Beschlussvorlage BCN/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(Stadtbibliotheksatzung – StBS)
Anlagen: 01_Entwurf_StBS 02_Synopse_StBS 03_Urheberrechts-Reform_BCN-Vermerk vom 20210929 04_Bisherige_StBS
Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Erweiterung der Angebote der Stadtbibliothek, insbesondere die künftige Ausleihe von Musikinstrumenten, ist es erforderlich, den Begriff "Medien" in der Benutzungsatzung anzupassen. Künftig werden die Begriffe "Angebote" bzw. "Ausleihe" verwendet.
Ferner ist in § 4 der StBS nun die während der Corona-Pandemie eingerichtete Online- Anmeldung aufzunehmen.
In § 5 Abs. 8 wird hinsichtlich der geplanten erweiterten Öffnungszeiten ohne Personalbetreuung (in den dezentralen Bibliotheken) geregelt, dass diese nur für angemeldete Benutzerinnen und Benutzer möglich sein werden. Minderjährige dürfen hiervon nur in Begleitung angemeldeter Erwachsener Gebrauch machen.
Die Stadtbibliothek steht kurz vor der Freigabe der „Virtuellen Schatzkammer“ mit Volldigitalisaten von schriftlichem Kulturgut. In Anlehnung an die Urheberrechtsnovelle, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderten urheberrechtsfreien Bereitstellung gemeinfreier Werke und von Open Science- und Open Access-Strategien unterstützt die Stadtbibliothek den offenen Zugang zu Vervielfältigungen gemeinfreien Kulturguts. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadtbibliothek künftig auf die Genehmigung zur Veröffentlichung von Reproduktionen samt einer Gebühr für die Veröffentlichung.
In der Folge ergibt sich der Wegfall des bisherigen § 8 StBS. Damit können beim Start der „Virtuellen Schatzkammer“ alle Volldigitalisate als gemeinfrei (public domain) angeboten werden.
Redaktionelle Änderungen ergeben sich durch die Umstellung auf eine geschlechtergerechte Sprache entsprechend dem Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg.
Aufgrund der Vielzahl an Änderungen ist eine Neufassung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erforderlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote stehen allen Benutzerinnen und Benutzern gleichermaßen zur Verfügung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliotheksatzung – StBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 08.07.2022 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliotheksatzung – StBS) beschlossen.