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Entwurf der Änderungssatzung

Anlage · 30.06.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik

Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) vom 15. Dezember

1995 (Amtsblatt S. 519), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. November 2016

(Amtsblatt S. 359)

Vom ...................………………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für der Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

Art. 1

§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

  1. Nr. 6 wird wie folgt gefasst:

„6. die Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen im Rahmen der Kreditermächtigung für betriebliche Zwecke, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro überschreiten;“

  1. Nr. 7 wird wie folgt gefasst:

„7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen und Konzessionen, wenn der Wert 250.000,-- Euro bzw. bei Bauleistungen 500.000,-- Euro und bei freiberuflichen Dienstleistungen 200.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen);“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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