Gutachterverfahren zur Standortbestimmung für eine Ausweichspielstätte der
Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg
Im Rahmen eines Gutachterverfahrens hat ein aus hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft bestehendes Auswahlgremium am 30. Juni 2022 in persönlicher Sitzung eine Empfehlung für einen Standort einer Ausweichspielstätte der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg auf dem Areal der Kongresshalle abgegeben.
Die Empfehlung des Auswahlgremiums im Wortlaut:
„Das Entscheidungsgremium im Gutachterverfahren ‚Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg‘ hat in nichtöffentlicher Sitzung am 30. Juni 2022 die Empfehlung ausgesprochen, den Ergänzungsbau für das Interim von Oper und Tanz des Staatstheaters Nürnberg im sogenannten Innenhof der Kongresshalle zu platzieren. Das Gremium empfiehlt weiterhin, den Ergänzungsbau – der Bühnenraum, Orchestergraben, Zuschauerraum und Nebenräume umfasst – an der nordwestlichen Innenseite des Kongresshallen-Torsos zu verorten. Die Funktionsräume des Theaterbetriebs sollen sich im Bestand der Kongresshalle in Anbindung an den Ergänzungsbau befinden.
Das Gremium ist mit großer Mehrheit überzeugt, dass die Gesamtwirkung des Innenhofs unwesentlich beeinträchtigt und insbesondere die architektonische Intervention von Günther Domenig aus dem Jahre 2001 in ihrer Wirkung nicht geschmälert wird. Der Relevanz der Kongresshalle für die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit wird umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die bisherigen Nutzungen in und im Umgriff der Kongresshalle nicht beeinträchtigt. Sie prägen weiterhin ohne Einschränkung die vielfältige demokratische Nutzung und Aneignung des Geländes.
Eine Positionierung des Ergänzungsbaus im Innenhof berücksichtigt zentrale ökologische Aspekte und ist Kriterien der Nachhaltigkeit verpflichtet: der Gewässerschutz bleibt gewährleistet; Eingriffe in den Baumbestand im Umgriff der Kongresshalle sind nicht notwendig; Ersatz- Habitate sind zu schaffen.
Ein Ergänzungsbau an der nordwestlichen Seite des Innenhofs garantiert schließlich eine zwingende funktionale und architektonische Verschränkung mit dem Bestand der Kongresshalle, in dem die verbleibenden Funktionsräume für das Interim untergebracht werden sollen. Diese Verschränkung verringert den Flächenbedarf für den Ergänzungsbau und scheint insofern wirtschaftlich.
Die Entscheidung für den Standort stärkt die Perspektiven zukünftiger Auseinandersetzungen und Nutzungen. Der Ergänzungsbau im Innenhof hat das Potential, dazu beizutragen, diesen historisch kontaminierten Ort wahrzunehmen und im demokratisch künstlerischen Sinn zu nutzen.“
Zur Ermittlung eines geeigneten Standorts für einen ergänzenden Aufführungssaal im Areal der Kongresshalle hatte die Stadt Nürnberg mit dem 3. Mai 2022 ein Gutachterverfahren angestoßen. Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros hatten sich auf Einladung der Stadt Nürnberg an der Formulierung eines Standortvorschlags beteiligt.
Die nun erfolgte Empfehlung der Jury bildet die Grundlage für die kommunalpolitischen Debatten und Entscheidungsprozesse. Zunächst berät am 8. Juli 2022 die Opernhauskommission des Stadtrats die Empfehlung des Fachgremiums. Die letztgültige Entscheidung über den Standort eines Ergänzungsbaus im Areal der Kongresshalle für das Staatstheater Nürnberg wird in der Sitzung des Nürnberger Stadtrats am 20. Juli 2022 getroffen.
