Anlage 3.1
Aktionsplan Sportförderung
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.12.2021 (Punkt 1.), Antrag der CSU vom 25.03.2022 (S.2, letzter Absatz)
Die Sportvereine sind in und für Nürnberg eine wichtige gesellschaftliche Stütze. Sie nehmen vielfältige Aufgaben wahr, von denen viele ansonsten in das Leistungsportfolio der Kommune fallen würden und sie sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Zur Erhaltung und zum Ausbau dieser wichtigen, ehrenamtlichen Säule, ist es auch in Zukunft wichtig, die finanziellen Unterstützungsleistungen der Stadt fortzuführen und die Sportförderung zukunftssicher aufzustellen. Vereinsprojekte, wie große Bauvorhaben, Nutzung des öffentlichen Raums für Bewegung, Vermietung von Sportstätten, Übernahme von Ganztagsangeboten in Schulen, große Veranstaltungen u v a. lassen sich so besser umsetzen und sind dann auch immer ein Gewinn für den Standortfaktor Nürnberg und die Lebensqualität in unserer Stadt.
Vor diesem Hintergrund hat sich der SportService im Referat IV der Stadt Nürnberg der eingehenden Betrachtung der entscheidenden Handlungsfelder im Rahmen des Zuschusswesens angenommen.
Grundlage des Sports ist die Verfügbarkeit von Trainings- und Sportstätten. Daher ist es entscheidend, weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Förderung besitzender Vereine zu legen. Der Großteil der jährlichen Zuwendungen an förderungsfähige Sportvereine (etwa 2 Mio. EUR von insgesamt etwa 3 Mio. EUR in 2022) kommt bisher ausschließlich Vereinen mit eigenen Sportstätten für deren Sportbetrieb und Sportstättenbau zu Gute (1,1 Mio. EUR Investitionszuschüsse für vereinseigene Anlagen, 874 000 EUR Unterhaltszuschüsse zu Betriebskosten, 41 000 EUR Mitgliederzuschüsse; letzterer ist aktuell begrenzt auf Vereine mit eigenen Anlagen und mind. 20 % Jugendanteil).
Die Ausrichtung der aktuell geltenden Sportförderrichtlinien (Inkrafttreten am 13.12.2018) mit ihren direkten und indirekten Fördermöglichkeiten und gezielten Fördervoraussetzungen hat
sich grundsätzlich bewährt und als sinnvoll erwiesen. Dennoch ist es wichtig, die Wirkungsweisen der Sportförderung und die Höhe der Unterstützungsleistungen regelmäßig zu hinterfragen bzw. auf Basis von Kennwerten zu aktualisieren.
Bei allen Überlegungen ist jedoch auch immer die aktuelle Haushaltslage einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund hat eine Abstimmung des nachfolgenden Aktionsplans mit Ref I/II stattgefunden:
1. Soforthilfe „Energiekosten“
1. Energiekosten
Soforthilfe zur Bewältigung der steigenden Energiekosten
Seit der letzten Erhöhung der zur Förderung des Unterhalts und des Betriebs von Vereinssportanlagen bereitstehenden Zuschussmittel im Jahr 2012 (Erhöhung um 85 000 Euro) wurden durchschnittlich 850 000 Euro pro Jahr für diese Zuschussart an die Nürnberger Vereine ausgeschüttet. Mit Ausnahme einer Erhöhung der Fördersätze für vereinseigene Sportanlagen mit hoher Energiekostenintensität (gedeckte Sportstätten und Bäder) im Jahr 2013, die durch interne Umschichtung aufgrund des Rückgangs der Zahl förderfähiger Vereine als Folge der geänderten Sportförderrichtlinien finanziert werden konnte, wurden die Fördersätze seitdem konstant gehalten.
Eine besondere Dringlichkeit erfährt dieser Sachverhalt aufgrund der Entwicklung der Verbraucherpreise im Energiesektor als Folge des Kriegs in der Ukraine. Die Darstellung unten zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Energiekosten bei den besitzenden Vereinen. Das Jahr 2019 ist dabei das letzte Jahr, in dem ein vollumfänglicher Sportbetrieb stattfinden konnte und muss somit als Referenzwert hinsichtlich des Energiebedarfs dienen. Bereits hier wird die Entwicklung der Energiekosten allein in den Jahren von 2016 bis 2019 deutlich. Bei einer aktuellen Steigerung der Verbraucherpreise im Bereich Energie um bis zu 40 % kann von einer Mehrbelastung der besitzenden Vereine in einer Größenordnung von durchschnittlich 5 000 bis 10 000 Euro pro Jahr ausgegangen werden. Betreiber mehrerer bzw. energieintensiverer Anlagen sind dabei überproportional betroffen.
Fazit:
Unter Berücksichtigung der deutlichen gestiegenen Energiekosten erscheint es not-
wendig, für den Herbst 2022 eine Soforthilfe „Energiekosten“ in Höhe von 100.000
EURO aufzulegen, die in die Fördersätze zum Unterhaltszuschuss einfließt.
Exkurs: Rahmenvertrag Strom mit der N-ERGIE Nürnberg Ein Unterstützungsangebot zur Senkung der Belastung durch Energiekosten besteht auch seitens des durch den Sportbezirk Mittelfranken des BLSV mit der N-ERGIE Nürnberg abgeschlossenen Rahmenvertrags Strom, welcher den BLSV-Mitgliedsvereinen die Möglichkeit bietet, Strom zum Vorzugspreis zu erhalten. Der aktuelle Rahmenvertrag wurde mit garantierten Preisen (s. unten) für den Lieferzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 geschlossen. Sportvereine hatten bis 30.09.2021 die Gelegenheit, diesem beizutreten. Eine neue Beitrittsmöglichkeit zu den dann geltenden Konditionen ist für September 2022 zu erwarten.
Darüber hinaus hat seit 2017 auch ein Rahmenvertrag Gas bestanden. Dieser wurde allerdings seitens der N-ERGIE zum 31.12.2021 gekündigt, da ihr eine Fortführung aufgrund der Marktlage nicht mehr möglich war.
2. Zukünftige Ausrichtung
Erweiterung der Sportstätteninfrastruktur berücksichtigen Übungsleiterzuschuss im Blick behalten Investitionszuschuss im Blick behalten Optimale Auslastung der Vereinssportflächen Entwicklungspotentiale von Vereinssportflächen nutzen Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. städt. Einrichtungen
unterstützen
Vereinsangebote einer breiteren Zielgruppe zugänglich machen Leistungssport strukturiert fördern
Beschlussvorschlag
Die Sportkommission empfiehlt die Einrichtung eines einmaligen Sonderzuschusses „Energiekosten“ in Höhe von 100.000,- Euro für den Herbst 22, der in die Berechnung des Unterhaltszuschusses und des Bäderzuschusses einfließen wird.
Weiterhin empfiehlt die Sportkommission die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Justierung der Ausrichtung der Sportförderung unter Berücksichtigung des in der Präsentation vorgestellten Aktionsplans. Dieser soll unter Dringlichkeitsgesichtspunkten priorisiert und entsprechende Gespräche sollen anberaumt werden.