereröffnung der Freibäder war dann der Betriebsstart in den Hallenbädern zum 12.06.2021 möglich. Allerdings unter Pandemie-Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbetrieb war nur erheblich eingeschränkt durchführbar. Belegungen und Vermietungen mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an. Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung war bereits im Vorjahr in kürzester Zeit ein Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich geworden. Mit einer Software konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht arrangiert werden. Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus zufriedenstellenden Freibadsaison, musste im Herbst und Winter der Betrieb unter Corona-Bedingungen gestemmt werden. Dabei waren sich häufig ändernde Einlassregime (3G, 2G, 2G-plus usw.) zu berücksichtigen. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zudem zu einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtratssitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen. .
Besucherentwicklung
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Besucher insgesamt | 1.113.390 | 1.225.379 | 1.181.749 | 445.720 | 420.901 | ||||||
| Hallenbäder* | 477.791 | 488.182 | 502.239 | 164.419 | 137.476 | ||||||
| Sauna* | 92.544 | 84.499 | 91.043 | 32.988 | 21.376 | ||||||
| Freibäder* | 238.451 | 349.242 | 259.907 | 164.602 | 146.272 | ||||||
| Schulen | 134.622 | 130.149 | 133.538 | 32.325 | 43.768 | ||||||
| Vereine | 124.371 | 121.779 | 142.598 | 37.158 | 54.694 | ||||||
| Kurse | 45.611 | 51.327 | 51.945 | 14.028 | 17.315 | ||||||
| Hundebadetag | 201 | 479 | 200 | 300 |
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgeführt werden. Mit insgesamt 420.901 Besuchern im Jahr 2021 lagen die Besucherzahlen knapp unter dem Vorjahrswert.
Umsatzerlöse
| Umsatzerlöse | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 6.207.773,16 | 6.201.811,27 | 2.407.345,78 | 2.643.096,17 | |||||
| Erlöse Schwimmbad | 2.555.697,47 | 2.396.160,20 | 864.341,68 | 806.270,65 | |||||
| Erlösabgrenzung Bad | 10.358,93 | 3.831,30 | 56.895,25 | 0 | |||||
| Erlöse Sauna | 1.117.059,80 | 1.162.326,45 | 433.587,26 | 231.397,16 | |||||
| Erlöse Vereine | 439.839,27 | 538.842,05 | 261.872,61 | 282.631,10 | |||||
| Erlöse Schulreferat | 1.551.705,59 | 1.665.181,82 | 618.495,57 | 1.092.788,22 | |||||
| Erlöse sonst. Nutzer | 63.832,41 | 49.352,18 | 16.033,29 | 32.826,34 | |||||
| Erlöse Schwimmkurse | 122.043,28 | 110.532,69 | -26,63 | 38.317,48 | |||||
| Erlöse Aquafitness | 70.094,25 | 73.811,96 | 725,15 | 14.765,81 | |||||
| Erlöse Veranstaltung | 37.261,61 | 37.922,05 | 0 | 3.338 | |||||
| Erlöse Badenebenart. | 35.575,83 | 36.424,96 | 7.378,66 | 49,16 | |||||
| Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten | 121.967,77 | 99.112,04 | 70.213,78 | 70.864,54 | |||||
| Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten | 8.662,23 | 6.152,67 | 1.718,18 | 190,29 | |||||
| Erlöse aus Sachkostener- stattungen* | 75.626,42 | 23.788,66 | 62.267,45 | 60.255,21 | |||||
| Sonstige | -1.951,70 | -1.627,76 | 13.843,53 | 9.402,21 |
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.643 TEUR und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 236 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2021 40 %.
| Jahr | Gesamt-Kostendeckungsgrad in % |
|---|---|
| 2015 | 47 |
| 2016 | 46 |
| 2017 | 46 |
| 2018 | 62 |
| 2019 | 51 |
| 2020 | 31 |
| 2021 | 40 |
Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2021 im Durchschnitt mit 15,97 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden positiv beeinflusst durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld i.H.v. 209.052,22 EUR, dem Verkauf des ehemaligen Altenfurter Badgrundstückes i.H.v. 1.200.505,00 EUR und den aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 287.318,00, in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad.
