Haushaltssperre

← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (06.07.2022)

Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldung

Anlage · 06.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Falsche Polizisten – Gemeinsame Präventionsarbeit von Stadt und Polizei 5 Bericht OA/008/2022 5 Sachverhaltsdarstellung OA/008/2022 9 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.03.2022 OA/008/2022 15 TOP Ö 2 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Großgründlach; hier: Bestätigung des 17 Kommandanten und seines Stellvertreters Sitzungsvorlage FW/003/2022 17 Beschlussvorlage FW/003/2022 21 TOP Ö 3 EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2021 23 Bericht Ref.VII/004/2022 23 Diversity-Check Ref.VII/004/2022 27 Sachverhalt Ref.VII/004/2022 29 Anlage 1: Übersicht der EU-geförderten Projekte (Fortschreibung) Ref.VII/004/2022 35 Anlage 2: Projekt-Steckbriefe nach Geschäftsbereichen Ref.VII/004/2022 37 TOP Ö 4 Wirtschaftliche Auswirkungen von Corona in Nürnberg - Bilanz nach 2 Jahren 129 Bericht WiF/009/2022 129 Sachverhalt WiF/009/2022 133 TOP Ö 5 Umwandlung der Task Force Corona in einen Wirtschaftsbeirat als ständige 143 Austauschplattform Bericht WiF/008/2022 143 Sachverhalt WiF/008/2022 147 TOP Ö 6 Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1 151 Sitzungsvorlage LA/029/2022 151 Entscheidungsvorlage LA/029/2022 155 Aenderungssatzung LA/029/2022 157 Anlage 1 - Sondernutzungsgebuehrenverzeichnis LA/029/2022 163 Entgeltverzeichnis LA/029/2022 167 Gegenüberstellung der alten und neuen Sondernutzungsgebühren und Entgelte 169 LA/029/2022 TOP Ö 7 Berufung eines Vorsitzenden gemäß § 3 Abs. 4 BayGaV in den 175 Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sitzungsvorlage Geo/004/2022 175 Entscheidungsvorlage Geo/004/2022 179 * TOP Ö 7.1 Aktionsplan Sportförderung: hier Soforthilfe für Sportvereine 181 Sitzungsvorlage SpS/010/2022 181 Entscheidungsvorlage SpS/010/2022 185

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 06.07.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Falsche Polizisten – Gemeinsame Präventionsarbeit von Stadt Bericht

und Polizei OA/008/2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.03.2022

Sachverständige: Frau Heike Krämer, Polizeipräsidium

Mittelfranken

König, Marcus

2. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Großgründlach; hier: Beschluss

Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters FW/003/2022

Vogel, Christian

3. EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2021 Bericht

Ref.VII/004/2022 Fraas, Michael, Dr.

4. Wirtschaftliche Auswirkungen von Corona in Nürnberg - Bilanz Bericht

nach 2 Jahren WiF/009/2022

Fraas, Michael, Dr.

5. Umwandlung der Task Force Corona in einen Wirtschaftsbeirat als Bericht

ständige Austauschplattform und Dialogforum zwischen Stadt WiF/008/2022

und Wirtschaft

Fraas, Michael, Dr.

6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Gutachten

Anlage 1 LA/029/2022

- Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum

01.01.2023

Fraas, Michael, Dr.

7. Berufung eines Vorsitzenden gemäß § 3 Abs. 4 BayGaV in den Beschluss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte Geo/004/2022

Abberufung eines ehrenamtlichen Mitglieds aus dem

Gutachterausschuss für Grundstückswerte gemäß § 5 Abs. 3

BayGaV

Fraas, Michael, Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2022,

öffentlicher Teil

OA/008/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Falsche Polizisten – Gemeinsame Präventionsarbeit von Stadt und Polizei

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.03.2022

Sachverständige: Frau Heike Krämer, Polizeipräsidium Mittelfranken

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.03.2022

Bericht:

Die Zahl der sog. „Enkel-Trick-Anrufe“ und ähnlicher Anrufe ist stetig steigend. Es wird über die aktuelle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung und der Polizei zur Präventionsarbeit berichtet und ein Ausblick auf künftig geplante Aktionen in diesem Bereich gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Eventuell fallen für Informationsmaterialien, wie z.B. Werbung auf Verkaufstüten von Metzgereien und Bäckereien Kosten an (Bereich ca. 1.500 €). Es wird versucht, Sponsoren für die Kosten zu gewinnen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/008/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der betroffene Personenkreis ist in der Regel 50+ Jahre alt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.V/SenA

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/008/2022

Falsche Polizisten - Gemeinsame Präventionsarbeit von Stadt und Polizei

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.03.2022

1. Aktuelle Lage

Die aktuelle Situation wurde zuletzt im Sicherheitsrat am 05.05.2022 erörtert. An den Sitzungen des Sicherheitsrats nehmen die Leitungsebenen des Polizeipräsidiums, der Staatsanwaltschaft sowie seitens der Stadt Nürnberg BgA, BDR, RA, OA sowie 3. BM teil. Hier informierte die Polizei über die aktuellen Tricks und Erschwernisse bei (vor allem Call- Center-)Betrügereien:

 Spam-Anrufe: Aktuell ruft vermeintlich „Europol“ an und fordert per Computerstimme auf, die Taste 1 (oder xy) zu drücken, um nähere Informationen über angeblich missbrauchte Daten des Opfers zu erhalten; im Anschluss werden sodann in der Regel Beträge zwischen 5.000 € und 8.000 € vom Opfer eingefordert.

 Vermehrt finden WhatsApp-Betrügereien statt: Unbekannte geben sich dort als Sohn oder Tochter der Betroffenen aus, deren Handy nicht mehr funktioniere und sie darüber hinaus in akuter Geldnot seien: „Bitte überweise 1.000 € bis 1.500 €“; hier täglich ca. 45 Fälle (davon durchschnittlich zwei erfolgreich).

 z.T. haben die Betrüger perfide Ideen: Die Betroffenen sollen beispielweise Geld und Schmuck im Staubsauger verstecken, um einen bevorstehenden Einbruch und Diebstahl wertvoller Gegenstände zu vereiteln. Dann wird durch die Täter, die sich ebenfalls als Polizisten ausgeben, ein neutraler Kurierdienst mit Abholung des Staubsaugers beauftragt, um diesen in scheinbare Sicherheit zu bringen.

 Die Objekte der Opfer werden oftmals überwacht, so dass bei polizeilich empfohlenen Übergaben zum Schein die Betrugsaktion abgebrochen und damit eine Festnahme vereitelt wird.

 Die Opfer sind in der Regel 50+ Jahre alt, die Telefonate erstrecken sich z. T. über Stunden. In derartigen Stresssituationen wird es selbst gut informierten Personen erschwert, rationale Entscheidungen zu treffen.

 Die Call-Center sitzen in der Regel im Ausland, was die Ermittlungen insgesamt erschwert. Hier gibt es aber bereits eine vernetzte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polizeibehörden außerhalb Deutschlands.

 Wie professionell die Täter vorgehen, zeigt schon die Tatsache, dass Know-how und Adresspakete für Betrügereien verkauft werden.

Die Staatsanwaltschaft ist sich der Tragweite der Problematik umfassend bewusst. Bei nachgewiesenen Fällen wurden bis auf eine Ausnahme bislang stets Haftstrafen ohne Bewährung gegen Täter verhängt.

Die Dunkelziffer bei den Taten ist aber insgesamt sehr hoch. Nach den Erfahrungen der Polizei erfolgt die Tatermittlung teilweise über Nachbarn, die fremde Autos vor ihrer Haustüre feststellen und diese der Polizei melden. Ein wichtiges Mittel der Prävention ist daher neben der Aufklärung, medialen Berichterstattung vor allem auch die Mundpropaganda im Bekannten- und Verwandtenkreis.

2. Zusammenarbeit Stadt Nürnberg - Polizei

Hauptakteur in Sachen Präventionsarbeit innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg ist - da es sich bei den Geschädigten in der Regel um Personen handelt, deren Alter 50+ beträgt - das Seniorenamt (SenA). Dort ist die Grundproblematik bestens bekannt und es besteht eine gute Vernetzung zur Nürnberger Kriminalpolizei.

Nachfolgend werden die Aktivitäten des Seniorenamts und seiner Partner zur Prävention Trickbetrug in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Nürnberg dargestellt:

Seniorenamt / Fachbereich Quartiersentwicklung und Seniorennetzwerke:

 Hinweis im Koordinierenden-Treffen am 24.02.2022: „Wegen aktuell gehäufter Vorkommnisse im Bereich „Trickbetrug“ bei älteren Menschen, werden die Koordinatorinnen und Koordinatoren gebeten, wieder verstärkt bei Seniorinnen und Senioren, aber auch bei den Netzwerkakteuren auf das Thema hinzuweisen.“

 Kooperation mit Herrn Walter Carl, Kriminalhauptkommissar im Kriminalfachdezernat 3 Nürnberg, zuletzt Weiterleitung einer E-Mail zum Thema Enkeltrick, Falsche Amtsträger, Schockanrufe mit Infoblättern zum Thema „Falscher Polizist“ und „Trickbetrug“ (E-Mail vom 14.12.2021). Herr Carl ist auch immer wieder Gast am Runden Tisch Seniorenarbeit in einigen Seniorennetzwerken und klärt über das Phänomen auf.

 Verteilung von folgenden Informationsbroschüren, die vom Kriminalfachdezernat 3 Nürnberg an die Seniorennetzwerke Nürnberg im April 2021 herausgegeben wurden: o 220 Broschüren „Gut beraten im hohen Alter“ o 220 Flyer „Vorsicht Trickbetrüger“ o 220 Informationsblätter „Corona Zeit ist Betrüger Zeit“

 Verteilung folgender Broschüren der Polizei bei der Messe inviva (09. und 10.03.2022):  DINA 4 Broschüre „Gut beraten im hohen Alter“  DINA 5 Broschüre „Im Alter sicher leben“  DINA 5 Broschüre „Sicher Wohnen“  Flyer „Einbruchsschutz zahlt sich aus“  Flyer Vorsicht Betrüger!“  „Tipps für ein sicheres Zuhause“  Türschild „Ich lasse keine Unbekannten in meine Wohnung!“

 Über das Freiwilligenmanagement im Seniorenamt wurden o am 16.06.2020 an 90 ältere Menschen folgende Informationsmaterialien der Kriminalpolizei versandt:  Merkblatt „Coronazeit ist Betrüger-Zeit“  gelbes Türschild für die Haustür  gelber Handzettel mit der Übersicht aller wichtigen Telefonnummern  DINA4 Broschüre „Im Alter sicher leben“

o am 21.03.2021 an 230 Ehrenamtliche folgende Informationsmaterialien der Kriminalpolizei versandt:  Merkblatt „Coronazeit ist Betrüger-Zeit“  Faltblatt „Vorsicht Betrüger – Trickbetrug am Telefon“  DINA5 Broschüre „Im Alter sicher leben“

o am 13.09.2021 Plakate bzw. Vorlage Handzettel zu „Verhaltenstipps Schockanrufe“ und „Vorsicht Trickbetrug“ an die Koordinatoren*innen der Seniorennetzwerke per Mail zur Weitergabe an ältere Menschen versandt.

 Informationen aus den Seniorennetzwerken (SNW):

o SNW Langwasser:

 Immer wieder Hinweise auf diese Art der Betrügereien bei Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren, insbesondere dann, wenn es wieder einmal einen besonders spektakulären Fall von Enkeltrick oder Schockanrufen gab.

 Im Mai 2022 war der Stammtisch zu Gast im SIGENA-Treffpunkt, dort hielt Herr Carl den üblichen Vortrag zu Trickbetrug.

 Handzettel und Broschüren der Polizei werden regelmäßig verteilt.

o SNW Altenfurt/Brunn/Fischbach/Moorenbrunn:

 Am 02.05.2022 Vortrag Herr Carl zum Thema „Schockanrufe und Verhalten im Öffentlichen Raum“

o SNW Nordstadt:

 27.01.20: Herr Kunze von der Kriminalpolizei hält einen Vortrag im Netzwerk zum Thema „Senioren im Visier von Trickbetrügern“.

 29.10.21: Herr Carl von der Kriminalpolizei hält einen Vortrag im Netzwerk zum Thema „Schockanrufe und mehr“.

o SNW Nordostbahnhof:

 Regelmäßiges Auslegen und Aufhängen von Broschüren und Handzetteln der Kriminalpolizei.  10.03.2020: Die Polizeipuppenbühne ist mit dem Stück „Gunda und Gerch“ (hier geht es um Trickbetrug) zu Gast im SNW Nordostbahnhof.

o SNW Ziegelstein/Buchenbühl:

 22.01.2020: Sicher unterwegs- Gefahren erkennen – Risiken ausschließen mit Herrn Kunze: Inhalt wurde von Herrn Kunze geändert auf „Trickbetrug“.

 Es wurden zwei Termine im Herbst 2021 in Buchenbühl Himmelfahrt und bei St. Georg Ziegelstein gehalten von Herrn Carl zum Thema Trickbetrug.

o SNW St. Johannis:

 8.11.21: bei Tabea+ Zivilcourage mit Herrn Carl – Inhalt wurde geändert auf „Trickbetrug“.

o SNW Eberhardshof/Muggenhof/Gostenhof:

 07.03.2022 – Seniorenstammtisch (Vortrag zum Thema Betrug am Telefon

telefonisch beraten, den Vortrag hat Frau Miller, Koordinatorin des SNW, gehalten)

 22.04.2022 – Café Eberhard (Vortrag zum Thema Betrug am Telefon durch Herrn Carl)

o SNW Wöhrd:

 Infoveranstaltungen der Kriminalpolizei im SNW Wöhrd am 27.09.2019, am 29.11.2019 und am 24.09.2021

o SNW Südstadt West:

 „Schockanrufe und aktuelle Kriminalphänomene“ (Referent: Hauptkommissar Walter Carl): Zwei Veranstaltungen im Jahr 2021 (SIGENA Nachbarschaftstreffe Gibitzenhof und Südstadtforum)

 geplant sind zwei weitere Veranstaltungen im Herbst 2022

o SNW Südstadt Ost:

 Im Mai 2022 fanden 2 Veranstaltungen zum Thema „Schockanrufe und aktuelle Kriminalphänomene“ statt (Referent: Hauptkommissar Walter Carl) im Treff Bleiweiß und im Zeltnerschloß

Stadtseniorenrat (StSR):

Der Stadtseniorenrat Nürnberg arbeitet bereits seit Jahren mit der Kriminalprävention des Nürnberger Polizeipräsidiums zusammen und nutzt seine Möglichkeiten und Reichweite, Nürnberger Seniorinnen und Senioren vor Trickbetrügereien zu warnen, z.B. im Rahmen von Veranstaltungen mit der Polizei – was leider in den vergangenen beiden Jahren pandemiebedingt nicht möglich war.

Über seine Website Stadtseniorenrat (nuernberg.de) informiert der StSR mit aktuellen Beiträgen. Aktuell in diesem Jahr: „Achtung: Betrug am Telefon“ im Januar 2022 mit einem Link auf einen Newsletterbeitrag des StSR Nr.1/2022: Achtung, Betrug am Telefon! (nuernberg.de) – entlehnt beim Familienblog Nürnberg (Bündnis für Familie): Betrug am Telefon: „Sichern Sie sich Ihren Gewinn, indem Sie auf Taste 1 drücken!“ - Familienblog - Bündnis für Familie (nuernberg.de)

Am 03.03.22 verfasste der StSR (Arbeitskreis Sicherheit und Vorstand) ein Schreiben „Warnung des Stadtseniorenrates Nürnberg an alle Nürnberger Seniorinnen und Senioren: Vorsicht Telefonbetrug!“ Achtung, Betrug am Telefon! (nuernberg.de). Gleichzeitig ging dieses Schreiben mit einem PDF für Aushänge an alle Seniorennetzwerke, Kirchengemeinden und Bürgervereine. Als DIN A3-Plakat hängt es im und am Heilig-Geist-Haus, Handzettel liegen aus. Die Warnung wurde auch eingestellt im Newsletter Nr.2/2022 "Zur Sache" - Neues vom Stadtseniorenrat - Stadtseniorenrat (nuernberg.de)

Auf seiner Website hat der StSR ständige Rubriken, die regelmäßig überprüft und gepflegt werden, wie Achtung: Betrug am Telefon! - Stadtseniorenrat (nuernberg.de) und Warnung vor dem Enkeltrick! - Stadtseniorenrat (nuernberg.de) sowie mit Beiträgen und Linkempfehlungen zum Thema Datenschutz oder zur digitalen Selbstverteidigung (z.B. Silvertipps).

Weitere Kommunikations- und Veranstaltungsarbeit Seniorenamt:

 Im Rahmen eines Rundbriefs an rd. 280 ehrenamtliche Leitungen von Seniorenclubs wurden im März 2021 verschiedene Informationsmaterialien der Polizei (u.a. „Corona Zeit ist Betrüger Zeit“ und „Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon“) versandt.

 Im aktuellen Veranstaltungsprogramm des Seniorenamts fand am 18. Mai die Informationsveranstaltung „Schockanrufe und aktuelle Kriminalphänomene“ im Treff Bleiweiß statt. Hier informierte Polizeihauptkommissar Walter Carl über aktuelle Kriminalfälle im Raum Nürnberg wie z.B. Schockanrufe und Enkeltrick und gab Tipps, wie man sich schützen kann.

3. Weitere Möglichkeiten (Vorschau)

Seniorinnen und Senioren werden über die unterschiedlichen Netzwerke und regelmäßige Berichterstattung in den herkömmlichen Medien regelmäßig erreicht. Wichtig wäre dagegen, zusätzlich jüngere Menschen für die Thematik zu sensibilisieren, um so die aktuellen Tricks und Betrugsmaschen innerhalb der Familie und gegenüber älteren Verwandten zu thematisieren. Nach Rücksprache mit KOM (Amt für Kommunikation und Stadtmarketing) ist eine Darstellung der Problematik in den Sozialen Medien der Stadt Nürnberg grundsätzlich machbar. Dabei könnte auch anlassunabhängig (z.B. am „Welt-Seniorentag“) einer der Filme der Polizei zum Thema oder die Vorstellung eines aktuellen Falles dargestellt werden. Die Kriminalprävention der Polizei steht der Idee einer Präsentation auf den Social-Media- Kanälen der Stadt Nürnberg sehr aufgeschlossen gegenüber. Sie wird prüfen, welcher Film / Spot geeignet wäre und dann Kontakt zur Stadt aufnehmen.

Mit Unterstützung der Geschäftsführer der Taxizentrale Nürnberg wurde das Infoblatt „Tipps der Polizei für Taxifahrer“ großen Teilen der süddeutschen Taxiunternehmer bekannt gemacht. Ergänzend wurde bei der Tagung der Taxiunternehmer Mittel-/Süddeutschlands in Nürnberg ein Vortrag abgehalten. Derzeit ist ein Aufkleber in Planung, der analog eines Projektes in Nordrhein-Westfalen für die Taxis entworfen werden soll.

Zusätzlich wird auf Grund der bisherigen Erkenntnisse der mittelfränkischen Polizeiarbeit und damit zusammenhängender Opferreaktionen folgender neuer Ansatz vom Sachbereich Prävention des PP Mittelfranken beleuchtet:

Grundsätzlich wissen die Betroffenen, dass es den Phänomenbereich gibt, nahezu allen Opfern war der Trick bekannt. Durch gezielte Informationen der Täter in den ersten Sätzen wird ein Reiz ausgelöst, der einen Teilbereich des Gehirns, die sogenannte „Amygdala“, aktiviert. Dies führt zu einer Stress- und Angstreaktion, die ein rationales Denken nicht oder nur eingeschränkt zulässt. Das heißt konkret, die Betroffenen verspüren in der Situation vor allem Angst und Druck, sind in einem Tunnel und merken dabei nicht, dass sie gerade Opfer eines Call-Center-Betrugs sind.

Diesen Ansatz möchte das PP Mittelfranken nun gezielt in den polizeilichen Botschaften transportieren. Der Sachbereich Prävention des PP Mittelfranken ist gerade dabei, gemeinsam mit ihrem Social-Media-Team einen Spot zu kreieren, der hierüber informiert und entsprechende Tipps gibt, wie man unter entsprechenden Druck und Stress-Situationen reagiert.

Eine Auslegung bzw. Aushang von Informationsmaterial zur Sensibilisierung und Aufklärung von betroffenen Zielgruppen und deren Angehörigen kann jederzeit in städtischen Einrichtungen erfolgen. Jedenfalls die Dienststellen mit entsprechendem Bürgerkontakt (Bürgerdienststellen, Bibliothek, Schwimmbäder, Stadtteilläden etc.) wären aus Sicht der Präventionsarbeit geeignet und auch bereit, hier regelmäßig entsprechende Informationen und Aufklärung zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung des von der Polizei zur Verfügung gestellten Infomaterials wird dabei durch ZD erfolgen.

Eine „Brottütenaktion“, wie sie bereits in der Vergangenheit in einem anderen Kontext durchgeführt wurde, könnte hier ebenfalls analog initiiert werden. Auf Brottüten von verschiedenen Bäckereien könnte dann ein Aufdruck wie etwa „Enkeltrick – nicht mit mir“ eventuell mit einer Rufnummer der Stadt und / oder der Polizei angebracht werden. Gegen eine Neuauflage dieser Form der Information spricht allerdings, dass die Druckplatten verhältnismäßig teuer sind und bislang kein Sponsor gefunden wurde, der diese Aktion unterstützen würde. Für 29.500 Brottüten fielen 2021 bei einer ähnlichen Aktion 1272,20 € Kosten an, wobei hier die Druckplatten wiederverwendet werden konnten. Im Vorjahr waren für 30.000 Tüten 1585,72 € angefallen. Inwiefern eine „Brottüten-Aktion“ auch tatsächlich ihr Aufklärungsziel erreicht, kann dagegen mangels Erfahrung nicht beziffert werden. Um die Zusammenarbeit zu diesem Thema zu aktivieren sowie ein eventuelles Sponsoring zu erreichen, wurden seitens BDR die Bayerische Landesapothekerkammer, der Ärztliche Kreisverband Nürnberg, die Industrie- und Handelskammer Nürnberg und die Handwerkskammer für Mittelfranken angeschrieben.

4. Fazit

Die Zusammenarbeit des Seniorenamtes mit der Polizei funktioniert dank dem außerordentlich hohen Engagement der Beteiligten ausgezeichnet. Dabei werden die nachgeordneten Gremien sehr gut koordiniert. Durch den jetzt gestellten Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurde die Koordinierungsarbeit der Dienststelle nochmals oder erstmals ausführlich dargestellt und somit kann intern überprüft werden, ob noch Nachbesserungsmöglichkeiten bestehen. Gleichzeitig wurden auch zusätzliche Verknüpfungsmöglichkeiten, z.B. zu KOM erkannt und die Synergieeffekte werden künftig genutzt, indem z.B. von der Polizei erstellte Clips durch KOM gegebenenfalls medial weiterverbreitet werden und eine Vielzahl von Aufklärungsmöglichkeiten für alle Personengruppen geschaffen werden.

Letztendlich ist der Dreh- und Angelpunkt für eine spürbare Verbesserung der Situation die Aufklärung des speziell betroffenen Personenkreises dahingehend, Taktiken und Verhaltensstrategien aufzuzeigen, die für eine akute Stresssituation wappnen. Das PP Mittelfranken und die beteiligten Nürnberger Dienststellen werden in der Präventionsarbeit die Besonderheiten und Strategien bei den Tatausführungen aktuell aufgreifen, um zeitnah entsprechend gegenzusteuern.

Nürnberg, 14.06.2022 Ordnungsamt

gez. Kurr (3268)

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 NNüürrnnbbeerrgg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg

1 5. fviTZ. 2022

Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 //............NNrr.. 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

14.03.2022 Antragsteller: Nachtigall

Falsche Polizisten-Gemeinsame Präventionsarbeit von Stadt und Polizei

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Phänomen „Falsche Polizisten" ist bekannt: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und ver­ suchen ihre Opfer unter einem Vorwand, dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände, die sich im Haus oder auf der Bank befinden, an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben. Dabei werden Opfer so unter Druck gesetzt, dass diese am Ende nicht mehr klar denken können und ihre Wertgegenstände herausgeben.

Diese besonders perfide Betrugsmasche hat vorwiegend ältere Menschen zum Ziel, die auf diese Weise häufig um ihr Erspartes gebracht werden. Schadenssummen in Millionenhöhe sind zu beklagen. Diese Betrüger, die aus dem Ausland agieren, finden auch immer wieder in Nürnberg ihre Opfer.

Die polizeiliche Präventionsarbeit zu diesem Phänomen ist vielfältig. So arbeitet die Nürnberger Polizei beispiel­ haft mit Banken und/oder Bankenverbänden zusammen und stellt Druckvorlagen für Bargeldkuverts mit ent­ sprechenden Hinweisen zur Verfügung. Eine Kooperation der Nürnberger Polizei mit der Stadtverwaltung kann diese Präventionsarbeit noch sinnvoll ergänzen. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zu­ ständigen Ausschuss folgenden:

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft im Arbeitskreis SiSA die Ausweitung der bestehenden Präventionsarbeit mit der Nürn­ berger Polizei, um die Aufklärungsarbeit zu diesem Phänomen auf breiter Basis zu intensivieren.

In Kooperation mit der Polizei kann die Stadtverwaltung auf den Einzelhandel, Handwerk, Sport-, Kultur-, Bür­ gervereine, Seniorenvereine, Seniorenunterkünften etc. und in Behörden mit Bürgerkontakt zugehen und ent­ sprechende Aufklärungsflyer der Nürnberger Polizei zu diesem Phänomen auslegen bzw. auslegen lassen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Vereine, Organisationen und Institutionen zu informieren, um sich on­ line mit den virtuellen Präventionsangeboten der Polizei zu verlinken.

Fraktionsvorsitzender

A22030700 Prävention Falsche Polizisten.docx

FW/003/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Großgründlach; hier: Bestätigung des Kommandanten

und seines Stellvertreters

Anlagen:

Sachverhalt (kurz): In der Dienstversammlung vom 29.04.2022 wurden Herr Alexander Müller zum neuen Kommandanten und Herr Oliver Kraus zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Großgründlach gewählt. Der Gewählte bedarf gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m (stv.) Kommandant/in (w/m/d) richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger (m/w/d)

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2022

Beschlussvorschlag: Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Alexander Müller, wh. Volkacher Str. 37, 90427 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Großgründlach und Herr Oliver Kraus, wh. Schweinfurterstr. 8c, 90427 Nürnberg, als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Großgründlach in ihrem Amt bestätigt.

