Beilage 2.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2022
Entscheidungsvorlage
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Einrichtungen der Krisenhilfe der Stadt
Nürnberg (Kinder- und JugendhilfeKrisenGebS – KiJuKriGebS)
Die Einrichtungen der Krisenhilfe der Stadt Nürnberg stehen sowohl Kindern und Jugendlichen aus Nürnberg als auch aus ganz Mittelfranken offen. Auf Grundlage der Kommunalen Zweckvereinbarung werden auch Inobhutnahmen durch die Krisenhilfe für teilnehmende Jugendämter in Mittelfranken außerhalb deren Geschäftszeiten durchgeführt.
Die Gebührensatzung für die Einrichtungen der Krisenhilfe (KiJuKriGebS) des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) für die Betreuung in der Jugendschutzstelle und der Kindernotwohnung der Stadt Nürnberg in der Fassung der letzten Änderungssatzung vom 16. März 2018 wurde überarbeitet und wird angepasst.
Änderungen in der Gebührensatzung: Der Gebührensatz wurde neu kalkuliert. Die letzte satzungsgemäße Anpassung des Tagessatzes für den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) erfolgte im Jahre 2018. Seit der letzten Anpassung der Gebühr haben sich Kostenentwicklungen ergeben, die zu einer Veränderung des Gebührensatzes für die Jugendschutzstelle sowie die Kindernotwohnung führen.
Berücksichtigt wurden in der letzten Anpassung in 2018 bereits einige strukturelle Änderungen bedingt durch eine geänderte Betriebserlaubnis durch die Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken. Hier wurde die Platzkapazität in der Jugendschutzstelle zuletzt im Jahre 2017 von zwölf auf 18 Plätze erweitert. Zudem wurde in 2018 eine Außenstelle (Bertha-von-Suttner Straße) in Betrieb genommen. Der Gebührenkalkulation liegen insgesamt 16,50 VK Stellen für pädagogische Fachkräfte für den KJND zugrunde. Schließlich sind die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten sowie die in der Zwischenzeit gestiegenen Lebenshaltungskosten in der Gebühr abzubilden.
Ergänzend zum pädagogischen Personal ist ein Sicherheitsdienst bereits seit mehreren Jahren im KJND im Einsatz, weil das Verhalten Jugendlicher gegenüber anderen Jugendlichen und Mitarbeitenden dies zwingend erforderlich macht. Die Erfahrung zeigt, dass Sicherheitsdienstleistungen im Umfang von rund einer Stelle rund-um-die-Uhr als Objektschutz auf dem Areal Reutersbrunnenstraße 34 für die Krisenhilfe dauerhaft erforderlich ist. Die Leistung des Sicherheitsdienstes wurde nun mit der Neukalkulation mit fortgeschrieben und diese Kostenposition wurde angepasst um aktuell durch Inbetriebnahme der Dependance von 1,5 VK insgesamt (Objektschutz 24 Stunden/365 Tage am Standort Reutersbrunnenstraße sowie Nachtbetreuung in der Dependance).
Der Gebührensatz für Kurzbetreuungen unter drei Stunden soll anteilig angepasst werden für die Jugendschutzstelle und die Kindernotwohnung. Die Gebühr gilt zum einen für Inobhutnahmen, die bereits innerhalb kurzer Zeit wieder beendet werden können, eine stationäre Aufnahme also nicht erforderlich machen und die Inrechnungstellung eines kompletten Tagessatzes nicht rechtfertigen, und zum anderen für Aufnahmen nach 21 Uhr. Hier erfolgt eine Anpassung anhand des zugrundliegenden Prozentanteils am Tagessatz wie bisher in Höhe von 12,66 % anteilig. Die Erhöhung ergibt sich hier ebenfalls aus der geänderten Personalstruktur sowie den gestiegenen Personalkosten gemäß dem kalkulierten Tagessatz.
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Der Kalkulationszeitraum gilt vom 01.08.2022 bis 31.07.2023. Die Gebührenerhöhung des Tagessatzes führt zu jährlichen Mehreinnahmen1 in Höhe von rd. 300 T€ inkl. der Erstattungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und auswärtigen Jugendämtern. Davon sind rund 30 % (Ø Anteil auswärtiger Jugendämter 2018-2021) netto Mehreinnahmen für die Stadt, dies entspricht rd. 90 T€.
Die Änderungssatzung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt erstellt und im Hinblick auf die zugrundeliegende Kalkulation mit dem Referat I/II und der Stadtkämmerei abgestimmt, auch unter Berücksichtigung der Kooperationsvereinbarung mit dem Schlupfwinkel e.V.
Erläuterungen der in der Änderungssatzung vorgeschlagenen Inhalte im Vergleich zur bestehenden Fassung der KiJuKriGebS:
§ 1 Gebühren
Die Neugliederung der Widmungszwecke in § 1 der Stammsatzung (KiJuWoS) wird entsprechend angepasst. Gebühren werden nach dieser Satzung für die städtischen Einrichtungen der Krisenhilfe Jugendschutzstelle und Kindernotwohnung erhoben. Die Nutzung des Sleep-In ist ein kostenfreies Angebot und wie bisher nicht Bestandteil der Gebührenkalkulation.
§ 4 Gebührensätze
In Abs. 2 sind die aktuellen Gebührensätze aufgelistet, diese betragen damit ab Inkrafttreten der Änderungssatzung geplant zum 01.08.2022 unter Nr. 1 für die Jugendschutzstelle 438,-- Euro und unter Nr. 2 für die Kindernotwohnung 396,-- Euro. Abs. 3 bleibt unverändert. In Abs. 4 wird bei einer Verweildauer von weniger als drei Stunden eine anteilige Gebühr erhoben, für Nr. 1 Jugendschutzstelle 55,-- Euro und für Nr. 2 Kindernotwohnung 50,-- Euro.
Dem Jugendhilfeausschuss wird nun die Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtungen der Krisenhilfe der Stadt Nürnberg (Kinder- und JugendhilfeKrisenGebS – KiJuKriGebS) gutachtlich vorgelegt.
Nach der Begutachtung im Jugendhilfeausschuss wird diese Änderungssatzung dem Stadtrat am 20.07.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt; sie soll zum 01.08.2022 in Kraft treten.
1 berechnet anhand der kalkulierten Auslastung 2