Die Mitglieder der Jury waren:
Prof. Dr. Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Nadja Letzel, Architektin und Studiendekanin, Professorin für Entwerfen und Bauen im Bestand an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Birgit Rapp, Architektin, Amsterdam, Mitglied der Stadtgestaltungskommission der Stadt München Dr. Rachel Salamander, Literaturwissenschaftlerin und Publizistin Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Honorarprofessor an der Universität Regensburg; Direktor Zentrum Erinnerungskultur Prof. Dr. Stephan Trüby, Leiter des Instituts für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen an der Universität Stuttgart
Als sachverständige Beraterinnen und Berater haben an der Sitzung teilgenommen:
Prof. Dr. Charlotte Bühl-Gramer, Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte an der FAU, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg Dr. Axel Drecoll, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg Prof. Jens-Daniel Herzog, Staatsintendant des Staatstheaters Nürnberg Werner Karg, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Prof. Dr. Julia Lehner, Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg Daniel F. Ulrich, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg
Alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften waren eingeladen, mit je einer Beobachterin oder einem Beobachter die Sitzung zu verfolgen; anwesend waren:
Andreas Kriegelstein, Vorsitzender der CSU-Fraktion Christine Kayser, Mitglied der SPD-Fraktion Achim Mletzko, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Alexandra Thiele („Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026“) Ernesto Buholzer Sepúlveda („Bunte-AG“)
Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros folgten der Einladung der Stadt Nürnberg, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Deutlich wurde hierbei die internationale Relevanz, die dem Gesamtvorhaben zugeschrieben wird. Die eingeladenen Büros besitzen fundierte Expertise bei der Errichtung von großen, emblematischen und repräsentativen Kulturbauten. Weltweit waren und sind sie beteiligt an Planung und Errichtung großer Opern- und Konzerthäuser und weiterer Kultureinrichtungen. Im Einzelnen handelt es sich um:
bez + kock architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart BIG Bjarke Ingels Group, Copenhagen, New York, London, Barcelona, Shenzhen Glöckner Architekten GmbH, Nürnberg gmp International GmbH, Hamburg, Berlin, Aachen, Shanghai, Peking, Shenzhen, Hanoi Hilmer Sattler Ahlers Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH, München, Berlin LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin Snøhetta AS, Oslo, New York, Innsbruck, San Francisco, Paris, Hong Kong, Adelaide
Die genannten Büros waren seit dem 3. Mai 2022 aufgefordert, ein Gutachten zur Standortfrage eines für ein Operninterim notwendigen Ergänzungsbaus auf dem Areal um die Kongresshalle zu entwickeln und zu formulieren. Die Grundlagen der Befassung waren in einer umfangreichen Aufgabenbeschreibung detailliert erläutert.
Die für einen Vorschlag zu einem geeigneten Standort zu beachtenden Kriterien wurden in dieser Aufgabenbeschreibung klar hinterlegt und betrafen Aspekte aus Städtebau, Architektur, Funktionalität, Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Wirtschaftlichkeit und den Zeitpunkt der Umsetzbarkeit. Im Einzelnen wurden folgende Kriterien formuliert:
Städtebau/ Architektur Planungsrecht – § 34 oder 35 BauGB Architektonische Einbindung in das Gesamtensemble
Umgang mit den erinnerungskulturellen Dimensionen des Gebäudes bzw. des Geländes Einbindung in die Bedarfe der unmittelbar betroffenen Nutzerinnen und Nutzern Einbindung in die übergreifende Entwicklung des Kulturstandortes Kongresshalle mit Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Nürnberger Symphoniker, Ermöglichungsräume und Depots Verkehrs- und stadtplanerische Lösung – Anbindung an ÖPNV, Parkraummanagement
Funktionalität Unterbringung aller erforderlichen Funktionen im Interimsbau Funktional und architektonisch sinnvolle Anbindung des Interimsbaus an den Bestand Funktionale Verschränkung von Operninterim und Ermöglichungsräumen Andienung Erreichbarkeit von ÖPNV (Länge bis zum Eingang)
Umweltschutz/ Naturschutz/ Gewässerschutz/ Bodenschutz Ökologisches Gesamtkonzept Schutz von Flora und Fauna Gewässerschutz Flächenversiegelung
Wirtschaftlichkeit Geschätzte Baukosten unter Berücksichtigung von Gründungsaufwand, bauphysikalischem Aufwand, Verdrängung bereits vorhandener Nutzungen und der ökologischen Gesamtsituation Nachnutzbarkeit und Nachhaltigkeit
Termine Umsetzbarkeit bis 2025 Erfordernis diverser Erlaubnis-/ Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht etc.)
Entwürfe
Alle Entwürfe und Texte zu den eingereichten Vorschlägen sind einsehbar unter https://go.nuernberg.de/standort