Bei Herrn Alexander Müller wird die Bestätigung unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass er den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zugang der Bestätigungsverfügung, mit Erfolg besucht.

Anlage zur Anmeldung vom 13.05.2022 zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirt-

schaft und Arbeit (Sitzungsdatum 06.07.2022)

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Großgründlach hier: Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters

Sachverhalt:

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Großgründlach, Herr Max Pongratz, wurde zuletzt am 10.02.2019 auf sechs Jahre gewählt. Der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Großgründlach, Herr Oliver Kraus, wurde zuletzt am 31.01.2016 gewählt. Seine sechsjährige Wahlperiode endete mit Ablauf des 30.01.2022.

Herr Pongratz trat aus persönlichen Gründen vorzeitig von seinem Amt zurück.

Seitens der Stadt Nürnberg war daher für diese Funktionen eine Neuwahl anzuberaumen.

In einer Dienstversammlung am 29.04.2022 wurde Herr Alexander Müller zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Großgründlach gewählt. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Seine sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 29.04.2022.

Außerdem wurde in selbiger Dienstversammlung Herr Oliver KRAUS erneut zum stellver-

tretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Großgründlach ge-

wählt. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Seine sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 29.04.2022.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 Satz 2 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend.

§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).

Soweit im Einzelfall erforderliche Lehrgänge noch nicht besucht werden konnten, lässt Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG die ausnahmsweise Bestätigung zu, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird. Gemäß Nr. 8.2.2 der Bek. des StMI zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) soll die Frist ein Jahr nicht überschreiten.

Der Kommandant, Herr Alexander Müller, muss noch an dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ teilnehmen. Ansonsten erfüllt er die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG.

Die Gewählten ist nach Auffassung von FW auch aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihnen durch Wahl verliehenen Führungsfunktion geeignet.

FW schlägt daher vor, dem Kommandanten sowie seinem Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Großgründlach die für deren Amtsführung notwendige Bestätigung zu erteilen. Im Fall des Kommandanten, Herrn Alexander Müller, unter der auflösenden Bedingung, dass er den o.g. noch erforderlichen Lehrgang innerhalb einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Zugang der Bestätigungsverfügung, erfolgreich absolviert.

Ref.VII/004/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2021

Anlagen: Diversity-Check Sachverhalt Anlage 1: Übersicht der EU-geförderten Projekte (Fortschreibung) Anlage 2: Projekt-Steckbriefe nach Geschäftsbereichen

Bericht:

Das Europabüro im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat berichtet über die EU-geförderten Projekte der Stadtverwaltung im Jahr 2021 und gibt hierzu eine Übersicht. Dazu werden die genutzten EU-Förderprogramme und Finanzvolumen dargestellt. Das jährliche Monitoring zeigt auf, welche Dienststellen EU-Projekte durchführen und dient der Transparenz der EU- Projektaktivitäten der städtischen Verwaltung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/004/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Einige EU-geförderte Projekte fokussieren eine bestimmte Zielgruppe. Damit ist eine Diversity-Relevanz gegeben (siehe Anlage).

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/004/2022

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2021

Sachverhalt:

1. Monitoring der städtischen EU-Projekte

Jedes Jahr werden zahlreiche Projekte der Stadt Nürnberg durch Mittel der Europäischen Union (teil-)finanziert. Um eine Übersicht über diese Projekte zu erhalten, führt das Europabüro im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ein jährliches Monitoring durch. Die Abfrage der EU- Projekte bei der Kernverwaltung sowie den städtischen Eigenbetrieben und 100 Prozent-Töchtern der Stadt Nürnberg1 wird durch die Europa-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner der Geschäftsbereiche unterstützt. Um eine Vergleichbarkeit über mehrere Jahre zu ermöglichen, werden jährlich die gleichen Kriterien abgefragt. Auch in diesem Jahr wurden alle Projekte, die mit EU-Fördermitteln finanziert wurden und im Jahr 2021 begannen, durchgeführt oder beendet wurden, erfasst.

Das vorliegende Monitoring enthält unter anderem Informationen zu Anzahl, Fördermitteln und Förderprogrammen der von den Dienststellen rückgemeldeten EU-geförderten Projekte des Jahres 20212. Wie im Vorjahr wurden erneut mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Projektdurchführung abgefragt (siehe Anlage 2).

2. Ergebnisse für das Jahr 2021

Anzahl der Projekte

Abb. 1: Anzahl der Projekte 2018-2021
50 40 37 40 32 33 30 20 10 0 2018 2019 2020 2021
Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt
Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen

Für das Jahr 2021 wurden insgesamt 37 EUgeförderte Projekte der Stadt Nürnberg gemeldet.3 4 Dies ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2020: 33 Projekte). Zudem wurden auch die ersten Projekte aus der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 gemeldet. In den nächsten Jahren werden weiterhin sowohl Projekte aus der Förderperiode 2014 bis 2020 als auch der Förderperiode 2021 bis 2027 in die Statistik einfließen. Das als letztes gestartete Projekt aus der Förderperiode 2014 bis 2020 endet erst am 31. Dezember 2025.

Zu beachten ist, dass durch die Europäische Union geförderte Maßnahmen meist eine Laufzeit von mehreren Monaten haben und nicht an Kalenderjahre gebunden sind. Eine Abgrenzung von Projekten auf Kalender- oder Haushaltsjahre kann daher nicht erfolgen. In Abbildung 1 kann es folglich teilweise zu Überlappungen mit Bestandsaufnahmen der Vorjahre kommen. Anlage 1 stellt deshalb eine Übersicht der einzelnen EU-Projekte und deren Laufzeiten dar. Weitere Details zu den einzelnen Projekten des Jahres 2021 können den Steckbriefen in Anlage 2 entnommen werden.

1 Noris Arbeit gGmbH, NOA.kommunal GmbH, noris inklusion gGmbH, Städtische Werke Nürnberg GmbH, NürnbergStift Service GmbH, Stadion Nürnberg Betriebs GmbH, Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, wbg Immohold Verwaltungs-GmbH. 2 Das Monitoring umfasst nur die EU-Projekte, die von den Dienststellen gemeldet wurden und erhebt daher keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. 3 Das EU-Schulprogramm Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/154596/) wurde bei den gemeldeten Projekten nicht berücksichtigt, da es sich nicht um eine klassische EU-Projektförderung handelt. 4 Für 2021 wurden für die Projekte an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule keine auswertbaren Daten zur Finanzierung gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Projekte trotzdem einbezogen, aber für die Finanzierung die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden auch im Jahr 2021 (beziehungsweise im Schuljahr 2020/2021) acht Deutschklassen an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule gefördert.

Finanzierung

Im Jahr 2021 führt die Stadt Nürnberg EU-geförderte Projekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 8,4 Millionen Euro durch. Rund 5,7 Millionen Euro stammen direkt von der Europäischen Union. Die EU-Fördermittel werden ergänzt durch 0,3 Millionen Euro vom Freistaat Bayern und 0,7 Millionen Euro vom Bund. Der Kofinanzierungsanteil der Stadt Nürnberg liegt dabei insgesamt bei 1,6 Millionen Euro. Die 0,1 Millionen Euro sonstige Kofinanzierung (zum Beispiel Teilnahmegebühren) vervollständigen die Gesamt-Projektfinanzierung (siehe Abbildung 2).

Abb. 2: Gesamtvolumen und Finanzierungsanteile der gemeldeten EU-Projekte
in den Jahren 2020 und 2021 (in Millionen Euro)
10 9 8,7 8,4 2020 2021 8 7 6,0 5,7 6 5 4 3 1,8 1,6 2 1 0,3 0,3 0,5 0,7 0,1 0,1 0
Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen

Trotz einer etwas höheren Anzahl an Projekten ist – verglichen mit dem Jahr 2020 – ein geringer Rückgang des Gesamtvolumens und der EU-Fördermittel festzustellen. Dies ist auf den Abschluss von zwei Projekten bei der NOA, die ein hohes Gesamtvolumen hatten, zurückzuführen.

Doch trotz des leichten Rückgangs bleibt die Gesamtbilanz erfreulich: Städtische Investitionen in EU-Projekte werden mit dem mehr als Dreifachen an EU-Fördermitteln aufgestockt. Ergänzt mit den weiteren Mitteln von Bund, Land und sonstiger Kofinanzierung werden die städtischen Haushaltsmittel sogar mehr als verfünffacht.

EU-Förderprogramme

Die insgesamt 37 städtischen EU-Projekte verteilen sich auf sieben EU-Förderprogramme (siehe Abbildung 3). Spitzenreiter im Jahr 2021 ist erneut der Europäische Sozialfond (ESF) mit 15 geförderten Projekten. Das Erasmus+-Programm für Bildung und Jugend unterstützt 2021 insgesamt 13 städtische Projekte. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kommt an dritter Stelle (vier Projekte). Die „spezifische Haushaltslinie der EU-Kommission“ fördert zwei Projekte und durch das Forschungsförderungsprogramm Horizont 2020, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) sowie das EU- Förderprogramm Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB) wird jeweils ein Projekt gefördert.

Abb. 3: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach EU-Förderprogrammen,
Anzahl an Projekten und Anteil an EU-Fördermitteln, n=37
Anzahl an Projekten Anteil an EU-Fördermitteln (in Prozent) Horizont 2020 EfBB EfBB EHAP Erasmus+ 1 1 Horizont 2020 0,3% spez. 1 16,6% 26,2% Haushalts linie EU- Erasmus+ Kommissi 13 on 2 AMIF 4 EHAP 3,0% ESF 28,7% spez. Haushalts linie EU- Kommissi ESF on AMIF 15 1,3% 23,8%
Horizont 2020 EfBB EHAP 1 1 spez. 1 Haushalts linie EU- Erasmus+ Kommissi 13 on 2 AMIF 4 ESF 15 EfBB Erasmus+ Horizont 2020 0,3% 16,6% 26,2% EHAP 3,0% ESF 28,7% spez. Haushalts linie EU- Kommissi on AMIF 1,3% 23,8%
Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen

Der Blick auf die Finanzierungsanteile der Programme zeigt jedoch eine etwas andere Verteilung (siehe Abbildung 3). Drei unterschiedliche Programme steuern je rund ein Drittel der gesamten EU-Fördergelder für die Stadt Nürnberg bei. Der ESF vereint mit 28,7 Prozent auch die meisten der EU-Fördermittel auf sich. Dabei kommen 83 Prozent der Mittel vom ESF-Bund (fünf Projekte) und 17 Prozent der Mittel vom ESF-Land (zehn Projekte) verteilt (siehe Abbildung 4). Während das Bundesprogramm umfangreichere Projekte fördert, handelt es sich beim bayerischen ESF vor allem um kleinere Projekte im Bildungsbereich.

Abb. 4: Differenzierung in ESF-Bund und ESF-Land,
Anzahl an Projekten und Aufteilung der ESF-Mittel in Prozent, n=15
Anzahl der ESF-Projekte Aufteilung der ESF-Mittel ESF-Land ESF-Bund 17% 5 ESF-Land 10 ESF-Bund 83%
ESF-Bund 5 ESF-Land 10 ESF-Land 17% ESF-Bund 83%
Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen

Abbildung 1

Abbildung 2

Horizont 2020 fördert das Projekt „procuRE“ des Hochbauamtes mit eineinhalb Millionen Euro, was 26,2 Prozent der gesamten EU-Fördermittel entspricht. Der AMIF unterstützt weiterhin große Projekte im Integrationsbereich und macht 23,8 Prozent der EU-Fördermittel aus. Obwohl Erasmus+ 13 Projekte fördert, vereinen diese nur 16,6 Prozent der gesamten EU-Fördermittel. Die Fördersummen für Erasmus+-Maßnahmen fallen häufig vergleichsweise gering aus, da sie zum Beispiel die Mobilität von Einzelpersonen bezuschussen (zum Beispiel Schüleraustausche). Auf den EHAP entfallen 3,0 Prozent der EU-Fördermittel und auf die spezifische Haushaltslinie der Europäischen Kommission 1,3 Prozent. Das EfBB trägt 0,3 Prozent zu den EU-Fördermitteln bei.

Verteilung nach Geschäftsbereichen

Die Verteilung nach Geschäftsbereichen zeigt ein ähnliches Bild wie 2020. Fast die Hälfte aller EU-geförderten Projekte der Stadt Nürnberg finden im Referat für Schule & Sport statt (siehe Abbildung 5). Dabei handelt es sich unter anderem um geförderte Deutschklassen sowie Lernund Mobilitätsprojekte an Nürnbergs (beruflichen) Schulen. Darauf folgt das Referat für Jugend, Familie und Soziales, das inklusive der NOA neun Projekte betreut. Auch im Geschäftsbereich Kultur, im Geschäftsbereich Wirtschaft und Wissenschaft sowie im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters finden mehrere Projekte statt.

Abb. 5: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach Geschäftsbereichen,
Anzahl an Projekten (n=37) und Anteil an EU-Fördermitteln (in Millionen Euro)
Anzahl an Projekten Anteil an EU-Fördermitteln 19 1,50 20 1,6 1,37 16 1,2 1,04 12 0,74 0,8 0,64 8 5 4 0,35 3 3 0,4 4 2 1 0,09 0 0,0
Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen
19 20 16 12 8 5 4 3 3 4 2 1 0 1,50 1,6 1,37 1,2 1,04 0,74 0,8 0,64 0,35 0,4 0,09 0,0

Internationalität

Abb. 6: EU-Projekte mit nationalen und

internationalen Partnern,

Anzahl der Projekte, n=37

international 12 national 25

Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten

aus den Geschäftsbereichen

Erfreulicherweise stieg die Internationalität der Projekte wieder etwas an: 12 Projekte finden in Kooperation mit internationalen Partnern statt. Im Vorjahr waren es nur 8 von 33 Projekten. In einigen Programmen ist eine Zusammenarbeit mit Projektpartnern aus einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union obligatorisch. Die Anzahl der internationalen Projektpartner variiert dabei zwischen einem und 20 Partnern.

Abbildung 3

23 Projekte haben keine internationalen Projektpartner beziehungsweise Projektpartner aus Deutschland (siehe Abbildung 6).

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aus gegebenen Anlass wurden 2021 nochmals eventuelle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Durchführung, Laufzeit und Finanzierung von Projekten abgefragt. Ergebnis ist, dass ein Teil der für 2021 geplanten europäischen Mobilitäten abgesagt oder verschoben werden mussten.

Auch wenn EU-Fördermittel für alle gesellschaftlichen Bereiche und Gruppen vorgesehen sind, trifft die Pandemie besonders die Projekte die mit benachteiligten Zielgruppen arbeiten, härter als andere. Beispielsweise stellen Distanzunterricht als alternative Durchführung von Projektaktivitäten oder Online-Beratungen oft hohe Hürden da. Denn nicht immer ist eine ausreichende Internetverbindung vorhanden und fehlende oder geringe Sprachkenntnisse erschweren die Teilnahme an Online-Formaten. Positiv ist jedoch, dass trotz geänderter oder abgesagter Projektaktivitäten kein finanzieller Nachteil entsteht. Zudem haben einige Einrichtungen ihre Erfahrungen aus der ersten Corona- Welle genutzt und waren somit für die weiteren Wellen besser vorbereitet.

3. Fazit

Das Monitoring der EU-geförderten Projekte der Stadt Nürnberg zeigt für das Jahr 2021 erneut ein positives Ergebnis. Besonders erfreulich ist das Verhältnis der von der Stadt Nürnberg eingesetzten Haushaltsmittel zu den erhaltenen EU-Fördergeldern. Im Schnitt konnten die eigenen Mittel mehr als verdreifacht werden.

Der Mehrwert von EU-Projekten ist aber nicht nur finanzieller Natur: Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Bedeutung internationaler Kooperationen und des Austauschs mit anderen (internationalen) Akteuren aufgezeigt. Darüber hinaus profitiert die Stadtverwaltung von einem fachlichen Know-how-Transfer. Die Steckbriefe in Anlage 2 verdeutlichen die Vielfalt der EU-Projekte in der Stadtverwaltung.

Positiv ist ebenso die hohe Kontinuität bei einem Großteil der Beteiligten und den Projektformaten, die in einer stetigen Professionalisierung und Festigung bei der Arbeit mit EU-Fördergelder resultiert. Dies gilt beispielsweise für den Geschäftsbereich Schule und Sport, in dem regelmäßig durch Erasmus+ geförderte EU-Projekte durchgeführt werden. Auch der Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales (inklusive der Noris-Arbeit gGmbH) setzt seit vielen Jahren erfolgreich EU-Projekte um und erschließt auch neue EU-Fördermöglichkeiten.

Mit Blick auf die angelaufene EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sind dies gute Startbedingungen. Die neuen EU-Förderprogramme bieten viele Fördermöglichkeiten für Kommunen. Zudem kommt der lokalen Ebene eine immer größer werdende Rolle bei der Umsetzung von politischen Zielen der Europäischen Union zu, was sich zum Teil bereits in der Ausgestaltung der EU- Förderprogramme widerspiegelt.

Das Europabüro der Stadt Nürnberg hat über das Arbeitsteam Europa, das vom Europabüro koordiniert wird und in dem jeder Geschäftsbereich mit einer EU-Ansprechperson vertreten ist, bereits über die vielfältigen neuen EU-Förderprogramme informiert und einzelne Geschäftsbereiche zu EU-Fördermöglichkeiten beraten.

Erfreulicherweise wurden die ersten Projekte aus der neuen EU-Förderperiode bereits bewilligt, weitere Anträge sind geplant. Es ist für die Zukunft zu empfehlen, dass die Stadt Nürnberg die EU-Fördermöglichkeiten weiter und verstärkt für sich nutzt. Es wäre daher begrüßenswert, wenn noch mehr Dienststellen einer Beteiligung an EU-Projekten erwägen würden.

Anlage 1: EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg - Fortschreibung ÖÖ 33

2019 2020 2021 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
BLEIB in Nürnberg OBM
IKÖK
School 4.0 Background to European Business Background to European Business
School 4.0
Background to European Busin ess Background to
Background to European Business
Background to European Business
WirelessUP!
Background to International Business
WE4R
WE4R
Internationalisierung Beru fliche Schulen
Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens
Internationalisierung Berufliche Schulen
Internationalisierung Berufliches Schulwesen
Mackintosh Schul sentation e und Sport
Erzieher in Europa
Erzieher in Europa
Erzieher in Europa
Klasse 5/6 DUag - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 5-S/6c DhöUllaegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 5/6 DUbg - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 5-S/6c DhöUllbegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 5-S/6c DhöUllcegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 7/8 DUag - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 7-S/8c DhöUllaegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 7/8 DUbg - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 7-S/8c DhöUllbegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 7-S/8c DhöUllcegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 8/9 DUag - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 8-S/9c DhöUllaegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Klasse 8/9 DUbg - Deutschklasse an der D Kr.-laTshseeo 8-S/9c DhöUllbegr- -M Diteteultsscchhuklleasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mitt
Projektmanagement für interkulturelle europäische Austauschprojekte
Neuausrichtung des europäischen Profils der Schule und Ausbau des bilingualen Unterrichts
Creative European Network Towards Res ponsibility in Educatio n
Erwerb und Erweiterung von Projektmanagementkompetenzen
ERASMUS+: "We are in the same boat" endet 2028 Erasmus Akkreditierung Sigena-Gymnasium endet 2026 ERASMUS+: "We are in the same boat" endet 2028
Erasmus Akkreditierung Sigena-Gymnasium endet 2026
BERICHTSZEITRAUM
ZAQ
Bildungsprämie Bildungsprämie Bildungsprämie
Forget Heritage
Lernen und Lehren im eur opäischen Kontext Kultur
Weiterbildung in Europa
Perspektiven im Quartier II
Praxisklasse an der Mittelschule Hummel sPterianxeisr kWlaesgse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg
Praxisklasse an der Mittelschule Preißler SPtrraaßxeisklasse an der Mittelschule Preißler Straße Praxisklasse an der Mittelschule Johann-Daniel-Preißler Praxisklasse an der Mittelschule Johann-Daniel-Preißler
Create Strong Bridges
Jugend, Sozial Familie und es& NOA
Jugend, Sozial Familie und es& NOA
ErIK - Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
ErIK 2.0
MiA! - Mütter in den Arbeitsmarkt
NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg
SPOK - Sprache - Orientierung - kulturelle Werte
VALUES
EDI-Net
Pla nung und Bau procuRE endet 2024
Europe Direct-Informationszentrum Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg EUROPE DIRECT Nürnberg
CITIZEU
Wirtschaft und EURIGHT
Wissenschaft
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2019 2020 2021 2022
Schul e und Sport

EMOKS

Grand Pre

Abbildung 4

Anlage 2

EU-geförderte Projekte

der Stadt Nürnberg

im Jahr 2021

Projekt-Steckbriefe

(Quelle: Projektverantwortliche der Ämter und Dienststellen)

  1. Städtische EU-Projekte ..................................................................................................... 4 1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ................................................................. 4 BLEIB in Nürnberg / „Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ ............................................. 4 IKÖK - Interkulturelle Öffnung in Kommunen .................................................................. 6 1.2. Geschäftsbereich Kultur .............................................................................................. 8 Bildungsprämie .............................................................................................................. 8 Weiterbildung in Europa: Gemeinsam lernen, kompetent lehren, interkulturell leben .....10 Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) ....................................................................................12 1.3. Geschäftsbereich Schule und Sport ...........................................................................15 Projektmanagement für interkulturelle europäische Austauschprojekte .........................15 Klasse 5/6 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................17 Klasse 5/6 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................19 Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................21 Klasse 7/8 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................23 Klasse 7/8 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................25 Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................27 Klasse 8/9 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................29 Klasse 8/9 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ......................31 ERASMUS+: "We are in the same boat" .......................................................................33 Erasmus Akkreditierung Sigena-Gymnasium ................................................................35 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens .......................................................37 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens .......................................................39 Background to European Business................................................................................42 Background to European Business................................................................................44 Background to International Business ...........................................................................46 Work Experience for Retailers (WE4R) .........................................................................49 Erwerb und Erweiterung von Projektmanagementkompetenzen zur Internationalisierung unserer Schule, dazu Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen, besonders in Bezug auf die Durchführung europäischer Schülerprojekte ...........................................51 Erzieher in Europa .........................................................................................................53 1.4. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales ........................................................58 Create strong bridges. German-Polish-Romanian Training for international youth work 58 Perspektiven im Quartier II ............................................................................................60 Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg...................................................63 Praxisklasse an der Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule ..............................................65

Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social integration of migrants (VALUES)......................................................................................................................67 1.5. Noris-Arbeit gGmbH ...................................................................................................70 ErIK 2.0-Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ....................................................70 MiA! Mütter in den Arbeitsmarkt! ...................................................................................73 NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg ...........................................................................75 SPOK - Sprache Orientierung kulturelle Werte ..............................................................77 1.6. Geschäftsbereich Planung und Bau ...........................................................................79 procuRE: Pre-Commercial Procurement for a 100% Renewable Energy Supply ...........79 1.7. Geschäftsbereich Wirtschaft und Wissenschaft..........................................................82 Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg ...............................................................82 EUROPE DIRECT Nürnberg .........................................................................................84 EURIGHT: The connection between the Charter of Fundamental Rights of the EU and the Citizenship ...............................................................................................................86 2. Abfrage. ............................................................................................................................88 Formular zur Abfrage ....................................................................................................88 Leitfaden zur Abfrage ....................................................................................................91

1. Städtische EU-Projekte

1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters

BLEIB in Nürnberg / „Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“

Projektzeitraum von 01.07.2015 bis 30.09.2022
Projektnummer 339980
Dienststelle(n) BgA/3
Antragsteller/in Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Heidrun Bogerts
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-10302
E-Mail: heidrun.bogerts@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Lead-Partner Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration
deutsche - Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer (AAU e. V.) Nürnberg - Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung
internationale -
EU-Förderprogramm ESF - Integrationsrichtlinie Bund mit dem Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern/-innen und Flüchtlingen (IvAF)
Zielgruppe Geflüchtete
Inhalt Inhalt Angebot zur beruflichen Integration für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte in der Metropolregion Nürnberg
Zitat „Erst wenn die Migration als Chance und nicht als Problem gesehen wird, schafft man komplett neue Wege, die zum produktiven und friedlichen Zusammenleben führen werden“. - Elina Schnürer, ehem. Projektmitarbeiterin
Zielsetzung BLEIB in Nürnberg ist ein Teilprojekt des IvAF-Netzwerks „FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ mit insgesamt neun Teilprojekten in München, Regensburg, Landshut und Nürnberg. Koordiniert wird das Netzwerk FiBA 2 durch die Landeshauptstadt München. Der Rat für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg und die AAU e.V. in Nürnberg arbeiten im Projekt BLEIB eng zusammen, um die beruflichen Chancen für Flüchtlinge zu verbessern. Wir beraten, unterstützen und qualifizieren
Geflüchtete individuell und helfen ihnen bei der Suche nach einem gesicherten Beschäftigungsverhältnis oder Studium.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 564.612,50 € €
des Projekts
EU-Fördermittel 333.687,94 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes 187.011,49 €
Kofinanzierung durch die 43.913,07 € €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Veranstaltungen und Beratungen fanden online statt. Ein großes Problem dabei ist die schlechte Internetausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte. WLAN ist zwar oft vorhanden, wegen der mangelhaften Kapazität ist die Video- und Tonübertragung oft sehr schlecht bis unmöglich. Die für 2020 geplanten Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften und AnkER-Zentren mussten weiter verschoben werden, ebenso die erneut geplante Podiumsdiskussion im Rahmen der interkulturellen Woche. Die Teilnehmendenzahlen werden auch in 2021 deutlich niedriger ausfallen (Statistik wird gerade aktualisiert).
Laufzeitverlängerung Die Laufzeit wurde bis 30.09.2022 verlängert.
Finanzierung Die Finanzierung wurde entsprechend erhöht (siehe oben).

