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Entscheidungsvorlage JHA Änderungssatzung KiJuWoS AnmRA

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 1.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2022

Entscheidungsvorlage

Satzung zur Änderung der Satzung für die Einrichtungen „Wohnen in der Kinder- und

Jugendhilfe“ sowie „Krisenhilfe“ der Stadt Nürnberg (Kinder- und JugendhilfeWohnS –

KiJuWoS)

Die Einrichtungen der Krisenhilfe der Stadt Nürnberg stehen sowohl Kindern und Jugendlichen aus Nürnberg als auch aus ganz Mittelfranken offen. Auf Grundlage der Kommunalen Zweckvereinbarung werden auch Inobhutnahmen durch die Krisenhilfe für teilnehmende Jugendämter in Mittelfranken außerhalb deren Geschäftszeiten durchgeführt.

Die Stammsatzung zur Nutzung der Einrichtungen der Krisenhilfe „Wohnen in der Kinder- und Jugendhilfe“ sowie „Krisenhilfe“ (KiJuWoS) vom 21.05.2003 wurde überarbeitet und muss angepasst werden.

Anlässlich der Anpassung der Gebührensätze für die Jugendschutzstelle und die Kindernotwohnung sind u. a. redaktionelle Anpassungen in der Stammsatzung erforderlich:

§ 1 Widmung Nr. 1 a)

Das Kinder- und Jugendheim Reutersbrunnenstraße wird zur heilpädagogischen Einrichtung umbenannt (bisher heilpädagogische Erziehungseinrichtung). Die bisherig benannte Außenstelle wurde allgemeiner formuliert, um hier eine künftige Ausweitung auf weitere Dependancen zu ermöglichen im Widmungszweck. Insgesamt ergeben sich hierdurch keine inhaltlichen oder konzeptionellen Veränderungen in der laufenden pädagogischen Arbeit.

§ 1 Widmung Nr. 2 und Nr. 3

Die Gliederung der Einrichtungen und ihre Bezeichnungen wurden überarbeitet und nach den Einrichtungsarten genauer aufgeschlüsselt. Es ergeben sich keine inhaltlichen bzw. konzeptionellen Änderungen zum bisherigen Angebot.

§ 5 Heimordnung

Die Formulierung wurde aktualisiert und an die geltenden gesetzlichen Formulierungen angepasst.

§ 6 Dauer des Aufenthalts

In Abs. 2 wurde die Formulierung dem § 42 Abs. 4 SGB VIII angepasst.

§ 8 Haftung

In Abs. 2 wurde eine Formulierung zur Haftung wegen evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht aufgenommen.

Dem Jugendhilfeausschuss wird die Änderungssatzung zur Satzung zur Nutzung der Einrichtungen der Krisenhilfe „Wohnen in der Kinder- und Jugendhilfe“ sowie „Krisenhilfe“ (Kinderund JugendhilfeWohnS – KiJuWoS) gutachtlich vorgelegt.

Nach der Begutachtung im Jugendhilfeausschuss wird diese Änderungssatzung dem Stadtrat am 20.07.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt; sie soll zum 01.08.2022 in Kraft treten.

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