Beschlussvorlage 2. BM/023/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 08.07.2022 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bedarfsprogramm (BP) für das Bauvorhaben Opernhaus
Sachverhalt (kurz): Die Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) hat, unterstützt durch externe Projektentwickler und Fachplaner sowie durch die Verwaltung, ein mehrteiliges Nutzerbedarfsprogramm (NBP) für das Bauvorhaben Opernhaus (BOH) erstellt. Es wurde am 28. Juli 2021 in der Opernhauskommission eingebracht und in der Sitzung am 22. Oktober 2021 diskutiert. Ziel dabei war es, Anmerkungen der Kommissionmitglieder zum NBP zu hören sowie inhaltliche Wünsche und Anregungen aufzunehmen, um sie im Rahmen der anschließenden Vertiefungsphase zum NBP einarbeiten zu können. Explizit (noch) nicht beabsichtigt war 2021 eine Empfehlung für eine Beschlussfassung durch den Rat.
Seit dieser "Ersten Lesung" im Oktober 2021 wurde das NBP zum Bedarfsplan (BP) fortgeschrieben und weiterentwickelt. Fachlich begleitet wurde die Vertiefungsphase vom Berliner Büro C4C, dessen Aufgabe einerseits eine kritische externe Analyse und Evaluation der erarbeiteten Ergebnisse und andererseits die Vertiefung einzelner Themenbereiche in Workshops und Arbeitskreisen war.
Nachdem Mitarbeiter des Büros C4C in der Sitzung der Kommission am 25. März 2022 erste Erkenntnisse ihrer Arbeit vorgestellt haben, hat die Verwaltung in der Sitzung am 13. Mai 2022 das BP in die Kommission eingebracht. Es konsolidiert das NBP, ergänzt es (insbesondere um ein Papier zu bühnentechnischen Anforderungen) und identifiziert noch offene Fragen, die im weiteren Planungsverlauf beantwortet werden müssen. Damit beschreibt das BP abschließend die Bedarfe im BOH und stellt die verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte im BOH dar. Insbesondere ist das BP die Grundlage der anstehenden Objektplanung.
Der Vorstand der Stiftung STN hat in der Kommissionssitzung am 13. Mai 2022 zu Protokoll gegeben, dass die im BP beschriebenen Bedarfe die Anforderungen des STN in vollem Umfang erfüllen. Auch das zwischenzeitlich mit der Projektsteuerung beauftragte Büro Stein und Partner Projektmanagement, München/ Berlin, hat die Plausibilität und Angemessenheit der formulierten Bedarfe testiert und in der Sitzung zu Protokoll gegeben.
Die Kommission hat in derselben Sitzung empfohlen, die Unterlagen zum BP dem Stiftungsrat der Stiftung STN zuzuleiten. Mit dieser Empfehlung verbunden hat sie die Bitte an den Stiftungsrat, ihr für ihre Befassung mit dem BP eine Einschätzung/ Stellungnahme des Stiftungsrats zum BP zukommen zu lassen. Der Stiftungsrat der Stiftung STN hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 das BP zur Kenntnis genommen und damit die o.g. Aussage des Stiftungsvorstands bestätigt.
Nachdem sämtliche Unterlagen der Kommission im Mai vorgelegt und ihre grundsätzliche Struktur sowie die zentralen Inhalte in der Sitzung am 13. Mai 2022 vorgestellt wurden, wird die Verwaltung in der Sitzung keine Erläuterung der Papiere und ihrer Inhalte präsentieren, um den Mitgliedern der Kommission ausreichend Zeit zur Diskussion zu geben. Mitarbeiter des Verfasserbüros C4C, des STN und der Verwaltung stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Wie mit der Einbringung der Unterlagen im Mai 2022 bereits kommuniziert und in der Sitzung der Kommission am 13. Mai 2022 anhand des vorgestellten Zeitplans verdeutlicht, ist eine Beschlussfassung über den BP zeitnah erforderlich und für die Sitzung des Stadtrats am 20. Juli 2022 vorgesehen. Die Verwaltung bittet die Kommission daher darum, dem Stadtrat für diese Sitzung eine Beschlussfassung über den BP als verbindliche Grundlage aller weiteren Planungen im BOH zu empfehlen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt bei.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Empfehlungsvorschlag: Die Kommission empfiehlt, den Bedarfsplan für das Bauvorhaben Opernhaus am Richard- Wagner-Platz in der samt aller Anlagen am 13. Mai 2022 in die Kommission eingebrachten Form zu beschließen.
Der Bedarfsplan beschreibt abschließend die Bedarfe des Staatstheaters Nürnberg und stellt die verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte im Bauvorhaben Opernhaus dar.
Mit der Beschlussfassung über den Bedarfsplan ist die Phase der Bedarfsermittlung abgeschlossen.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhauskommission vom 8. Juli 2022 zum Beschluss.