Abbildung 5

Bild: Elina Schnürer

IKÖK - Interkulturelle Öffnung in Kommunen

Projektzeitraum von 01.11.2020 bis 30.06.2022
Projektnummer AM19-BY5240
Dienststelle(n) BgA/Bildungsbüro
Antragsteller/in Oberbürgermeister Marcus König
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Dr. Martin Bauer-Stiasny
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-14149
E-Mail: Martin.Bauer-Stiasny@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche AWO Kreisverband Nürnberg e.V.
internationale -
EU-Förderprogramm Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Zielgruppe Zielgruppe Breite Öffentlichkeit, Verwaltungspersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Unternehmen
Inhalt Aufbauend auf das städtische Integrationsprogramm soll zur gelingenden Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte durch den Einbezug migrantischer Netzwerke innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung sowie der Wirtschaft die Arbeit der Stadtverwaltung Nürnberg reflektiert und weiterentwickelt werden. Durch interkulturelle Trainings und die Installation eines Projektbeirats soll ein breiter und nachhaltiger Öffnungsprozess erzielt werden. Die beteiligungsorientierte Bestandsaufnahme erfolgt unter anderem durch Interviews und Workshops mit Dienststellen, aber auch durch Workshops mit internen und externen Migrantinnen- und Migrantennetzwerken und Vertretungen der Wirtschaft. Ziel dieser Reflexionsprozesse ist die Ableitung entsprechender Bedarfe und Handlungsempfehlungen hinsichtlich interkultureller Öffnung, die in der Kommune allen relevanten Akteuren rückgespielt werden wird. Die Erfahrungen aus diesem Prozess werden für den Transfer in andere Kommunen in der Europäischen Metropolregion Nürnberg aufbereitet.
Zielsetzung Ziel des Projekts IKÖK – interkulturelle Öffnung in Kommunen - ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Maßnahmen für eine interkulturelle Öffnung. Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen werden im Anschluss für den Transfer in andere Kommunen aufbereitet.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 550.668,92 € €
des Projekts
EU-Fördermittel 402.471,83 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 91.657,92 € €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung 56.539,17 €
Durchführung Die im Projektantrag ursprünglich als Präsenzveranstaltung konzipierten Interkulturellen Schulungen, wurden aufgrund der Corona-Pandemie weiterentwickelt und als Onlineveranstaltungen neu konzipiert. Grundüberlegung hierbei war diese so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Die Themenstellungen wurden in verschiedene kürzere Online- Bausteine (2 bis 2,5 Stunden) überführt, die frei miteinander kombinierbar sind. Die zuvor als Startveranstaltung (Kick-off) angedachte Großveranstaltung wurde aufgrund der Pandemiesituation ebenfalls neu geplant und wird durch eine Serie anderer Veranstaltungen in Form von Aktionstagen (online) ersetzt.

Abbildung 6

1.2. Geschäftsbereich Kultur

Bildungsprämie

Projektzeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2021
Projektnummer ZMV II 4 - 01WP14-0297
Dienststelle(n) Bildungscampus Nürnberg
Antragsteller/in Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: David Scheib
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-77522
E-Mail: david.scheib@stadt.nuernberg.de
Name: Andrea Lüftner
Telefon: 0911/231-4868
E-Mail: andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de
EU-Förderprogramm ESF-Bund
Zielgruppe Lernende in der Weiterbildung
Inhalt Inhalt Wer der Zielgruppe zugehörig ist und beruflich weiterkommen und sich weiterbilden möchte, bereits vielleicht einen Kurs oder Lehrgang gefunden hat, den er sich so aber nicht leisten kann oder einfach zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden möchte, ist bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung im wörtlichen Sinn mit der Bildungsprämie aus. Denn wenn man einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besucht, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhält man einen Prämiengutschein - und spart sich somit bis zu 500 Euro. Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, muss man zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Von diesen gibt es über 500 in ganz Deutschland, 2 in Nürnberg. Eine betreut das Bildungszentrum im Bildungscampus. In diesen Beratungsstellen ist guter Rat nicht teuer. Im Gegenteil: Das Beratungsgespräch selbst ist kostenlos. Und der Besuch einer Beratungsstelle zahlt sich aus. Hier kennt man die regionalen Weiterbildungsangebote und den lokalen Arbeitsmarkt. Das macht die Beratungsstellen kompetent und zu Ihrem verlässlichen Partner bei der Suche nach der passenden Weiterbildungsmaßnahme. Die Beratungsstelle berät in allen Fragen der Bildungsprämie: Welche Weiterbildung möchte man machen? Was soll das Ziel
des Kurses oder Lehrgangs sein? Hat man schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc. Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind und stellt einen persönlichen Prämiengutschein aus.
Zitat "Berufsbezogene Weiterbildung zahlt sich aus - mit der Bildungs- prämie!"
Zielsetzung Um die Menschen zum lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, bietet die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein gutes Finanzierungsmodell. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 5.300,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 2.650,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes 2.650,00 €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die Beratung in 2021 fand überwiegen per Telefon und E-Mail statt. Kurse mit Bildungsgutschein wurden verschoben oder fanden online statt.
Laufzeitverlängerung Leider endete das Angebot der Bildungsprämie zum 31.12.2021. Über ein Nachfolgeangebot wird derzeit deutschlandweit diskutiert. Wir haben aber dazu noch keine weiteren Informationen.

Abbildung 8

Abbildung 7

Weiterbildung in Europa: Gemeinsam lernen, kompetent lehren, interkulturell

leben

Projektzeitraum von 01.10.2019 bis 31.08.2022
Projektnummer 2019-1-DE02-KA104-005651
Dienststelle(n) Bildungscampus Nürnberg
Antragsteller/in Bildungscampus Nürnberg
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Andrea Lüftner
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-4868
E-Mail: andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de
Name: David Wassiliadis
Telefon: 0911/231-20211
E-Mail: david.wassiliadis@stadt.nuernberg.de
EU-Förderprogramm Erasmus+ Lernmobilitäten
Zielgruppe Lehrpersonal, Multiplikatoren
Inhalt Inhalt Angebot von Mobilitäten ins europäische Ausland; Besuch von strukturierten Kursen oder Job-Shadowing in einer Partnereinrichtung.
Zitat "In verschiedenartigen Bildungseinrichtungen habe ich viele Eindrücke gewonnen und wertvolle Erfahrungen sammeln können, die für meine berufliche Weiterentwicklung hilfreich sind." "…die daraus resultierenden Begegnungen haben mein Leben bereichert."
Zielsetzung Kenntnisse von neuen fachlich-didaktischen Konzepten im Fremdsprachenunterricht und landeskundliches Wissen; verbesserte methodisch-didaktische Unterrichtsplanung; Einschätzung von und Sensibilität für aktuelle landeskundliche Themen; verbesserte personelle, soziale und fachliche Kompetenzen; Steigerung der interkulturellen Kompetenzen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 98.000,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 98.000,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Im Jahr 2020 und 2021 konnten leider fast keine Mobilitäten durchgeführt werden. Wir hoffen nun, dass bis zum Ende des derzeitigen Projekts noch einige Mobilitäten durchgeführt wer- den können.
Laufzeitverlängerung Eine Laufzeitverlängerung bis 31.08.2022 wurde bewilligt.

Abbildung 9

Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der

Metropolregion Nürnberg (ZAQ)

Projektzeitraum von 01.01.2019 bis 31.12.2022
Projektnummer
Dienststelle(n) Bildungscampus Nürnberg
Antragsteller/in Bildungscampus Nürnberg
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Franz Barthel
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-14299
E-Mail: franz.barthel@stadt.nuernberg.de
Name: Andrea Lüftner
Telefon: 0911/231-4868
E-Mail: andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Lead-Partner Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH, IQ Migranet, Augsburg (Hauptantragssteller)
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm ESF-Bund (Integration durch Qualifizierung- IQ)
Zielgruppe Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund (EU- und Nicht-EU), Multiplikatoren, Unternehmen
Inhalt Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) bietet Beratung für alle Berufsabschlüsse für Menschen aus allen Ländern. Am 01. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft getreten. Es schafft einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse für alle Menschen – unabhängig vom Herkunftsland und der Staatsangehörigkeit. Die ZAQ am Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg ist eine Anlaufstelle für eine qualifizierte Beratung zu den Möglichkeiten, die sich aus dem BQFG ergeben. Weiterhin ist es möglich Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind, zu finanzieren. Die ZAQ berät und begleitet Menschen aus dem gesamten fränkischen Raum auf ihrem Weg zur Anerkennung.
Zitat „Ein Verfahren zur Berufsanerkennung öffnet das Tor für den Weg zur Eingliederung in unsere Gesellschaft.“
Zielsetzung Die Anerkennungsberatung zielt darauf ab Menschen mit Migrationshintergrund zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen umfassend zu informieren und zu beraten. Wer seinen im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen will, erfährt bei der ZAQ wohin man sich wenden muss und welche Dokumente für das Verfahren benötigt werden. Darüber hinaus bietet die ZAQ Informationen zu den Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Bei Bedarf werden Ratsuchende beim Anerkennungsverfahren und bei Qualifizierungsmaßnahmen die für eine volle Anerkennung erforderlich sind von der Beratungsstelle begleitet. Ziel ist es die beruflichen Perspektiven von Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zu verbessern. Das Projekt ZAQ ist eingebunden in das Bayerische IQ- Landesnetzwerk MigraNet, das im Auftrag des Bundes die Umsetzung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes (BQFG) begleitet. Ergänzt wird die Anerkennungsberatung im IQ-Netzwerk durch die Qualifizierungsberatung. Das Angebot zielt in Zusammenarbeit mit der flächendeckenden Struktur der Anerkennungsberatungen auf Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung in Deutschland ab. Das Beratungsangebot richtet sich an Personen mit ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen und bietet Beratungsleistungen zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Kontext des Anerkennungsgesetzes an. Das sind beispielsweise Anpassungsqualifizierungen für reglementierte Berufe, die fachliche Lücken schließen oder erforderliche Deutschkenntnisse vermitteln. Oder Brückenqualifizierungen für Akademikerinnen und Akademiker in nicht reglementierten Berufen, deren Arbeitsaufnahme durch fachliche, methodische oder sprachliche Kenntnisse unterstützt wird. In jedem Fall soll mit den Qualifizierungen der Weg zu einer vollen Anerkennung vorhandener Abschlüsse und einer adäquaten Arbeitsmarktintegration geebnet werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 490.000,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 245.000,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes 245.000,00 €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die Beratung und der Austausch im Netzwerk fand überwiegend telefonisch, per Mail und per Videochat statt.

Abbildung 10

1.3. Geschäftsbereich Schule und Sport

Projektmanagement für interkulturelle europäische Austauschprojekte

Projektzeitraum von 01.06.2019 bis 31.05.2021
Projektnummer BY-2019-KA101-059309
Dienststelle(n) Bertolt-Brecht-Schule
Antragsteller/in Bertolt-Brecht-Schule
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Dr. Harald Schmidt
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-17211
E-Mail: harald.schmidt@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Institut für europäische Lehrerfortbildung UG
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen
Zielgruppe Lehrpersonal
Inhalt Inhalt Fortbildungskurs/Schulung von Lehrkräften zur Durchführung interkultureller Austauschprojekte
Zitat Herr Dr. Schmidt konnte gute Impulse aus dem Seminar mitnehmen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 4.138,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 4.138,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Es war auf Grund der Pandemie keine Möglichkeit/Zeit für weitere Veranstaltungen/Mobilitäten. Das Kollegium hat lediglich über Teams Informationen erhalten.
Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 295
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

1 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.
Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 305
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

2 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.

Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule3

Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 306
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

3 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.
Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 307
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

4 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.
Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 308
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

5 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.

Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule6

Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 309
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

6 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.

Durchführung

Abbildung 11

Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 310
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

7 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.

Abbildung 12

Projektzeitraum von 01.09.2020 bis 31.08.2021
Projektnummer StMBW-B-IV.8-14 - 191 311
Dienststelle(n) SchA
Antragsteller/in SchA
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Herr Birkenmeier
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15293
E-Mail: stephan.birkenmeier@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche deutsche Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH
internationale -
EU-Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt Intensive Deutschförderung als Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben; Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu einer hochwertigen Sekundarbildung; verbesserte individuelle Förderung der meist heterogenen Schülerschaft z.B. sprachlich, kognitiv; raschere Integration der Schüler/innen in die Regelklassen; Verbesserung der Sozialkompetenzen. Schuleigene Curricula zum sozialen Lernen und zur Förderung der Berufs- und Lebensreife werden für die Arbeit in den gebundenen Ganztagsklassen der Übergangsklassen angepasst. In Kursen, die von externen Kräften des Trägers angeboten werden, sind Schüler/innen der gebundenen Ganztags- Regelklassen mit Schüler/innen der gebundenen Ganztagsdeutschklassen gemischt (Spracherwerb auch in diesem Rahmen). In Zusammenarbeit mit der HWK soll bei Elternabenden die Migrationsgeschichte der Eltern und Kinder berücksichtigt werden. Elternlotsen sollen Familien in deren Herkunftssprachen über das bayerische Schulsystem informieren.

8 Für 2021 wurden keine auswertbaren Daten gemeldet. Daher werden in Rücksprache mit dem Geschäftsbereich die Daten aus dem Jahr 2020 herangezogen. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurden

Zitat „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus
Zielsetzung Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 55.450,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 26.600,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 23.600,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 5.250,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an.
Laufzeitverlängerung Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab.
Finanzierung Finanzierung Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht.

ERASMUS+: "We are in the same boat"

Projektzeitraum von 11/2021 bis 11/2028
Projektnummer 2021-1-DE03-KA121-SCH-000004647
Dienststelle(n) Johannes-Scharrer-Gymnasium
Antragsteller/in Dr. Blum, Dr. Schminke, Dr. Veeh
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Dr. Michael Veeh
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-3931
E-Mail: michael.veeh@schulen.nuernberg.de
Name: Dr. Wolfgang Blum
Telefon: 0911/231-3931
E-Mail: wolfgang.blum@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Johannes-Scharrer-Gymnasium
deutsche -
internationale internationale Jeweils eine Schule in Griechenland, Polen und Spanien
EU-Förderprogramm Erasmus+
Zielgruppe Zielgruppe Breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), gesamte Schulfamilie
Inhalt Schülerinnen und Schüler der beteiligten Schulen beschäftigen sich mit der Ökologie der Gewässer an ihrem Ort. Bei einem der Projekttreffen soll gemeinsam aus Müll ein Floß gebaut werden, das mindestens eine Person auf dem Wasser trägt. Dazu wurden bereits Modelle gebaut. Überdies studierten die beteiligten Schülerinnen und Schüler Lieder ein, die mit Wasser zu tun hatten. Weiter sind Müllsammelaktionen an Flüssen und Seen und eine Thematisierung lokaler Mythen rund um das Thema Wasser, Fluss, Meer geplant.
Zitat „Was den Schutz der Umwelt angeht, sitzen wir alle buchstäblich im selben Boot" (Dr. Wolfgang Blum) „Wasser hat die Menschen schon immer getrennt und verbunden – daraus ergeben sich lehrreiche Spuren.“ (Dr. Michael Veeh)
Zielsetzung Die Schülerinnen und Schüler sollen sich international mit dem Thema Ökologie auseinandersetzen und erkennen, dass in allen Ländern die Probleme sehr ähnlich sind. Zudem üben sich die
Lernenden in Englisch, der Verkehrssprache des Projektes, lernen Gleichaltrige aus den Partnerschulen kennen und schließen Freundschaften.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 50.000,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 50.000,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die Kick-off-Veranstaltung der organisierenden Lehrkräfte in Volos, Griechenland, konnte im November 2021 stattfinden.
Laufzeitverlängerung Mindestens bis 2023
Finanzierung Aus den Projektmitteln

Erasmus Akkreditierung Sigena-Gymnasium

Projektzeitraum von 01.03.2021 bis 31.12.2026
Projektnummer BY-20-KA120-093731
Dienststelle(n) Sigena-Gymnasium
Antragsteller/in OStD Martin Chlechowitz
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Sophie Biedermann
der Dienststelle
Telefon: -
E-Mail: sophie.biedermann@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche IBG e.V.
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal, Multiplikatoren
Inhalt Inhalt Über die fünf Jahre der Förderung hinweg sind folgende Aktivitäten geplant: - regelmäßige Hospitationen und Fortbildungen von Lehrkräften, vor allem von Multiplikatoren mit dem Fokus darauf, wie digitale Medien nachhaltig im Unterricht eingesetzt werden in allen Fächern und wie eine Schulgemeinschaft und soziales Lernen gestärkt werden kann - Förderung von bestehenden Austauschprogrammen, die dann den Schwerpunkt der gemeinsamen europäischen Identität (Gemeinsamkeiten und Werte stärken) und den Nachhaltigkeitsgedanken stärken - Förderung einzelner Schüler*innen in Form von Praktika für gemeinnützige Projekte im europäischen Ausland (Werte, Nachhaltigkeit) sowie im Zuge der 11. Klasse G9 Gastschulaufenthalte finanzieren
Zitat Titel: Mit- und voneinander lernen für eine gemeinsame Zukunft – Kulturelle Vielfalt im Rahmen einer europäischen Identität
Zielsetzung Digitalisierung Die Corona Pandemie sowie der Lockdown haben uns deutlich unsere Defizite bezüglich der Digitalisierung aufgezeigt. Es fehlt uns an der Infrastruktur zum einen und zum anderen am Know- how. Denn gerade diese Vielzahl an Möglichkeiten, diese Vielzahl an Neuem kann sowohl bei Schüler*innen als auch bei Kolleg*innen schnell zu Überforderung und damit auch zu
Frustration führen. Unsere Herausforderung besteht also darin, den Weg in das digitalisierte Klassenzimmer verantwortungsbewusst und umsichtig zu gehen, sodass alle Kolleg*innen mitgenommen werden und sich ein dauerhafter Mehrwert und eine Erleichterung daraus ergibt. Schulgemeinschaft An unserer Schule lernen Schüler*innen mit vielen unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Es treffen unterschiedliche Werte, unterschiedliche kulturelle Prägungen, unterschiedliche Erwartungshaltungen aufeinander. Unser Schwerpunkt sollte dabei sein, eine Schulgemeinschaft herauszubilden, die sich auf gemeinsamen Werten begründet und von Respekt geprägt ist. Eine emotionale Verbundenheit zur Schule und das Gefühl der Zugehörigkeit erleichtern den Schulalltag und schaffen ein größeres Verantwortungsbewusstsein, das gerade dann besonders wichtig ist, wenn Kinder im Rahmen des gebundenen Ganztags viel Zeit in der Schule verbringen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 16.708,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 16.708,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Der geplante Austausch mit Italien wurde abgesagt und soll im nächsten Förderzeitraum erneut beantragt werden. Für jedes Jahr wird ein neues Budget beantragt.
Finanzierung Nach Abrechnung der stattgefundenen Mobilitäten muss die nichtabgerufene Förderung zurückgezahlt werden. Wie hoch die Summe ist, ist noch unklar, da das Erasmus Abrechnungs- tool noch nicht online ist.

Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens

Projektzeitraum von 01.06.2019 bis 31.05.2021
Projektnummer 2019-1-DE02-KA102-005784
Dienststelle(n) Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg (1,2,4,5,6,7,9,12,14)
Antragsteller/in SchB
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Christina Degering
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15993
E-Mail: christina.degering@stadt.nuernberg.de
Name: Natascha Sponsel
Telefon: 0911/231-15993
E-Mail: natascha.sponsel@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche -
internationale internationale - Helsingin kaupunki - Zespol Szkol Gastronmicznych nr 1 - City of Glasgow College - Lycee Hotelerie et de Tourisme Paul Augier - Escuela de hosteleria de Cordoba - ADC Technology Training Ltd. - International Formation Centre S.L. - Elektrotehnicka skola - Glasgow Kelvin College - Glasgow Clyde College - Scuola Professionale Provinciale Tschuggmall di Bressanone - EAL Service, Education - Glasgow City Council - HTL Vöcklabruck - BHAK-HBLW-Rohrbach - Colegion Delibes - alpha.b Institut - ECBM London
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1
Zielgruppe Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal
Inhalt Inhalt Das Konzept des Amtes für Berufliche Schulen sieht die Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg vor. Im Kern geht es um eine Steigerung der internationalen Aktivitäten der Beruflichen Schulen durch das
Angebot von Erasmus+ Mobilitäten für Schüler/-innen sowie Bildungspersonal ins europäische Ausland. Damit einher geht die Zunahme internationaler Partnerschaften und die Verbreitung des europäischen Gedankens. Wir stellen allen Beruflichen Schulen hierfür die notwendigen Fördermittel zur Verfügung, koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten.
Zielsetzung Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 146.849,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 146.849,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Im für die Datenerhebung relevanten Zeitraum (01.01.2021 bis 31.05.2021) fanden pandemiebedingt keine Mobilitätsprojekte statt.
Laufzeitverlängerung nein
Finanzierung Finanzierung Nach Abschluss bzw. Abrechnung des Projekts über die NABIBB wurden vom Gesamt-Finanzvolumen des Projekts insgesamt 36.556,60 EUR abgerufen. Das restliche Geld wurde zurücküberwiesen.

Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens

Projektzeitraum von 01.06.2020 bis 31.05.2022
Projektnummer 2020-1-DE02-KA102-006898
Dienststelle(n) Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg (1,2,4,5,6,7,9,12,14)
Antragsteller/in Amt für Berufliche Schulen
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Christina Degering
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-15993
E-Mail: christina.degering@stadt.nuernberg.de
Name: Natasha Sponsel
Telefon: 0911/231-15993
E-Mail: natascha.sponsel@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche -
internationale internationale - HTL Vöcklabruck - Landesberufsschule Graz 1 - BHAK-HBLW Rohrbach - Elektrotehnicka skola - Vyssi odborna skola odevniho navrharstvi a Stredni prumyslova skola odevni, Praha - Savon koulutuskuntayhtymä - Helsingin kaupunki - LYCEE HOTELIER ET DE TOURISME PAUL AUGIER - ALPHA.B - I.E. Partners Limited - ADC Technology Training (Ireland) Ltd - PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - SCUOLA PROFESSIONALE PROVINCIALE TSCHUGGMALL DI BRESSANONE - Kolpinghaus Meran e. V. - Executive Training Institute Ltd. - Zespol Szkol Gastronomicznych nr 1 - Colegiul Tehnic Maria Baiulescu Brasov - International Formation Center S.L. - FRICSA97 S.L - Escuela de hosteleria de Cordoba - GLASGOW CLYDE COLLEGE - THE BOARD OF MANAGEMENT OF GLASGOW CLYDE COLLEGE
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1
Zielgruppe Zielgruppe Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete
Inhalt Das Konzept des Amtes für Berufliche Schulen sieht die Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg vor. Im Kern geht es um eine Steigerung der internationalen Aktivitäten der Beruflichen Schulen durch das Angebot von Erasmus+ Mobilitäten für Schüler/-innen sowie Bildungspersonal ins europäische Ausland. Damit einher geht die Zunahme internationaler Partnerschaften und die Verbreitung des europäischen Gedankens. Wir stellen allen Beruflichen Schulen hierfür die notwendigen Fördermittel zur Verfügung, koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten.
Zielsetzung - Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 165.363,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 165.363,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - € €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Aufgrund der Pandemie und den Vorgaben des Kultusministeriums fand keine physische Mobilität statt. Stattdessen wurden drei Online-Veranstaltungen (Spanien, Frankreich) durchgeführt, die allerdings separat (nicht über Antragsgelder 2020) abgerechnet wurden.
Laufzeitverlängerung Da bereits neue Projektmittel beantragt werden (Akkreditierung, Februar 2022), ist eine Laufzeitverlängerung momentan nicht geplant beziehungsweise nicht möglich.
Finanzierung Die Finanzierung ist bis Mai 2022 sichergestellt und wird ab Juni 2022 über die Akkreditierung weitergeführt.

Background to European Business

Projektzeitraum von 01.06.2019 bis 31.05.2021
Projektnummer 2019-1-DE02-KA116-005806
Dienststelle(n) Berufliche Schule 4
Antragsteller/in Frank Fleischmann
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Daniel Hruschka
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-3948
E-Mail: daniel.hruschka@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner European College of Business Management
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1
Zielgruppe Auszubildende
Inhalt Inhalt Fortbildungsaufenthalt für Azubis zum Erwerb der Qualifikation "Kaufmann International"
Zielsetzung Dieses Projekt wird von der Berufsschule 4 in Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem European College of Business Management (kurz: ECBM) in London durchgeführt. Inhalt des Projektes ist das Erfassen internationaler Arbeitsweisen im europäischen Wirtschaftsraum am wichtigen Finanz- und Wirtschaftsplatz London und die damit verbundene Verbesserung der Englischkenntnisse. Der Arbeitsplan des dreiwöchigen Projektes beinhaltet neben der Verbesserung von Skills wie Telefonieren und Korrespondenz in der Fremdsprache auch wichtige Punkte wie die Planung, Durchführung und Präsentation von Projekten in einer Fremdsprache. Ein weiterer Themenblock beschäftigt sich mit dem politischen System des Vereinigten Königreichs sowie dem Strukturwandel und dem Wachstum der britischen Wirtschaft.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 40.633,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 40.633,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Fahrtabsage wegen Corona-Pandemie und des Brexits
Laufzeitverlängerung Laufzeitverlängerung Aufgrund der anhaltenden Pandemie und des vollzogenen Brexits ist eine Verlängerung nicht geplant / möglich.
Finanzierung Geplant war eine Fahrt mit 12 Teilnehmenden und einem Fördervolumen von 14.220 Euro.

Background to European Business

Projektzeitraum von 01.06.2020 bis 31.05.2022
Projektnummer 2020-1-DE02-KA116-006923
Dienststelle(n) Berufliche Schule 4
Antragsteller/in Frank Fleischmann
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Daniel Hruschka
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-3948
E-Mail: daniel.hruschka@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner European College of Business Management
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1
Zielgruppe Auszubildende
Inhalt Inhalt Fortbildungsaufenthalt für Azubis zum Erwerb der Qualifikation "Kaufmann International"
Zielsetzung Dieses Projekt wird von der Berufsschule 4 in Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem European College of Business Management (kurz: ECBM) in London durchgeführt. Inhalt des Projektes ist das Erfassen internationaler Arbeitsweisen im europäischen Wirtschaftsraum am wichtigen Finanz- und Wirtschaftsplatz London und die damit verbundene Verbesserung der Englischkenntnisse. Der Arbeitsplan des dreiwöchigen Projektes beinhaltet neben der Verbesserung von Skills wie Telefonieren und Korrespondenz in der Fremdsprache auch wichtige Punkte wie die Planung, Durchführung und Präsentation von Projekten in einer Fremdsprache. Ein weiterer Themenblock beschäftigt sich mit dem politischen System des Vereinigten Königreichs sowie dem Strukturwandel und dem Wachstum der britischen Wirtschaft.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 40.572,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 40.572,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Fahrtabsage wegen der Corona-Pandemie und des Brexits
Laufzeitverlängerung Laufzeitverlängerung Aufgrund der anhaltenden Pandemie und des vollzogenen Brexits ist eine Verlängerung nicht geplant/ möglich.

