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Sitzungsvorlage

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Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage LA/029/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1

- Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2023

Anlagen: Entscheidungsvorlage Aenderungssatzung Anlage 1 - Sondernutzungsgebuehrenverzeichnis Entgeltverzeichnis Gegenüberstellung der alten und neuen Sondernutzungsgebühren und Entgelte

Sachverhalt (kurz):

Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind Beschluss anupassen, wenn eine Überprüfung eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist (vgl. RWA vom 05.04.2017; Stadtrat vom 26.04.2017) Als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung wird der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr (vgl. RWA vom 22.09.2021; Stadtrat vom 29.09.2021). Die Überprüfung ergab eine Veränderung um 4,1 Prozentpunkte (Vergleichswert 2018 zu 2021). Dies entspricht einer Erhöhung um 3,97 %. Eine Erhöhung der Gebühren und Entgelte um 3,97 % zum 01.01.2023 ist somit erforderlich.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

BANOS

Gutachtenvorschlag:

  1. Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS - SNutzGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

  2. Das beiliegende Entgeltverzeichnis wird begutachtet.

  3. Die nächste turnusmäßige Anpassung, die zum 01.01. des Jahres vorzunehmen ist, erfolgt wieder, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)".

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 06.07.2022 wird beschlossen:

  1. Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS – SNutzGebS).

  2. Das beiliegende Entgeltverzeichnis.

  3. Folgende Vorgabe für eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren und des Entgeltverzeichnisses: Die nächste turnusmäßige Anpassung, die zum 01.01. des Jahres vorzunehmen ist, erfolgt wieder, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)".

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