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Entscheidungsvorlage

Anlage · 06.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Altstadt Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1

– Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2023

Entscheidungsvorlage

Ausgangslage

Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist (vgl. RWA vom 05.04.2017; Stadtrat vom 26.04.2017). Als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Jahr vor der Prüfung (vgl. RWA vom 22.09.2021; Stadtrat vom 29.09.2021).

Die letzte Erhöhung der Sondernutzungsgebühren (und der zugehörigen Entgelte) der Stadt Nürnberg erfolgte zum 01.01.2020. In den Jahren 2020 und 2021 erfolgte jeweils eine Überprüfung der Indexwerte. Es ergab sich keine Erhöhung der Gebühren und Entgelte, weil die prozentuale Steigerung des Indexwerts nicht mehr als 1 % war.

Anhebung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte

Die Überprüfung im Jahr 2022 ergab eine Veränderung um 4,1 Prozentpunkte (Vergleichswert für das Jahr 2018 zu 2021)1. Dies ist eine Erhöhung um 3,97 %. Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sollen deshalb zum 01.01.2023 angehoben werden.

Es erfolgte eine Erhöhung um jeweils 3,97 %, verbunden mit einer sachgerechten Rundung der jeweiligen Werte.

Zur entsprechenden Anhebung der Sondernutzungsgebühren ist die Sondernutzungsgebührensatzung mit ihrer Anlage 1 (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) zu ändern. Ebenso zu ändern ist das Entgeltverzeichnis für die privatrechtlich zu regelnden Sondernutzungen.

Aus verwaltungstechnischen Gründen tritt die Satzung zum 01.11.2022 in Kraft. Der Vollzug der Erhöhungen erfolgt erst mit Wirkung zum 01.01.2023.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhöhung der Gebühren und Entgelte wird eine Erhöhung der Einnahmen nach sich ziehen. Eine Prognose kann unvorhergesehene Ereignisse wie die Corona-Pandemie (bei der es zu erheblichen Einbrüchen bei den Einnahmen für Sondernutzungsgebühren und Entgelten kam) natürlich nicht berücksichtigen. Unter Rückgriff auf die Jahreswerte aus 2019 (vor der Corona-Pandemie) kann mit der gebotenen Vorsicht von Mehreinnahmen in Höhe von 80.000 Euro je Haushaltsjahr ausgegangen werden2.

1 Index der Einzelhandelspreise - Statistisches Bundesamt (destatis.de) Mit der Basis 100 (2015) liegen die Jahresdurchschnittswerte im Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) für das Jahr 2018 bei 103,2 und für das Jahr 2021 bei 107,3 Indizes. 2 Sondernutzungen bei LA betrugen 2019 knapp 2,2 Mio. Euro Euro aus Gebühren und Entgelten, abzüglich Mindereinnahmen mit knapp 0,3 Mio. Euro wegen der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt (Kundenstopper etc). Hinzu kommt die Erhöhung der Gebühren und Entgelte zum 01.01.2020 um knapp 6 %. Zudem gibt es noch Gebühren und Entgelte in geringer(er) Höhe, die von BANOS bzw. direkt von SÖR vereinnahmt werden, diese wurden hier nicht berücksichtigt.

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