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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage BCN/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

Anlagen: 01_Entwurf_StBGebS samt Anlage 02_Synopse_StBGebS 03_Urheberrechts-Reform_BCN-Vermerk vom 20210929 04_Bisherige_StBGebS_samt Anlage 05_ Stk-Vermerk vom 20220609

Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Erweiterung der Angebote der Stadtbibliothek, insbesondere die künftige Möglichkeit der Ausleihe von Musikinstrumenten, ist es erforderlich, den Begriff "Medien" in der Benutzungsatzung anzupassen. Künftig werden auch in der StBGebS die Begriffe "Angebote" bzw. "Ausleihe" verwendet.

Redaktionelle Änderungen ergaben sich durch die Umstellung auf eine geschlechtergerechte Sprache entsprechend dem Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg.

Die Stadtbibliothek steht kurz vor der Freigabe der „Virtuellen Schatzkammer“ mit Volldigitalisaten von schriftlichem Kulturgut. In Anlehnung an die Urheberrechtsnovelle, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderten urheberrechtsfreien Bereitstellung gemeinfreier Werke und von Open Science- und Open Access-Strategien unterstützt die Stadtbibliothek den offenen Zugang zu Vervielfältigungen gemeinfreien Kulturguts. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadtbibliothek künftig auf die Genehmigung zur Veröffentlichung von Reproduktionen samt Gebühr für die Veröffentlichung von Reproduktionen.

In der Folge ist aufgrund des Wegfalls des Erfordernisses von Reproduktionsgenehmigungen der § 5 Abs. 4 StBGebS zu ändern. Nr. 2.2 der Anlage zur StBGebS entfällt. Damit können beim Start der „Virtuellen Schatzkammer“ alle Volldigitalisate als gemeinfrei (public domain) angeboten werden.

Aufgrund der Vielzahl an Änderungen ist eine Neufassung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erforderlich.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.000 € Folgekosten 2.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote stehen allen Benutzerinnen und Benutzern gleichermaßen zur Verfügung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 08.07.2022 wird der Erlass der beiliegenden Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) beschlossen.

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