Background to International Business

Projektzeitraum von 01.08.2020 bis 31.05.2022
Projektnummer 2020-1-DE02-K102-006933
Dienststelle(n) Berufliche Schule 6, Fachakademie für Wirtschaft
Antragsteller/in Fachakademie für Wirtschaft
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Ulrike Krabbe
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-8777
E-Mail: ulrike.krabbe@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner European College of Business and Management
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+
Zielgruppe Lernende in der Weiterbildung
Inhalt Inhalt Der Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlichen Inhalten, die die Rahmenbedingungen internationalen Handels bestimmen. Im Einzelnen sind dies: Britain in Social Change Britain in the EU/Brexit Business Ethics Corporate Culture Case Studies Housing Market Introduction to English Law Introduction to the City of London Locations for Business Business Case Studies Marketing and Advertising in the UK incl. Social Media Media in the UK Modern British Economy Modern British Politics Negotiating skills Organisational Culture and Change Project Planning and Presentation Skills
Writing applications and CVs – Job interviews Es finden zudem Besichtigungen wirtschaftlicher und politischer Einrichtungen statt (zum Beispiel City of London, Docklands, Old Bailey).
Zielsetzung Zielgruppe sind staatlich geprüfte Betriebswirte mit Schwerpunkt Außenhandel. Dieser Personenkreis ist international tätig und hat daher auch großes Interesse daran, interkulturelle Beziehungen aufzubauen und diese zu pflegen. Das Projekt dient dazu, wirtschaftliche Hintergründe und Zusammenhänge aufzuzeigen (zum Beispiel die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Unternehmen im Ausland unterliegen, Standortwahl etc.), die für die berufliche Praxis wichtigen interkulturellen, internationalen Gepflogenheiten in London, an einem der weltweit größten Finanz- und Wirtschaftszentren, zu vertiefen und dazu beizutragen, den europäischen Gedanken noch weiter zu fördern. Im Detail sind dies - in fachlicher Hinsicht: Sicherheit gewinnen in der Geschäftskorrespondenz und bei Geschäftsverhandlungen (unter Berücksichtigung kultureller Gegebenheiten des jeweiligen ausländischen Geschäftspartners); Präsentationen auch in der Fremdsprache gestalten und vortragen; Projektarbeiten ausarbeiten und ansprechend aufbereiten; Zeitmanagement (Projekte unter Druck erfolgreich erarbeiten und beenden); Einblick in die Arbeitsweisen gewinnen durch Betriebsbesichtigungen und den Besuch von Einrichtungen vor Ort - in persönlicher Hinsicht: Selbstvertrauen gewinnen für Geschäftsverhandlungen; Förderung der Teamfähigkeit über kulturelle Grenzen hinweg; Verständnis für ausländische Kunden und kompetenter Umgang mit deren Gepflogenheiten; Akzeptanz von kulturellen Unterschieden; Zeitmanagement (Prioritäten setzen können und unter Druck sicher und erfolgreich verhandeln) Das Projekt ist seit langem erfolgreich im Weiterbildungsangebot der Fachakademie verankert. Es wird seit über 20 Jahren durchgeführt und seit 2006 mit EU-Fördermitteln unterstützt.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 24.000,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 24.000,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Aufgrund der Pandemie fand keine Mobilität statt. Die Gelder wurden bereits zurückbezahlt.

Work Experience for Retailers (WE4R)

Projektzeitraum von 01.06.2020 bis 31.05.2022
Projektnummer 2020-1-DE02-KA102-006948
Dienststelle(n) Berufliche Schule 6 der Stadt Nürnberg
Antragsteller/in Christina Degering
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Christina Degering
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-8777
E-Mail: christina.degering@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Irish Education Partners (IEP)
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1
Zielgruppe Auszubildende
Inhalt Inhalt Betriebspraktikum im irischen Einzelhandel zur Förderung der englischen Sprache (speziell sales talk) sowie zum Erwerb interkultureller Kompetenzen
Zielsetzung Die Zielgruppe fit zu machen für den Zugang auf den nationalen sowie auf den europäischen Arbeitsmarkt, mit besseren Chancen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Dieses Ziel lässt sich in zwei wesentliche Teilbereiche aufgliedern: Die (fach-)sprachliche und die persönliche Weiterentwicklung der Auszubildenden unter anderem durch: - Stärkung des Selbstwertgefühls - Horizonterweiterung - Globales wirtschaftliches Denken - Sprachkompetenz (mündlich und schriftlich) im Englischen - Offenheit im Umgang mit internationalen Kunden
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 36.284,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 36.284,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die Projektmittel wurden wegen der unsicheren Lage durch die Pandemie nicht abgerufen bzw. fristgerecht an die NABIBB zurückgegeben.

Abbildung 13

Erwerb und Erweiterung von Projektmanagementkompetenzen zur

Internationalisierung unserer Schule, dazu Erweiterung der interkulturellen

Kompetenzen, besonders in Bezug auf die Durchführung europäischer

Schülerprojekte

Projektzeitraum von 01.06.2019 bis 31.05.2021
Projektnummer 2019-1-DE03-KA101-058745
Dienststelle(n) Berufliche Schule 8 Kompetenzzentrum Gesundheit
Antragsteller/in Ulrich Ferstl
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Andrea Benesch
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-56500
E-Mail: andrea.benesch@stadt.nuernberg.de
Name: Petra Schopf
Telefon: 0911/231-8812
E-Mail: petra.schopf@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner -
deutsche Institut für europäische Lehrerfortbildung UG
internationale -
EU-Förderprogramm Erasmus+, Schulbildung
Zielgruppe Lehrpersonal
Inhalt Inhalt Der Kurs "Projektmanagement für interkulturelle Austauschprojekte in Europa" zielte darauf ab, bei den Teilnehmern das Verständnis der Entwicklung, Planung, Ausführung und Verwaltung von europäischen Projekten zu erweitern. Die Teilnehmer bekamen einen Überblick über die relevanten europäischen Förderprogramme und über hilfreiche Informationsquellen und Indikatoren zur Analyse der Informationen. Dies beinhaltete Partner-Suchstrategien, Partnerrollen im Projektmanagement, Projekt- Finanzmanagement, Überwachung des Projektfortschritts, Projektverbreitungs- und Evaluierungsstrategien sowie interkulturelle Kommunikationsstrategien. Der Kurs dauerte 48 Stunden und bestand aus theoretischen und praktischen Tätigkeiten. Die Methodik basierte auf Integration von Theorie und Praxis sowie einem Austausch von Fachwissen und Analyse von Fallstudien. Die folgenden Methoden wurden angewendet:
Plenum, Diskussionen in Paaren und kleinen Gruppen, Rollenspiele, interaktive Poster-Sessions, Workshops
Zitat "Die Erwartungen bezüglich der Mobilität wurden bei Weitem übertroffen. Es handelt sich hierbei um eine hervorragende Möglichkeit, nicht nur fachliche Inhalte zu behandeln, sondern auch mit anderen europäischen Kollegen in ausführlichen Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Die Vorteile, die sich durch diese persönlichen Interaktionen über Landesgrenzen hinweg ergeben, können meiner Meinung nach gar nicht überschätzt werden." (Petra Schopf)
Zielsetzung Wir verfolgten das Ziel, Lehrkräfte mit Projektmanagement- kompetenzen auszustatten und im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen zu schulen, um europäische Austauschprojekte anbahnen zu können. Hierfür nahmen zunächst zwei Lehrkräfte an der beantragten Fortbildung teil, um dann ihre erworbenen Kenntnisse innerhalb einer schulinternen Lehrerfortbildung an sämtliche Lehrkräfte unserer Schule zu multiplizieren. So hatten Lehrkräfte aus allen Abteilungen die Möglichkeit, sich in ein künftiges EU-Team einzubringen, welches konkrete Schüleraustauschprojekte organisiert, und darüber hinaus die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen an das Kollegium in ihrem Berufsbereich weitergeben zu können. Da wir eine Schule mit Lernenden aus vielen verschiedenen Kulturkreisen sind, stand außerdem die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte im Vordergrund, die wiederum an die Schüler weitergegeben werden soll. Auf lange Sicht sollen so nicht nur die Schüler von ihren erworbenen Sprachkenntnissen und ihrer interkulturellen Kompetenz profitieren, sondern auch deren Ausbildungsbetriebe. So soll es gelingen, die Jugendlichen optimal auf den europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten und zum lebenslangen Lernen zu animieren.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 4.138,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 4.138,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Das Projekt ist bereits 2019 abgeschlossen worden.

Erzieher in Europa

Projektzeitraum von 01.06.2019 bis 31.05.2022
Projektnummer 2019-1-DE02-KA116-005641
Dienststelle(n) SchB/B10
Antragsteller/in Antragsteller/in B10 Kompetenzzentrum für erzieherische Berufe, Fachakademie für Sozialpädagogik, Berufsfachschule für Kinderpflege
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Name: Anke Ebeling
Telefon: 0911/231-5461
E-Mail: anke.ebeling@stadt.nuernberg.de
Name: Ingrid Zumpe
Telefon: 0911/231-5461
E-Mail: ingrid.zumpe@schulen.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Lead-Partner Sozialpädagogische Einrichtungen der Stadt Wien / Mag 11 (zuständig Herr Werner Meyer)
deutsche -
internationale internationale - Komun Halmstad Born- och- Umgangsversorg (Jugendamt) Halmstad, Schweden - Gradinata Diddleland Herrmannstadt, Rumänien - Centre Departemental de l’Enfance et de la Fa- mille Besancon, Frankreich - Sozialpädagogische Einrichtungen der Stadt Wien, Mag 11 Wien, Österreich - Rainmans Home, Verein für Menschen mit Autismus Wien, Österreich - Kindergarten Thalia Wien, Österreich - Komun Monsteras, Förskola Lammet Monsteras, Schweden - The Georgian Montessori School Dublin, Irland

Ansprechpartner/in in

der Dienststelle

- Escuela Pere IV Barcelona, Spanien - Deutscher Kindergarten Sonderborg Dänemark - Przedszkole Integracyine Montessori Krakau, Polen - Institut Obert de Catalunya Barcelona, Spanien - Escuela des Encants Barcelona, Spanien
EU-Förderprogramm Erasmus+
Zielgruppe Zielgruppe Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal, Berufspraktikantinnen und -praktikanten
Inhalt Nachhaltig setzten wir das Internationalisierungskonzept und das Konzept zur interkulturellen Bildung an der B 10 seit Jahren um. Es hat sich etabliert, dass wir bereits in der Erstausbildung zum/zur Kinderpfleger/in ausgewählte Schüler/innen zu unseren Partnern schicken. Die Teilnehmer kommen mit neuen Erfahrungen und begeistert zurück, sodass sie sich oft für die Ausbildung zum Erzieher in der Erasmus/Europaklasse bewerben. Wir haben im Oktober 2021 25 Schüler der aufsteigenden Europaklasse in verschiedene Partnerinstitutionen (Short-term learning mobilities) entsandt und bereiten derzeit wieder 7 Schülerinnen der Berufsfachschule für Kinderpflege und 25 Schüler/innen der neuen Europaklasse für Kurzzeitmobilitäten im Frühling vor. Im Zuge dieser nachhaltigen und frühzeitigen Integration der internationalen Mobilitäten zeigt sich, dass immer mehr Studierende der Abschlusseuropaklasse das Berufspraktikum (long-term learning mobilities) im europäischen Ausland absolvieren möchten. Die fachpraktische Ausbildung im Rahmen einer Erasmus Mobilität erhält den gleichen Stellenwert wie die fachpraktische Ausbildung, die Studierende anderer Klassen hier vor Ort durchführen. In diesem Zusammenhang stehen Richtlinien zur Praktikumsbeurteilung zur Verfügung, die sehr erfolgreich eingesetzt werden – die entsprechenden Vorschläge zur Beurteilung unserer Praktikantinnen und Praktikanten durch die aufnehmende Einrichtung im europäischen Ausland werden durchgängig von den unterrichtenden Praxislehrkräften an der B 10 akzeptiert. In den meisten Fällen konnte anschließend eine kritische Reflexion der gemachten Erfahrungen geschehen – die verschiedenen Aspekte der Gestaltungsmöglichkeiten von frühkindlicher und vorschulischer Bildung im Rahmen der jeweiligen nationalen und regionalen Hintergründe konnten beobachtet, dokumentiert und verglichen werden. Für alle Teilenehmer an den Mobilitäten gilt: Der Umgang mit Lehrplänen und deren Bedeutung für die Praxis der
vorschulischen Bildung konnte sehr gut erfahren werden – Grundauffassungen und verschiedene Perspektiven und Wertentscheidungen bezüglich dem „Bild vom Kind“ konnten erlebt werden. Die jeweils zugrundeliegenden Vorstellungen in der Einordnung vorschulischer Bildung wurden in der Praxis erfahren und erkannt und in der Theorie eingeordnet. Die in dem Projekt anvisierten Zielsetzungen wurden im Wesentlichen erreicht und teilweise in den Erwartungen übertroffen. Sie werden unter dem Punkt "Zielsetzung" genauer erläutert.
Zitat „Jetzt bin ich im Bewerbungsverfahren ausgewählt worden und werde inhaltlich sowie sprachlich auf eine Erfahrung im Ausland vorbereitet und dann ist da dieses blöde Virus, was uns einen Strich durch die Rechnung macht.“ (Aussage einer Schülerin der Berufsfachschule für Kinderpflege - geplante Kurzzeitmobilität März 2021)
Zielsetzung Zielsetzungen für Schülermobilitäten: - ErzieherInnen sollen in ausgewählten Praktika im Ausland ihre Ausbildung um interkulturelle, fremdsprachliche und berufsspezifische Erfahrungen und Erkenntnisse erweitern; - ErzieherInnen sollen dazu in der Lage sein im (meist) fremdsprachigen Ausland die eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln; - ErzieherInnen sollen den landesspezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag kennenlernen und mit dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) vergleichen können sowie dessen Umsetzung in der beruflichen Praxis reflektieren; - ErzieherInnen sollen berufliche Mobilität als selbstverständliche Aufgabe der Gesellschaft im Rahmen ihrer Berufsausbildung erkennen und als Grundhaltung weitergeben. Zur Überprüfung unserer Zielsetzungen analysieren die Studierenden im Abschlussbericht ihre Erfahrungen und bewerten die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Der B 10 interne Bericht fordert unter anderem eine Institutionsanalyse, die Selbstreflexion der Erzieherpersönlichkeit und die Selbsteinschätzung zu Stärken und Schwächen. Für die Verfassung dieses Berichtes mussten die Teilnehmer in der Lage sein, gezielte Beobachtungen zu leisten sowie sich mit den Richtlinien und Rahmenbedingungen der Einrichtungen auseinanderzusetzen und diese mit dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan zu vergleichen. Die Tatsache, dass (mit Ausnahme von Österreich) dies in einer fremden Sprache erfolgen musste, förderte neben der kritischen Auseinandersetzung über das Erlebte auch die sprachlichen Kompetenzen in hohem Maß. Bei der Auswertung dieser internen Berichte einerseits durch das Erasmus-Team und/oder durch das Aufgreifen der
Lernergebnisse und die Diskussion über Haltung/Einstellungen zur beruflichen Mobilität im Unterricht in den Erasmusklassen konnten wir einen Entwicklungszuwachs bei Allen feststellen. Die oben genannten Zielsetzungen unserer Internationalisierungsstrategie werden wir auch in den nächsten Jahren nachhaltig fördern und verfolgen, um über Jahre hinweg die Ausbildung zum Erzieher/Kinderpflegerin an der B 10 durch das Erasmus+ Programm in die Richtung „Ausbildung zum Erzieher/Kinderpfleger in Europa“ zu fokussieren.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 303.336,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 303.336,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die geplante Kurzzeitmobilität (März 2021) für unsere Schülerinnen aus der Berufsfachschule für Kinderpflege konnte leider nicht durchgeführt werden und die Erasmusklasse im ersten Jahr, die immer im Frühjahr ins Ausland geht, konnte 2021 auch nicht gehen. Alle Langzeitmobilitäten sind durchgeführt worden, auch wenn wir im Mai 2021 zwei Berufspraktikantinnen aus Frankreich wegen der Lage vor Ort zurückholen mussten. Die Berufspraktikantinnen in Österreich sind nach Rücksprache mit den Einrichtungen vor Ort und auf freiwilliger Basis dort geblieben. Die Abschlussprüfung wurde z.Z. per Video durchgeführt. Im Sommer 2021 konnten vier Lehrkräfte einen Lehrerflow nach Krakau/Polen durchführen und im Herbst 2021 ist die aufsteigende Erasmusklasse mit 25 Teilnehmern in verschiedenen Destinationen gewesen.
Laufzeitverlängerung Die NABIBB hat aufgrund der Situation die Laufzeit dieses Projektes bis Mai 2022 verlängert.
Finanzierung Alle Buchungen wurden im Jahr 2021 mit Stornierungsmöglichkeiten gemacht, PCR-Tests und andere Vorgaben wurden zum Teil als außergewöhnliche Ausgaben bei der NABIBB beantragt oder aus der Organisationspauschale bezahlt.

Abbildung 14

Erasmus-Team der Beruflichen Schule 10

1.4. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales

Create strong bridges. German-Polish-Romanian Training for international

youth work

Projektzeitraum von 01.07.2020 bis 30.06.2022
Projektnummer 2020-1-DE04-KA105-019236
Dienststelle(n) J/B2-4
Antragsteller/in Stadt Nürnberg, Jugendamt
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Jürgen Reuther
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-7471
E-Mail: juergen.reuther@stadt.nuernberg.de
Name: Harald Schwartzkopff
Telefon: 0911/231-10871
E-Mail: harald.schwartzkopff@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Lead-Partner STOWARZYSZENIE EUROPE 4 YOUTH, Krakau / Polen
deutsche -
internationale Municipiul Brasov / Rumänien
EU-Förderprogramm Erasmus+, Leitaktion 1
Zielgruppe Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit
Inhalt Inhalt Den drei Partnern im zweiteiligen Projekt geht es um die Stärkung von internationaler Jugendarbeit in ihrer Stadt und den Aufbau von langfristigen Kontakten und Partnerschaften. Alle Beteiligten verbindet die Überzeugung, dass Jugendliche durch die Teilnahme an einer internationalen Jugendbegegnung wichtige Erfahrungen erleben, die sie in ihrer Persönlichkeit stärken. Das Projekt soll das Zusammenwachsen von Europa auf lokaler Ebene unterstützen und voranbringen. Die drei Kommunen sollen durch das Training aktiver in der Internationalen Jugendarbeit werden. Gelingen soll dies, indem Akteure aus der (kommunalen) Jugendarbeit für Austauscharbeit fit gemacht werden und tragfähige neue Partnerschaften (neue Brücken) aufgebaut werden. Der erste Teil wird in Nürnberg, der zweite Teil in Krakau stattfinden.
Zielsetzung Das Trainingsprojekt setzt bei den Bedarfen aller drei Partner an: Aufbau von neuen europäischen Kontakten; Vermittlung von
Grundlagen und methodischen Kenntnissen von non-formaler Bildung; Ansätze von diskriminierungskritischer Bildungsarbeit im Jugendaustausch; Einbeziehung von Zielgruppen mit geringeren Chancen; partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 22.840,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 22.840,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - € €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Der Projektstart wurde verschoben, im September 2021 wurde das erste Seminar in Nürnberg durchgeführt. Der zweite Seminarteil in Krakau ist für Mitte April 2022 oder für Ende Mai 2022 geplant.
Laufzeitverlängerung bis 30.06.2022
Finanzierung bleibt bestehen

Perspektiven im Quartier II

Projektzeitraum von 01.01.2019 bis 30.06.2022
Projektnummer JSQ.0209.19
Dienststelle(n) Dienststelle(n) Koordinierungsstelle: Jugendamt Stadt Nürnberg Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe/ Jugendsozialarbeit Umsetzende Institution: Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Antragsteller/in Stadt Nürnberg - Referat für Jugend, Familie und Soziales
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Hanna Groner
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-28648
E-Mail: hanna.groner@stadt.nuernberg.de
Name: Karin Forster
Telefon: 0911/5863-225
E-Mail: karin_forster@noa.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm ESF-Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Erwerbslose, Junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind.
Inhalt Zur Erreichung der Ziele werden folgende methodischen Bausteine umgesetzt: 1. Case Management: Ganzheitlicher Ansatz. Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven durch sanktionsfreie
Beratung auf Vertrauensbasis, Kompetenzfeststellung, Zielvereinbarung, Förderplanung, Coaching, Krisenintervention, Begleitung und Vermittlung. 2. Aufsuchende Jugendsozialarbeit: Hinführung an die Unterstützungsangebote 3. Niedrigschwellige, kurzfristige und berufsbezogene Beratung/ Clearing für junge Menschen mit folgender Zielsetzung: - Entwicklung von beruflichen Perspektiven - Berufswegeplanung und Bewerbungshilfe - Abbau von Vermittlungshemmnissen - soziale und berufliche Integration - Heranführung an die bestehenden Hilfesysteme - Verbesserung der beruflichen und sozialen Teilhabe Intensive Netzwerkarbeit mit Jobcenter, Berufsberatung, Stadtteilkoordination, Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendtreffs, Jugendmigrationsdiensten, Jugendberufsagentur, Streetworkern, Fachdiensten usw.
Zielsetzung Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit. Kontinuierliche Einbindung des Projekts in die kommunale Gremienarbeit des Übergangssystems und in die vorhandenen Netzwerkstrukturen (zum Beispiel JaS, Jugendarbeit, Jobcenter, Arbeitsagentur, Kammern). Enge Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene mit Akteuren der Übergangsgestaltung, auch aus anderen Rechtskreisen, zur effektiven Weiterentwicklung der Angebotsstruktur für sogenannte "entkoppelte" junge Menschen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 1.092.912,66 €
des Projekts
EU-Fördermittel 525.000,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 567.912,66 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Administrative Erleichterungen waren bis 31.8.2020 befristet. Zeitweise Umstellung der Beratung auf digitale Formate. Ansonsten waren Kontakte unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen weiterhin möglich.
Laufzeitverlängerung nicht vorgesehen
Sonstiges Sonstiges Bei der Bewertung der erreichten Teilnehmendenzahlen (Outputindikator), werden pandemiebedingte Unterbrechungen beziehungsweise Einschränkungen des Vorhabens angemessen berücksichtigt: Pandemiebedingt wird eine Abweichung von minus 40 % auf den linear zu erreichenden Zielwert für den Zeitraum 01.01.2020-30.06.2022 akzeptiert. Für den neuen Outputindikator gelten die gleichen Maßgaben wie im Zuwendungsbescheid. Erst bei einer Unterschreitung des neuen Outputindikators von mehr als 20 % muss eine schriftliche Begründung vorgelegt werden.

Abbildung 15

Foto: Christine Dierenbach

Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg

Projektzeitraum von 01.09.2021 bis 31.08.2022
Projektnummer StMBW-B-III.2-11.1-211176
Dienststelle(n) Jugendamt, J/B2-2
Antragsteller/in Stadt Nürnberg - Jugendamt
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Ronny Kern
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-10334
E-Mail: ronny.kern@stadt.nuernberg.de
Name: Beate Sengenberger (Antragstellung & Finanzen)
Telefon: 0911/231-5585
E-Mail: beate.sengenberger@stadt.nuernberg.de
EU-Förderprogramm ESF in Bayern 2014-2020, Prioritätenachse C, Aktion 11
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt insbesondere im Unterricht, am Praxistag und im Praktikum, bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen, in Fragen der beruflichen und individuellen Orientierung, bei Konflikten und vielem anderen mehr. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vollzieht sich in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer, den Lehrkräften der Berufsschulen, der Berufsberatung, der Schulleitung und dem städtischen und staatlichen Schulamt sowie weiteren öffentlichen, beruflichen und sozialen Einrichtungen.
Zitat „In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind, in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen.“
Zielsetzung Die Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger ohne Ausbildungsreife soll erheblich reduziert werden, da neben schulischen Kenntnissen auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die
Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung unterstützt werden. Die Praxisklasse ist als Schlüsselmaßnahme konzipiert, denn sie bringt einen hohen Anteil Unterstützung für Wissen und Innovation, da die Schulabgänger - in Kenntnissen, Fähigkeiten und Sozialkompetenzen - gefördert und gebildet in das Berufs- und Arbeitsleben starten sollen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 154.722,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 33.500,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 58.000,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 63.222,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die Durchführung erfolgte weitestgehend wie geplant, wenn auch zum Teil im Wechsel- und Distanzunterricht sowie mit Anpassungen in den praktischen Einheiten.

Abbildung 16

Praxisklasse an der Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule

Projektzeitraum von 01.09.2021 bis 31.08.2022
Projektnummer StMBW-B-III.2-11.1-211175
Dienststelle(n) Jugendamt, J/B2-2
Antragsteller/in Stadt Nürnberg - Jugendamt
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Ronny Kern
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-10334
E-Mail: ronny.kern@stadt.nuernberg.de
Name: Beate Sengenberger (Antragstellung & Finanzen)
Telefon: 0911/231-5585
E-Mail: beate.sengenberger@stadt.nuernberg.de
EU-Förderprogramm ESF in Bayern 2014-2020, Prioritätenachse C, Aktion 11
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Inhalt Inhalt In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt insbesondere im Unterricht, am Praxistag und im Praktikum, bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen, in Fragen der beruflichen und individuellen Orientierung, bei Konflikten und vielem anderen mehr. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vollzieht sich in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer, den Lehrkräften der Berufsschulen, der Berufsberatung, der Schulleitung und dem städtischen und staatlichen Schulamt sowie weiteren öffentlichen, beruflichen und sozialen Einrichtungen.
Zitat „In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen.“
Zielsetzung Die Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger ohne Ausbildungsreife soll erheblich reduziert werden, da neben schulischen Kenntnissen auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die
Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung unterstützt werden. Die Praxisklasse ist als Schlüsselmaßnahme konzipiert, denn sie bringt einen hohen Anteil Unterstützung für Wissen und Innovation, da die Schulabgänger - in Kenntnissen, Fähigkeiten und Sozialkompetenzen - gefördert und gebildet in das Berufs- und Arbeitsleben starten sollen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 151.703,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 33.500,00 €
Fördermittel des Landes Bayern 58.000,00 €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 60.203,00 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Die Durchführung erfolgte weitestgehend wie geplant, wenn auch zum Teil im Wechsel- und Distanzunterricht sowie mit Anpassungen in den praktischen Einheiten.

