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Anlage 1 - Sondernutzungsgebuehrenverzeichnis

Anlage · 06.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Altstadt Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag in Euro
1a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je ange- fangene Woche 16,65
1b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 78,50
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,85
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 25,50
4 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 4,90 / 9,70 / 15,10
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,95 / 18,20 / 25,50
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,60
7 Masten Stück Jahr 19,40 / 35,15 / 52,00
Stück Monat 2,70 / 4,05 / 5,40
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer, etc. Stück Jahr 8,55 / 14,60 / 21,85
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 15,10 / 21,85 / 28,10

10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,36 / 0,60 / 0,73

11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 27,90 / 38,80 / 49,60
11b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,50
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,95
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,24 / 0,24 / 0,36
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 48,35 / 70,20 / 91,00
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,36 / 0,60 / 0,73
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 35,15
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,85
17 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 156,00
- im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 104,00
18 Heringsbratstände Stück Monat 30,15
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 141,95 / 205,90 / 284,90
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 9,05 / 17,80 / 27,05
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 55,65
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,85 / 34,85 / 49,95
22a Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,95 / 17,45 / 24,95
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 3,85 bis 50,95
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- Tag von 13,00 bis 1.300,00
inanspruch- nahme
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 25,50 / 48,35 / 69,70
26 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,40
Mindestgebühr Tag 41,60
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 41,60
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 18,20 / 21,85 / 26,65
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,70
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 25,40
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,20
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,61
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,80
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,08
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 19,35
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 395,10
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 392,00
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 317,15
m2 Juni bis Novem- ber 431,50
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 249,55
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,85 / 35,35 / 50,95
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 133,10
38 unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 57,20
39 unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 57,20
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 139,35
41 unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 26,00
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 52,00
- größer DIN A0 Stück Tag 78,00
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 26,00

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