Gesamt-Aufwand je Badegast 26,76 EUR Gesamt-Aufwand 2021: 11.265.618 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 10,79 EUR Gesamt-Erträge 2021: 4.542.636 EUR Zuschuss je Badegast 15,97 EUR Jahresverlust 2021: 6.722.982 EUR
Personalentwicklung
| Bereich | Stand: 31.12.2020 | + / - | Stand: 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Zweiter Werkleiter | 1 | 0 | 1 |
| Verwaltung | 12 | +2 | 14 |
| Technische Leitung und Werkstatt | 6 | 0 | 6 |
| Bäderbetrieb | 64 | -4 | 60 |
| Summe | 83 | -2 | 81 |
| davon weiblich | 26 | 0 | 26 |
| davon männlich | 57 | -2 | 55 |
| davon teilzeitbeschäftigt | 13 | +4 | 17 |
| Auszubildende | 11 | +2 | 13 |
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Durch die weiter anhaltenden Corona-Beschränkungen konnten die Besucherzahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten werden. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.643 unterhalb der Planung (TEUR 3.660). Der Jahresverlust konnte durch Einmalfaktoren, wie z.B.
den Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstückes, gegenüber dem Vorjahr positiv beeinflusst werden. Entsprechend war der Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 40 % überhalb des geplanten Niveaus (33%).
1. Ertragslage
| 2021 TEUR | 2020 TEUR | 2019 TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtleistung | 3.342 | 3.577 | 6.408 | ||||
| Materialaufwand | -2.830 | -3.012 | -3.518 | ||||
| Rohergebnis | 512 | 565 | 2.890 | ||||
| Personalaufwand | -4.368 | -4.475 | -4.672 | ||||
| Abschreibungen | -2.196 | -2.293 | -2.300 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.442 | -1.214 | -1.520 | ||||
| Zinsergebnis | -421 | -499 | -586 | ||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- | -7.915 | -7.916 | -6.188 | ||||
| tätigkeit | |||||||
| Sonstige Steuern | -9 | -8 | -9 | ||||
| Gewinn Abgang Grundstück | 1.201 | 0 | 0 | ||||
| Jahresergebnis | -6.723 | -7.924 | -6.197 |
Der Materialaufwand betrug 2.830 TEUR (2020: 3.012 TEUR). Schließungszeiten und weitere Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2020. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instandhaltungsaufwand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu weniger Aufwand.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.442 TEUR (2020: 1.214 TEUR). Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einem deutlichen Mehraufwand von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Sicherheit.
Das Zinsergebnis betrug -421 TEUR (2020: -499 TEUR). Die reguläre Tilgung der Altdarlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Ein in 2021 umgeschuldetes Darlehen konnte mit einem negativen Zinssatz aufgenommen werden.
Die Personalkosten betrugen 4.368 TEUR (2020: 4.475 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.166 TEUR (2020: 3.324 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.201 TEUR (2020: 1.151 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.196 TEUR (2020: 2.293 TEUR).
2. Finanzlage
| 2021 TEUR | 2020 TEUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -8.824 -1.861 10.853 | -3.568 -1.213 4.544 | |||
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Flüssige Mittel am Anfang des Jahres | 168 190 | -237 427 | |||
| Flüssige Mittel am Ende des Jahres | 358 | 190 |
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 306 TEUR (2020: 150 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 52 TEUR (2020: 40 TEUR) zusammen.
Für das Geschäftsjahr 2021 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 8.189 TEUR geplant. Dieser wurde in 2021 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen.
3. Vermögenslage
| 2021 TEUR | 2020 TEUR | Abweichung TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 48.236 | 41.253 | 6.983 | ||||
| Umlaufvermögen | 2.289 | 2.143 | 146 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 3 | 1 | ||||
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0 | 866 | -866 | ||||
| Aktiva | 50.529 | 44.266 | 6.263 | ||||
| Eigenkapital | 8.273 | 0 | 8273 | ||||
| Sonderposten | 5.785 | 5.304 | 481 | ||||
| Rückstellungen | 423 | 421 | 2 | ||||
| Verbindlichkeiten | 35.990 | 38.500 | -2510 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 58 | 41 | 17 | ||||
| Passiva | 50.529 | 44.266 | 6.263 |
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr erfolgte die Übertragung des Volksbadgrundstückes aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad i.H.v. 7.092 TEUR.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Erhöhung des Finanzmittelfonds um 168 TEUR ist stichtagsbedingt.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 6.723 TEUR (2020: 7.924 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt:
Kapitaleinlage Stand am Ausgleich Stadt Jahresverlust der Stadt Stand am 31.12.2020 Nürnberg 2021 Nürnberg 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR
-866.488,78 10.045.730,00 -6.722.982,39 5.817.000,00 8.273.258,83
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.273 TEUR
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 36.471 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.785 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Die Prognose des Wirtschaftsplans 2021 wurde, vor den Einmalfaktoren Kurzarbeitergeld und Verkauf des ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstücks, sehr genau erfüllt.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebührenerhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wirkung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, bereits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden derzeit analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlagszahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanzplanung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR geplant.
Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwischen 700.000 und 800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen 3.500 und 4.000 TEUR bewegen.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben. Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die Wiederbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird.
Als kleiner Teilerfolg konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadtbad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn lief dort trotz der Corona-Pandemie im Jahr 2021 an und erhöht somit die Attraktivität des Standortes und insbesondere der Saunalandschaft. Für die Gastronomie im Langwasserbad konnte ebenfalls trotz einer äußerst schwierigen Marktlage eine Zwischenlösung gefunden werden, die von den Gästen des Bades und gerade der dortigen Sauna sehr positiv aufgenommen wird. Mit dem jetzigen Betreiber wird derzeit über eine längerfristige Zusammenarbeit verhandelt. Mit dem Anbieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket- Verkaufs verhandelt.
Risiken
Nicht absehbar ist aus heutiger Sicht der weitere Verlauf der Corona-Pandemie. Zahlreiche Experten rechnen mit erneuten Infektionswellen im Herbst. Ob dies allerdings erneut zu Beschränkungen für den Badbetrieb führen wird, ist nicht bekannt, aber auch nicht ausgeschlossen.
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad mannigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht mehr mit einer durchgehenden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfall-
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we-
sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un-
beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 15. Juni 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der
wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
Wir haben die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des folgenden Fragenkreises nach § 53 HGrG untersucht und erteilen hierüber folgenden Bericht:
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indi-
vidualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Richtlinien für den Werkausschuss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung NürnbergBad. In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werkleitung allgemein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabenteilung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter.
Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2021 fanden zwei Sitzungen des Werkausschusses statt (am 16. Juli 2021, 8. Oktober 2021). Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine vertonte Dokumentation angefertigt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien bei Gesellschaften der Stadt tätig.
Der Zweite Werkleiter Herr Joachim Lächele war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus diesem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung findet anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal Zu- und abgängen sowie bei Stellenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der Fall.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein entsprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an die Mitarbeiter ausgehändigt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getroffen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB erfolgen.
Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkausschuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bezüglich der Hauptkasse in der Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels konsequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizumessen.
Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und besitzen seither Gültigkeit.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Control-
ling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und Finanzplan sowie einen Stellenplan.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend untersucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen Technik und Rechnungswesen statt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten- /Postenebene in SAP.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erforderlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmäßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg (basierend auf dem geplanten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Liquiditätsbedarf des Eigenbetriebs zu sichern.
Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Liquiditätsstands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Siehe unter d).
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wurde per Online-Ticket unbar vereinnahmt (z. B. Badegebühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z. B. Mieten, Pachten) oder jährlich (z. B. Schulschwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrechnung erfolgt die Rechnungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch unterjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Einziehung der ausstehenden Forderungen.
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflächen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines EDV-Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück (SKUBIS).
Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausstehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinterlegt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungseingänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter einige Wochen im Rückstand.
Zur Anpassung an die Corona-Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Geschäftsjahr 2021 zum Großteil auf eine Online-Anwendung und einen Online-Ticketshop umgestellt. Der Zahlungseinzug wurde dort auch über das Lastschriftverfahren angeboten.
In Einzelfällen nutzten Kundinnen und Kunden vertragsverletzend die Chance, Lastschriften zurück buchen zu lassen. Die betreffenden Kundinnen und Kunden wurden umgehend identifiziert, ermahnt und zur Unterlassung verpflichtet. Dennoch zuwider handelnde Personen wurden auf eine Sperrliste gesetzt und vom Online-Ticketkauf dauerhaft ausgeschlossen. Der dadurch, im Jahr 2021, entstandene Schaden beläuft sich auf etwa TEUR 2.
Die Miet- und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem Pächter.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden drastischen Betriebseinschränkungen und den mehrmonatigen Schließungen waren die meisten Pächter wirtschaftlich außer Stande, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Auf der Grundlage des § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ wurden deshalb zwischen der Werkleitung und den Pächtern mündliche Sondervereinbarungen für das Kalenderjahr 2021 vereinbart.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens und umfasst es alle wesentlichen Unternehmensbereiche?
Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbetriebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:
-
Kostendeckungsgrad,
-
Zuschussbedarf pro Besucher und
-
Personalkosten, bezogen auf Funktionen.
Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäftsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zudem ein technisches Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die laufende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die technische Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit dem Werkleiter und dem Rechnungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürnberg.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell bedingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controllings, die auch der Risikofrüherkennung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Risikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifikation etwaiger (Kosten-)Risiken.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
-
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
-
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f).
c) Hat die Geschäftsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
-
Erfassung der Geschäfte,
-
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse,
-
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung,
-
Kontrolle der Geschäfte?