Abbildung 17

Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social integration of

migrants (VALUES)

Projektzeitraum von 01.02.2019 bis 22.04.2021
Projektnummer Projektnummer VALUES — AMIF-2017-AG-INTE, Grant Agreement number: 820885
Dienststelle(n) Referat für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V)
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragssteller bei AMIF: EUROCITIES Antragssteller bei EUROCITIES/teilnehmende Stadt: Stadt Nürnberg/ Referat für Jugend, Familie und Soziales
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Name: Elina Schnürer
Telefon: 0911/231-10190
E-Mail: elina.schnuerer@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner EUROCITIES
deutsche deutsche Teilnehmende Städte aus Deutschland: Nürnberg, Düsseldorf
internationale internationale teilnehmende Städte: Amsterdam, Bristol, Brno, Cesena, Madrid, Ostend, Riga, Sheffield, Terrassa, Thessaloniki, Toulouse, Torino
EU-Förderprogramm Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Zielgruppe Zielgruppe Breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Multiplikatoren
Inhalt VALUES wird im Rahmen von 4 Clustern durchgeführt. Jeweils sind 4 europäische Städte beteiligt (insgesamt 16 europäische Städte). Es finden gegenseitige Besuche (Hauptamtliche) statt und direkte Austauschtreffen zwischen jeweils zwei Städten (Ehrenamtskoordinatoren und Ehrenamtliche). A: Community building in cities to foster a welcoming culture B: Innovative voluntary activities in integration: engaging migrants and refugees in volunteering activities for integration C: Cities / volunteer cooperation in migrant integration in the neighbourhood D: Mobilising volunteers to engaging young migrant population in community life Die Stadt Nürnberg ist gemeinsam mit Bristol, Turin und Toulouse in Cluster D "Mobilising volunteers to engaging young

Ansprechpartner/in in

der Dienststelle

migrant population in community life". Im Fokus stehen also junge Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Zuwanderungshintergrund und welche Rolle ihr freiwilliges Engagement im Integrationsprozess spielt: Für aktive soziale und kulturelle Teilhabe von Zugewanderten.
Zitat Es wurden im Rahmen des Projektes Videos mit Ehrenamtlichen mit Zuwanderungsgeschichte gedreht, die mehrere Zitate und Botschaften enthalten: https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/values_e urocities.html
Zielsetzung Die Stadt Nürnberg ist Mitglied im Europäischen Städtenetzwerk EUROCITIES, welches die "Integrating Cities Charta" geschlossen hat (http://integratingcities.eu/). Das Projekt VALUES baut inhaltlich auf dieser Charta auf. Sinn und Zweck ist der Austausch und das gemeinsame Bearbeiten von urbanen Herausforderungen und Problemstellungen in einer globalen Gesellschaft. Im Rahmen von VALUES wurde pro Cluster gemeinsam ein Benchmarking erstellt und mit Best Practice Beispielen hinterlegt. Dieser wurde gemeinsam mit allen Clustern veröffentlicht. Pro Stadt soll außerdem ein themenbezogener "Actionplan" umgesetzt werden um die Wirksamkeit von VALUES vor Ort zu generieren. Ergebnisse: https://integratingcities.eu/projects/values/
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 30.063,24 €
des Projekts
EU-Fördermittel 27.055,49 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 3.007,76 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Es haben vier Online-Treffen stattgefunden. Im Januar 2021 wurde die Reise nach Toulouse geplant und im Februar nach Turin. Beide Besuche sind digital durchgeführt worden.
Laufzeitverlängerung Das geplante Enddatum war 31.01.2021. Das tatsächliche Ende ist 22.04.2021

Abbildung 18

Foto: Martha Milagros Huertas Alarcòn

1.5. Noris-Arbeit gGmbH

ErIK 2.0-Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs

Projektzeitraum von 01.11.2020 bis 30.06.2022
Projektnummer AM19-BY5211
Dienststelle(n) Noris-Arbeit gGmbH
Antragsteller/in Noris-ArbeitgGmbH
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Beatrice Preising
der Dienststelle
Telefon: 0911/5863-118
E-Mail: Beatrice_Preising@noa.nuernberg.de
Name: Doris Bauer
Telefon: 0911/5863-143
E-Mail: Doris_Bauer@noa.nuernberg.de
EU-Förderprogramm Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF), Spezifisches Ziel: Integration, Maßnahmenbereich: Erstintegration
Zielgruppe Drittstaatenangehörige
Inhalt Inhalt Das Projekt ErIK 2.0 (Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs) bietet eine Kombination aus vertiefender Sprachförderung und Lernbegleitung und sozialpädagogischem Coaching. Die Teilnehmenden werden mit einem den Integrationskurs ergänzenden Lernangebot individuell unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Der Unterricht und die sozialpädagogische Begleitung werden in Präsenz und online angeboten. - Zielgruppe: Teilnehmende an Integrationskursen in Nürnberg und Umgebung, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen. - Umfang: Sprachförderung: 2-4 Unterrichtseinheiten / Woche, Coaching: nach Bedarf, individuelle Terminabsprache Förderdauer: begleitend zum Integrationskurs, in der Regel 6 Monate Standorte: Allersberger Straße 130, Südstadtforum (Siebenkees- str. 4) Mögliche Kurszeiten nach individueller Absprache, flexible Termingestaltung, da die Teilnehmenden unterschiedliche Integrationskurs-Kurszeiten haben
Benötigte Unterlagen - Berechtigung zum Integrationskurs (in Kopie) - Teilnahmebestätigung des IK-Trägers - Personaldokumente inkl. Aufenthaltstitel
Zielsetzung 240 Teilnehmende nutzen ErIk 2.0. 40 Prozent der regelmäßig Teilnehmenden bestehen den Deutsch-Test für Zuwanderer
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen des 438.245,94 €
Projekts
EU-Fördermittel 328.684,45 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die Stadt 109.561,49 € €
Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €

Durchführung Aufgrund der Pandemie war die Durchführung von

Integrationskursen in Präsenz bis zum Juni 2021 untersagt. Die Kurse fanden in dieser Zeit teilweise online statt, Unterstützungsangebote konnten ebenfalls nur online stattfinden (ErIK 2.0 online), womit aber überwiegend nur Teilnehmende aus dem eigenen Haus erreicht werden konnten. Auch die Akquise der Teilnehmenden für ErIk 2.0 konnte nicht in gewohnter Form (Vorstellung des Angebots in den Kursen selbst) stattfinden, während sich die digitale Kommunikation aufgrund der Sprach- und Verständnisbarrieren schwierig und weniger erfolgreich gestaltete. Mit Ausnahme eines anderen Trägers konnte ErIK 2.0 in dieser Phase fast nur Lernende aus den eigenen Kursen versorgen. Nach Beendigung des Verbots des Präsenzunterrichts lief der Regelbetrieb bei den Trägern nur langsam wieder an, da Abstandsregeln und wechselnde Pandemie-Auflagen die Umsetzung schwer machte. Erst seit September waren die meisten Träger wieder in einer Art Regelbetrieb, sodass wir wieder mehr Lernende anderer Träger ansprechen und gewinnen konnten. Seit der Einführung der 2G-Regel für den Unterricht ab November wurde alles wieder erschwert, einige Lernende konnten wieder nur digital versorgt werden. Die Notwendigkeit des nachholenden und begleitenden Lernens besteht bei vielen Integrationskurs-Kurs-Teilnehmenden durch die Pandemie-Pausen verstärkt, doch es war das ganze Jahr

schwierig, unser Angebot umzusetzen. Im Rahmen eines Änderungsantrages bei der zuständigen Behörde, beim BAMF, wurde daher ein Änderungsantrag zur Senkung der Indikatoren eingereicht.
Laufzeitverlängerung Projekt läuft bis 30.06.2022

Abbildung 19

MiA! Mütter in den Arbeitsmarkt!

Projektzeitraum von 01.01.2019 bis 30.06.2022
Projektnummer SIB 0029.19
Dienststelle(n) Noris Arbeit gGmbH
Antragsteller/in Noris Arbeit gGmbH
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Thomas Hutzler
der Dienststelle
Telefon: 0911/5863-117
E-Mail: thomas_hutzler@noa.nuernberg.de
EU-Förderprogramm SiB Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein
Zielgruppe Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Erwerbslose
Inhalt Zielgruppe sind Mütter mit Migrationshintergrund, die erstmals oder wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen. Die Maßnahme besteht aus den Bausteinen sprachliche Qualifizierung, Gruppen- und Einzelcoaching. Neben der individuellen Qualifizierungs- und Berufswegplanung sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit all seinen Facetten wie die "Fragen zur Kinderbetreuung", "Werteverständnis in Deutschland", "Unterschiedlichen Rollenverständnisse von Mutter und Ehefrau im Herkunftsland und in D", "Leistungen für Familien" zentrale Maßnahmeninhalte. Berufsbezogene Themen sind unter anderem "Ressourcenaktivierung", "Selbstmanagement", "Umgang mit Konfliktsituationen", "Vorstellungsgespräch". Darüber hinaus werden noch Themen zur Kindererziehung, Freizeitgestaltung, Entspannung/Erholung behandelt.
Zitat "Eine Freundin hat mir MiA! empfohlen. Jetzt empfehle ich MiA! weiter." Meryem G.
Zielsetzung - Heranführung der Mütter an den Arbeitsmarkt - Förderung der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbereitschaft - Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung - Verbesserung der sprachlichen Kenntnisse
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 551.691,86 €
des Projekts
EU-Fördermittel 262.499,98 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 289.191,88 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Ins Jahr 2021 sind wir mit den Vorerfahrungen aus 2020 gegangen und konnten auf den Lockdown ab Mitte Dezember 2020 schnell reagieren und das Angebot bis Mitte Juni auf digitale Durchführung umstellen. Die Probleme dabei blieben teilweise die alten: Unzureichende EDV-Ausstattung, schwaches W-LAN, Kinder im Homeschooling, manchmal geringe Technik-Affinität. Insgesamt funktionierte die digitale Umsetzung deutlich besser als 2020 im ersten Lockdown, da im Kursverlauf die Teilnehmerinnen auf eine mögliche digitale Umsetzung vorbereitet werden konnten. Von Mitte Juni - Ende August wurde die Maßnahme in hybrider Form umgesetzt und ab September mit Beginn des vierten Durchlaufs wieder in Präsenz.
Laufzeitverlängerung Von Seiten des ESF-Programms ist keine Laufzeitverlängerung vorgesehen.
Finanzierung Aufgrund der Gewährung der alternativen Durchführung gibt es keine Veränderung bei der ESF-Finanzierung

Abbildung 20

NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg

Projektzeitraum von 01.01.2021 bis 30.06.2022
Projektnummer E030-BY-003
Dienststelle(n) Noris-Arbeit gGmbH
Antragsteller/in Noris-Arbeit gGmbH
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Thomas Hutzler
der Dienststelle
Telefon: 0911/5863-117
E-Mail: thomas_hutzler@noa.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner AWO Kreisverband Nürnberg
deutsche -
internationale -
EU-Förderprogramm EHAP - Europäischer Hilfsfond für die am meisten benachteiligten Menschen
Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Erwerbslose, Erwerbstätige
Inhalt Ansprache, Information und Beratung von neuzugewanderten UnionsbürgerInnen, deren Lebenslagen durch die Kumulation mehrerer Belastungen gekennzeichnet sind.
Zitat "Dank euch habe ich endlich wieder eine Zukunft" Zbigniew B.
Zielsetzung Zielsetzung In einem ersten Schritt werden die dringendsten existenziellen Bedürfnisse wie Schlafen und Essen durch Vermittlung in das System der Wohnungslosennotfallhilfe erfüllt. Danach werden in einem Clearingprozess die weiteren Bedürfnisse und Motive der Zugewanderten abgeklärt und die Zuführung in das richtige Hilfesystem gesteuert. Hier ist das EHAP Projekt Wegweiser durch Erkennen des richtigen Hilfesystems und Vermittlung in das passende Angebot. Ziel ist dabei die Eigenständigkeit der Hilfesuchenden und ein menschenwürdiges, existenziell abgesichertes Leben und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 420.307,36 €
des Projekts
EU-Fördermittel 174.341,29 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes 224.950,68 €
Kofinanzierung durch die 14.095,41 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung 6.919,98 €
Durchführung Auch seitens der EHAP-Verwaltungsbehörde wurde schon 2020 eine alternative Durchführung der Maßnahme zugesagt. Da das Projekt ausschließlich in Form von Einzelberatungen durchgeführt wird, wurden diese 2021 während des Lockdowns bis Mitte Juni überwiegend telefonisch und per Mail durchgeführt. Persönliche Beratungen wurden von der AWO am "Beratungsfenster" (Fenster im Büroraum zur Straße hin) und bei der NOA in einem "Schleusenraum" (Raum neben dem Eingang, der mit einer Trennwand und Beratungsscheibe versehen wurde, wodurch ein weiterer Zugang ins Gebäude verhindert wurde) durchgeführt. Letzterer war dringend notwendig, weil die NOA-Kolleg*innen weiterhin die Berechtigungsscheine für die Notschlafstellen ausgegeben haben. Die NOA organisierte in 2021 mehrere niedrigschwellige Impfaktionen, die auch vom Klientel von NEUN genutzt wurden. Positiv war, dass die Stadt Nürnberg die Notschlafstelle "Dianaherberge" eröffnete, die auch Tagesaufenthalt und Essensversorgung beinhaltet. Ab Juli waren die Kolleg*innen von NOA und AWO einmal wöchentlich mit einem Beratungsangebot vor Ort.
Laufzeitverlängerung Von Seiten des EHAP-Programms ist auf Grund von Corona keine Laufzeitverlängerung vorgesehen.
Finanzierung Aufgrund der Gewährung der alternativen Durchführung gibt es keine Veränderung bei der ESF-Finanzierung

Abbildung 21

SPOK - Sprache Orientierung kulturelle Werte

Projektzeitraum von 01.07.2019 bis 30.06.2022
Projektnummer AM18-BY4643
Dienststelle(n) Noris-Arbeit gGmbH
Antragsteller/in Noris-Arbeit gGmbH
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Beatrice Preising
der Dienststelle
Telefon: 0911/5863-118
E-Mail: beatrice_preising@noa.nuernberg.de
EU-Förderprogramm Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF), Nationales Ziel 2: Integrationsmaßnahmen, Maßnahmenbereich 3: Erstintegration
Zielgruppe Geflüchtete
Inhalt Inhalt - 300 UE differenziertes Sprachlernangebot (12 - 20 UE/Woche) - Lerncoaching und Lernberatung - Vermittlung von kulturellen Werten - Exkursionen zur Vermittlung von alltagspraktischem Wissen
Zielsetzung In der Förderperiode sollen 360 Menschen das Sprachlernangebot annehmen. 300 Teilnehmende sollen während der Projektlaufzeit das Angebot des Lerncoachings annehmen. 80 % der Teilnehmenden, die an Lernangeboten und Lerncoaching regelmäßig teilgenommen haben, verbessern ihre Kenntnisse um einen AlphaLevel (alpha- Kurzdiagnostik, vhs). 70 % der Teilnehmenden, die regelmäßig an den Lernangebote und dem Lerncoaching teilnehmen, erreichen A1 GER (NOA Zertifikat, nach telc)
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen des 812.402,58 €
Projekts
EU-Fördermittel 609.300,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die Stadt 203.102,58 € €
Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Durchführung Wie schon während des ersten Lockdowns wurde von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Juni 2021 unsere Einrichtung für den Publikumsverkehr geschlossen. Das BAMF gestattete schon 2020 eine alternative Durchführung der Maßnahme. Auch wenn dieser Lockdown uns nicht unvorbereitet traf, hatten wir dennoch teilweise mit den gleichen Problemen umzugehen wie in 2020. Über Computer oder Tablets verfügten nur sehr wenige Teilnehmende. Den Unterricht am Smartphone zu verfolgen, war für einige der Teilnehmenden sehr schwierig. Der Zugang zu einem stabilen WLAN war auch nicht durchgehend gegeben. Schon im Vorfeld des Lockdowns wurden die Teilnehmenden beim Anlegen von E-Mail-Adressen, Herunterladen von Apps und beim Zugang und der Nutzung von Lernportalen unterstützt und vertraut gemacht. Bei der Umsetzung des digitalen Angebots gestaltete sich dieses gerade bei sprachlich schwachen Teilnehmenden, die lernungeübt waren und/oder strukturelle Analphabeten waren, als sehr schwierig. Für diese Geflüchteten wurde dann wieder Info- und Unterrichtsmaterial per Post versandt und sprachlich geübtere Teilnehmende wurden in ihren Unterkünften als Multiplikatoren für die Ungeübten eingesetzt. Die Umsetzung des digitalen Unterrichts lief bei der Mehrheit deutlich besser als während des ersten Lockdowns. Eine deutliche Differenzierung bei der Nutzung der digitalen Angebote war auch hinsichtlich der unterschiedlichen Lernbiografien zu beobachten. Ein weiterer Faktor, gerade bei Frauen, war das Thema Homeschooling in Gemeinschaftsunterkünften. In beengten räumlichen Verhältnissen war es für Mütter schwierig, Raum und Zeit für störungsfreies Lernen zu finden.
Laufzeitverlängerung Laufzeitverlängerung Eine Laufzeitverlängerung ist seitens des AMIF nicht gewollt und konnte daher auch gar nicht beantragt werden.
Finanzierung Finanzierung Aufgrund der alternativen Durchführungsmöglichkeit ergab sich bei der Finanzierung keine Veränderung.

Abbildung 22

1.6. Geschäftsbereich Planung und Bau

procuRE: Pre-Commercial Procurement for a 100% Renewable Energy Supply

Projektzeitraum von 01.12.2020 bis 31.05.2024
Projektnummer 963648
Dienststelle(n) Hochbauamt / ZA-KEM
Antragsteller/in Antragsteller/in ZAVOD ENERGETSKA AGENCIJA ZA SAVINJSKO SALESKO IN KOROSKO (KSSENA), Slowenien
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Name: Alexander Nordhus
Telefon: 0911/231-14584
E-Mail: alexander.nordhus@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Lead-Partner ZAVOD ENERGETSKA AGENCIJA ZA SAVINJSKO SALESKO IN KOROSKO (KSSENA)
deutsche Empirica Gesellschaft für Kommunikations- und Technologieforschung mbH (Bonn)
internationale - Metropolregion Barcelona (Spanien) - Energieagentur der Metropolregion Porto (Portugal) - Stadt Eilat (Israel) - Stadt Istanbul (Türkei) - Ozyegin Universität Istanbul (Türkei) - EURAC (Italien)
EU-Förderprogramm H2020-LC-SC3-2018-2019-2020 / H2020-LC-SC3-2020-Joint- Actions-1
Zielgruppe Verwaltungspersonal, Multiplikatoren, Unternehmen
Inhalt Inhalt Ziel ist ein innovatives Renovierungskonzept, das Renovierungspakete für die Versorgung von bestehenden Nichtwohngebäuden mit 100 % erneuerbarer Energie erstellt. Der Sanierungsansatz soll durch die Erstellung und Umsetzung von Sanierungspaketen für bestimmte Nichtwohngebäude in den Portfolios der Käufergruppe, den Demonstrationsstandorten, getestet werden. Das Renovierungskonzept soll ein komplettes Paket von Methoden, Technologien, Dienstleistungen und Geräten umfassen, die in ein gut dokumentiertes Instrumentarium integriert sind, das mindestens Folgendes beinhaltet: Rahmen für

Ansprechpartner/in in

der Dienststelle

die Gebäudebewertung, Systemdesign und Steuerungskonzept, EE-Erzeugung, interoperable Integration von Altgeräten, Datenmanagement und Datenaustausch, Gebäudesteuerung, Speicherlösungen, Finanzierungs- und Vertragsmodelle, Lebenszykluskostenansatz, kontinuierliche Inbetriebnahme, verhaltensorientierte Schulung und Ausbildung von Bewohnern und Experten. Während der Phasen I und II passen die Anbieter ihren Renovierungsansatz an, erweitern ihn und wenden ihn an, um Renovierungspakete für sechs spezifische Gebäude in den Portfolios der Käufergruppe mit zunehmendem Detailgrad zu erstellen. Während dieser beiden Phasen werden die Anbieter ihr Co-Design-Verfahren anwenden, um den Informationsaustausch, die Beteiligung, die Entscheidungsfindung usw. zu erleichtern. Die erfolgreichen Bieter für Phase III werden dann die Renovierungspakete in drei zugewiesenen Gebäuden umsetzen, die Leistung sicherstellen und das Verfahren der kontinuierlichen Inbetriebnahme anwenden. Die erste Lieferung des Renovierungspakets soll schlüsselfertig sein.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 1.504.125,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 1.504.125,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Es waren ursprünglich jährlich etwa zwei Vor-Ort Treffen der Partner geplant. Diese Konsortial-Treffen sind auf den nötigsten Inhalt geschrumpft und online durchgeführt worden. Dabei wurde die Software MS-Teams eingesetzt, die vom Partner Empirica vollumfänglich eingesetzt wird, auch zum Projektmanagement und zur gemeinsamen Bearbeitung und Verfügbarmachung aller Projektdokumente. (Diese Funktion wird leider von Seiten der Stadt Nürnberg nicht zur Verfügung gestellt, ist aber sensationell hilfreich.) Insgesamt hatte die Corona-Pandemie nur sehr geringe Auswirkungen auf das Projekt. Zeitpläne konnten wie geplant eingehalten werden. Die interkulturelle Zusammenarbeit und das Zusammenwachsen des Partnerkonsortiums konnte allerdings nicht wie sonst üblich erfolgen.
Laufzeitverlängerung nein
Finanzierung Keine Auswirkung

Abbildung 23

1.7. Geschäftsbereich Wirtschaft und Wissenschaft

Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg

Projektzeitraum von 01.01.2020 bis 30.04.2021
Projektnummer GCD-B-2020-SI2.828022-DE-28
Dienststelle(n) Ref. VII/EU-Büro
Antragsteller/in Ref. VII
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Sebastian Kramer
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-2300
E-Mail: sebastian.kramer@stadt.nuernberg.de
EU-Förderprogramm Spezifische Haushaltslinie der Europäischen Kommission zur Finanzierung der Europe Direct-Informationszentren
Zielgruppe breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Verwaltungspersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Multiplikatoren, Erwerbslose, Erwerbstätige, Unternehmen
Inhalt In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es rund 435 sogenannte "Europe Direct-Informationszentren". Sie sind bürgernahe Anlaufstellen für alle EU-bezogenen Fragen vor Ort. Das Europe Direct-Informationszentrum, das im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg angesiedelt ist, ist eine dieser Kontaktstellen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission werden EU-Informationen vermittelt und der Dialog gefördert. Dazu zählen die Zurverfügungstellung von geeigneten Informationsmaterialien, das Halten von Vorträgen, die Organisation von Informations- und Dialogveranstaltungen sowie die Recherche, Auswertung und Beratung bei verschiedensten Fragen zur EU.
Zitat "Viele neue Informationen zum lokalen EU-Bezug." (anonyme Rückmeldung im Rahmen einer Evaluation nach einem Informationsseminar)
Zielsetzung Förderung des Verständnisses für die Zusammenarbeit in Europa und Wissensvermittlung über die Europäische Union. Bereithaltung einer bürgernahen Anlaufstelle bei Fragen zur EU.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 117.148,94 €
des Projekts
EU-Fördermittel 47.234,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 69.914,94 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Eine Vielzahl von Veranstaltungen wurden online statt vor Ort durchgeführt. In einigen Fällen gab es auch Absagen.

Abbildung 24

EUROPE DIRECT Nürnberg

Projektzeitraum von 01.05.2021 bis 31.12.2021
Projektnummer 101034665
Dienststelle(n) Ref. VII/EU-Büro
Antragsteller/in Ref. VII
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Sebastian Kramer
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-2300
E-Mail: sebastian.kramer@stadt.nuernberg.de
EU-Förderprogramm Spezifische Haushaltslinie der Europäischen Kommission zur Finanzierung der EUROPE DIRECTs
Zielgruppe breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Verwaltungspersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Multiplikatoren, Erwerbslose, Erwerbstätige, Unternehmen
Inhalt In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es rund 450 sogenannte "EUROPE DIRECT". Sie sind bürgernahe Anlaufstellen für alle EU-bezogenen Fragen vor Ort. Das EUROPE DIRECT Nürnberg, das im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg angesiedelt ist, ist eine dieser Kontaktstellen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission werden EU-Informationen vermittelt und der Dialog gefördert. Dazu zählen die Zurverfügungstellung von geeigneten Informationsmaterialien, das Halten von Vorträgen, die Organisation von Informations- und Dialogveranstaltungen sowie die Recherche, Auswertung und Beratung bei verschiedensten Fragen zur EU.
Zitat „Vielen Dank für Ihren ausführlichen Infobrief. Dank auch für die Postadresse des zuständigen Kommissars. Sehr vorteilhaft für mich Internetlosen.“ (Rückmeldung eines Bürgers auf die postalische Beantwortung einer Anfrage)
Zielsetzung Förderung des Verständnisses für die Zusammenarbeit in Europa und Wissensvermittlung über die Europäische Union. Bereithaltung einer bürgernahen Anlaufstelle bei Fragen zur EU.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 76.208,67 €
des Projekts
EU-Fördermittel 29.333,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die 46.875,67 €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Eine Vielzahl von Veranstaltungen wurden online statt vor Ort durchgeführt. In einigen Fällen gab es auch Absagen.