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäftsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zum gesamten Fragenkreis 5.:
Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirtschafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkausschuss beschließt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende Interne Revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Eigenbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision im Unternehmen? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Frage a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die gesonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestätigungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgesprochen.
e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequenzen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw. dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen eingezogen werden.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bin-
denden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den besonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehandelt.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Geschäfte statt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder Maßnahmen.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei großen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbetriebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustellen dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer TEUR 250 (netto) eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Volumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen Leiter des Eigenbetriebs.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den Zweiten Werkleiter und die technischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Projektes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie externe Projektcontroller hinzugezogen
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass derartige Geschäfte abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der EU-weiten Regelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den technischen Leiter eingeholt.
Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volumen, Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Eigenbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt
Nürnberg die Angebotseinholung bzw. Vergabe.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals im Jahr.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und in die wichtigsten Unternehmensbereiche?
Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhnliche, besonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhaltspunkte vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurden dem Werkausschuss in der Sitzung am 16. Juli über die statischen Badbesuche pro Einwohner in vergleichbaren deutschen Großstädten und andere Kennzahlen des Eigenbetriebs im Vergleich zu ähnlichen Betrieben in anderen deutschen Großstädten berichtet. Die Kennzahlen des Eigenbetriebs ergaben dabei im bundesweiten Vergleich keine negativen Abweichungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen festgestellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Die Grundstücke des Eigenbetriebs weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reserven auf. Ein Grundstück wurde im Geschäftsjahr an die Stadt Nürnberg zurückübertragen. Ein anderes Grundstück wurde dem Eigenbetrieb zur Wiederbelebung des Volksbades übereignet. Für diese beiden Grundstücke wurden jeweils vorher aktuelle Wertermittlungen eingeholt.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Finanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlungen der Stadt abgedeckt wird.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf. Der Abschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad wird in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Es besteht eine finanzielle Abhängigkeit von der Stadt Nürnberg als Gesellschafterin.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Für die Wiederbelegung des Nürnberger Volksbades wurden mehrere Förder- und Zuschussanträge gestellt. Von Seiten des Bundes sind bis dato insgesamt 4 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale Projekte des Städtebaus 2020 (NPS 2020) bewilligt und für Nationale Projekte des Städtebaus 2021 (NPS 2021) zugesagt. Ausgezahlt wurden bis zum 31.12.2021 aus NPS 2020 599.000 Euro.
Des Weiteren sind für das Volksbad-Projekt Fördermittel der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von insgesamt 18,06 Millionen Euro zugesagt. Diese werden aufgeteilt auf die Förderungen aus dem Entschädigungsfonds, der Städtebauförderung, der Denkmalpflege und des Finzanzausgleichsgesetzes. Ausgezahlt wurden bis zum 31.12.2021 aus der Denkmalpflege 59.230,93 Euro.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8 Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Basis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a).
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?
Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Segmenten aufgeteilte Ergebnisrechnung.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist auch im 2. Jahr der Corona-Pandemie durch einen deutlichen Besucherrückgang gegenüber der Vorcoronazeit negativ beeinflusst. Ein positiver Effekt wird durch den Verkauf des nicht betriebsnotwendigen ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstückes für 1,2 Mio. EUR erzielt, so dass der im Wirtschaftsplan 2022 geplante Jahresverlust in Summe reduziert werden konnte.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entsprechende Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskostenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschaftspolitischen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistungen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlustreduzierung gleichwohl angestrebt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der Attraktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer neuen Wasserrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken, erfolgte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nutzergruppen und Tarifarten. Eine weitere Gebührenerhöhung ist geplant und wird im Jahr 2022 in Kraft treten.
Auf die Corona-Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal-, Betriebs- und Energiekosten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe unter Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Die Restriktionen infolge der Corona-Pandemie erforderten innerhalb kürzester Zeit eine Umorganisation des Publikumsverkehrs in den Bädern. Besucherzahlen mussten begrenzt, Öffnungszeiten reduziert und Angebote teilweise gänzlich gestrichen werden. Jede Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Bäder wurde jedoch von NürnbergBad unter Beachtung der Auflagen genutzt, um dem Unternehmenszweck gerecht zu werden und um wenigstens verringerte Umsatzerlöse zu erzielen. Zudem sollte die Kundenbindung gehalten und die regionale Stellung des Betriebes, der auch in schwierigsten Zeiten Angebote machen kann, gestärkt werden. Insgesamt zielten interne und externe Maßnahmen und PR-Aktionen darauf ab, Kunden- und Geschäftsbeziehungen jeder Art über die Zeit der Schließungen hinweg erhalten zu können, um für einen Neustart oder einen möglicherweise schrittweisen Rückkehrprozess strategisch vorbereitet zu sein.