Abbildung 25

Abbildung 26

Auftakt der Postkartenaktion zur Konferenz zur Zukunft Europas am Europatag (9. Mai 2021) Mobile Bürgerversammlung zum Thema „Europäischer Green Deal“ (6. Juli 2021)

Abbildung 27

Abbildung 28

Europa-Empfang, Auftaktveranstaltung des EUROPE DIRECT Nürnberg (10. November 2021)

Abbildung 29

EURIGHT: The connection between the Charter of Fundamental Rights of the EU

and the Citizenship

Projektzeitraum von 02.11.2020 bis 01.11.2022
Projektnummer 620477
Dienststelle(n) Ref. VII/EU-Büro
Antragsteller/in Ref. VII
Ansprechpartner/in in der Dienststelle Ansprechpartner/in in Name: Sebastian Kramer
der Dienststelle
Telefon: 0911/231-2300
E-Mail: sebastian.kramer@stadt.nuernberg.de
Projektpartner Lead-Partner Stadt Gijón, Spanien
deutsche -
internationale internationale - Stadt Alba Iulia, Rumänien - Stadt Genua, Italien - Universitate 1 Decembrie 1918, Alba Iulia, Rumänien - Friends of Europe, Belgien
EU-Förderprogramm Europa für Bürgerinnen und Bürger
Zielgruppe Breite Öffentlichkeit, Multiplikatoren
Inhalt Inhalt EURIGHT möchte die europäische Bürgerschaft über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union informieren. Die Charta wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Dezember 2009) für die EU rechtsverbindlich. Auch die EU- Mitgliedstaaten müssen sie anwenden, wenn sie EU- Rechtsvorschriften umsetzen. Die Charta und die darin enthaltenen Rechte sind jedoch vielen europäischen Bürgerinnen und Bürgern unbekannt.
Zielsetzung Durch Bürgerdialoge, einen Online-Kurs und Podcasts soll das Wissen über die EU-Charta der Grundrechte verbessert und weitere Diskussionen unter den Bürgerinnen und Bürgern, mit Politikerinnen und Politkern, Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und den europäischen Institutionen gefördert werden. Das Projekt möchte dadurch die Rolle der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte hervorheben und die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte informieren.
Finanzierung in € Gesamt-Finanzvolumen 18.000,00 €
des Projekts
EU-Fördermittel 18.000,00 €
Fördermittel des Landes Bayern - €
Fördermittel des Bundes - €
Kofinanzierung durch die - €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung - €
Durchführung Der tatsächliche Projektstart hat sich verschoben und alle Meetings (auch das Kick-off Meeting) wurden online durchgeführt. Der erste Bürgerdialog in Rumänien konnten nicht wie geplant im Oktober 2021 stattfinden, sondern wurde auf Januar 2022 verschoben (und dann ohne Vor-Ort-Präsenz der anderen Projektpartner durchgeführt).

2. Abfrage

Formular zur Abfrage

EU-Projekte der Stadt Nürnberg

im Jahr 2021

Hinweis: Bitte beachten Sie zum Ausfüllen dieses Formulars unbedingt den

Leitfaden, der die einzelnen Punkte nochmal genauer beschreibt und

Unterschiede definiert.

Projektname [Bitte ausfüllen]
Projektzeitraum (laut von [Bitte ausfüllen] bis [Bitte ausfüllen]
Fördervertrag)
Projektnummer [Bitte ausfüllen]
Dienststelle(n) [Bitte ausfüllen]
Antragsteller/in [Bitte ausfüllen]
Ansprechpartner/in in der Dienststelle (bitte mindestens eine/n Ansprechpartner/in angeben) Ansprechpartner/in in Name: [Bitte ausfüllen]
der Dienststelle
Telefon: [Bitte ausfüllen]
(bitte mindestens eine/n
Ansprechpartner/in
E-Mail: [Bitte ausfüllen]
angeben)
Name: [Bitte ausfüllen]
Telefon: [Bitte ausfüllen]
E-Mail: [Bitte ausfüllen]
Projektpartner Lead-Partner [Bitte ausfüllen]
deutsche [Bitte ggfs. ausfüllen]
internationale [Bitte ggfs. ausfüllen]
EU-Förderprogramm [Bitte ausfüllen]
(ggfs. auch
Prioritätsachse und
Förderaktion)
Zielgruppe (Mehrfachankreuzung möglich) Zielgruppe
(Mehrfachankreuzung
möglich)
Lehrpersonal ☐ Verwaltungspersonal ☐ Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU) ☐ Geflüchtete ☐ Multiplikatoren ☐ Erwerbslose ☐ Erwerbstätige ☐ Unternehmen ☐ Sonstige: [Bitte ausfüllen] ☐ [Bitte ausfüllen] [Bitte ausfüllen] [Bitte ausfüllen]
Inhalt
(Richtwert 1000 Zeichen)
Zitat
seitens
Projektdurchführende/r
oder -teilnehmer/in (mit
Name)
(Richtwert 200 Zeichen)
Zielsetzung
(Richtwert 500 Zeichen)
Fotos und/oder Logos [Bitte ausfüllen]
des Projektes
(bei Dateien größer als 50
MB bitte
Datenaustauschserver
verwenden)
Finanzierung in € (laut Fördervertrag) Gesamt-Finanzvolumen [Bitte ausfüllen] €
des Projekts
EU-Fördermittel [Bitte ausfüllen] €
Fördermittel des Landes Bayern [Bitte ggfs. ausfüllen] €
Fördermittel des Bundes [Bitte ggfs. ausfüllen] €
Kofinanzierung durch die [Bitte ggfs. ausfüllen] €
Stadt Nürnberg
Sonstige Kofinanzierung [Bitte ggfs. ausfüllen] €

Finanzierung in € (laut

Fördervertrag)

Durchführung [Bitte ausfüllen]
(Richtwert 500 Zeichen)
Laufzeitverlängerung [Bitte ggfs. ausfüllen]
(Richtwert 200 Zeichen)
Finanzierung [Bitte ggfs. ausfüllen]
(Richtwert 200 Zeichen)
Sonstiges [Bitte ggfs. ausfüllen]
(Richtwert 500 Zeichen)

Leitfaden zur Abfrage

EU-PROJEKTE DER STADT NÜRNBERG

IM JAHR 2021

- LEITFADEN ZUM AUSFÜLLEN DES FORMULARS -

Die grauen Flächen des Formulars können nicht verändert werden!
Projektname Vollständiger Titel des Projekts
Projektzeitraum Projektzeitraum Laufzeit des Projekts, mit Anfangs- und Enddatum. (Achtung: nur Projekte die im Jahr 2021 begannen, beendet wurden oder stattfanden) Achtung: Zeitraum laut ursprünglichem (!) Fördervertrag angeben. Sollte sich der Zeitraum Corona-bedingt verschoben haben, bitte im separaten Abschnitt (s.u.) angeben.
Projektnummer Projektnummer laut Fördervertrag
Dienststelle(n) Dienststelle(n) Dienststelle, die das EU-Projekt durchführt bzw. koordiniert, ggfs. mehrere Dienststellen, falls mehr als eine Dienstelle beteiligt ist/war.
Antragsteller/in Person, Unternehmen bzw. Einrichtung, die den Förderantrag eingereicht hat.
Ansprechpartner/in in der Wer kann bei Bedarf Auskunft über das Projekt geben? (Bitte maximal 2 Ansprechpartner/innen nennen)
Dienststelle
Projektpartner Projektpartner Alle teilnehmenden Projektpartner ausweisen, ggfs. auch internationale Partner, den Lead-Partner falls vorhanden gesondert ausweisen.
EU-Förderprogramm Welches Förderprogramm, evtl. Unterprogramm oder Prioritätsachse wird/wurde genutzt? (Bitte so genau wie möglich)
Zielgruppe An wen richtet/e sich das Projekt? Wer profitiert/profitierte direkt von dem Projekt? Es kann mehr als eine Zielgruppe angegeben werden, z. B. bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Inhalt Kurze Beschreibung des Projekts.
(Richtwert 1000 Zeichen)
Zitat (Richtwert 200 Zeichen) Zitat Kurzes Zitat seitens einer/eines Projektverantwortlichen oder einer/ eines Projektteilnehmerin/s zum Projekt. Bitte geben Sie auch den Namen an.
(Richtwert 200 Zeichen)
Zielsetzung Welche Ziele sollen erreicht werden/wurden erreicht?
(Richtwert 500 Zeichen)
Fotos und/oder Logos des Bei Dateien größer als 50 MB bitte Datenaustauschserver verwenden. Bitte mit Quellenangaben und ggf. Bildunterschriften.
Projektes
Finanzierung Achtung: Finanzierung laut ursprünglichem (!) Fördervertrag angeben. Sollten sich die finanziellen Mittel des Projekts Corona- bedingt verändert haben, bitte im separaten Abschnitt (s.u.) angeben. Gesamt-Finanzvolumen des Projekts: Angabe des Gesamtbudgets des Projekts über die gesamte Laufzeit. Bei nationalen oder internationalen Partnerschaften nur den Anteil für die Stadt Nürnberg ausweisen. EU-Fördermittel: Angabe in welcher Höhe EU-Mittel für die Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen/standen. Fördermittel des Landes Bayern: Angabe in welcher Höhe Landesmittel für die Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen/standen. Fördermittel des Bundes: Angabe in welcher Höhe Bundesmittel für die Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen/standen. Kofinanzierung durch die Stadt Nürnberg: Angabe in welcher Höhe finanzielle Mittel durch die Stadt Nürnberg zum Projekt beigetragen werden/wurden, z. B. durch Abstellung von Personal, Mietkosten, etc. Sonstige Kofinanzierung: z. B. Teilnehmergebühren, private Mittel, etc.
Durchführung Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie auf die Durchführung des Projektes, bspw. auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen oder Mobilitäten? Konnte das Projekt wie geplant durchgeführt werden? Wurden Aktivitäten abgeändert durchgeführt, verschoben oder abgesagt? Welche Alternativlösungen wurden gefunden?
Laufzeitverlängerung Wurde die Laufzeit des Projektes aufgrund der Corona-Pandemie verlängert bzw. eine Verlängerung beantragt? Achtung: hier Abweichungen vom ursprünglichen Projektzeitraum (s.o.) angeben.
Finanzierung Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Finanzierung des Projektes ausgewirkt? (Mittelkürzung, Ausgaben- oder Einnahmensteigerung oder -senkung) Achtung: hier Abweichungen von der ursprünglichen Finanzierung laut Fördervertrag (s.o.) angeben.
Sonstiges Falls das Projekt auf andere Art und Weise durch die Corona- Pandemie beeinflusst wurde, können Sie dies hier erläutern.

WiF/009/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Wirtschaftliche Auswirkungen von Corona in Nürnberg - Bilanz nach 2 Jahren

Bericht:

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat berichtet zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Nürnberg und zieht eine Bilanz nach zwei Jahren, nachdem eine erste Bilanz im RWA vom 14.04.2021 gezogen wurde.

Die Nürnberger Wirtschaft ist robuster aufgestellt als in früheren Zeiten. Daher erholt sich der Wirtschaftsstandort Nürnberg wieder deutlich. Die Beschäftigtenzahlen steigen, die Arbeitslosenzahlen sinken und der Bestand an offenen Stellen liegt inzwischen sogar über dem Vorkrisenniveau. Bisher bilden sich die weltpolitische Lage (insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine) und die steigende Inflation noch nicht auf dem Arbeitsmarkt in Nürnberg ab. Die Risiken gilt es jedoch weiter im Blick zu halten. In jedem Fall wird das Thema Ausbildung und Fachkräftegewinnung weiter an Bedeutung gewinnen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betreffen auch Themen wie Lohn(un)gleichheit zwischen Männern und Frauen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Wirtschaftliche Auswirkungen von Corona in Nürnberg - Bilanz nach 2 Jahren

Sachverhaltsdarstellung:

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

1.1 Wirtschaftsentwicklung am Standort Nürnberg während der Pandemie

Beschäftigung

Beschäftigungshöchststand in Nürnberg

Stabilisierung der Beschäftigtenzahl: Nach kurzzeitigem, Corona-bedingtem Absinken der Beschäftigtenzahlen fand im Jahr 2021 wieder eine deutliche Gegenbewegung statt. Mit 312.129 Beschäftigten (Stand: Juni 2021) gehen mittlerweile nahezu wieder so viele Menschen im Stadtgebiet Nürnberg einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach wie vor der Corona-Krise.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Nürnberg

314 648 3 311 312 zialversicherungspflichtig Beschäftigte im Stadtgebiet Nürnberg

309 0

294 200 295 693

269 483

272 049 264 202 265 288

64 187

254 599 252 469

SV-Beschäftigte jeweils am 30.06.

12 129

So

Diagramm 1: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Nürnberg, jeweils zum Stand 30. Juni Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslosigkeit Arbeitslosenzahlen beinahe wieder auf Vorkrisenniveau: Im Mai 2019, also vor der Pande- Quelle: Bundesagentur für Arbeit; sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Nürnberg mie, lag die Arbeitslosenzahl bei 15.577 (Quote 5,2 %) - der niedrigste Wert seit 28 Jahren. Im Jahr 2020 stieg die Arbeitslosenzahl um 27,8 % auf 19.912 (Quote 6,6 %) an. Inzwischen ist die Zahl nahezu auf das Vorkrisenniveau gesunken. Im Mai 2022 waren 15.675 Menschen in Nürnberg arbeitslos gemeldet - das sind 98 Arbeitslose mehr, als vor Corona. Die Arbeitslosenquote hat mit 5,2 % wieder das Vorkrisenniveau erreicht.

Abbildung 30

(6,6 %)

Diagramm 2: Entwicklung der Mai-Arbeitslosenzahlen im Stadtgebiet Nürnberg. )* Für die Jahre 1994-97 liegen nur Quartalzahlen vor. Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Offene Stellen Bestand an offenen Stellen übertrifft bereits das Vorkrisenniveau: Im Mai 2022 waren der Arbeitsagentur für das Stadtgebiet Nürnberg 7.974 zu besetzende Beschäftigungsangebote gemeldet. Das sind 53,9 % mehr offene Stellen als noch im Mai letzten Jahres (Stellenbestand im Mai 2021: 5.180) und 18,2 % mehr als zum Vorkrisenjahr 2019 (Stellenbestand im Mai 2019: 6.749).

Gewerbesteuer Corona-Auswirkungen mit Zeitverzug: Die Gewerbesteuererträge sind in hohem Grad konjunkturabhängig. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es ab März 2020 zu stark rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen. Mittlerweile hat das laufende Gewerbesteuer-Soll den Stand vor Ausbruch der Corona-Pandemie überschritten. Die im Vergleich zu den Vorjahren stark gestiegenen Gewerbesteuereingänge im Jahr 2021 stammen jedoch aus Jahresveranlagungen und Betriebsprüfungen für zurückliegende Jahre. Daher ist damit zu rechnen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeitverzögert erst in den Folgejahren spürbar werden. Die Gewerbesteuer ist der wichtigste Bestandteil der Steuererträge im Nürnberger Haushalt. Sie trägt in großem Maße dazu bei, dass die Stadt ihre Aufgaben zum Gemeinwohl finanziell erfüllen kann. Fast die Hälfte (48,5 % im Planansatz 2022) der städtischen Steuereinnahmen entfallen auf die Gewerbesteuer (vgl. RWA vom 06.04.2021).

Entwicklung der Gewerbesteuererträge in Nürnberg (in Mio. Euro) 550M 477
470 447 436 418 424 424 393 390 379 384
295 284 318 336 338 298
255 227 210 203
ca.
36% 40% 47% 49% 38% 40% 41% 38% 41% 38% 42% 43% 39% 38% 39% 39% 38% ca. 38% 38%
34%
30% 30%

io. €

davon Steueranteil auswärtiger Unternehmen Gesamte Gewerbesteuererträge Diagramm 3: Gewerbesteuer-Gesamtertrag vor Umlage in Mio. Euro. Die Prozentsätze geben den Anteil an der Gewerbesteuer von Unternehmen an, die ihren Sitz außerhalb Nürnbergs haben. Quelle: Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg

1.2 Instrumente zur Sicherung des Unternehmensbestandes während der Pandemie

Kurzarbeit Von den rund 25.000 Nürnberger Betrieben waren im Mai 2020 - zum Höchststand der Pandemie-bedingten Kurzarbeitswelle - 4.390 Betriebsstätten in Kurzarbeit (18 % der Nürnberger Betriebe). 57.908 Personen waren im Mai 2020 in Kurzarbeit. Das entsprach einer Kurzarbeitsquote von 18,4 %. Bereits im November 2021 war die Kurzarbeitsquote in Nürnberg wieder auf 1,9 % gesunken (von 18,4 %). Im Dezember 2021 gab es, wegen des erneuten Lockdowns, nochmals einen kurzfristigen Anstieg der Kurzarbeiterzahl. Mittlerweile sollten die Kurzarbeitszahlen noch weiter zurückgegangen sein.

Kurzarbeitende Kurzarbeitende Betriebe Kurzarbeitsquote
Personen
Mai 2020 57 908 4 390 18,4 %
November 2021 6 027 826 1,9 %
Dezember 2021 8 290 1 034 2,6 %

Tabelle 1: Realisierte Kurzarbeit in Nürnberg (Konjunkturelle Kurzarbeit) Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Corona-Wirtschaftshilfen von Bund und Freistaat Bayern Nürnberger Unternehmen nutzten die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung (v.a. Überbrückungshilfen I, II, III), um ihren Fortbestand zu sichern. Aus Nürnberg gingen über 17.000 Anträge auf Wirtschaftshilfen ein mit einem Gesamtvolumen von über 500 Mio. €.

1.3 Entwicklung besonders betroffener Branchen in Nürnberg während der Pandemie

Weite Teile des Einzelhandels, Schaustellergewerbe, Messewirtschaft, Luftverkehr oder große Teile der Kreativwirtschaft wurden während der Corona-Lockdowns an der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit gehindert. Das macht sich auch an Beschäftigungsrückgängen bemerkbar. Pandemie-bedingt gab es starke Zuwächse bei Verkehr, Gesundheit und IuK.

Veränderung zum Veränderung zum
Nürnberg Nürnberg Nürnberg
Vorjahr Vorjahr
Jun. 19 Jun. 20 absolut in % Jun. 21 absolut in %
- 5 554 -1,8% 3 035 1,0%

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

in ausgewählten Branchen

Insgesamt

- 928 -5,0%
509 13,9%
- 148 -5,8%
- 872 -11,3%
231 1,1%
164 19,7%
- 3 107 -20,7%
310 1,6%
- 148 -16,4%
115 0,6%
1 124 26,9%
- 332 -13,8%
- 237 -3,5%
601 2,8%
38 3,8%
2 452 20,6%
913 4,8%
- 8 -1,1%

47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 18 686 17 758 17 873 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 3 675 4 184 5 308 55 Beherbergung 2 553 2 405 2 073 56 Gastronomie 7 705 6 833 6 596 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (inkl. Rechenzentren, Programmierung etc.) 21 019 21 250 21 851 63 Informationsdienstleistungen (z.B. Datenverarbeitung, Hosting; Webportale) 834 998 1 036 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 15 030 11 923 14 375 86 Gesundheitswesen 18 905 19 215 20 128 93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung (inkl. Schausteller) 901 753 745

Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in ausgewählten Branchen Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Einzelhandel In Nürnberg machten sich die Corona-Lockdowns der Jahre 2020 und 2021 in Form zurückgehender Passantenfrequenzen und sinkender Umsätze im Einzelhandel bemerkbar - in beiden Bereichen bewegten sich die Rückgänge etwa um 30 %. Im ersten Halbjahr 2021 stieg die Anzahl der Ladenleerstände in der Altstadt auf etwa 30 in den Haupteinkaufsachsen. Gegenwärtig erholen sich die Passantenfrequenzzahlen in der Fußgängerzone. Beobachtet wird eine höhere Fluktuation bei den Ladengeschäften, aber kein sich verfestigender Leerstand. Die Investments in teils sehr große Objekte mit umfänglicher Einzelhandelsteilnutzung sind in Nürnberg weiterhin ungebrochen. Beispiele:

 Ex-City Point als zukünftiges Altstadt Karrée mit Einzelhandel, Gastronomie, Büros und Wohnungen,  neues Erlebniskaufhaus von Wöhrl anstelle des früheren Sportkaufhauses und neuer ALDI im Basement des Herrenhauses,  Nachverdichtung des früheren Schuhhauses Leiser mit Hotel für längere Übernachtungszeiträume und Einzelhandel,  EDEKA mit großem Supermarkt und Convenienceangebot im Basement des C&A,  Schocken Karrée am Aufseßplatz in der Südstadt mit Einzelhandel, Gemeinbedarfseinrichtung, Wohnungen.

Arbeitnehmerüberlassung Starke Beschäftigungsschwankungen gab es beim Frühindikator Zeitarbeit. Anfangs der Pandemie wurden die Personalstände bei der Arbeitnehmerüberlassung stark abgebaut (-3.107 Beschäftigte von Mai 2019 zu Mai 2020). Mit Abebben der Corona-Einschränkungen erfolgte schnell wieder ein Beschäftigungsaufbau (+2.613 Beschäftigte von Mai 2020 zu Mai 2021). Beispiele für große Nürnberger Zeitarbeitsunternehmen sind I.K. Hofmann, Lorenz Zeitarbeit oder Fürst.

Messewesen Im Rahmen der Corona-Lockdowns erfolgte ein völliger Einbruch des Messegeschäfts, da aufgrund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung Messeveranstaltungen über längere Zeiträume landesweit verboten waren. Die NürnbergMesse reagierte mit der Entwicklung digitaler Plattformen. Zwischen den Lockdowns fanden Online- bzw. Hybrid- Veranstaltungen statt. Aufgrund des verpassten Messegeschäfts musste das Investitionsprogramm der NürnbergMesse gekürzt werden. Der Neustart der NürnbergMesse hat im Jahr 2022 kraftvoll begonnen - so sind insgesamt 43 Messen, Kongresse und andere Events im Nürnberger Messezentrum im Messejahr 2022 geplant. Mit der IWA Outdoor Classics hat vom 03. bis 06.03.2022 die erste große, internationale Messe stattgefunden (vgl. RWA vom 06.04.2021). Die internationale Fachmesse EUROGUSS vom 08. bis 10.06.2022 verlief ebenfalls sehr erfolgreich.

Luftfahrt Im Jahr 2019 nutzten 4,1 Mio. Passagiere den Flughafen, im Jahr 2021 waren es nur 1,1 Mio. Passagiere. Das Luftfrachtgeschäft, u.a. für dringend benötigtes medizinisches Material und Ausrüstung, liegt dafür über dem Vor-Corona-Wert. Der Flughafen reagierte mit einem Sparkurs. Im zweiten Krisenjahr erholte sich der Konzernumsatz bereits etwas; von 39,8 Mio. € im Jahr 2020 auf 42,6 Mio. € im Jahr 2021). Dies ist aber noch weit von den Vorkrisenergebnissen von rd. 100 Mio. € entfernt. Das Jahresergebnis 2021 verbesserte sich durch den Sparkurs bei Investitionen, Personal- und Sachkosten, blieb aber im roten Bereich. Nach einem Minus von 41,2 Mio. € im Jahr 2020 wies der Airport Nürnberg im Jahr 2021 einen Verlust von 14,9 Mio. € aus. Ohne Ausgleichszahlungen von 14 Mio. €, die für die Fortführung des Betriebs in Lockdown-Zeiten flossen, wäre das Ergebnis noch deutlich schlechter ausgefallen.

Marktkaufleute und Schaustellergewerbe Das Verbot von Volksfesten und Warenmärkten führte teils zu 100 %-igem Umsatzausfall bei Marktkaufleuten, Kunsthandwerkern und Schaustellerbetrieben; insbesondere das landesweite Verbot von Weihnachtsmärkten durch die Bayerische Staatsregierung und damit auch des Christkindlesmarktes 2020 und 2021 bedeutete eine besondere Härte (vgl. RWA vom 01.12.2021).

Tourismus Lockdown sowie Einreise-, Beherbergungs-, Messe- und Veranstaltungsverbote haben Nürnberg vor allem als Geschäftsreise-Destination erheblich getroffen. Machte die Tourismus- Branche vor Corona mehr als 2 Mrd. € Umsatz jährlich in Nürnberg, waren es in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 800 Mio. € weniger (vgl. RWA vom 06.04.2022). Mit 1,5 Mio. lag im Jahr 2021 die Zahl der Übernachtungen zwar nur 0,3 % unter dem Ergebnis des Jahres 2020, aber 58 % unter dem Vorkrisenjahr 2019. Knapp 800.000 Gäste reisten an. Das waren 1,5 % weniger als im Jahr 2020, aber 60 % weniger als im Jahr 2019. Das Plus an Gästen aus Deutschland von 1,4 % konnte das Fehlen der internationalen Gäste mit einem Minus von 11,4 % nicht ausgleichen. Im Beherbergungsgewerbe gingen zwischen Juni 2019 und Juni 2021 knapp 500 Arbeitsplätze verloren, in der Gastronomie über 1.100.

Zusätzliche Herausforderungen der Branche sind:  Fachkräftemangel: Rückgang von 12 % bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe (2021 gegenüber 2019).  Steigende Energie-, Lebensmittel- und Rohstoffpreise, die kurzfristig weitere Preisanpassungen bei den Betrieben notwendig machen.

Umsatzentwicklung März 2022 gegenüber März 2019 (Umfrage DEHOGA):  Umsatzverluste in Deutschland in Höhe von 27,5 % gegenüber März 2019.  Das Minus der Stadthotellerie liegt mit 34,3 % deutlich höher als in der Freizeithotellerie.  Besonders hoch sind Einbußen bei Clubs und Discotheken (-50,3 %), Eventcaterern (-55,6 %) und Saalbetrieben (-59,5 %).

Industrie

6 des Gewerbe waren bereits vor Corona vor der Heraus- standen. Besonders gefordert war und ist hierbei die ss den hohen Innovationsdruck im Bereic9h,2 DMirgdi.t a€lisierung 12 8,9 Mrd. € 8,4 Mrd. € pässe bei Ressourcen und in den Lieferketten kompen- 7,9 Mrd. € Produktionsstopps. Größere Entlassungen sind bislang ten die Nürnberger Industriebetriebe nach dem Frühjahrs- 10 Umsätze. Der Gesamtjahresumsatz der Industriebetriebe gten sank im Jahr 2020 von 8,4 Mrd. € auf 7,9 Mrd. €. Das 9,2 Mrd. € 12 8,9 Mrd. € 8 %. Bereits im Jahr 2021 fand die Nürnberger Industrie 8,4 Mrd. € er Joahre8sumsatz stieg auf 8,5 Mrd. € und lag damit 8,3 % r übeurtraf damit auch den Jahresumsatz des Vor-Krisen- E 1 0 ieg u .dm 3,2 %, der Auslandsumsatz so g ar um 12,7 %. Die r 56 %M, w6as ein Beleg für die hohe Wettbewerbsfähigkeit n ternai tionalen Märkten ist. z ta 8 o s ru m U 4 E Nür nbe rger Industrieunterne .dhmen rM 6 n i z 2 ta s Gesammtumsatz U 4 Mrd. € 8,4 Mrd. € 8,5 Mrd. € 7,9 Mrd. € 0 2017 22018 2019 2020 Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Umsatz insgesamt (in Mrd. EUR)
7,9 Mrd. € Entlassungen sind bislang triebe nach dem Frühjahrs- msatz der Industriebetriebe Mrd. € auf 7,9 Mrd. €. Das 9,2 Mrd. € 12 8,9 Mrd. € d die Nürnberger Industrie 8,4 Mrd. € Mrd. € und lag damit 8,3 % resumsatz des Vor-Krisen- 10 satz sogar um 12,7 %. Die hohe Wettbewerbsfähigkeit 8 o ru E erne .dhmen rM 6 n i z ta s esammtumsatz U 4 ,5 Mrd. € 22018 2019 2020 EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Umsatz insgesamt (in Mrd. EUR)
r höher als im Krisenjahr 2020 und übeurtraf damit auch den Jahresumsatz des Vor-Krisen- E 1 0 jahres 2019. Der Inlandsumsatz stieg u .dm 3,2 %, der Auslandsumsatz so g ar um 12,7 %. Die r Exportquote Nürnbergs wuchs auf 56 %M, w6as ein Beleg für die hohe Wettbewerbsfähigkeit n der Nürnberger Industrie auf den internai tionalen Märkten ist. z ta 8 o s ru m U 4 E Umsätze der Nür nbe rger Industrieunterne .dhmen rM 6 n i z 2 ta s Gesammtumsatz 12 U 4 8,9 Mrd. € 9,2 Mrd. € 8,4 Mrd. € 8,5 Mrd. € 7,9 Mrd. € 10 0 2017 22018 2019 o ru 8 E .d Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Umsatz i r M 6 n 0 i z ta 2017 2018 s 4 m 56,0 % U 52,0 % 52,1 % 54,6 % 53,8 % Export- Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsum 2 quote 0 2017 2018 2019 2020 2021 Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Diagramm 4: Umsätze der Nürnberger Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit mind. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Quelle: Amt für StadtforsUcmhusnagtz u innds gSetsaatimsttik ( ifnü rM Nrdü.r nEbUeRrg) und Fürth 1.4 Immobilien-Investments Die Corona-Situation hatte keine Auswirkungen auf Nürnbergs Attraktivität bei den Immo- bilieUnm-sIäntzev deers Ntümrnbeergnert sB.e trAiebue dcehs v einrar bdeiteendnen CGoewreorbnes am-it Jmaindh. 5r0e Mnita r2be0ite2rin0ne nu unndd M 2itar0be2ite1rn, lag das Transaktionsvolumen Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth deutlich über 1 Mrd. € und somit über dem langjährigen Mittel. Nürnberg konnte seine Position als einer der stärksten sog. B-Immobilienstandorte weiter festigen (vgl. RW1 A vom 06.04.2022). r übeurtraf damit auch den Jah E ieg u .dm 3,2 %, der Auslandsum r 56 %M, w6as ein Beleg für die n ternai tionalen Märkten ist. z ta s m U 4 Nürnberger Industrieunt resumsatz des Vor-Krisen- 10 satz sogar um 12,7 %. Die hohe Wettbewerbsfähigkeit 8 o ru E erne .dhmen rM 6 n i z ta s esammtumsatz U 4 ,5 Mrd. € 22018 2019 EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Umsatz i
z 2 ta s Gesammtumsatz 12 U 4 8,9 Mrd. € 9,2 Mrd. € 8,4 Mrd. € 8,5 Mrd. € 7,9 Mrd. € 10 0 2017 2201 o ru 8 E .d Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inl r M 6 n 0 i z ta s 4 m 56,0 % U 52,0 % 52,1 % 54,6 % 53,8 % Export- Au 2 quote 0 2017 2018 2019 2020 2021 Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) mm 4: Umsätze der Nürnberger Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit mind. 50 Mitarbeiterinne Amt für StadtforsUcmhusnagtz u innds gSetsaatimsttik ( ifnü rM Nrdü.r nEbUeRrg) und Fürth 2 G Mrd. € 8,4 Mrd. € 8 7,9 Mrd. € 0 2017 Auslandsumsatz (in Mrd. z ta s esammtumsatz U 4 ,5 Mrd. € 2201 EUR) Inl
0 6,0 % xport- Au uote 2017 2018 slandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsum
Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) msätze der Nürnberger Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit mind. 50 Mitarbeiterinne StadtforsUcmhusnagtz u innds gSetsaatimsttik ( ifnü rM Nrdü.r nEbUeRrg) und Fürth

7,9 Mrd. €

Abbildung 31

sgesamt (in Mrd. EUR)

Abbildung 32

Diagramm 5: Transaktionsvolumen über alle Asset-Klassen in Nürnberg nach Jahren in Mio. Euro Quelle: Marktbericht Immobilieninvestments Nürnberg 2022

2. Wirtschaftspoltische Corona-Strategie und Task Force Corona

2.1 Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen

Im Zuge der pandemischen Lage und damit verbundenen Maßnahmen legte das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat im Frühjahr 2020 die „Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen“ auf (vgl. RWA vom 27.05.2020). Ziel der Strategie war die Sicherung der besonders betroffenen Branchen vor Ort. Im Fokus standen aber auch Branchen, Technologien und Geschäftsmodelle, die Nürnberg in und nach der Krise neues Wachstum ermöglichen, z.B. grüne und digitale Technologien. Nürnberg soll zudem als Investment- und Wirtschaftsstandort attraktiv bleiben. Von vierzehn konkret benannten Maßnahmen der Corona-Strategie in den Bereichen Krisenprävention und -kommunikation, Digitalisierung, Stärkung der Innovationskraft, Gewerbeflächen und Investitionen wurden elf umgesetzt. Seit der Veröffentlichung der Corona- Strategie sind viele weitere durch das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat koordinierte Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Stärkung der Attraktivität der Innenstadt hinzugekommen.

2.2 Task Force Corona

Die von Herrn OBM im Mai 2020 zu Beginn der Corona-Krise eingerichtete „Task Force Corona“ wurde aufgesetzt als Ideen- und Austauschplattform zwischen Stadt und Wirtschaft, um Wege aus dem Corona-Lockdown aufzuzeigen, Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt für die betroffenen Unternehmen zu identifizieren und gegebenenfalls politische Forderungen an die Landes- und Bundespolitik zu formulieren (vgl. RWA vom 27.05.2020). Der Task Force Corona gehören führende Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken, der Gewerkschaften, der Verbände, der Hochschulen und des Klinikums Nürnberg sowie des Stadtrats und der Stadtverwaltung an.

Die Task Force Corona ergänzt die Strategie „Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen“ (vgl. RWA vom 27.05.2020). Auf Anregung der Task Force Corona entstanden Maßnahmen zur Stützung der Nürnberger

Wirtschaft, wie die Kampagnen „#Ausbildung jetzt!“ zur Förderung von Berufsausbildungen und „#Weiterbildung jetzt!“ zur Motivation von Beschäftigten, sich beruflich weiterzubilden (www.weiterbildung.nuernberg.de) und Tools zur Kontaktpersonennachverfolgung in Nürnberger Hotellerie und Einzelhandel.

Die Task Force Corona soll nunmehr in einen Wirtschaftsbeirat als ständige Austauschplattform und Dialogforum zwischen Stadt und Wirtschaft umgewandelt werden (vgl. gesonderte Vorlage zum RWA vom 06.07.2022).

3. Unterstützungsleistungen der Stadt Nürnberg für besonders betroffene Branchen

3.1 Entlastung von Steuern und Gebühren

Durch großzügige Regelungen bei Steuern und Gebühren entlastete die Stadt Nürnberg die von Corona betroffenen Unternehmen (insbesondere Gastronomie und Hotellerie) am Standort (vgl. u.a. RWA vom 16.02.2022, 14.04.2021 und 27.05.2020; Stadtrat vom 23.02.2022 und 24.03.2021; Ältestenrat/Ferienausschuss vom 22.04.2020):

 Stundung der Gewerbesteuern;  Stundung und Teilerlass der Grundsteuer;  Stundung von Erbpachtzahlungen;  Stundung von Mieten in städtischen Gebäuden;  Reduzierung bzw. Erlass von Sondernutzungsgebühren, z.B. für das Aufstellen von Tischen und Stühlen oder Verkaufsständen.

3.2 Spielräume für Geschäftsbetrieb

Die Stadt Nürnberg weitete die Fläche für die Außengastronomie im öffentlichen Raum während der Lockdown-Phasen aus und ermöglichte Restaurants so die Bewirtung im Freien. Für Bars und Diskotheken wurden Freiflächen für Biergärten zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung von Schaustellerinnen und Schaustellern wurden temporäre Verkaufsplätze in der Stadt geschaffen, u.a. die „Nürnberger Sommertage“ mit Fahrgeschäften und Buden in der Innenstadt oder das NürnBÄRLand am Volksfestplatz. Marktkaufleuten wurden die Marktgebühren zurückerstattet, die digitale Händlersuche auf der Christkindlesmarkt- Homepage erweitert.

3.3 Dialog mit betroffenen Branchen

In der Krise suchte die Stadt Nürnberg den Dialog mit den besonders betroffenen Branchen und stand im laufenden Austausch mit Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungsbranche, Messe- und Kongresswesen und Flughafen (vgl. RWA vom 14.04.2021). Bitten um weitere Unterstützungsmaßnahmen wurden an die Bayerische Staatsregierung weitergegeben.

3.4 Information und Beratung

Schließungen von Unternehmen im Lockdown, Hygienekonzepte, Öffnungsbestimmungen, öffentliche Finanzierungshilfen für betroffene Branchen - die Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie führen zu einem großen Informationsbedarf bei den Nürnberger Unternehmen. Die Stadt Nürnberg richtete eine Corona-Hotline für Nürnberger Unternehmen ein. Sie informiere tagesaktuell über die neuesten Corona-Bestimmungen und -hilfen im Web und den sozialen Medien. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg beriet über 500 Unternehmen im Zusammenhang mit Corona. Die Corona-Website der Wirtschaftsförderung Nürnberg generierte 150.000 zusätzliche Seitenaufrufe. Die Reichweite der Wirtschaftsförderung Nürnberg wurde damit annährend vervierfacht. Die Corona-Webseite belegt, wie wichtig die Arbeit der Wirtschaftsförderung Nürnberg in der Corona-Pandemie für die Unternehmen ist. Die Nürnberger Unternehmen schätzten die kuratierten, verständlichen Informationen, die tagesaktuell aufbereitet wurden.

  1. Aktivitäten zur Stärkung der Wirtschafts- und Innovationskraft und zum Erschließen

von Zukunftstechnologien

Gerade in der Krise ist es wichtig, auch an neuen Impulsen für die Wirtschaft zu arbeiten. Die Stadt Nürnberg stärkt Zukunftstechnologien, Gewerbeflächen und Infrastruktur.

4.1 Stärkung der Attraktivität der Nürnberger Innenstadt

Ein wesentliches Element zur Stärkung und Belebung der Innenstadt ist das seit 01.07.2021 beim Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat verankerte City Management. Ein inhaltlich breit aufgestelltes Team führt unterschiedlichste Thematiken zusammen, ist im Austausch mit den Innenstadtakteuren und hilft, geförderte Innenstadtprojekte umzusetzen. Verstärkte Kooperationen mit Externen festigen die Rolle der Stadt als Ermöglicherin innerhalb der Nürnberger City Werkstatt, die in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort - u.a. aus Handel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismusbranche, Kultur und Stadtverwaltung - die Innenstadt beleben (vgl. RWA vom 14.04.2021 und 16.02.2022 sowie Stadtrat vom 21.07.2021). Neben der Ausweitung der fachlichen Arbeit konnten auch umfangreiche Fördermittel eingeworben werden (vgl. RWA vom 16.02.2022). Die erfolgreiche Fördermittelakquise i.H.v. 1 Mio. € für die Innenstadt allein für Projekte aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung Nürnberg zeigt, dass hier die Konzentration auf die richtigen Projekte erfolgt. Dies sind:

 Summer Street (Belebung der Adlerstraße durch Attraktivierung und Bespielung);  Leerstandsmanagement (Smart City-Modellprojekt zur Verringerung von Leerständen);  Pop-Up-Center (Machbarkeitsstudie zu einer Mix-Use-Immobilie in der Innenstadt);  Pop-Up-Stores (temporäre Bespielung von Vakanzen in der Innenstadt);  Grüner Platz (Aufwertung von Plätzen in Innenstadtlage, 2021 Nördlicher Lorenzer Platz, 2022 Theresienplatz);  Innenstadtfonds (Fonds zur Finanzierung von Projekten zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt);  Twin.City (Smart City Projekt zur Erstellung eines Digitalen Zwillings der Innenstadt, Use Case ist die Passantenfrequenz in der Summer Street);  Digitale Kampagne (Social Media-Kampagne zu den Quartieren in der Innenstadt);  Lieferservice „Mein Nürnberg“ (Lieferservice der es Innenstadthändlern ermöglicht Day-to- Day-Lieferung anzubieten);  Kooperation Innovationslabor (Öffnung des Offenen Innovationslabors JOSEPHS im Augustinerhof als Innovator für Innenstadtthemen).

4.2 Stärkung der Gründungsaktivitäten

Zur Förderung von Unternehmensgründungen in den zukunftsrelevanten Wirtschaftsbereichen der Kreativwirtschaft (Software, Games, Design, Marketing, etc.) und der sog. grünen Technologien (z.B. Energietechnik, Umwelttechnik, effiziente Produktionstechnik, Nachhaltigkeit) wurden im Rahmen der Strategie „Startup City Nürnberg“ (vgl. RWA vom 01.12.2021) in den Jahren 2021 und 2022 zwei neue Inkubatoren ins Leben gerufen:

 OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft (vgl. RWA vom 11.05.2022);  NKubator Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit (vgl. RWA vom 20.10.2021).

4.3 Förderung der Zukunftstechnologie Wasserstoff

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat unterstützt zusammen mit der Cluster- und Kompetenzinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. Wasserstoff als Zukunftstechnologie in Nürnberg (vgl. RWA vom 20.10.2021), insbesondere:

 Aufbau einer Marke für die Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg unter dem Label hy+ und Stärkung der überregionalen Sichtbarkeit der Metropolregion im Rahmen des Projekts HyPowerEMN;  Aufbau von Bildungspartnerschaften zum Thema Wasserstoff im Rahmen des Projektes HyPowerEMN;  Beauftragung einer Potenzialstudie zum Thema Wasserstoff (wirtschaftliche Potenziale sowie Erzeugungs- und Anwendungspotenziale)  Maßnahmen des Technologietransfers (Veranstaltungen, Workshops).

4.4 Zukunftsfähige Gewerbeflächen

Ziel ist es, die Maßnahmen, die im Masterplan Gewerbeflächen (vgl. Stadtratsbeschluss vom 21.10.2022) festgeschrieben sind, umzusetzen. Im Fokus liegt eine langfristig auskömmliche Gewerbeflächenverfügbarkeit. Im Jahr 2022 liegen die Schwerpunkte auf Flächenentwicklung und der Aufwertung von Bestandsgebieten. Auch in den kommenden Jahren liegt ein großes Augenmerk auf den Bestandsgewerbegebieten. Ihre Qualität gilt es zu sichern sowie gezielt zu steigern und nicht genutzte Flächen zu aktivieren.

Hierzu werden im Jahr 2022 die Nürnberger Gewerbegebiete Schafhof und Klingenhof im Rahmen einer Strukturanalyse hinsichtlich Nutzung, Defiziten und Flächenpotenzialen vertiefend betrachtet und Handlungsfelder zur Aufwertung abgeleitet. Ergänzend sind Gewerbegebietsworkshops geplant, um durch den intensiveren Austausch mit den Unternehmen vor Ort Ansätze für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Gebiete aufzudecken. Im Rahmen eines Workshops im Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau sollen zudem die Maßnahmen aus der im Jahr 2020 durchgeführten Strukturanalyse in diesem Gebiet gemeinsam im Dialog weiter umgesetzt werden.

5. Resümee / Gesamtausblick

Die Nürnberger Wirtschaft ist robuster aufgestellt als in früheren Zeiten. Daher erholt sich der Wirtschaftsstandort Nürnberg wieder deutlich. Die Beschäftigtenzahlen steigen, die Arbeitslosenzahlen sinken und der Bestand an offenen Stellen liegt inzwischen sogar über dem Vorkrisenniveau. Bisher bilden sich die weltpolitische Lage (insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine) und die steigende Inflation noch nicht auf dem Arbeitsmarkt in Nürnberg ab. Die Risiken gilt es jedoch weiter im Blick zu halten. In jedem Fall wird das Thema Ausbildung und Fachkräftegewinnung weiter an Bedeutung gewinnen.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Der Bericht ist insofern Diversity-relevant, als die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie auch Themen wie Lohn(un)gleichheit zwischen Männern und Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Arbeitsplätze für breite Bevölkerungsschichten betreffen.

Referat VII

WiF/008/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Umwandlung der Task Force Corona in einen Wirtschaftsbeirat als ständige

Austauschplattform und Dialogforum zwischen Stadt und Wirtschaft

Bericht:

Die von Herrn OBM im Mai 2020 eingerichtete Task Force Corona (vgl. RWA vom 27.05.2020) soll in einen Wirtschaftsbeirat umgewandelt werden. Der Beirat dient als ständige Austauschplattform und Dialogforum - auf Einladung des Herrn OBM - zwischen Stadt und Wirtschaft. Er hat ausschließlich beratende Funktion zu grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Fragen, einschließlich Ideen und Strategien. Wie bereits die Task Force Corona setzt sich der Wirtschaftsbeirat aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft (insbesondere Kammern, Gewerkschaften, Verbände) und Wissenschaft sowie aus Stadtrat und Stadtverwaltung und politik zusammen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegen grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Fragen wie z.B. Lohn(un)gleichheit zwischen Männern und Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Arbeitsplätze für breite Bevölkerungsschichten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Umwandlung der Task Force Corona in einen Wirtschaftsbeirat als ständige

Austauschplattform und Dialogforum zwischen Stadt und Wirtschaft

Sachverhaltsdarstellung:

1. Grundsätzliches

Die Wirtschaft und damit auch Nürnberg als Wirtschaftsstandort sieht sich durch verschiedene langfristige globale Trends und kurzfristige krisenhafte Ereignisse immer stärker herausgefordert. Hierzu gehören u.a.:

 Demographischer Wandel (Folgen: u.a. Fachkräftemangel);  Klimawandel und Nachhaltigkeit (Folgen: u.a. Umbau von Energiesystem, Produktionsprozessen);  Digitale Transformation (Folgen: u.a. Neue Geschäftsmodelle, disruptive Innovationen und Automatisierung);  Globalisierung (Folgen: u.a. steigender internationaler Wettbewerb und Innovationsdruck), aber auch die gegenläufige Tendenz einer De-Globalisierung und Abschottung von Märkten.

Zu kurzfristigeren Ereignissen mit starken wirtschaftlichen Folgen zählen u.a.

 Wirtschaftskrisen (z.B. Finanzkrise);  kriegerische Auseinandersetzungen (z.B. Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine);  Pandemien (z.B. Covid-19);  Naturkatastrophen (z.B. Fluten, Dürren, Stürme)  und Störungen von Lieferketten (z.B. „Ever Given“).

Die Wirtschaft vor Ort muss sich auf diese langfristigen und kurzfristen Herausforderungen einstellen. Die Stadt Nürnberg will die besten Rahmenbedingungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg bieten, bestehende Arbeitsplätze sichern und neue schaffen, aber auch schnelle Orientierung und Hilfestellung in Krisenzeiten bieten und die Resilienz des Wirtschaftsstandorts stärken.

2. Task Force Corona

Die von Herrn OBM im Mai 2020 zu Beginn der Corona-Krise eingerichtete Task Force Corona wurde aufgesetzt als Ideen- und Austauschplattform zwischen Stadt und Wirtschaft, um Wege aus dem Corona-Lockdown aufzuzeigen, Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt für die betroffenen Unternehmen zu identifizieren und gegebenenfalls politische Forderungen an die Landes- und Bundespolitik zu formulieren (vgl. RWA vom 27.05.2020). Der Task Force Corona gehören führende Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken, der Gewerkschaften, der Verbände, der Hochschulen und des Klinikums Nürnberg sowie des Stadtrats und der Stadtverwaltung an.

Die Task Force Corona trat bis zum Februar 2022 insgesamt sechs Mal zu Beratungen zusammen. Ferner wurde zu einzelnen Fachthemen Fachrunden mit Vertreterinnen und Vertretern aus den betroffenen Bereichen von Wirtschaft, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft gebildet (Beispiel: Task Force Tourismus).

Die Task Force Corona war ein wichtiger Impulsgeber bei der Umsetzung der wirtschaftspolitischen Corona-Strategie der Stadt Nürnberg (vgl. RWA vom 27.05.2020 und 10.06.2020: „Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen“). Im Rahmen der Strategie wurden konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Branchen und Stärkung der Nürnberger Wirtschaft auf den Weg gebracht. Auf Anregung der Task Force Corona entstanden flankierende Maßnahmen zur Stützung der

Nürnberger Wirtschaft, wie die Kampagnen „#Ausbildung jetzt!“ zur Förderung von Berufsausbildungen und „#Weiterbildung jetzt !“ zur Motivation von Beschäftigten, sich beruflich weiterzubilden (www.weiterbildung.nuernberg.de) oder Werkzeuge zur Kontaktpersonennachverfolgung in Nürnberger Hotellerie und Einzelhandel.

3. Umwandlung in einen Wirtschaftsbeirat

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Task Force Corona, insbesondere der dabei entstandenen wertvollen Dialogkultur und der pragmatischen Impulse für konkrete Maßnahmen, soll die Task Force Corona in einen Wirtschaftsbeirat mit nahezu identischer Zusammensetzung überführt werden.

Zweck und Aufgaben Der Beirat soll als ständige Austauschplattform und Dialogforum - auf Einladung des Herrn OBM

Der Wirtschaftsbeirat Nürnberg ermöglicht den direkten Austausch zwischen Stadt und Wirtschaft. Er trifft Einschätzungen zur gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage, vertritt die Interessen der Wirtschaft (sowohl der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite) und erarbeitet Vorschläge für konkrete Handlungsmaßnahmen. Ferner berät er zu wirtschaftspolitischen Strategien, Konzepten und Projekten.

Zusammensetzung Der Wirtschaftsbeirat setzt sich zusammen aus führenden Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Stadtrat und Stadtverwaltung. Als ständige Mitglieder gehören dem Wirtschaftsbeirat an:

 Oberbürgermeister;  Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent;  Vertreter/in Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken;  Vertreter/in Handwerkskammer Mittelfranken;  Vertreter/in des DBG Mittelfranken;  Vertreter/in Bundesverband mittelständische Wirtschaft;  Vertreter/in Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft;  Vertreter/in der Finanzwirtschaft (Sparkasse);  Vertreter/in Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (WiSo);  Vertreter/in Technische Universität Nürnberg;  Vertreter/in Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm;  Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften (i.d.R. der / die jew. RWA-Sprecher/in).

Anlass- und themenbezogen können jeweils weitere Verbände und Institutionen hinzugezogen werden (Beispiel: betroffene Fachgewerkschaften und Branchenverbände).

Der Wirtschaftsbeirat sollte stets auf Führungsebene tagen.

Turnus und Organisation der Treffen Der Wirtschaftsbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Anlassbezogen können auf Wunsch der Mitglieder weitere Sitzungen anberaumt werden.

Die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Treffen des Beirats erfolgt grundsätzlich über das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat bzw. die Wirtschaftsförderung Nürnberg.

Mögliche Themen Der Wirtschaftsbeirat befasst sich u.a. mit folgenden Themenstellungen:

 Bewertung der wirtschaftlichen Lage am Standort Nürnberg;  Bewertung und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Nürnberg (Infrastruktur, Image, Investitionsbedingungen, Wirtschaftsfreundlichkeit, etc.);  Bewertung und Weiterentwicklung von Strategien der Stadt zur Förderung der Wirtschaft (z.B. Masterplan Gewerbeflächen, Strategie Industriestandort Nürnberg, Strategie Handelsstandort Nürnberg, Agenda Digitalisierung Nürnberg, Startup City Nürnberg, etc.);  Abstimmungen mit Blick auf Krisen und mögliche Rezessionen sowie Identifikation konkreter Handlungsoptionen und Unterstützungsansätze;  Abstimmung bzgl. aktueller wirtschaftliche Herausforderungen und Krisenfälle.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Die Tätigkeit des Wirtschaftsbeirats ist insofern Diversity-relevant als er sich mit grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Fragestellungen befasst, die oft auch Themen wie Lohn(un)gleichheit zwischen Männern und Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Arbeitsplätze für breite Bevölkerungsschichten betreffen können.

Referat VII

LA/029/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1

- Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2023

Anlagen: Entscheidungsvorlage Aenderungssatzung Anlage 1 - Sondernutzungsgebuehrenverzeichnis Entgeltverzeichnis Gegenüberstellung der alten und neuen Sondernutzungsgebühren und Entgelte

Sachverhalt (kurz):

Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind Beschluss anupassen, wenn eine Überprüfung eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist (vgl. RWA vom 05.04.2017; Stadtrat vom 26.04.2017) Als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung wird der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr (vgl. RWA vom 22.09.2021; Stadtrat vom 29.09.2021). Die Überprüfung ergab eine Veränderung um 4,1 Prozentpunkte (Vergleichswert 2018 zu 2021). Dies entspricht einer Erhöhung um 3,97 %. Eine Erhöhung der Gebühren und Entgelte um 3,97 % zum 01.01.2023 ist somit erforderlich.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

BANOS

Gutachtenvorschlag:

  1. Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS - SNutzGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

  2. Das beiliegende Entgeltverzeichnis wird begutachtet.

  3. Die nächste turnusmäßige Anpassung, die zum 01.01. des Jahres vorzunehmen ist, erfolgt wieder, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)".

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 06.07.2022 wird beschlossen:

  1. Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS – SNutzGebS).

  2. Das beiliegende Entgeltverzeichnis.

  3. Folgende Vorgabe für eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren und des Entgeltverzeichnisses: Die nächste turnusmäßige Anpassung, die zum 01.01. des Jahres vorzunehmen ist, erfolgt wieder, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)".

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1

– Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2023

Entscheidungsvorlage

Ausgangslage

Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist (vgl. RWA vom 05.04.2017; Stadtrat vom 26.04.2017). Als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Jahr vor der Prüfung (vgl. RWA vom 22.09.2021; Stadtrat vom 29.09.2021).

Die letzte Erhöhung der Sondernutzungsgebühren (und der zugehörigen Entgelte) der Stadt Nürnberg erfolgte zum 01.01.2020. In den Jahren 2020 und 2021 erfolgte jeweils eine Überprüfung der Indexwerte. Es ergab sich keine Erhöhung der Gebühren und Entgelte, weil die prozentuale Steigerung des Indexwerts nicht mehr als 1 % war.

Anhebung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte

Die Überprüfung im Jahr 2022 ergab eine Veränderung um 4,1 Prozentpunkte (Vergleichswert für das Jahr 2018 zu 2021)1. Dies ist eine Erhöhung um 3,97 %. Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sollen deshalb zum 01.01.2023 angehoben werden.

Es erfolgte eine Erhöhung um jeweils 3,97 %, verbunden mit einer sachgerechten Rundung der jeweiligen Werte.

Zur entsprechenden Anhebung der Sondernutzungsgebühren ist die Sondernutzungsgebührensatzung mit ihrer Anlage 1 (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) zu ändern. Ebenso zu ändern ist das Entgeltverzeichnis für die privatrechtlich zu regelnden Sondernutzungen.

Aus verwaltungstechnischen Gründen tritt die Satzung zum 01.11.2022 in Kraft. Der Vollzug der Erhöhungen erfolgt erst mit Wirkung zum 01.01.2023.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhöhung der Gebühren und Entgelte wird eine Erhöhung der Einnahmen nach sich ziehen. Eine Prognose kann unvorhergesehene Ereignisse wie die Corona-Pandemie (bei der es zu erheblichen Einbrüchen bei den Einnahmen für Sondernutzungsgebühren und Entgelten kam) natürlich nicht berücksichtigen. Unter Rückgriff auf die Jahreswerte aus 2019 (vor der Corona-Pandemie) kann mit der gebotenen Vorsicht von Mehreinnahmen in Höhe von 80.000 Euro je Haushaltsjahr ausgegangen werden2.

1 Index der Einzelhandelspreise - Statistisches Bundesamt (destatis.de) Mit der Basis 100 (2015) liegen die Jahresdurchschnittswerte im Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) für das Jahr 2018 bei 103,2 und für das Jahr 2021 bei 107,3 Indizes. 2 Sondernutzungen bei LA betrugen 2019 knapp 2,2 Mio. Euro Euro aus Gebühren und Entgelten, abzüglich Mindereinnahmen mit knapp 0,3 Mio. Euro wegen der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt (Kundenstopper etc). Hinzu kommt die Erhöhung der Gebühren und Entgelte zum 01.01.2020 um knapp 6 %. Zudem gibt es noch Gebühren und Entgelte in geringer(er) Höhe, die von BANOS bzw. direkt von SÖR vereinnahmt werden, diese wurden hier nicht berücksichtigt.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(SondernutzungsGebS – SNutzGebS) vom 17. März 1977 (Amtsblatt S. 64), zuletzt

geändert durch Satzung vom 30. September 2019 (Amtsblatt, S. 372)

Vom ..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 224), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), folgende Satzung:

Art. 1

Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag in Euro
1a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je ange- fangene Woche 16,65
1b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 78,50
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,85
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 25,50
4 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 4,90 / 9,70 / 15,10
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,95 / 18,20 / 25,50
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,60
7 Masten Stück Jahr 19,40 / 35,15 / 52,00
Stück Monat 2,70 / 4,05 / 5,40
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer, etc. Stück Jahr 8,55 / 14,60 / 21,85
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 15,10 / 21,85 / 28,10
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,36 / 0,60 / 0,73
11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 27,90 / 38,80 / 49,60
11b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,50
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,95
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,24 / 0,24 / 0,36
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 48,35 / 70,20 / 91,00
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,36 / 0,60 / 0,73
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 35,15
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,85
17 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 156,00
- im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 104,00
18 Heringsbratstände Stück Monat 30,15
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 141,95 / 205,90 / 284,90
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 9,05 / 17,80 / 27,05
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 55,65
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,85 / 34,85 / 49,95
22a Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,95 / 17,45 / 24,95
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 3,85 bis 50,95
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag von 13,00 bis 1.300,00
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 25,50 / 48,35 / 69,70
26 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,40
Mindestgebühr Tag 41,60
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 41,60
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 18,20 / 21,85 / 26,65
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,70
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 25,40
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,20
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,61
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,80
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,08
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 19,35
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 395,10
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 392,00
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 317,15
m2 Juni bis Novem- ber 431,50
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 249,55
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,85 / 35,35 / 50,95
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 133,10
38 unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 57,20
39 unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 57,20
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 139,35
41 unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 26,00
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 52,00
- größer DIN A0 Stück Tag 78,00
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 26,00

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag in Euro
1a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je ange- fangene Woche 16,65
1b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 78,50
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,85
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 25,50
4 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 4,90 / 9,70 / 15,10
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,95 / 18,20 / 25,50
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,60
7 Masten Stück Jahr 19,40 / 35,15 / 52,00
Stück Monat 2,70 / 4,05 / 5,40
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer, etc. Stück Jahr 8,55 / 14,60 / 21,85
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 15,10 / 21,85 / 28,10

10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,36 / 0,60 / 0,73

11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 27,90 / 38,80 / 49,60
11b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,50
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,95
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,24 / 0,24 / 0,36
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 48,35 / 70,20 / 91,00
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,36 / 0,60 / 0,73
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 35,15
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,85
17 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 156,00
- im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 104,00
18 Heringsbratstände Stück Monat 30,15
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 141,95 / 205,90 / 284,90
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 9,05 / 17,80 / 27,05
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 55,65
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,85 / 34,85 / 49,95
22a Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,95 / 17,45 / 24,95
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 3,85 bis 50,95
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- Tag von 13,00 bis 1.300,00
inanspruch- nahme
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 25,50 / 48,35 / 69,70
26 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,40
Mindestgebühr Tag 41,60
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 41,60
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 18,20 / 21,85 / 26,65
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,70
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 25,40
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,20
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,61
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,80
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,08
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 19,35
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 395,10
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 392,00
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 317,15
m2 Juni bis Novem- ber 431,50
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 249,55
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,85 / 35,35 / 50,95
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 133,10
38 unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 57,20
39 unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 57,20
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 139,35
41 unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 26,00
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 52,00
- größer DIN A0 Stück Tag 78,00
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 26,00

Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen

Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,21 €
pauschal mindestens 39,55 €
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,21 €
pauschal mindestens 39,55 €
55 Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 166,40 €
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch SÖR im Einzelfall
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… 3,22 €
… bis… 28,10 €
Pauschal jedoch mindestens 45,25 €
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
58 unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 281,00 €
- nicht gewerblich 139,50 €
60 Altstadtfest je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchna hme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 22.770,00 €
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) Frontmeter, Durchmesser Tag 3,48 €
62 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,22 €
63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,20 €
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,61 €
65 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme pauschal bis 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern
66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 127.051,00 €

Sondernutzungsgebührenverzeichnis - Gegenüberstellung der aktuellen und neuen Beträge ab 01.01.2023

Hinweis: Bei Gebühren mit einen dreiteiligen Betrag beziehen sich diese auf die im Straßengruppenverzeichnis genannten Straßengruppen

Betrag nach nach Erhöhung

Erhöhung um Rundung nach Rundung

3,97 %

Nr. Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, je angefangene 25 je 16,00 € 16,64 € 16,65 € 4,06% Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, - m² angefangene 1 a materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen Woche u.ä. 1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 75,50 € 78,50 € 78,50 € 3,97% 2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,40 € 10,81 € 10,85 € 4,33% 3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 24,50 € 25,47 € 25,50 € 4,08% Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Jahr 4,70 € 4,89 € 4,90 € 4,26% Bodenöffnung 9,30 € 9,67 € 9,70 € 4,30% 14,50 € 15,08 € 15,10 € 4,14% 5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,50 € 10,92 € 10,95 € 4,29% 17,50 € 18,19 € 18,20 € 4,00% 24,50 € 25,47 € 25,50 € 4,08% 6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,00 € 15,60 € 15,60 € 4,00% 7 Masten Stück Jahr 18,60 € 19,34 € 19,40 € 4,30% 33,80 € 35,14 € 35,15 € 3,99% 50,00 € 51,99 € 52,00 € 4,00% Monat 2,60 € 2,70 € 2,70 € 3,85% 3,90 € 4,05 € 4,05 € 3,85% 5,20 € 5,41 € 5,40 € 3,85% Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständern etc. Stück Jahr 8,20 € 8,53 € 8,55 € 4,27%

oder 14,00 € 14,56 € 14,60 € 4,29%

ÖÖ

Betrag nach nach Erhöhung

Erhöhung um Rundung nach Rundung

3,97 %

Nr. Pflanzbeete m² 21,00 € 21,83 € 21,85 € 4,05% 9 Tisch- und Stuhlaufstellung m² Saison 14,50 € 15,08 € 15,10 € 4,14% (01.02. bis 21,00 € 21,83 € 21,85 € 4,05% 15.11.) 27,00 € 28,07 € 28,10 € 4,07% 10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m² Tag 0,35 € 0,36 € 0,36 € 2,86% 0,58 € 0,60 € 0,60 € 3,45% 0,70 € 0,73 € 0,73 € 4,29% 11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 26,80 € 27,86 € 27,90 € 4,10% 37,30 € 38,78 € 38,80 € 4,02% 47,70 € 49,59 € 49,60 € 3,98% 11b Warenautomaten im Luftraum Jahr ¬ bis 0,4 m Breite lfd. Meter 12,00 € 12,48 € 12,50 € 4,17% ¬ über 0,4 m Breite lfd. Meter 24,00 € 24,95 € 24,95 € 3,96% 12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,23 € 0,24 € 0,24 € 4,35% 0,23 € 0,24 € 0,24 € 4,35% 0,35 € 0,36 € 0,36 € 2,86% 13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m² Jahr 46,50 € 48,35 € 48,35 € 3,98% 67,50 € 70,18 € 70,20 € 4,00% 87,50 € 90,97 € 91,00 € 4,00% 14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m² Tag 0,35 € 0,36 € 0,36 € 2,86% 0,58 € 0,60 € 0,60 € 3,45% 0,70 € 0,73 € 0,73 € 4,29% 15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkäufer Monat 33,80 € 35,14 € 35,15 € 3,99% 16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,00 € 21,83 € 21,85 € 4,05% 17 Brezenverkaufsstände ¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 150,00 € 155,96 € 156,00 € 4,00% ¬ im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 100,00 € 103,97 € 104,00 € 4,00%

Betrag nach nach Erhöhung

Erhöhung um Rundung nach Rundung

3,97 %

Nr. 18 Heringsbratstände Stück Monat 29,00 € 30,15 € 30,15 € 3,97% 19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 136,50 € 141,92 € 141,95 € 3,99% 198,00 € 205,86 € 205,90 € 3,99% 274,00 € 284,88 € 284,90 € 3,98% 20 Zeitungsverkaufsstände m² Monat 8,70 € 9,05 € 9,05 € 4,02% 17,10 € 17,78 € 17,80 € 4,09% 26,00 € 27,03 € 27,05 € 4,04% 21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 53,50 € 55,62 € 55,65 € 4,02% Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufs-container anlässlich Geschäfts- m² Monat 21,00 € 21,83 € 21,85 € 4,05% /Ladenumbau 33,50 € 34,83 € 34,85 € 4,03% 48,00 € 49,91 € 49,95 € 4,06% Container anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken m² Monat 10,92 € 10,95 € 4,29% 22 a 10,50 € dienen 16,75 € 17,41 € 17,45 € 4,18% 24,00 € 24,95 € 24,95 € 3,96% Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Rahmen je Tag 3,70 € 3,85 € 3,85 € 4,05% von… … bis… 49,00 € 50,95 € 50,95 € 3,98% Veranstaltungen je nach Art und Rahmen je Tag 12,50 € 13,00 € 13,00 € 4,00% Umfang der von… Flächeninanspruchnahme … bis… 1.250,00 € 1.299,63 € 1.300,00 € 4,00% 25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 24,50 € 25,47 € 25,50 € 4,08% 46,50 € 48,35 € 48,35 € 3,98% 67,00 € 69,66 € 69,70 € 4,03%

Betrag nach nach Erhöhung

Erhöhung um Rundung nach Rundung

3,97 %

Nr. Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der m² Tag 10,00 € 10,40 € 10,40 € 4,00% 26 Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) Mindestgebühr 40,00 € 41,59 € 41,60 € 4,00% Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. pro Person oder Tag 40,00 € 41,59 € 41,60 € 4,00% bewegliche Werbemaßnahmen Figur 27 Schaufenstervitrinen m² Monat 17,50 € 18,19 € 18,20 € 4,00% 21,00 € 21,83 € 21,85 € 4,05% 25,60 € 26,62 € 26,65 € 4,10% 28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,20 € 12,68 € 12,70 € 4,10% Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Stück Tag 24,40 € 25,37 € 25,40 € 4,10% 28a Mitgliedschaften Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Stück Tag 5,00 € 5,20 € 5,20 € 4,00% 29 Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche

Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung pro m² bis zu 10 m² m² Tag 1,55 € 1,61 € 1,61 € 3,87% 30 Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab 10 m² Ansichtsfläche m² Tag 0,77 € 0,80 € 0,80 € 3,90% (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Stück Tag 2,00 € 2,08 € 2,08 € 4,00% 31 Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig)

Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Jahr 18,60 € 19,34 € 19,35 € 4,03% Gleisstrecke Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. m² Jahr 380,00 € 395,09 € 395,10 € 3,97% Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) 34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 377,00 € 391,97 € 392,00 € 3,98%

Betrag nach nach Erhöhung

Erhöhung um Rundung nach Rundung

3,97 %

Nr. Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m² Januar bis Mai 305,00 € 317,11 € 317,15 € 3,98%

m² Juni bis 415,00 € 431,48 € 431,50 € 3,98% November 36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend) ¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m² Monat 240,00 € 249,53 € 249,55 € 3,98% ¬ im übrigen Stadtgebiet m² Monat 21,00 € 21,83 € 21,85 € 4,05% 34,00 € 35,35 € 35,35 € 3,97% 49,00 € 50,95 € 50,95 € 3,98% 37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 128,00 € 133,08 € 133,10 € 3,98% Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Fahrzeug Tag 55,00 € 57,18 € 57,20 € 4,00% Art zum Zwecke der Werbung Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Werbung Tag 55,00 € 57,18 € 57,20 € 4,00% Streetbranding bzw. reverse graffiti 40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 134,00 € 139,32 € 139,35 € 3,99% 41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (inkl. Planen etc.) ¬ DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 25,00 € 25,99 € 26,00 € 4,00% ¬ DIN A 0 oder kleiner Stück Tag 50,00 € 51,99 € 52,00 € 4,00% ¬ größer DIN A 0 Stück Tag 75,00 € 77,98 € 78,00 € 4,00% Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen ("Rot- Fahrzeug Tag 25,00 € 25,99 € 26,00 € 4,00% Punkt-Fahrzeuge")

Geo/004/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff: Berufung eines Vorsitzenden gemäß § 3 Abs. 4 BayGaV in den Gutachterausschuss für

Grundstückswerte

Abberufung eines ehrenamtlichen Mitglieds aus dem Gutachterausschuss für

Grundstückswerte gemäß § 5 Abs. 3 BayGaV

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Herr Puschmann soll als Vorsitzender nach § 3 Abs. 4 BayGaV sowie als ehrenamtlicher Gutachter berufen werden.

Herr Hecke möchte seine ehrenamtliche Tätigkeit im Gutachterausschuss niederlegen und soll insofern abberufen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/004/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Kriterien zur Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt / benachteiligt

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/004/2022

Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag aus der Entscheidungsvorlage folgend, wird Herr Stefan Puschmann für 4 Jahre als Vorsitzender nach § 3 Abs. 4 BayGaV sowie als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg berufen. Herr F.-Michael Hecke wird aus dem Gutachterausschuss abberufen.

Entscheidungsvorlage

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV besteht der Gutachterausschuss aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Des Weiteren legt diese Vorschrift fest, dass für den Vorsitzenden mindestens zwei Stellvertreter zu berufen sind.

Für Fälle, bei denen der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter von der Mitwirkung nach Art. 20 (ausgeschlossene Personen) und 21 (Besorgnis der Befangenheit) des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ausgeschlossen sind, ist ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Vorsitzender zu berufen (§ 3 Abs. 4 BayGaV).

Zur Übernahme dieses Ehrenamtes hat sich Herr Stefan Puschmann – CIS HypZert (F) und Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen – bereit erklärt.

Herr Puschmann leitet in seinem Hauptberuf den Bereich Kredit Marktfolge / Bausachverständige bei der Sparkasse Nürnberg und gehört dem Gutachterausschuss bereits seit 2019 als ehrenamtlicher Gutachter an.

Es wird daher vorgeschlagen,

Herrn Stefan Puschmann als stellvertretenden Vorsitzenden nach § 3 Abs. 4 BayGaV

sowie als ehrenamtlichen Gutachter für vier Jahre zu berufen.

Herr F.-Michael Hecke, seit 1993 ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss, hat im Zusammenhang mit der Beendigung seiner beruflichen Funktion um Abberufung aus dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg gebeten.

Es wird daher vorgeschlagen,

Herrn F.-Michael Hecke aus dem Gutachterausschuss abzuberufen.

ÖÖ 77..11

SpS/010/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 24.06.2022 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.07.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Aktionsplan Sportförderung: hier Soforthilfe für Sportvereine

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die Sportvereine sind in und für Nürnberg eine wichtige gesellschaftliche Stütze. Sie nehmen vielfältige Aufgaben wahr, von denen viele ansonsten in das Leistungsportfolio der Kommune fallen würden und sie sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Zur Erhaltung und zum Ausbau dieser wichtigen, ehrenamtlichen Säule, ist es auch in Zukunft wichtig, die finanziellen Unterstützungsleistungen der Stadt fortzuführen und die Sportförderung zukunftssicher aufzustellen. Vereinsprojekte, wie große Bauvorhaben, Nutzung des öffentlichen Raums für Bewegung, Vermietung von Sportstätten, Übernahme von Ganztagsangeboten in Schulen, große Veranstaltungen u v a. lassen sich so besser umsetzen und sind dann auch immer ein Gewinn für den Standortfaktor Nürnberg und die Lebensqualität in unserer Stadt. Die aktuellen Herausforderungen vor allem für besitzende und bäderbetreibende Vereine im Bereich Energiekosten erfordern ein Sofortprogramm, das hierbei unterstützt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Auswirkungen der zukünftigen Ausrichtung 2 können noch nicht beziffert werden

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 100.000 € Folgekosten 100.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 100.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref I/II erfolgt. Zur Deckung werden die Mittel aus dem Einzug der nicht übertragbaren Mittel des Sonderzuschuss (Haushaltsposition SpS) verwendet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

Empfehlungsvorschlag:

Die Sportkommission empfiehlt die Einrichtung eines einmaligen Sonderzuschusses „Energiekosten“ in Höhe von 100.000,- Euro für den Herbst 2022, der in die Berechnung des Unterhaltszuschusses und des Bäderzuschusses einfließen wird.

Weiterhin empfiehlt die Sportkommission die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Justierung der Ausrichtung der Sportförderung unter Berücksichtigung des in der Präsentation vorgestellten Aktionsplans. Dieser soll unter Dringlichkeitsgesichtspunkten priorisiert und entsprechende Gespräche sollen anberaumt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung der Sportkommission vom 24.06.2022 wird zum Beschluss erhoben.

ÖÖ 77..11

Anlage 3.1

Aktionsplan Sportförderung

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.12.2021 (Punkt 1.), Antrag der CSU vom 25.03.2022 (S.2, letzter Absatz)

Die Sportvereine sind in und für Nürnberg eine wichtige gesellschaftliche Stütze. Sie nehmen vielfältige Aufgaben wahr, von denen viele ansonsten in das Leistungsportfolio der Kommune fallen würden und sie sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Zur Erhaltung und zum Ausbau dieser wichtigen, ehrenamtlichen Säule, ist es auch in Zukunft wichtig, die finanziellen Unterstützungsleistungen der Stadt fortzuführen und die Sportförderung zukunftssicher aufzustellen. Vereinsprojekte, wie große Bauvorhaben, Nutzung des öffentlichen Raums für Bewegung, Vermietung von Sportstätten, Übernahme von Ganztagsangeboten in Schulen, große Veranstaltungen u v a. lassen sich so besser umsetzen und sind dann auch immer ein Gewinn für den Standortfaktor Nürnberg und die Lebensqualität in unserer Stadt.

Abbildung 33

Vor diesem Hintergrund hat sich der SportService im Referat IV der Stadt Nürnberg der eingehenden Betrachtung der entscheidenden Handlungsfelder im Rahmen des Zuschusswesens angenommen.

Grundlage des Sports ist die Verfügbarkeit von Trainings- und Sportstätten. Daher ist es entscheidend, weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Förderung besitzender Vereine zu legen. Der Großteil der jährlichen Zuwendungen an förderungsfähige Sportvereine (etwa 2 Mio. EUR von insgesamt etwa 3 Mio. EUR in 2022) kommt bisher ausschließlich Vereinen mit eigenen Sportstätten für deren Sportbetrieb und Sportstättenbau zu Gute (1,1 Mio. EUR Investitionszuschüsse für vereinseigene Anlagen, 874 000 EUR Unterhaltszuschüsse zu Betriebskosten, 41 000 EUR Mitgliederzuschüsse; letzterer ist aktuell begrenzt auf Vereine mit eigenen Anlagen und mind. 20 % Jugendanteil).

Die Ausrichtung der aktuell geltenden Sportförderrichtlinien (Inkrafttreten am 13.12.2018) mit ihren direkten und indirekten Fördermöglichkeiten und gezielten Fördervoraussetzungen hat

sich grundsätzlich bewährt und als sinnvoll erwiesen. Dennoch ist es wichtig, die Wirkungsweisen der Sportförderung und die Höhe der Unterstützungsleistungen regelmäßig zu hinterfragen bzw. auf Basis von Kennwerten zu aktualisieren.

Bei allen Überlegungen ist jedoch auch immer die aktuelle Haushaltslage einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund hat eine Abstimmung des nachfolgenden Aktionsplans mit Ref I/II stattgefunden:

1. Soforthilfe „Energiekosten“

1. Energiekosten

Soforthilfe zur Bewältigung der steigenden Energiekosten

Seit der letzten Erhöhung der zur Förderung des Unterhalts und des Betriebs von Vereinssportanlagen bereitstehenden Zuschussmittel im Jahr 2012 (Erhöhung um 85 000 Euro) wurden durchschnittlich 850 000 Euro pro Jahr für diese Zuschussart an die Nürnberger Vereine ausgeschüttet. Mit Ausnahme einer Erhöhung der Fördersätze für vereinseigene Sportanlagen mit hoher Energiekostenintensität (gedeckte Sportstätten und Bäder) im Jahr 2013, die durch interne Umschichtung aufgrund des Rückgangs der Zahl förderfähiger Vereine als Folge der geänderten Sportförderrichtlinien finanziert werden konnte, wurden die Fördersätze seitdem konstant gehalten.

Eine besondere Dringlichkeit erfährt dieser Sachverhalt aufgrund der Entwicklung der Verbraucherpreise im Energiesektor als Folge des Kriegs in der Ukraine. Die Darstellung unten zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Energiekosten bei den besitzenden Vereinen. Das Jahr 2019 ist dabei das letzte Jahr, in dem ein vollumfänglicher Sportbetrieb stattfinden konnte und muss somit als Referenzwert hinsichtlich des Energiebedarfs dienen. Bereits hier wird die Entwicklung der Energiekosten allein in den Jahren von 2016 bis 2019 deutlich. Bei einer aktuellen Steigerung der Verbraucherpreise im Bereich Energie um bis zu 40 % kann von einer Mehrbelastung der besitzenden Vereine in einer Größenordnung von durchschnittlich 5 000 bis 10 000 Euro pro Jahr ausgegangen werden. Betreiber mehrerer bzw. energieintensiverer Anlagen sind dabei überproportional betroffen.

Abbildung 34

Fazit:

Unter Berücksichtigung der deutlichen gestiegenen Energiekosten erscheint es not-

wendig, für den Herbst 2022 eine Soforthilfe „Energiekosten“ in Höhe von 100.000

EURO aufzulegen, die in die Fördersätze zum Unterhaltszuschuss einfließt.

Exkurs: Rahmenvertrag Strom mit der N-ERGIE Nürnberg Ein Unterstützungsangebot zur Senkung der Belastung durch Energiekosten besteht auch seitens des durch den Sportbezirk Mittelfranken des BLSV mit der N-ERGIE Nürnberg abgeschlossenen Rahmenvertrags Strom, welcher den BLSV-Mitgliedsvereinen die Möglichkeit bietet, Strom zum Vorzugspreis zu erhalten. Der aktuelle Rahmenvertrag wurde mit garantierten Preisen (s. unten) für den Lieferzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 geschlossen. Sportvereine hatten bis 30.09.2021 die Gelegenheit, diesem beizutreten. Eine neue Beitrittsmöglichkeit zu den dann geltenden Konditionen ist für September 2022 zu erwarten.

Abbildung 35

Darüber hinaus hat seit 2017 auch ein Rahmenvertrag Gas bestanden. Dieser wurde allerdings seitens der N-ERGIE zum 31.12.2021 gekündigt, da ihr eine Fortführung aufgrund der Marktlage nicht mehr möglich war.

2. Zukünftige Ausrichtung

 Erweiterung der Sportstätteninfrastruktur berücksichtigen  Übungsleiterzuschuss im Blick behalten  Investitionszuschuss im Blick behalten  Optimale Auslastung der Vereinssportflächen  Entwicklungspotentiale von Vereinssportflächen nutzen  Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. städt. Einrichtungen

unterstützen

 Vereinsangebote einer breiteren Zielgruppe zugänglich machen  Leistungssport strukturiert fördern

Beschlussvorschlag

Die Sportkommission empfiehlt die Einrichtung eines einmaligen Sonderzuschusses „Energiekosten“ in Höhe von 100.000,- Euro für den Herbst 22, der in die Berechnung des Unterhaltszuschusses und des Bäderzuschusses einfließen wird.

Weiterhin empfiehlt die Sportkommission die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Justierung der Ausrichtung der Sportförderung unter Berücksichtigung des in der Präsentation vorgestellten Aktionsplans. Dieser soll unter Dringlichkeitsgesichtspunkten priorisiert und entsprechende Gespräche sollen anberaumt werden.

Download ↓